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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Umgegend Blatt Amts des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Wnrsnrh Aponnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. A.ls Wunsch unentgeltliche Zusendung. AlS Beiblätter: l. Ilktstr. Konnkags- blertt (wöchentlich), S. Eine tandwirtH- scHastlicHe Weikage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben Preis für die einspaltige Cor) puszeile (oder deren Raum- 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An« noncen-Bureaus von Haas n- stein L Vogler u. „Invalide n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Druck und Verlag von E. L. Förste r's Erben in Pulsnitz. Sommvend. Awmundvikvzigstev Jahrgang. V-rmtw°-mch-r Nr. 32. IS. April 1890. Konkursverfahren. lieber das Vermögen des Schuhmachermeisters Otto Emil Wousowsky in Pulsnitz wird heute am 15. April 1890, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Schubert in Pulsnitz. Offener Arrest mit Anzeigesrist bis 13 Mai 1890. Anmeldefrist bis 3 Juni 1890. Erste Gläubigerversammlung am 13. Mai 1890, Vormittags 9 Uhr und Prüfungsterniin am 18. Juni 1890, Vormittags 9 Uhr. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz, gez. l)r. Hempel. Veröffentlicht: Söhnel, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung, das An- und Abmeldewesen betreffend. Da es in neuerer Zeit vielfach vorgekommen ist, daß die An- und Abmeldungen bei den Bezirksvorstehern hiesiger Stadt nicht gehörig erfolgen, so wird die stadträthliche Bekanntmachung vom 16. November 1887, nach welcher die Säumigen mit einer Ordnungsstrafe von 5 bis 30 Mark bestraft werden, hiermit in Erinnerung gebracht. Pulsnitz, am 16. April 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr Bekanntmachung, das aufsichtslose Umhertreiben der Hunde betreffend. Das aufsichtslose Umhertreiben der Hunde in hiesiger Stadt und insbesondere auf dem Marktplatz, sowie Vas fast ununterbrochene Gebell derselben ist zu einer wahren Belästigan; des Publikums geworden. uf Grund der Bestimmungen in § 2 des Mandats vom 2. April 1796 und F 366,des Reichsstrafgesetzbuchs wird daher den Hundebesitzern hiermit verboten, ihre Hunde ne Begleitung außerhalb ihrer Gehöfte und Behausungen frei umherlaufen zu lassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden in Gemäßheit obiger gesetzlichen Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 18. April 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Belann fssn a ch u n g. Montag, den 28. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr dritte diesjährige öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses. Die Tagesordnung ist aus dem im amtshauptmannschafllichen Gebäude befindlichen Anschläge zu ersehen. Kamenz, am 15. April 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Während des vom 21. dieses Monats ab beginnenden Ausbaues der Pulsnitzerstraße in Großröhrsdorf (Vieren-Weg) zwischen der Bischofswerdaer Chaussee und dem bei 6at. ur. 113 begonnenen Neubaues wird dieselbe für jeden Durchgangsverkehr bis auf Weiteres hiermit gesperrt. Der letztere wird über Pulsnitz M. Sts. auf den sogenannten 7-Weg oder über Ohorn und Bretnig gewiesen. Kamenz, am 12. April 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwik. Bekann tmachun g. Während des am 17. d. Mts. beginnenden Baues des Communicationsweges von Obersteina nach Ohorn wird der letztere vom Steglich'schen Gasthofe ab bis zur Flur grenze mit Ohorn bis auf Weiteres für allen Fährverkehr hiermit gesperrt. Der VeÄehr wird auf den Schleppenweg gewiesen; außerdem hat sich auch der Gemeindevorstand Schäfer von Obersteina bereit erklärt, seinen Gutsweg zur Benutzung zu stellen; wer denselben benutzen will, hat sich vorher darüber mit dem Gemeindevorstand zu verständigen. Für schweres Lastfuhrwerk ist auch der Schleppenweg nicht geeignet. Dasselbe wird daher größere Umwege zu machen haben. Kamenz, am 15. April 1890. KöniglicheAmtshaupt Mannschaft. Von Zezschwitz. Ortskrankenkasse Pulsnitz. Man unterläßt nicht darauf hinzuweisen, daß alle Lehrlinge, auch wenn solche Söhne der betr. Arbeitgeber sind, bei der Ortskrankenkasse angemeldet werden müssen. Die Anmeldung liegt dem Arbeitgeber ob und zieht die Bersäumniß dieser Verpflichtung nach H 10, Abs. 4 des Statuts eine Geldstrafe bis zu 20 Mark nach sich. Der gleichen Strafe unterliegen auch diejenigen Arbeitgeber, welche ihre bisherigen Lehrlinge, die nunmehr Geselle geworden sind oder welche Fabrikarbeiter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, l ehufs Ueberführung derselben in die höhere Beitragsklasse bei der Kasse nicht anmelden. Gleichzeitig wird wiederholt bekannt gegeben, daß die Erkrankung der Kassenmitglieder oder deren Angehörigen vor Zuziehung des Kassenarztes beim Krankencon- troleur, Herrn Barbier Mick, zu erfolgen hat, in dringenden Fällen aber sofort nach der Zuziehung geschehen muß und daß die Auszahlung von Krankengeld nur auf Grund der ausgestellten und vom Kassenarzt weiter auszufüllenden Krankenscheine erfolgt. Pulsnitz, am 14. April 1890. Der Vorstand der Ortskrankenkasse. Hermann Mütze, Vorsitzender. Die Antrittsrede des Reichskanzlers. Am Mittwoch trat das preußische Abgeordnetenhaus wieder zusammen, um die dritte Berathung des Etats vor zunehmen. Der Sitzung wurde mit um so größerer Spannung entgegengesehen, als sich die erste Gelegenheit seit dem Rücktritt des Fürsten Bismarck bot, die so ge waltig veränderte innere politische Lage im Rahmen der parlamentarischen Discuflion zu beleuchten. Insbesondere sah man dem ersten Auftreten Caprivi's in seiner nenen Stellung mit gespanntem Interesse entgegen. Die erste Rede, welche Herr von Caprivi in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident hielt, wurde vielfach von Beifall unter brochen. Der Wortlaut der Rede ist folgender: „Meine Herren! Von Sr. Majestät dem Kaiser und König zum Prä sidenten des Staatsministeriums ernannt, habe ich zum ersten Male die Ehre, in diesem hohen Hause zu erscheinen. Ich habe mir das Wort vor der Tagesordnung erbeten, nicht um hier vor Ihnen ein Programm zu entwickeln; eine solche Maßregel wäre unmöglich, mir waren die politischen Vorgänge bisher fremd und ich bin in einen Wirkungskreis gestellt, den im Allgemeinen zu übersehen mir bis heute noch nicht möglich gewesen ist. Ich habe es aber für nöthig gehalten, vor Ihnen zu erscheinen zu dem Zwecke, den ersten Schritt zu einer persönlichen An näherung zwischen mir und Ihnen zu thun. (Beifall.) Sie werden es begreiflich finden, daß ich, gegenüber meinem großen Vorgänger, den Wunsch haben muß, mit Ihnen in persönliche Beziehungen zu treten, weil eine solche Annähe rung die Geschäfte mir fördern kann. Ich mußte das Gefühl eines Ministers haben, der mit einem Deficit seine Functionen übernimmt; wenn ich trotzdem mein Amt un-