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i u. Novdr. dter aüsn tiefbetrübt Vars, dm unoervn Kv. h längerem ieger- und 1889. »«I. »el. »inder. 389. Nachmittag affe 9 aut se aat- r ll'beU- okeiäen ! erwiese«,, en überaus id fern und >g zu letzt» em Militir- e Begleitung n u. Vater-, lig, nk. -r 1889. ebst Kindern- ff««««. >. 13. Nov.,. e auS statt. er. : 1889: lKv. ach kurze» pensionirt» WilhRck Dies zeig» ige. Freund» i, daß am inglückung nser lieber s zu Frei, tille Theil- an ein»»»». 889. chm.4 llhr ——'M -st 0^, 8-^ v. Eschstruth. irektion. l2. November: 19. 120.121. . » 42. AlhraLna. - ^eu 13. Nvhembee. Vs- ^eimonallich1M.5OPs undeinmonatNch7bPf z md Tageblatt. Amtsblatt für die Vmglichcu md stüdttscheu Behörden zu Freiberg Md Wand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angeuom- a FH FHF^ mm und beträgt der Preis sür die gespalten« Zeil« - D FHFH^O oder denn Raum 1b M. Der Konflikt in Sayern. Mit der winzigen Mehrheit von drei Stimmen trugen die Ultramontanen in der bayerischen Abgeordnetenkammer am letzten Freitag einen Sieg über das Ministerium Lutz davon, doch dürsten dieselben kaum Grund haben, sich dieses PyrrhuS- Sicges zu freuen. Derselbe bestand darin, daß nach dreitägiger Verhandlung der Antrag des Zentrums in Betreff des „kluoetum regium" und der Stellung der Altkatholiken trotz des entschiedenen Widerspruchs des Kultusministers vr. von Lutz, mit dem sich das gesammte Kabinet einverstanden erklärt hatte, mit 81 gegen 78 Stimmen angenommen wurde. Unter dem ,^Iaeetum lexinm" versteht man dasRecht der Staatsgewalt, von den Erlässen der Kirchenbehörden noch vor deren Veröffentlichung Einficht zu nehmen,deren BekanntmachungzUgestattcn odcrzu untersagen. Seit der Zeit der Reformation haben die meisten Fürsten dies Recht beansprucht, welches die Kirche stets heftig bekämpfte. Dieses Recht, welches insbesondere von dem Vatikanischen Konzil im Jahre 1870 entschieden in Abrede gestellt wurde, ist in Bayern und Sachsen beibehalten, dagegen in Oldenburg ausgehoben und in Preußen abgeändert worden. Nach dem preußischen Gesetz vom 18. Juni 187b unterliegen die kirchlichen Bekanntmachungen ganz denselben Bedingungen wie jede andere Veröffentlichung. In Württemberg und Baden bedürfen nur diejenigen kirchlichen Bekanntmachungen der staatlichen Genehmigung, bei denen es sich nicht um einen geistlichen Gegenstand handelt. In Oester reich wurde das vlaoet durch das Konkordat in sofern beseitigt, als der Staat sich damit begnügt, von den kirchlichen Bekannt machungen gleichzeitig mit deren Veröffentlichung Kenntniß zu erhalten. Der jetzige Augenblick schien den bayerischen Ultra- montanen geeignet, das ihnen langst verhaßte staatliche Vorrecht zu beseitigen, bez. derartig einzufchränlen, oaß der Regierung nicht mehr das Recht zustündc, kirchliche Veröffentlichungen in Glanbenssachen zg verhindern. Worauf der Antrag des Zentrums eigentlich abzielte, erhellte daraus, daß während der dreitägigen Verhandlungen von klerikaler Seite der bayerifchen Regierung nahe gelegt wurde, sie könne die Frage der Ein schränkung ihres Vorrechts leicht aus der Welt schaffen, wenn sie erkläre, den vatikanischen Dekreten das klaeet erthcjlen zu wollen. Die Abgg. Hauck, Orterer und Rittler gaben ganz deutlich kund, daß es sich nur darum handle, nachträglich sür die Veröffentlichung dcS Unfehlbarkeits-Dogmas die staatliche Zustimmung zu erlangen. Die bündige ablehnend« Antwort, welche der Kultusminister vr. vonLutz hierauf ertbeitt«, brachte die Mitglieder des bayrischen Zentrums ganz aus oer Fassung. Der Minister erklärte, die Regierung vermöge den vatikanischen Dekreten das Placet nicht zu ertheilen, weil sie damit die Pflicht übernehmen würde, das „Vatikanum" mit dem Unfehlbarkeits-Dogma einzuführen. Die Regierungen hätten das „Vatikanum" als staatsgefährlich erklärt und würden auf diesem Standpunkt bleiben. Man sage zwar, es seien schon 18 Jahre hingegangen, ohne daß etwas Staatsgefährliches vorgekommen sei; im Leben der Staaten und der Kirche seien aber 18 Jahre nur ein Moment. Der Hinweis des Ministers auf die Staatsgefährlichkeit des Vatikanums und seine Berufung aus hp» geleisteten Verfaffungscid, der einer Einschränkung desPlaeets eutgegaefwhe, riefen eine unbeschreib liche Erregung hervor. Es fanden in der Kammer sehr stürmische Auftritte statt, und der Präsident handhabte unaufhörlich die Glocke. In seinem Schlußworte verflieg sich der Rektor des Lyceums von Freising, vr.Daller, zornglühend zu der Behauptung, das Zentrum sei es gewesen, welches 1886 dem bayerischen Königshause die materiell« Existenz gerettet habe. Diese Be hauptung rief bei der Linken einen furchtbaren Lärm hervor; cs ertönte der Ruf: „Was soll das heißen? Heraus mit der Sprache!" Das Läuten der Präsidial-Glocke war vergeblich. Daller, immer hitziger werdend, warf alle Rücksichten über Bord und schrie mit unerhörter Heftigkeit; fast bei jedem Satze wurde er aber von Protest-Rufen unterbrochen. Seine Parteigenossen standen ihm bei, wodurch die Unruhe noch größer wurde. Die Linke war deshalb über die Aeußerung Dallers so empört, weil thatsächlich im Jahre 1886 die Führer aller Parteien in der bayerischen Kammer darüber einig waren, dem König Ludwig II. bezüglich seiner Schulden aus Staatsmitteln keine Beihilfe zu leisten. Mit total heiserer S timme verlas schließlich vr. Daller, der jetzt in München als der tonangebende Führer der Rechten gilt, folgende Erklärung: „Meine politischen Freunde und ich sehen uns in Folge der in den Plenarsitzungen vom 6. und 8. November auf unsere Anträge vom 19. Oktober ab gegebenen Erklärungen des Herrn Kultusministers genöthigt, zu erklären, daß wir den von unsgeleistetenVerfassungs- eid als in der durch die ministerielle Interpretation der Ver- fassungsurkunde versuchten Ausdehnung geschworen nicht aner kennen. Des Ferneren erklären wir, daß wir gegenüber der in den Erklärungen des Ministers vom 6. und 8. November auf unsere Anträge vom 19. Oktober neuerdings bekundeten Stellungnahme des Ministers eine dem entsprechende Haltung bei der Berathung des Kultusbudgets einnehmen werden." Diese Erklärung ist nur von 79 Mitgliedern der Zentrnmspartei unter schrieben, während sich die zu derselben Partei gehörigen Abgg. Bucher und Rittler ferngehalten haben. Die Kammer zählt 159 Mitglieder, die „79 Deklaranten" sind also die Minderheit. Die „Erklärung" der Zcntrumspartei überreichte Abg. Daller nach ihrer Verlesung in einer Abschrift dem Präsidenten zu den Akten. Sodann wurden die das Placet und die Altkatholiken betreffenden Anträge des Zentrums mit 81 gegen 78 Stimmen angenommen. Bei dem bekannten Stimmverhaltniß in der bayerischen Ab geordnetenkammer war ein solcher Ausgang deS dreitägigen Redegefechts unschwer voraus zu sehen, doch hält man es für sehr fraglich, ob die Klerikalen ihren Kammersied werden auS- nutzen können. Die erste bayerische Kammer wird den zweit größten Staat Deutschlands nicht m die Gewalt deS Ultramon- tanismus kommen lasten; sie dürste zunächst dafür sorgen, daß die Anträge der Zentrums-Fraktion nicht zur That werden, Voraussichtlich werden die Reichsräthe, deren Mehrheit fest zum Regenten und seinem verfassungstreuen Ministerium hält, entweder aus formellen Gründen ablehnen, in eine Berathung der klerikalen Anträge einzutrrttn, oder di« letzteren einfach verwerfen. Darauf ist die klerikale Partei auch gefaßt; des halb kündigte Vr. Daller bereits feierlich an, daß er und seine Freunde den Hauptsturm gegen das Kabinet Lutz bei der Berathung deS Kultusministeriums unternehmen würden. ES ist Herrn von Lutz, dem der Prinz-Regent wiederholt sein volles Vertrauen bekundete, kaum eingefallen, wegen oer ihm un günstigen Abstimmung über das Placet seine Entlassung zu fordern. Man hält cs aber gar nicht sür unmöglich, daß er sich zu einem solchen Schritt doch noch entschließen könnte, wenn seine klerikalen Gegner ihre Drohung bezüglich der Verkürzung des Kultusbudgets verwirklichen sollten. Eine vollständige Ab lehnung dieses Budgets.ist nach dem Wortlaut der bayerischen Verfassung unzulässig; aber eine wesentliche Verkürzung des Budgets würde das bayerische Land schädigen und wahrscheinlich von Herrn von Lutz als eine so tiefe Kränkung augesehen werden, daß er sich in solchem Falle zum Verzicht auf sein dornenvolles Amt entschließen dürste. Da sich das ganze Ministerium solidarisch mit ihm erklärt hat, so würde daun daS Gesammtministerium zuiucktreten. Für das bayerische Zentrum wäre damitwenig gewonnen,denn bei seiuerkleinenMehr» heil von nur drei Stimmen in derAbgeordnetenkammer und seinem geringen Anhang in der Kammer der Reichsräthe, besonders aber mit Rücksicht auf die Stellung Bayerns zur Reichsregierung, vermag cs kein klerikales Kabinet zu schaffen. Nach dem Rück tritte des Ministers Vr. von Lutz wäre in Bayern nur ein Geschäftsministerium möglich, dessen Mitglieder weder anerkannt liberal noch ausgesprochen ultramontan sind. Das neueKabiuet könnte sich in der kirchenpolitischen Frage immer wieder nur auf dem Boden der Verfassung bewegen und würde kaum in die Lage kommen, die Forderungen zu erfüllen, die das Zentrum der bayerischen Kammer an das Ministerium Lutz vergeblich stellte. Tagesschau. Freiberg, den 12. November. DaS deutsche Kaiserpaar traf nach einer sehr guten Reise im besten Wohlsein am Sonnabend Nachmittag 4 Uhr in Korfu ein. Sonntag Vormittag beabsichtigten die Majestäten einen Ausflug zu unternehmen und Mittags die Reise sortzusetzen. Gestern Nachmittag fignalisirte der Leuchtthurm auf dem Monte Saraceni bei Bari, daß daS deutsche Kaisergeschwader in Vor überfahrt sichtbar sei. Die Ankunft dcS deutschen Kaiserpaares am Hoflager des Königs von Italien in Monza wird heute (Dienstag) Abend 11 Uhr erwartet. Am Mittwoch soll eine Jagd im Parke von Monza und später Familientafel stattfinden. Die Abreise des Kaisers nach Verona, wo derselbe mit der Kaiserin wieder zusammentrifft, ist auf Mittwoch Abend fest gesetzt. — Nach einem Erlaß des preußischen Kriegsministers hat, wie der „Reichsanzeiger" meldet, der Kaiser Bestimmungen über die ihm sowie anderen Fürstlichen Personen bei Reisen in den preußischen Staaten seitens der Militärbehörden zu er weisenden Ehrenbezeugungen genehmigt. Die Bestimmungen werden den Kommando-Behörden rc. demnächst in einer Anzahl von Abdrücken zugehen. Im deutschen Reichstage begründete gestern bei fast leerem Hause Abg. Rickert seinen wiederholt eingebrachten An trag auf Abänderung der Militärordnung. Nach dem 81 sollen die verabschiedeten Offiziere der Militärgerichtsbarkeit nicht mehr unterworfen sein; nach 8- 2 soll diese Vorschrift auch Anwen dung finden auf strafbare Handlungen veravschicdeter Offiziere, die vor dem Eintritt der Rechtskraft dieses Gesetzes begangen sind, soweit das militärgcrichtliche Verfahren noch nicht ein- gcleitct ist. Der Antragsteller bezog sich darauf, daß der frühere Kriegsminister Bronsart von Schellendorsf 1884 erklärte, daß die Kriegsverwaltung schlechterdings kein Interesse daran habe, daß die verabschiedeten Offiziere der Militärgerichtsbarkeit auch ferner unterworfen werden. Redner schilderte den weiteren Gang der Angelegenheit und schloß mit dem Ausdruck der Hoff nung, daß es vielleicht jetzt gelingen werde, einen kleine» Schritt vorwärts zu machen in einer Reform, welche seit dem Anfang dieses Jahrhunderts angestrebt wird. — Abg. Gröber (Zen trum), erklärte, Rickerts Vorschlag komme einem Vcdürfniß ent gegen, das sich besonders in Bayern und Württemberg geltend mache. Es liege im allgemeinen Interesse, wie in dem der in Frage kommenden Persönlichkeiten, daß diese Sache endlich ein mal im Sinne des vorliegenden Antrages geregelt werde. — Abg. Beicl (nat.-lib.) sagte, es handele sich zunächst darum, ob durch den vorliegenden Antrag nurdie wirklich verabschiedeten Offiziere, die mit Pension entlassenen im Gegensatz zu den zur Disposition gestellten getroffen werden sollen. Herr Richter habe früher die Meinung ausgesprochen, daß auch die zur Dis position gestellten Offiziere der Militärgerichtsbarkeit entzogen werden sollen. Wenn Herr Rickert eine andere Auffassung habe, so sei dieAnnahme des Antrages unbedenklich. — Abg.Singer (Sozialdem.) erklärte sich für de» Anttag, indem er darauf hin wies, daß es unter den jetzigen Umständen nicht immer möglich sei, Vergehen von verabschiedeten Offizieren zu verfolgen. — Abg. Rickert betonte, daß sei» Anttag sich nur auf die wirklich verabschiedeten, nicht aber auf die zur Disposition gestellten Offiziere beziehe. — Der Gesetzentwurf wurde mit der vom Abg. Gröber beantragten Aeuderung dahin angenommen, daß Hinter den durch dix Novelle beseitigten Bestimmungen auch die bezüglichen Vorschriften der bayerischen Militärstrasprozeßord- nung vom 29. Aprrl 1869 aufgesührt werden. — Es schloß sich daran die Berathung der nachstehenden, ebenfalls vom Abg. Rickert lxautragtrn Resolution: Das Haus wolle beschule«: „Die verbündeten Regierntche» ztr ersuchen, mit thuulichstrr Beschleunigung dem Reichstage den Entwwcf einer Mllktärftruß» Prozeßordnung vorzulegen, in welcher das Militärstrafverfahreu mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frie den auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird." Bei der Begründung dieser Resolution meinte Abg. Rickert, kein einziges Land sei in Bezug auf diese Frage so zurück, wie Deutschland. Obgleich die Reform seit 80 Jahren als noth wendig anerkannt wurde, käme man keinen Schritt damit vor wärts. Das deutsche Volk habe ein Recht, daß endlich auf diesem Gebiete etwas gethan werd«. (Beifall links.) — Abg- Gröber (Zentr.) sagte: „So veraltet wie die Militär- strasprozeßordnung ist wohl kein einziges Gesetz in Deutschland." Er betonte, daß früher in einzelnen deutschen Staaten z. B. Oldenburg, bessere Zustände herrschten, die bei Einführung deS preußischen Militärwesens schlechteren Einrichtungen weichen mußten. — Der nationalliberple Abg. Fieser erklärte: „Der Antragsteller hat ganz richtig aus der Geschichte diese-Antrages im Hause hervorgehoben, daß die nationallwerale Partei die jenige war, welche den Antrag genau in dem Wortlaut, wie er heute eingebracht ist, 1870 cm norddeutschen Reichstage ein brachte. Ich habe Namens meiner politischen Freunde den Auftrag übernommen, hier zu erklären, daß wir dem ersten Theile des Antrages vollständig zustimmen, daß wir dagegen dem zweiten Thejle gegenüber uns ablehnend verhalten, und ich möchte den Antragsteller bitten, daß er seine Zustimmung dazu giebt, daß eine getrennte Abstimmung über die zwei Theile stattfiudet; andernfalls würde ich einen hier vorbereiteten An trag auf Streichung deSzweiten Theiles stellen." — Nachdem Abg. Rickert in die Theilung deS Antrages gewilligt hatte, wurde der erste Theil des Antrages mit großer Mehrheit ms« genommen; der zweite Theil gegen die Stimmen oer Frei sinnigen, Sozialdemokraten, einiger Nationalliberalen und einiger Zentrums-Mitglieder abgelehnt. — Das Haus ging nunmehr zur Berathung des Antrags der Abgg. Rickert und vr. Hermes über, folgenden Inhalts: „Mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren vielfach vorgekommenen Verstöße gegen den 8 43 Absatz 3, 4 und 5 der Gewerbeordnung für das deutsche Reich, gegen 8 17 des Wahlgesetzes für den deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 145 ff.) und gegen die 88 9 und 28 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die verbündeten Regierungen zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die bezügliche» Behörde» die genannten gesetzlichen Vorschriften in Zukunft genau beobachten." Es handelt sich dabei um genaue Beobachtung der für die Zeit dcrWahldewegung erlassenen Bestimmungen über dieVer- theilung von Flugblättern, Abhaltung von Versammlungen rc. — — Abg. Rickert erläuterte den Antrag und schloß mit den Worten: „Dutzende von flagranten Rechtsverletzungen liegen hier vor; dazu kann der Reichstag nicht schweigen; er muß nach außen hin bemerkbar machen, daß es ihm daran liegt, das Wahlrecht, das wichtigste Recht der Bürger, aufrecht zu er halten." (Beifall links.) — Abg. Singer meinte, eS sei nicht zu hoffen, daß die Regierung irgend etwas im Sinne deS Antrages Rickert thun werde. Er könne den Optimismus deS Vorredners nicht theilen, nachdem der König von Sachsen und der Großherzog von Baden in die Wahlagitation sür das Kartell eingetreten seien und nachdem durch die Zeitungen die Nach»