Volltext Seite (XML)
ochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. Reilhenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. 49. Sonnabend, den 7. Dezember 1997. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichcnbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme bis spätestens Freitags nachmittag S Uhr. Gemeindeabgaben. Am 1. Dezember a. v. ist der 4. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes auf 1907 fällig. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14 tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsoerfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 27. November 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht allgemeine Strafvorschriften einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Die Gewerbetreibenden haben hierbei ihre Gewerbsgehilfen und Angestellten nach Maßgabe der Vor schriften im § 151 Absatz 1 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891 zu vertreten. Z 8. Dieses Regulativ tritt sofort nach erfolgter Veröffentlichung in Kraft. 2m übrigen bewendet es hei der Aufhebung der in den einzelnen Gemeinden des amtshauptmannschaftlichen Bezirks bestehenden gleichartigen Regulative. Chemnitz, den 1. Dezember 1892. Die Königliche Amtshauptmannschaft. (gez.) Merz. Bekanntmachung. Nachdem in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß den Bestimm ungen des Regulativs, den Handel mit Brotwaren betreffend, nicht allenthalben entsprochen wird, werden dieselben nachstehends (*) nochmals zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Es wird ersucht, diesen Bestimmungen in Zukunft zur Vermeidung von Bestrafungen streng nachzukommen. Rabenstein, am 6. Dezember 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. (*) Regulativ, den Handel mit Brotwaren betr. (Unter Berücksichtigung des Nachtrages vom 22. März 1893.) 8 1. Die Bäcker und die Verkäufer von Brot haben die Preise und das Gewicht der von ihnen geführten Brotsorten durch einen von außen erkennbaren Anschlag an der Verkaufsstelle zur Kenntnis des Publikums zu bringen. Dieser Anschlag ist von der Ortspolizeibehörde kostenfrei abzustempeln und hat täglich während der Verkaufszeit auszuhängen. Undeutlich geschriebene Anschläge werden nicht abgestempelt; Anschläge, auf denen die Schrift ganz oder teilweise unleserlich geworden, gelten als nicht vorhanden. ß 2. Brot aller Art darf für den Verkauf nur in Laiben von halben oder ganzen Kilogrammen gebacken werden. 8 3. Auf jedem Brote mutz durch eine vor dem Backen eingedrückte Zahl oder entsprechende Anzahl Punkte die Anzahl der halben Kilogramme angegeben sein, die es wiegen soll. Brote, welche minderwichtig hergestellt sind, oder welche sonst den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, müssen als solche äußerlich erkennbar sein. ß 4. An der Verkaufsstelle mutz sich zum Nachwiegen der verkauften Brotwaren eine geeichte Wage mit den erforderlichen geeichten Gewichten befinden. Die Verkäufer haben auf Verlangen das Nachwiegen der letzteren zu gestatten. 8 5. Die Ortspolizeibehörden haben sich von der genauen Beobachtung der Bestimmung dieses Aegulativs von Zeit zu Zeit durch Revisionen zu überzeugen. Minderwichtige Brote, welche als solche nicht äußerlich erkennbar sind, werden angeschnitten und dem Verkäufer zurückgegeben. 8 6. Bis zu dem Erweise des Gegenteils gelten alle in den Verkaufs- und Betriebs- und damit zusammenhängenden Wohnräumen der Brothändler vorhandenen Brote als verkäuflich. Bekanntmachung. Gefunden wurden: 2 Eisenstangen, verloren 1 Trauring. Rabenstein, am 6. Dezember 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Sparkasse Reichenbrand. Die am Jahresschlüsse fälligen Spareinlagen-Zinsen können an unserer Kassenstelle bereits vom 1ü. Dezember dieses Jahres ab erhoben, bez. zur Gutschrift gebracht werden. Neichenbrand, am 5. Dezember 1907. Die Sparkassenverwaltung. Sparkasse Siegmar. Die am Jahresschlüsse fälligen Spareinlagen-Ziusen können an unserer Kassenstelle bereits vom 10. Dezember dieses Jahres ab erhoben, bez. zur Gutschrift gebracht werden. Siegmar, am 30. November 1907. Die Sparkassenverwaltung. Die Sparkasse z« Neustadt Telephon Nr. 85, Amt Siegmar. unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit »Vs " o. Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Ahr und nachmittags von 2—6 Ahr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Die aWgen NMm VN Wenski» werden gebeten heute Sonnabend, am 7. Dezember a. c., abends v-y Uhr im Saale des Restaurant von Gustav Müller zu einer WWen LerfWinlW für alle Haus- und Grundstücksbesitzer lich einzufinden. Herr Verbands-Sekretär Sobubwaun aus Chemnitz wird einen interessanten Vortrag über den Zweck, den Nutzen und die Ziele der Hausbesitzervereine halten und ist auch zu anderweiten Aufschlüssen auf gleichem Gebiete gern bereit. Am rege Teilnahme und allseitigen Anschluß an den unterzeichneten Verein der Hausbesitzerverein zu Rabenstein. Produkten-Berteilungsverein Reichenbrand und Umgebung. Ansere diesjährige Generalversammlung findet morgen Sonntag nach- Nitttag 5 Uhr in der „Schillereiche" statt. Tagesordnung: 1. Rechnungsablage und Richtigsprechung derselben. 2. Beschlußfassung über Verteilung des Reingewinns. 3. Allgemeiyes. Die Wichtigkeit der Tagesordnung erfordert das Erscheinen aller Mitglieder. Die Auszahlung der Dividende erfolgt Montag den 9. Dezember von vormittag 9—12 Ahr für die Buchnummern 1—100, nachmittag 2—4 Ahr für die Buchnummern 101—200, von 4—6 Ahr für die Buchnummern 201 bis Ende. Nach Beschluß des Gesamtvorstandes erfolgt an Schulkinder keine Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt im Geschäftslokal. 2. A.: Der Geschäftsführer. Spamm» „Milcht", Wenski». Die Rückzahlung -er Spareinlagen findet nur Sonntag den 15. De zember in der Wohnung des Herrn Dwii Obvrlünävr stajt. Vorstand. Gesangbücher in größter Auswahl bei billigsten Preisen kauft man am besten bei Siegmar HiRLLiskli- Rabenstein Neustadt. Durch gemeinschaftlichere Gelegenheitseinkauf sind wir in der Lage, Gesangbücher von den einfachsten bis zu den elegantesten spottbillig abzugeben. - ' ZacZe/ Mm LeLüc/re eZe/" öLw/r/Ze/A Zzo/ZZ^^ZHZ^ZeZ /jz/LmaZ/Z V/ /-/-ac/rZpoZZe Ao/zöo/mZe/M ü/rai ^a/^Z/za/rZo^/r, §c/roHoZazZe/r zz/zcZ Lacaen Z/z U^M/zacZzZsM^zz/z§M, z^Z^EZe /(azzMzZe/z- /jzzssZaZZzz/ZFe/z, ^Ze zz/rzZ ZZ^ZZ/ze/- ZeZVe/zc/te/r Z/r aZZe/r Z>eZsZaFe/r. > 4 Wren unä Kolämren in reichster Auswahl, von den billigsten bis zu den feinsten, Rathenomer Brillen, Klemmer, Thermometer, Barometer und alle übrigen optischen Sachen, In VS WW empfiehlt zu Weihnachtsgeschenken Wmchtl?äu! Kaü8k Rabenstein, Kirchstr. 2 5 2. Reparaturen an Wand- und Taschenuhren, Musik werken, Goldwaren und Brillen werden prompt und billig ausgeführt. WsebesWiIsIetkMs (Rassehund) preiswert zu verkaufen bei Krumbiegel, Reichenbrand, Pelzmühlenstraße. 1 grm GW MWn. Abzugeben in Laukner's Wirtschaft. WM »MMM! Schöne große Dampfmaschine billig zu verkaufen. Reichenbrand 12 L, vio-a-vig Riedels Restaurant. Nubr mit ZMoven ab 1- Januar 1908 zu vermieten. Siegmar, Friedrich-Auguststr. 18. Bade-Puppen, Bälge, Köpfe, Schuhe, Arme, Perücken, Kleider kaufen Sie am billigsten im putzgeMst I-. krosser, 1. Etage. Siegmar. Wusch-, Wring- M NWaschinen, Nadeln und Öl für letztere von Ntobarü Librevitt in vbewnttL verkauft Vertreter, Rabenstein, Talstraße 45. Wnter-silrsschrn, klMimr-Wnjien unN tiißegssMen gegen lijiöuMisWS, sowie die beliebten Filzschnallenstiesel in allen Sorten und Größen, auch mi massiver Ledersohle, bringe ich in empfehlende Erinnerung. Zchuhwarenlager krsnresr Rabenstein.