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Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konstftorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Ämtshauptmannschaften Banym und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels» und Gewerbekammer zu Zittau. Die Bautzener Nachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn-und Festtage, täglich abend«. Preis des Vterteljährl. Abonnements 3 Ins rrt Ions gebühr für den Raum einer Pettt-Svaltzeile gewöhnlichen Satzes 12 a, in geeigneten Fasten unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NachweiSgebiihr für jede Anzeige und Insertion 20 4, für driesl- Auskunttsertettung 10 a (und Porto). Bis früh 9 Uhr eingehende Inserate finden m dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und die Annoncen- buceaus an, desgl. die Herren Walde in Löbau, Clauß >n Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Buhr m Königshain bet Ostritz, Reußner in Ober-CunncrSdorf und v. Lindenau in Pulsnitz. Nr» n Donnerstag, den 27. März, abends. F i n a n z n e s e 1z auf die Jahre 1890 und 1891 vom 26. März 1890. Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Lachsen rc. ic. rc. finden lins mit Zustimmung Unserer getreuen Stünde bewogen, das Finanzgesetz auf die Jahre 1890 und >891 zu erlassen, wie folgt: § 1. Auf Grund des verabschiedeten StaatShanShalts-Etats werden die Ueberschüsse und Zuschüsse des ordentlichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1890 und 1891 ans die Summe von 92568004 Mk. festgeslellt, und wird zu ausrerordentlichen Staatszwccken für diese beiden Jahre ein Gesammtbetrag von Sl 384450 Mk. hiermit ausgesetzt, § 2. In jedem der beiden Jahre der Finanzperiode Ivird den c-chlll- gemeinden ein Theil der Einnahmen an Grundsteuer zur Abminderung der Schullasten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen überwiesen, n. Die zu überweisende» Beträge werden für jeden Steucrstnrbeürk nach 2 Pfennigen von jeder der beim RcchnungSabschwssc anf das letztvoransgegangenc Jahr vorhanoen gewesenen Steuereinheiten berechnet nud jedeSmal rin Monate August durch die Bezirkssteuereinnahmen an die Stcnergemeinden gezahlt, welche dieselben unverkürzt an die Schulgemeinden abzuliefern haben. U. Gehören die Grundstücke eines Steuerflnrbezirks nicht sämmtlich zu einem nnd demselben Schulbezirke, so ist die für die Sleuergemeiude im «Ganze» anSfaUende Summe unter die bethciligten mehreren Schul gemeinden nach Verhältnitz der beim letzten Rechnungsabschlusse über die Grundsteuer vorhanden gewesenen Steuereinheiten der in dem betreffenden Stcuerfiurbezirke gelegenen grnndsteuerpslichtigen Grundstücke ihrer Schulbezirke zu vertheile», o- Empfangsberechtigt für die zur Bertheiluug gelangende» Beträge si»d die Schulgemeinden der confessionellen Mehrheit. Däfern innerhalb des Schulbezirks der eonfessionellen Mehr heit eine oder mehrere öffentliche Volksschulen für die Angehörigen einer confessionellen Minderheit ve- stehen, hat die Schulgemeinde der confessionellen Mehrheit einen Theil des erhaltenen Betrags an die Schulgemeinde der confessionellen Minderheit abzngeben, welcher durch das Zahlenverhältniß bestimmt wird, in dem die, die öffentliche» Volksschulen besuchenden Kinder der Mehrheit nnd der Minderheit zu Beginn des laufenden Schuljahres zu einander gestanden haben, st. Differenzen über die Vertheilnng der an die Steucrgemeindcn gezahlten Summen sind von den Schulaufsichtsbehörden zn entscheiden. § 3. In jedem der beiden Jahre der Finanzperiode werden ferner den Schulgemeinden Beihilfen zu dem Dienst einkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den einfachen Volksschulen (§ 12 des Gesetzes, das Volksschul wesen betreffend, vom 26. April 1873) sowie an den mittleren Volksschulen (§13 Absatz 2 des angezogenen Gesetzes), dafern am Orte eine einfache Volksschule uicht besteht, und zwar in Höhe von 300 Mk. für jede ständige Lehrerstelle, einschließlich der Directorstellen, nnd von 150 Bit. für jede Hilfslehrerstelle nach Maßgabe'der folgenden Bestimmungen gewährt: n. Die Bewilligung der Staatsbeihilfe ist von der Bedingung abhängig, daß das jährliche Schulgeld für jedes schulpflichtige Kind in den obgedachten Schulen den Dürchschmttssatz von 5 Mk. jährlich nicht übersteigt nnd daß das zn Geldwerth veranschlagte pensions fähige Gesammteinkommen der stündigen Lehrer und Lehrerinnen (ansschließlich freier Wohnung oder eines AeaiüvalenteS für dieselbe und unbcichadct der gesetzlichen, in Orten bis 5000 Einwohner mit je 90 be ziehentlich 30 Mk. zu gewühreudeu Altersznlagen) nicht unter 900 Mk. jährlich, der baare Gehalt der Hilfs lehrer und Hilfslehrerinnen aber, ausschließlich der Entschädigung für Ueberstnnden nnd Nebennuterricht sowie freier Wohnung nud Heizung oder eines Aegnivaientes für dieselben, nicht unter 600 Mk. jährlich betrügt. Ausnahmsweise kann die Staatsbeihilfe auch gewährt werden, wenn das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts zu Vermeidung einer erheblichen Belastnng mit Schulcmlagen die Beibehalt ung eines höheren durchschnittlichen Schnigeldsatzes bis zu höchstens 8 Mk. jährlich genehmigt. Wird selbst in solchem Falle durch die gewährte Beihilfe der Ausfall an Schulgeld bei einzelnen Schulgemeinden noch nicht gedeckt, so soll das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts ermächtigt sein, eine besondere linterstütznng im Bedürftigkeitsfalle an diese Gemeinden zu gewähren, b. Die Staatsbeihilfen werden für jeden Schulbezirk von denn Mimstcrium des Cultus und öffentlichen Unterrichts halbjährlich nach der Zahl der am 30. Juni und 31. December bestehenden Lehrcrstellen für das folgende Halbjahr bemessen und es erfolgt deren Auszahlung nach Anordnung dieses Ministeriums, o. Sind jedoch ständige Lehrerstellen oder Hilfslehrerstellen länger als ein halbes Jahr unbesetzt geblieben oder nur durch Ver treter verwaltet worden, so kann die gänzliche oder theilweise Einziehung der Stcmtsbeihitfe von dem Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts verfügt werden. § 4. Zu Deckung des Aufwandes für den ordentlichen Staatshaushalt und der anf die Specialcassen gewiesenen Verwaltungs- nnd son stigen Ausgaben desselben sind, außer den, den Staatskassen im fiebrigen in Gemäßheit des Staatshaus- hälts-EtatS zugewiesenen Einnahmen, auf jedes der Jahre 1890 nud 1891 zu erheben: n) die Gnmdsteuer nach 4 Pfennigen von jeder Steuereinheit, h) die Einkommensteuer, o) die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen, st) die Schlachtsteuer, ingleichen die Uebergangsabgabe vom vereinsländischen Fleisch werke, s) die Erbschaftssteuer, kl der Urkundenstempel. §5. Alle sonstigen Abgaben, Natnral- nnd Geld leistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben sind, oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschrifts mäßig fort. § 6. Die zu außerordentlichen Staatszwecken bewilligte Summe ist, soiveit sie nicht ans dem Vermaltuugsüberschusse der Finanzperiode 1886/87 gedeckt ivird, ans den übrigen mobilen Bestünden des Staatsvermögens zn entnehmen. § 7. Durch das gegenwürtige Gesetz erledigt sich das Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgabe» im Jahre 1890 betreffend, vom 7. December 1889 <G.- u. V.-Bl. S- 103). Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzmini sterium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen nnd Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 26. März 1890. Albert. (v. 8.) Hans von Thümmel. Verordnung an die evangelisch-lutherischen Geistlichen der Oberlausitz. Nachdem der Schluß des gegenwärtigen Landtags aus Mittwoch, den 26. März dieses Jahres festgesetzt worden ist, so ergeht an die evangelisch-lutherischen Geistlichen der Oberlausitz andurch Verordnung, die wegen des Landtages während der Dauer desselben in das allgemeine Kirchengcbct ausgenommenc Stelle vom gedachten Tage an nicht weiter zu verlesen, dagegen das vom evangelisch-lutherischen Landcseonsistvrium entworfene Gebet, welches sämmtllchen Pfarrämtern der evangelisch-lutherischen Kirchen der Oberlausitz in den erforderlichen Exemplaren unter Kreuzband zugehen wird, am Sonntag nach dem Schlüsse des Landtags zur Verlesung zu bringen. Bautzen, am 25. März 1890. Königliche Kreishauptmannschaft. als Consistorialbchördc. von Salza und Lichteuau. Bekanntmachung. Herr 4 »rl «attll«!» HVoIk in Weifa, Cat.-Nv. 131, ist als Trichinenschauer für Schirgiswalde, Callenberg, Crostau, Neuschirgiswalde und Petersbach in Pflicht genommen worden Königliche Amtshauptmanuschast Bautzen, am 25. März 1890. v. Boxberg. Ostld. Bekanntmachung. In dem Gehöft des Haus- und Ackerbesitzers Johann Gottlieb Engemann, Cat.-No. 45 in Dittersbach a./Eigen, ist die Manl- und Klauenseuche ausgebrochen. Indem Solches hierdurch bekannt gemacht wird, ergeht an alle Biehbesitzer obgenannten Ortes die dringende Mahnung, von allen verdächtigen Erscheinungen, welche den Ausbruch der genannten Seuche unter ihrem Vieh befürchten lassen, sofort ihrer OrtSbchörde Anzeige zu erstatten. Die Unterlassung dieser Anzeige ,st nach 8 65 Ziffer 2 des Reichsgesetzcs über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder mit Haft von 1 Woche bis zu 6 Wochen zu bestrafen. Löbau, am 24. März 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Thielau. Jchm. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Gutsbesitzers Johann Rentsch in Brehmen soll das zn dessen Nachlasse gehörige Gut, Braudcataster No. 6, Fvlium 5 des Grundbuchs für Brehmen, 27 Hectar 36,0 Ar oder 49 Acker 13l (^R. Fläche umfassend, mit 304,39 Steuereinheiten belegt, welches Grundstück einschließlich des anstehenden, auf 3575 Mark taxierten Holzes auf zusammen 25,772 Mk. 50 Pf. ortsgertchtlich gewürdert worden ist, und dessen Gebäude bei der Landesbrandcasse mit 6150 Mark versichert sind, Dienstag, den 15. April 1890, Vormittags 10 Uhr,' UN Örlund Stelle in Brehmen, jedoch ohne Inventar, freiwilltgerweise versteigert werden. Unter Hinweis auf den an hiesiger Gcrichtstafel, sowie in der Schünke zu Brehmen ans hängenden, die Verstetgerungsbedingungen rc. enthaltenden Anschlag werden Erstehungslusttge qe- laden, gedachten Tages zur angrsetzten Stunde im Rentsch'schen Gute zu erscheinen, sich zum Bieten auzugeben, nach Ausweis über ihre Zahlungsfähigkeit ihre Gebote zu eröffne» und sich des Weiteren zn gewärtigen. Das zum Grundstück gehörige lebende nnd todte Inventar, sowie andere Nachlaßmobilien, deren Verzeichnis; dem erwähnten Anschläge beigefügt ist, gelangt 8 Tage nach dem Subhastationstermine, deu 23. April 1890, von früh 9 Uhr ab, durch die Ortsgerichte zu Brehmen gegen sofortige Baarzahlnng zum meistbietenden Verkaufe. Königliches Amtsgericht Bautzen, am 20. März 1890. Philippi. H Mstr. Die Lieferung von ungefähr 750 Kilo Brot II. Sorte soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Anerbietungen mit Preisangabe find bis zum 5. April d. I. verschlossen mit der Aufschrift: „Brotlieferung" in der Nathscanzlei einzureichen. Stadtrath zu Bautzen, am 27. März 1890. Heerklotz. Zscharnack. Telegraphische Korrespondenz. Rom, 26 März. Die „Tribuna" meldet: Graf de Launay berichtet aus Berlin, daß der Kaiser Wilhelm anläßlich eines Empfanges in den letzten Tagen ihm die Versicherung ausgesprochen, die italienisch-deutschen Bezieh ungen blieben wie bisher die herzlichsten und sympathischsten; der Wechsel in der Person des deutschen Reichskanzlers be dinge keine Veränderung in den Grundlagen der Bündnisse. — Reichskanzler von Caprivi habe ganz ähnliche Ver sicherungen gegeben. PartS, 26. März. Der Ackerbauministcr Develle em pfing eine Abordnung der Schlächter und Gerber und machte derselben Mitteilung von den Erwägungen des Ministerrats über die Vieh-Einfuhrfrage. Der Minister be sprach mit den Mitgliedern der Abordnung weitere Maß regeln, ohne jedoch irgend eine Verpflichtung zu übernehmen. Es herrschen Besorgnisse wegen einer Arbeitseinstellung in diesen Gewerbszweigen, sowie wegen eintretenden Mangels an frischem Fleisch. Loudon, 26. März. Somervell (kons.) wurde heute mit einer Majorität von 130 Stimmen gegen Routledge (Gladstonianer) zum Abgeordneten für die Ayr Burghs ge wählt. Der frühere Abgeordnete war Gladstonianer. Die Konservativen gewinnen somit einen Sitz. Petersburg, 26. März. Nach einer Meldung der „No- woje Wremja" genehmigte der Reichs rat jüngst eine Re form der landwirtschaftlichen Organisation der baltischen Gouvernements. Die Reform soll insbesondere die Adels- Institutionen berühren und dieselben den im Reich all gemein bestehenden Einrichtungen entsprechend umgestalten. Die Landtage werden durch Adels-Versammlungen ersetzt, die Landtags-Kollegien, Komitees und Konvente aufgehoben. — Demselben Blatt zufolge fchrieb das Ministerium des Innern dem protestantischen Konsistorium des Zartums Polen und baltischen evangelischen Konsistorien vor, Hinfort ihre gesamte Korrespondenz nur in russischer Sprache zu führen. Cauea, 26. März. Der Zustand auf der Insel ist an dauernd ruhig. Sofia, 26. März. (Meldung der „Agence Balcanique".) Nachrichten aus Philippopel zufolge wurde dort eine Frau Namen« Philaretowa, eine Bulgarin und warme Russenfreundin, verhaftet. Vor ihrer Ankunft in Philippopel hatte die Polizei aus Sofia Informationen und den Auf trag erhalten, eine Durchsuchung bei derselben vorzunehmen, da Grund zu der Annahme vorhanden sei, daß dieselbe in Diensten der Verschwörer stehe. Bei der Verhaftung der Philaretowa wurden drei Briefe beschlagnahmt. — Der Ministerrat setzte heute nachmittag seine Beratungen fort, die Entscheidung in der Affaire Mincevitsch ist noch nicht bekannt. — Wie verlautet, habe Panitza nunmehr ein um fassendes Geständnis über die beabsichtigte Verschwörung, welche eine Versöhnung Bulgariens mit Rußland herbei führen sollte, abgelegt. Es ist noch nicht festgestellt, wann der Prozeß ansangen wird. Rew-Uorl, 25. März, abds. (Schluß-Kurse.) Schwach. Wechsel auf London (60 Tage) 4,83. Cable Transfers 4,87. Wechsel aus Parts (60 Tage) 5,21 V<. Wechsel aus Berlin (60 Tage) 94'/-. 4°/n fundierte Anleihe 122'/«. Canadian Pattfic-AMen 72'/». Central Pacific-Aktten 31. Chicago L North Western-Aktten 111'/». Chicago, Milwaukee L St. Paul-Aktten 68'/». Illinois Central-Aktien 114'/,. Lake Shore Michigan South.-Aktten I06V» LoutSvtlle L Nafhville-Aktten 84. New-Bork Lake Ette L Western- Aktten 24'/«- New-Bork Lake Ette West., and Mort Bonds 100'/,. New-Bork Cent. L Hudson River-Aktten 106'/«- Northern Pacific Preserred-Akttcn 73'/«. Norfolk L Western Preferred-Aktten 60'/,. Philadelphia L Reading-Aktien 39V». St. Louts L San Francisco Vreferred-Aktien 37'/-. Union Pattfic-Aktten 62'/» Wabash, St. LouiS Pacific Preferred-Aktten 26'/>- Geld leicht, für Regierungsbonds 3, für andere Sicherheiten ebenfalls 3 °/a. — Warenbericht. Baum wolle tn New-Bork 11'/», do. tn New-Orleckns 1O'V>°. Raff. Pe troleum 70"/o Abel Test tn New-Bork 7,20 Gd., do. in Phtladelphi 7,20 Gd. Rohes Petroleum tn New-Bork 7,50, do. Pipe ltne Certt- ficates pr. April 85'/». Ruhig. Schmalz loco 6,55, do. (Rohe u. Brothers) 6,95. Zucker (Fatr refintng Muscovados) 4V». MarS (New) 37'/,. Roter Wtnterweizen loco 90'/,. Kaffee (Fair Rio-) 20'/,. Mehl 2D. 65 C. Getrttdefracht 3'/,. Kupfer pr. April 14,25 nominell. Weizen pr. März 88'/», Pr. April 88'/», pr. Mat M'/.>. Kaffee Rio Nr. 7, low ordtn. pr. April 17,47, pr. Juni 17- Deutsche« Reich. Dresden. Se. Majestät der König haben den Staats anwälten Mörbitz in Zwickau, Stein und v. Beschwitz in Dresden, vr. Schmidt und vr. Knäbel in Chemnitz und Meißner in Leipzig den Rang in Klasse IV Nr. 14 der Hofrangordnung zu verleihen geruht. Zum Königlich Niederländischen Vicekonsul in Leipzig ist der Kaufmann Karl de Liagre daselbst ernannt worden. — 27. März. (D. I.) Ihre Majestäten der König und die Königin sind am Montag von Nervi in Men- tone zu einem mehrwöchigen Aufenthalte angekommen und im Hotel d'Jtalia abgestiegen. Im Allerhöchsten Gefolge befinden sich dermalen: General-Adjutant von Carlowitz, Oberhvfmeister Geh. Rat von Watzdorf, Leibarzt Oberstabs arzt vr. Jacobi und die Hofdamen Gräfin von Einsiedel und Freiin von Miltitz. — Der bei der heutigen feierlichen Verabschiedung des 23. ordentlichen Landtages (vgl. auch vor. Nr.) durch den Generalstaatsanwalt Geh. Rat Held verlesene Land- tagsabfchied hat folgenden Wortlaut: Landtagsabschied fü*