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Allgemeiner Weiger. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Grtsöekörde und den Kemeinderat zu Aretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf-, und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschätsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. cokal-Hnreiger kill' Sie ViM-kten Kremig, Mßröbrzaorl, hMwaläe, sraMemksl unä Umgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 80. Sonnabend, den 6. Oktober 1917. 27. Jahrgang Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort aus das laufende Jahr aufgestellte Schöffen-und Geschworene«- Urliste liegt eine Woche lang, und zwar oom 8. bis mit 14. Oktober dieses Jahres, während der Geschäftsstunden im hiesigen Gemeindeamte zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständig keit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden. Hier bei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschriften der W 31, 32, 33, 34, 84, 85 des deutschen Gerichtsserfassungsgesetzes und des § 24 des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 1 . März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Bretnig, den 5. Oktober 1917. Die Ortsbehörde. Anlage L. Zu 8 i, 3. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 32. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptoerfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in dec Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. § 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: I. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind; 5. Dienstboten; § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; - 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religiontdiencr; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder det aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der W 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorn 27. Januar 1877 rc. enthaltend; vom 1. März 1879. § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonststoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständig keit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind, verMLe; una ZäKMer. — Totes und lebendes Kapital Ein Kapital von 1000 Mark, das seib Kriegsaus bruch unverzinst, sei es in Papier oder gar in Gold, verwahrt wird, beträgt auch jetzt noch nur 1000 Mark. In 10 oder 30 Jahren wird es gleichfalls nur 1000 Mk. betragen, falls es nicht gar inzwischen durch Einbruch, durch Brand oder auf sonstige Weise ganz oder teilweise ver- loren gegangen ist. Dasselbe Kapital als täg lich rückzahlbares Darlehn seit Kriegsausbruch j- B. bei einer Bank angelegt, beträgt jetzt kaum 1060 M. In 10 Jahren wird es mit Zinseszins etwa 1300 Mark, in 30 Jahren etwa 2800 M. betragen. Etwas besser verzinst es sich, wenn es auf einer Gemeindesparkasse ange legt ist, wobei aber nur mit mehrwöchiger, oft nur mit mehrmonatiger Kündigung über das Kapital vetfügt werden kann. Sofort bei der 1. Kriegsanleihe angelegt beträgt das Ka pital jetzt etwa 1160 M. Schon in 10 Jah ren aber wird es mit Zinseszins weit über 1800 M. betragen und in 50 Jahren über 4500 M. Schon hieraus ergibt sich wie wenig Bedeutung tzirrre kalvrlcinen. In Dünkirchen sind durch unsere Fliegerangriffe so, starke Brände hervorgerufen worden, daß ganz Dünkirchen ein Raub der Flammen geworden ist. Unsere Bombengeschwader haben in den letzten 24 Stunden 60 000 Kilogramm Bomben auf die feindlichen Ziele geworfen, in Lon don, Boulogne und bei Verdun sind starke Brände entstanden. Die Republik Costarica hat die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland abgebrochen. An der italienischen Front stürmten im Gabriele- Abschnitt feindliche Kräfte gegen die öster reichisch-ungarischen Stellungen, konnten aber nur geringen Gewinn erzielen. Die Einzahlungen auf die 7. KriegsMeihe haben bereits großen Umfang angenomrö^n. An der Dresdner Hindenburg-Säule fand am Mittwoch die Schlußnagelung statt. Es gibt nur einen Erfolg: dmEn - erfolg! EMMie siebente Kriegsanleihe soll M ihn besiegeln. Nur nicht nach» lassen, nicht mürbe werben in letzter Stunde! — Keinem deutschen Krieger wird es einfallen, plötzlich im entscheidenden Sturmangriff zurückzubleiben. Ebenso wenig darf jetzt zu Haufe auch nur ein einziger mit feinem Gelbe fehlen. Mit der siebenten Kriegsanleihe muß der Sieg im Wirtschaftskampf erfochten werden! Dann ist der Krieg gewonnen! einem überdies bisher noch nie eingetretenen vorübergehenden Kursrückgang um einige Pro zent gegenüber dem großen Vorteile der Ver zinsung von 5 vom Hundert zukommt. Da Reichsanleihe außerdem als das verbreitetste Wertpapier jederzeit Käufer findet, so hat, wer Reichsanleihe gezeichnet hat, nicht nur doppelt soviel Zinsen als wer das Geld auf einer Sparkasse oder einer Bank angelegt hat, son dern auch jederzeit die Möglichkeit, über das Geld in seiner Wirtschaft zu verfügen. Heraus mit dem Gold! ! Ihr Frauen zollt H Den Braven Dank mit golb'nem Geschmeid, z Den Helden, die uns ihr Leben geweiht! , Heraus mit dem Gold! Ihr Männer holt » Die eiserne Kette der Reichsbank Euch her ! Und opfert die goldne der sieghaften Wehr l » Großröhrsdorf. (Sparkasse.) Im Sep tember erfolgten 297 Einlagen im Betrage von 37 317 Mk. 73 Pf. und I79 Rückzahlungen im Betrage von 29 282 Mk. 57 Pf. 21 Bücher wurden neu ausgestellt, 20 Bücher finit erloschen. Gesamtumsatz: 155 211 Mk. 69 Pf. Großröhrsdorf. Es sei nochmals da rauf aufmerksam gemacht, daß die Dresdner Kammerspiele am Kirmesmontag das Schau spiel „Es gibt ein Glück" im Hotel Haufe aufführen. Pulsnitz. Ein lebendes Schwein gestohlen wurde in Kleindittmannsdorf. Das Tier, das etwa 21/2 Zentner wog, ist in der Nähe des Tatortes abgeschlachtet und dann foctgeschafft worden. Schirgiswalde. Orgelpfeifen aus Pa pier hat ein geschickter Handwerker in genau denselben Größenverhältnissen wie die alten her gestellt. Durch einen Anstrich mit Aluminium bronze haben die Papierpfeifen dasselbe Aus sehen erhalten wie die echten, so daß das Or gelprospekt das gewodnte Bild gibt.