Volltext Seite (XML)
Ms- Vi> AiiMblatt für den xMr'L- Ämrk des Amtsgerichts Eibenstock «ML tag und Sonnabend. In- 5 ! Expedition, bei unfern Bo- sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dellen Hlmgevung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -- 43. Jahrgang. — i —' — AA. Sonnabend, den 8. Februar 18NO Donnerstag, den 13. Februar 1896, von Nachmittags 2 Uhr an im Rathhause zu Schönheide. Schwarzenberg, am 5. Februar 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. Die Abivesenhcitsvormundschaft über ckalin»» «»ottllvk aus Oberftützengrü» ivird ausgehoben. Eibenstock, den 5. Februar 1896. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hahn. Bekanntmachung. Da das Austragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1896 in der Hauptsache heute beendet wird, giebt man in Gemäßheit von 8 22 des Regulativs über die Er- hebung der Genieindeanlagen hiermit bekannt, daß etwaige Reklamationen gegen dir Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden >4 tägigen und spätestens bis mit 22. Februar dss. Js. laufenden Frist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlagenzetteln vorgedruckten diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unterzeichneten Stadtrathe schrift lich einzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der Anlagenzettel übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, dies sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung beziehentlich der zu zahlenden Anlagen zu holen, soivic daß nach 8 28 des Abgabenregulativs eine Reklamation den Anlagen pflichtigen nicht von der Verpflichtung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbetrag zu entrichten, befreit, indem die Ausgleichung betreffs des etwa Zuviel gezahlten nach Beendigung des Reklamationsverfahrens erfolgt. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß am 15. dss. Mts. der 1. Termin der diesjährigen städtischen Anlagen, zu dessen Bezahlung eine dreiwöchige Frist nach gelassen ist, fällig ist, und daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung gegen säumige Zahler die Zwangsvollstreckung verfügt werden wird. Eibenstock, am 7. Februar 1896. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Beger. Bekanntmachung. Die Expeditionen des unterzeichneten Stadtraths bleiben wegen vorzunehmender i, ^ru<» iss« geschlossen, und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung inden. Das Standesamt ist an diesem Tage Vormittags von 8—18 Uhr geöffnet. Eibenstock, am 3. Februar 1896. Der Rath der Stadt. wr. Körner. Graupner. 80,000 Mark Sparkassen-Gelder find im Ganzen oder getbeilt gegen vierprozentige Verzinsung hypothekarisch anszu- ltihen. Die Beleihung der Grundstücke erfolgt in der Regel bis zu '/» der Brand kasse, außerdem werden für jede culturfähige Grundstcuereinheit bis zu 30 Mark ge währt. Gesuche sind unter Beifügung von Brandkassenschein, Besitzstandsverzeichniß und Folienabschrist anher einzureichen. Sogenannte ortsgerichtliche Taxen werden hier nicht berücksichtigt. Lommatzsch, am 29. Januar 1896. Der Stadtrath. I»r Bent. Keil. Konkursverfahren In dem Konkursverfahren zu dem Nachlasse des Lohgerbermcisters ckiilliii 411»»» 8«-i»inl«ll in Eibenstock ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheiluny zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstückc der Schlußtermin auf den 6. März 189«, Vormittag 11 Ahr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimnit. Eibenstock, den 5. Februar 1896. Ml. I'rieärietl, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanu 1 machuu g. In Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 27. Januar dss. Js., die Erstattung der im Jahre 1895 aus der Staatskasse bestritte nen Entschädigungen für die an der Seuche gefallenen Thiere betreffend, ist in diesem Jahre für jedes der ausgezeichneten Rinder ein Jahresbeitrag von 13 Pf. zu erheben. Die Besitzer von Rindern in hiesiger Stadl werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß in der nächsten Zeit ein Beamter des Stadtraths die Beiträge abholen wird. Eibenstock, am 4. Februar 1886. Der Rath der Stadt. I»»-. Körner. Graupner. Anmeldung zum Anschluß au die Stadt Fcrnsprecheinrichtung. Neue Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtung in Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitt des Rechnungs jahres 1896,97 gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Kaiserlichen Postamt in Eibenstock anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im nächstfolgenden, am 1. Septem ber beginnenden Bauabschnitt berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der bereits vorgemerkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 4. Februar 1896. Der Kaiserliche Olicr-Postdircctor. Geheime Hker-Aoftrath Hol; Bersteigerung auf den Staatsforflrevieren Schönheide u. Sofa. Im „Rathskeller" in Aue sollen Sonnabend, den 15. Februar 1888, von Borm. ' 28 Uhr an folgende aufbereitete Stammhölzer und zwar: l) vom Forstrevier Schönheide: 1054 Stück w. Stämme von 10—1b am Mittenstärke, j 1372 , „ » » 16—22 „ „ f in den Abth. 18 u. 25, 111 . , . - 23—29 „ „ i 2) vom Forstrevier Sofa: 2911 Stück w. Stämme von 11—15 am Mittenstärke, j auf den Kahlschlägen der 627 » , 16—22 „ „ / Abth. 8 u. 25, sowie von 234 „ , „ » 23—39 , „ > Durchforstungen der 13474 , , Deröftangen , 8—15 , Unterstärke, Abth. 2, 24, 25, 26, 35 282,-» Hdrt., Reisslängen , 3—7 , „ ' und 61, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königl. Forstrevierverwaltungen Schönheide und Sofa, sowie König». Forftrentamt Eibenstock, am 25. Januar 1896. Aramke. Köpfner. Herkach. Zlevcr das Bürgerliche Gesetzbuch haben am Montag im Reichstage die Verhandlungen be gonnen. Zu Anfang dieser Sitzung waren wohlgezählte drei Dutzend Mitglieder de« Reichstage« im Saale, ihre Zahl erhöhte sich während der Dauer der Bcrathung auf fast siebzig! Da« Maß von Interesse, welche« die gewählten Ver treter de« deutschen Volke« an einem gesetzgeberischen Werk von allerhöchster Wichtigkeit für alle bürgerlich-rechtlichen Ver hältnisse nehmen, läßt sich hieran erkennen. Alle großen Kuliurstaaten, England ausgenommen, besitzen bereit« ein ein heitliche« Recht. Für Deutschland gilt e« erst, ein solche« zu schaffen. Etwa ein Sechstel de« deutschen Volke« regelt sein Recht nach Gesetzen in französischer Sprache, zwei Drittel suchen ihr Recht in Gesetzen, deren Uriprache dem Volke ver schlossen ist. Nun gilt e», abgesehen von der Sprache, auch der deutschen Art und Eigenart ein neue« einheitliche« Ge setz zu geben, da« Recht, da« im BolkSempfinden lebt, in Gesetzesform zu bringen. Zwciundzwanzig Jahre lang haben die dazu nothwendigen juristischen Vorarbeiten gedauert; end lich ist da« Riesenwerk an den Reichstag gelangt und da finden sich denn ein Neuntel bi« — im günstigst gerechneten Falle — ein Fünftel aller Mitglieder ein, um der Berath- ung beizuwvhnen und die geschäftliche Behandlung der sehr umfangreichen Vorlage mitzubestimmen. Wie wichtig da« neue Gesetzbuch für alle unsere Ver hältnisse ist, geht schon au« der Thatsache hervor, daß gegen wärtig in Deutschland über hundert verschiedene Recht«- gebietc existiren. Abgesehen von den Gebieten kleinen und kleinsten Umfange« kann man sagen, daß von den 50 Millio nen Deutschen etwa 7 Prozent unter dem Recht der Sachsen stehen, 17 Prozent unter französischem, 33 Prozent unter ge meinem Recht und etwa 43 Prozent unter dem preußischen Landrecht. Die Einbringung de« Bürgerlichen Gesetzbücher wurde am Tage vor dem Reichsgründung» Jubiläum vom Fürsten Hohenlohe und dem Präsidenten v. Buol al« große« nationale« Ereigniß, al« die Erlösung au« langjähriger RechtSverwirr- ung und Recht-zersplitterung, al« Krönung der nationalen Einheit gefeiert, und wa« die beiden Herren gesprochen, da sand draußen im Lande, in Presse und Versammlung tausend fältigen Widerhall. Man hätte daher denken können, daß die Berathung de« gewaltigen Werke« manch einen säumigen Reichrboten an seine Pflicht erinnert und zum Erscheinen in dem Reich«tag«hause am König-Platz bestimmt hätte. Man durfte erwarten, daß der Regierung Gelegenheit gegeben wurde, ihre Mittheilungen über da« Gesetzwerk vor einem vollen oder wenigsten« anständig besetzten Hause zu geben! Die Re gierung hatte alle« gethan, um dem wichtigen Tage auch äußerlich ein würdige« Gepräge zu geben. Fürst Hohenlohe war erschienen und schenkte allen Reden ein aufmerksame«