Volltext Seite (XML)
«erde« b. Abend» 3, Gönnt. At Mittag» 1L ll. ang»no«»e« t» »»» «rv»d^«n Marienftraße 13. «nemgrldl. rstsirnng tn'< »«cch dt» K. Post vtertrlsichrM »L «er. Utnzrlne »»««»«« ' «gr. Hageklatt für Unterhaltung und GeschiWvcrkchr. Mitredaeteur: Tbeodor Drobffch. M o. LS«. Mittwoch, dm 30. April 1862. it«d»n «in» rrsolgrtlch» N»rl>r«tung Dresden, den 30. April — Se. k. Maj. haben dem Gutsauszügler Joh. August Jahn in Jacobsthal die zum Albrechtorden gehörige Medaille in Silber und dem Bezirksarzte I). Franz Anton Caspori zu Chem nitz aus Anlaß seines 50jährigen Doctoijubiläums. sowie in Anerkennung seines langjährigen verdienstlichen Wirkens als praktischer Arzt und Medicinalbeamter das Ritterkreuz Aller höchst Ihres Verdienstordens verliehen. — Ihre k k. Hoh. die verw. Frau Großherzogin von Toscana ist gestern Nachmittag von Brandeis hier eingetroffen und im k. Nesidenzschlofse abgetreten. Gleichzeitig ist Ihre k Hoh. die Prinzessin Amalie, welche am 24. d. Mittags nach Vrandeis gereist war, wieder hier eingetroffen. — -f Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 29 April. Auf der Anklagebank sitzt heut ein Advocat, der eigentlich einen Schritt mehr nach vorn, das heißt, auf der Vertheidigerbank sitzen sollte. Es ist dies Herr Advocat Emil Theodor Schmid, 47 Jahr alt, evangelisch, verheirathet, Vater von 3 Kindern. Das Object der Verhandlung ist leider wieder jenes unglückselige Papier von langem Format, das wir Wechsel nennen und welches im Leben schon so viele Fatalitäten geschafft und bodenlose Abgründe gegraben. Dieser Wechsel lautet auf 350 Thaler, ist datirt vom 21. September 1861 und war nach einem Monat mit 6jj, also im Ganzen mit 1 Thlr. 20 Ngr. Zinsen fällig. Der Lackirer Arrighi brauchte nothwendig 350 Thlr., die er dem Steinhändler Richter schuldig war. Advocat Schmid verschaffte es von dem Kaufmann Thorschmidt, der als Darleiher nicht genannt sein wollte. Auf der Rückseite des Wechsels, dessen Form eigentlich eine nicht ganz richtige, da er als Solawechsel bezeichnet ist, sind 4 Giro's. Hinsichtlich der Bemühungen des Advocat Schmid waren zuerst 25 Thaler be dungen, am nächsten Tage noch 5 Thlr. hinzugefordert und handelt es sich dabei namentlich darum, ob S. zu Arrighi ge sagt habe: „Es kostet 25 Thaler" oder „Der Mann thut's nicht unter 25 Thaler!" — Thorschmidt, 84 Jahr alt, be hauptet, daß er außer der geringen Zinsensumme von 1 Thlr. 20 Ngr. weiter keinen Geldvortheil dabei gehabt, obgleich der Angeklagte heut angiebt, von ihm nur 322 Thlr. bekommen zu haben. Im Gegentheil behauptet er, daß er aus Versehen dem Adv. Schmid 380 Thlr. ausgezahlt, die überlaufenden 30 Thlr. aber sofort zurückerhaltcn habe. Herr Staatsanwalt Held macht den Thorschmidt darauf aufmerksam, daß es nur auf seinen Eid ankomme, ob der Angeklagte wegen Unterschlagung einer erheb lichen Strafe entgegengehe oder nicht. Der Zeuge aber, der in seinen Aussagen nicht ganz klar, oft sogar schwankend ist, bleibt d;.bei stehen, daß er die vollen 350 Thlr. in preußischem Gelds an Schmid gezahlt. Hierbei stellt sich der eigenthümliche Um stand heraus, daß sich trotz der vorherigen Ermahnung des Vorsitzenden die Zeugen im Wartezimmer über die Sache be sprochen haben; noch eigenthümlicher aber ist die Unterredung der Zeugen Arrighi und Thorschmidt, in welcher Ersterer den Letzteren vor dem sämmtlichen Publikum und dem Gerichtshöfe einen „Schurken" nennt, wegen welcher Injurie ihn der Prä. sident sofort verwarnt. Der Gerichtshof sieht von der Ver eidigung aller drei Zeugen ab. Herr Staatsanwalt Held hält sein Plaidoyer in warmen, zum Herzen der Richter gehenden Worten, das er mit dem Ausdruck der Freude darüber beginnt, den Hauptpunkt der Anklage, die Unterschlagung, fallen lasten zu können: ebenso mit der Freude darüber, daß die vielen Be mühungen in der heutigen Verhandlung, die ganze Anklage nur auf einen kleinen Punkt zu reduciren, gelungen seien. Das eigene Geständniß des Herrn Adv. Schmid sü allerdings ein Zeugniß gegen sich selbst, das Geständniß nämlich wegen des Abzugs der 30 Thaler, aber es müsse unter allen Umständen für glaubwürdig gehalten werden. Es handle sich hier nur um ein Darlehnsgeschäft, und den Angeklagten treffe nicht der Vorwurf des Wuchers, sondern nur der Unterhändlerschaft und hierauf — wolle auch nur die Staatsanwaltschaft das etwaige Straferkenntniß beantragen.— Zum Schluß-der längeren Rede fordert Herr Staatsanwalt Held den Gerichtshof auf, endlich einmal ein Exempel zu statuiren und das im Wartezimmer verbotene, heute aber neuerdings vorgekommene Besprechen der vorgeladenen Zeugen zu bestrafen. Und sie wurden auch be straft. Der Gerichtshof verurtheilte den einen zu 3, den andern zu einem Thaler Geldstrafe. Der Angeklagte dagegen wurde wegen bloßer Unterhändlerschaft zu 30 Thaler Geldbuße und Tragung der Kosten verurtheilt. Die Zuhörerräume waren heut noch starker als gestern besetzt. — Gestern Vormittag wurde das Modell des Denkmals, welches dem verstorbenen König Friedrich August gesetzt werden soll, auf dem Neumarkt aufgestellt, in Gegenwart der kompe tenten Behörden, welche den geeignetsten Platz dazu aufsuchen wollten. Se. Majestät der König geruhten persönlich der Auf stellung beizuwohnen und den Platz nach den verschiedenen Richtungen hin in Augenschein zu nehmen. Das Modell wurde versuchsweise unter Anderm am Jüdenhofe, wie auch vor der Salomonisapotheke am Wasterbassin aufgestellt. Dem Verneh men nach soll die Wahl des Platzes noch unentschieden sein — Während der Aufstellung, und herbeigezogen durch die Anwesen heit des Königs, hatte sich ein zahlreiches Publikum angesammelt; es gab natürlich im Stillen auch sein Gutachten ab und dürfte dies Urtheil des Volkes als das natürliche gewiß auch das richtiige sein. Man meinte allgemein, das Monument würde sich in der Mitte des Platze» zwischen Jüdenhof und Frauen gaste, also in der Sicht der Moritzstraße, da, wo jetzt ein Can- delaber steht, Wohl am schönsten ausnehmen. Es ist dann so wohl vom Markte selbst aus, als von den meisten einmündenden Straßen aus, überall weithin gesehen, nimmt dann den an wohnenden Hausbesitzern und Geschäftsinhabern am wenigsten die Aussicht weg und tritt auch dort dem Verkehr am wenigsten entgegen. Gerade wie der jetzige Candelaber für alle Aufzüge hinreichenden Raum freilich, so würde auch das Denkmal, wenn es genau an diese Stelle käme, trotz des größeren Umfangs niemals eine Hemmung verursachen. — Sollte gleichwohl die