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WMM U WilskW unä ^lmZegencl Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat "^7 Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden, tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Jnjertionspreis 15 Pig. pro sünsgeipaltene KorpuszeUc. Außerhalb des Amtsgcrichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. IIII Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und III unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. für die Königliche Amts Hauptmann schäft Weihen, zu Wilsdruff sowie für das König- Lokalblatt für MUsäruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphaufen, Lampersdorf, Limbach, Loyen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Ooman-Mtage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Mell im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 64 Sormabenä, clen 7. Juni 191z. 72. Jabrg. Kmlticker deit. Das Ministerium des Innern sieht sich veranlaßt, die in den Verordnungen vom 18. Juli 18 t6 und 1. Februar 1893 aufgestellten Sätze für die Vergütung der durch SÄubtransporte oder durch Transporte Hilfsbedürftiger entstehenden Kosten vom 1. Juli 1913 ab neu zu regeln und verordnet hierzu folgendes: I. Schuvtransporte betreffend. 1. Der Transporteur erhält, gleichviel, ob er Staats- oder Gemeindebeamter oder nicht beamtete Perlon ist, Tagegelder nach Abstufung IX des Gesetzes vom 21. Januar ll.913 und Reisekosten nach Höhe des wirklichen und notwendigen Aufwandes. Eisen bahnfahrgeld wird nach der III. Klaffe, Gebühren für Zu- und Abgang und Kilometer gelder werden nicht gewährt. Werden Beamte der Landgendarmerie zu Schubtransporten — einschließlich der Begleitung und Ueberwachung von Zigeunern — verwandt, so erhalten sie Tagegelder nur, wenn sie außerhalb ihres Distrikts tätig werden. 2. Für den Schüvting wird gewährt an Zehrungskosten, wenn der Transport, bis zur Ablieferung des Schüblings gerechnet dauert: bis zu 4 Stunden nichts über 4 bis 12 Stunden 0,80 Mk. „ 12 „ 24 „ 1,20 Mk. für Nachtquartier 1,50 Mk. II. Jür Transporte von Kranken und Kilfsvedürstigen .gelten die Sätze unter I mit der Maßgabe, daß die Zehrungskosten ohne Rücksicht auf die Dauer des Transports nach Höhe des wirklichen und notwendigen Aufwandes gewährt werden. Im übrigen bleiben die in den ungezogenen beiden Verordnungen — s. Fischer XV. S. 34 ff. — entwickelten Grundsätze auch fernerhin maßgebend. Dresden, den 17. Mai 1913. Ministerium des Innern. An Stelle des von seinem Amte aus Gesundheitsrücksichten zurückgetrelenen Bezirks ausschußmitgliedes, Herrn Gemeindevorstand Donath in Sönitz, ist von der Bezirksver sammlung am 31. vorigen Monats Herr Gemeindevorstand Hlöckner in Weinböhla gewählt worden. Meißen, am 2. Juni 1913. Nr. 373 I. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Mosten wird in der nachstehend bemerkten Weise stattfinden: Für die Gestellungspflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken Waffen und Lommatzsch am 21., 23., und 24. Juni Täglich von vormittags ^9 Ukr an im 6sltkofe„zum cleuttchen k)aus" in Nollen, für die Gestellungspflichtigen aus dem Amtsgerichtshezirke Wilsdruff einschließlich der Orte Niederwartha und Wildöerg am 25. Juni von vormittags l/i9 Ukr an im Galtkole „zum Heller in Milsctruff." Zur Vorstellung kommen die als tauglich zur Aushebung, die zur Ersatzreserve und 'die zum Landsturm I. Aufgebots in Vorschlag gebrachten, sowie die als dauernd untaug lich auszumusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden be sondere Gestellungsbefehle zugehen, es werden dieselben aber hierdurch noch besonders an gewiesen, sich zur Vermeidung der sie bei ihrem Nichterfcheinen nach 8 26^ und ß 66^ der Wehrordnung treffenden Strafen und Nachteile zur bestimmten Zeil an dem ange gebenen Orte pünktlich, sowie in reinlichem Zustande und ohne vorher geistige Getränke zu sich genommen zu haben, einzufinden. Ferner haben die Gestellungspflichtigen zur Vermeidung von Geld- und eventueller Haftstrafe den Losungsschein und die Heffellnngs- kefehle mit zur Stelle zu bringen. Im Aushebunzstermine selbst haben sie sich ruhig zu verhalten und den Anordnungen der Ersatzbehörde und deren Organe unweigerlich Folge zu leisten. Es wollen sich die Stadträte zu Nossen und Lommatzsch, der Herr Bürgermeister von Siebenlchn und die Herren Gemeindevorstände der zu den Amtsgerichtsbezirken Nossen und Lommatzsch gehörigen Ortschaften, aus welchen Militärpflichtige zur Vor stellung gelangen, am 24. Juni vormittags >/.9 Uhr im Gasthofe „Zum Deutschen Haus" iu Nossen, ferner der Stadtrat zu Wilsdruff und die Herren Gemeinbevorstände der zum Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff gehörigen Ortschaften, einschließlich der Orte Nieder wartha und Wildberg, aus welchen Militärpflichtige zur Vorstellung gelangen, am 25. Juni vormittags h«9 Uhr im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff mit einfinden bezw. einen geeigneten Vertreter abordnen. Ferner haben die Ortsbehörden den eintretenden Zuzug und Wegzug Gestellungs pflichtiger unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge und Losungsscheme ungesäumt anher anzuzeigen. >?>» Meißen, am 29. Mai 1913. 1042 ll Oer Tivilvorlitzencke äer Königlichen SrsLlzkonimMion cles ^uskebungsdezirkes Nollen. Neubau des Verpflegshauses „WettinMt" des Bezirks- verbaudes der Königlichen Nmtshauptmannschäft Weihen in Coswig i Sa. Im Wege der öffentlichen Ausschreibung sollen die Mater- und Anffreicherarveiten verdungen werden. Die Angebote sind bis Mittwoch, den 25. Juni dieses Jahres, mittags 12 Ahr im Zimmer Nr. 4 der Königlichen Amtshauptmannschaft versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen abzugeben. Die einzelnen Preislisten können gegen Erstattung der Schreibgebühren daselbst bezogen werden. Die zeichnerischen Unterlagen können entweder bei dem Bausachverständigen der Königlichen Amtshauptmannschaft, Herrn Bauamtmann Riemer, in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr oder im Büro des Architekten, Herrn Eugen Pönisch in Coswig, während der Bürostunden von vormittags 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 6 Uhr eingesehen werden. Die Auswahl unter den Bewerbern, die Teilung der einzelnen Arbeiten, sowie die Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt aus drücklich Vorbehalten Bewerber sind 6 Wochen an ihre Angebote gebunden. Meißen, den 7. Juni 1913. Der Nezirksvervand der Königlichen Amtshauptmannschaft Meisten. Sonnabend, den 14. Juni d. I., nachmittags 6 Uhr Hauptübung der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Sämtliche Mitglieder der Feuerwehren, Abteilungsführer und Mannschaften, haben sich zur oben angegebenen Zeit am Geräteschuppen (Neumarkt) einzufinden Die Dienstaözeichen sind anzutegen. Unpünktliches Erscheinen oder Ausbleiben, sowie unterlassene Anlegung des Dienst abzeichens wird in Gemäßheit von § 56 des Feuerlöschregulativs mit Geldstrafe bis zu 15 Mark geahndet. »7» Wilsdruff, am 5. Juni 1913. Der Stadtrat. Wegen Massenschüttung wird der vom Dorfe Birkenhain nach der Wilsdruff— Nostener Straße führende Kommunikationsweg vom 9. bis 11. Juni d. I. für den Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über Limbach verwiesen. Birkenhain, am 6. Juni 1913. ,7« H. Hühne, Gemeindeältester. lUcktamtlicker rieil. venklproch für Gemüt und Vertrankt. Für jede Seelenwunde, Wie tief sie brennt, hat Zeit, die große Trösterin, Den wahren Balsam. Aus Stacit unä Land. Mitteilungen auS dem Lejerkreije für dieje Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. „ Merkblatt für den S. Amt. Sonnenaufgang 8» I Mondaufgans 4» D. Sonnenuntergang 8'' g Monduntergans 10" N. 1606 Französischer Dramatiker Pierre Corneille in Rouen geb. — 170V Russischer Dichter Alexander Puschkin in Mo-kau geb. — 1360 Maler Hanns Fechner in Berlin geb. — 1861 Italienischer Staatsmann Graf Camillo bi Cavour gest. — 186S Komponist Siegfried Wagner iu Triebschen bei Luzern geb. — 1873 Prinz Adalbert von Preußen, Begründer der deutschen Flotte, in Karlsbad gest. — 1875 Schriftsteller Thomas Mann in Lübeck geb. Merkblatt für den 7. Juni. Sonnenaufgang 8^!! Mondaufgang 5" V. Sonnenuntergang 8^ jj Monduntergang 11" N. 1676 Geistlicher Liederdichter Paul Gerhardt in Lübben gest. — 181V Dichter Julius Hammer in Dresden geb. —1826 Physiker und Optiker Joses v. Fraunhofer iu München gest. — 1840 König Friedrich Wilhelm III. von Preußen iu Berlin gest. — 1843 Dichter Friedrich Hölderlin in Tübingen gest. — 1854 Schriftsteller Max Kretzer in Posen geb. — 1876 Französische Romanschriftstellerin Georg« Sand in Nohant gest. — 1905 Das norwegische Storthing erklärt die Union mit Schweden für aufgehoben. ll Der Kampf um- Handwerk. Den goldenen Boden, den das Bolkswort dem Handwerk zuweist, haben die meisten unter den Füßen verloren. Man darf geradezu be- haupten, daß in weiten Kreisen der Bevölkerung die Ansicht vorherrscht, das Handwerk sei die hohe Schule der Hunger künstlerei. Wie diese Ansicht aufkommen und sich durchsetzen konnte, ist nicht verborgen. Der unerhörte Siegeszug der Maschine hat gewiß der Handarbeit einen groben Teil ihrer Aufgaben entrissen. Aber weit über diese Umwälzung hinaus hat die immer neue Gebiete an sich reißende Maschine den Mut der Gewerke zerstört, sich zur Wehre zu setzen und aus neuen Bedürfnisten neue Eroberungen zu machen. Es ist vielleicht keine Übertreibung: das fehlende Selbstvertrauen bat dem Handwerk gröberen Abbruch getan — als die Maschine. Die besonnen eingeschätzten wirtschaftlichen Ver- bältnisse lasten deutlich erkennen, dab die Handwerker, die wirklich Handwerker sind und nicht verkappte Händler und Gelegenheitsarbeiter, sich durchsetzen. Gegenüber dem Heer der ungelernten Arbeiter ist der Handwerker eine wirtschaft liche Nummer, ein Wert, ein Unabhängiger. Unabhängig in'seinem Werk, unabhängig in seiner Gesinnung! Und eS will so scheinen, als ob die sittlichen Wirkungen deS Hand werks auch eine bessere Gewähr für die Erhaltung des Körpers bieten. So ist es zu verstehen, wenn jetzt die Landesversicherungen die Werbetrommel für das Erlernen von Handwerken rühren. Die Werbetrommel in moderner Gestalt ist natürlich der — Kinematograph. Für die schul entlassene Jugend sollen neuerdings Vorträge veranstaltet werden, in denen an Lichtbildern die Besonderheit der einzelnen Gewerke gezeigt werden. So wird den Knaben ein Eindlick in die Werkstatt des Buchbinders, des Schlossers, des Schmiedes vermittelt: denn der Appetit kommt auch beim — Sehen. Nur eines ist zu wünschen, daß diese verdienstliche Unterweisung nicht auf die Großstadtkinder beschränkt bleibe. Zu den Mitteln der Landesversicherung trägt das flache Land und die Kleinstadt bei. Es wäre ver ständig und gerecht, wenn die Aufklärung über Wesen und Wert des Handwerkes bis in die verstecktesten Winkel ge bracht wird. — Das Jahr der Nötkerschlacht 1813. 5. Juni! Abschluß des Waffenstillstandes bis zum 20. Juli. Die Verhandlungen fanden am 30. Mai bis 3. Juni zunächst im Kloster Wahlstatt bei Liegnitz, dann am 4. Juni in Gabersdorf und Pläswitz statt. An letzteren Orte wurde