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Wochenblatt für Mchcnimnd, SieMr, Neustadt, Rabenstein und Rottluff « SS 1»1S festliche Schmückung nta HoAImjeO, sleinharl, mbeslhmkt Mar ist -er Mb-ckn-Wrich mit «iaer Lacksarbe. "HW I Drogerie Ziogmac kriek 8ekulre. ! rerniprevlrer S2S. fkU6i'^vi'k8-^i'nang6M6nl8 7a8ek6n-^po1k6kkn e e e e e e SvMabend, den 22. Juni e e e » e < e e e e isil ab IM Iskelüle prima Qualitäten Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Rabenstein. Die Tage des Turnfestes rücken immer näher heran. Da gilt es nun, unsrem Orte ein festliches Gepräge zu ver leihen. Der Turnverein Oberrabenstein und der Festausschuß bitten darum in einer im wiederholter Impfung ist aus dem Impfschein zu vermerken, daß die wiederholte Impfung ohne Erfolg Lewesen ist. Der Vermerk kann auf dem ursprünglichen Impfschein bewirkt werden. Anzeigenteil enthaltenen Bekanntmachung um „des Ortes. Wiewohl ein besonderer Festzug Nicht stattfindet, wird doch der ganze Ort größere geschlossene Züge von Turnern sehen. Der Ehemnitz-Wuldentalgau wird von Kändler ab in geschlossenem Zuge den oberen Ortsteil — Simbacher Straße — Bahnhofstraße — Hinterdorf, Forststraße u. s. w. durchmarschieren. Ihm werden sich die Festjungfrauen und die oberen Ortsvereine an schließen. Diese Abteilung wird an der Antonstraße vom Zuge em pfangen, — Turnverein Themnitz und die eine Hälfte des Chemnitzer Amgebungsgau — der vom Weißen Adler ab durch Chemnitzer Str., Ritterstraße, Tal-, Post-, Kirch- und Antonstraße sich bewegen wird. Diesem schließen sich die Ortsvereine an, die in Köhlers Restaurant sich sammeln. An dem Kreuzpunkte der Simbacher Str. und Anton straße würde sich den beiden genannten Zugsabteilungen die Abteilung der Turner angliedern, die dem 3. und 4. Bezirk des Chemnitzer Amgebungsgau angehören. So wird also jeder Ortsteil seinm Teil festzug haben. Die werten Bewohner unsres Ortes möchten darum, wie im Vorjahre zum Feuerwehrtage durch wehende Fahnen, durch Blumen- und Kränzeschmuck der Häuser und Straßen den Gästen zeigen, daß sie auch freudigen Anteil nehmen am Feste, daß sie auch auf diese Weise die Festteilnehmer ehren wollen. Dann wird den auswärtigen Turnern die Erinnerung an unsern im Schmucke der Sommerpracht prangenden landschaftlich bevorzugten Ort eine um so liebere sein, je mehr sie von der freudigen Anteilnahme des ganzen Ortes dem Feste einen schönen Eindruck gewonnen haben. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: i Sportgürtel, 1 Kinderschuh. Verloren: 1 Perlentäschchen mit versch. Inhalt. Der Gemeindevorftanb zu Rabenstein, am 20. Juni 1912. k^insrslvssssr stets frische Füllungen. t t sbild« ebteni n. ! Ilanl Z : aMf cn Ssdirs»-ttimd««rsstt garantiert rein Da öffnet sich die Schneise, — überraschend Zeigt sich uns eines Dörfchens friedlich Bild; — Wie eine Herde schart stchs um den Hirten, Ilm seine Kirche, lieblich, segnend, mild. Aufs neu umfängt uns dunkler Tannen Schatten, Die Zweige neigen sich auf unser Haupt; O, glücklich der, der diese Pracht genießet Und noch an Gott und seine Güte glaubt. Da tönt ein Pfiff — entschwunden ist der Zauber, Es geht zurück, zu Tages Last und Müh'; Die Wand'rung aber ist fürs Herz ein Lichtstrahl, Ein Labetrunk — und den vergißt es nie! Fr. Elise Dietrich-Schmidt. Zu ElilMlW mi du 18. ZM IM Nicht Lenzeswonne spielet um die Wipfel, Nicht Sommersglut erstrahlt vom Himmelszelt; Und trotzdem ist es schön in dir zu wandern, Du wunderbare, weite Gotteswelt! Gleich Perlen hängen schwere Regentropfen Am ftischbelaubten zarten Maiengrün; Welch' herrlich Bild, wenn durch die dunklen Tannen, Gleich duft'gen Schleiern, Nebelschwaden zieh'n. Welch' feierliche andachtsvolle Stille Umfängt uns hier, kein Lärm entweiht die Pracht; An unsrer Seite fließen Regenbächlein, Auf klarem Grund der weiße Kiesel lacht. Hier zirpt ein Fink, dort ruft ein Amselweibchen, Dazwischen tönt der Abendglocke Klang; Und leises Raunen — Rauschen — Flüstern —, Gleich Geisterstimmen ziehts den Wald entlang. Wie MLrchenbilder steigts vor unsre Seele, Waldkönig naht, der Zwerg und Gnomen Schar, Und dort kommt hoch auf schneeig weißem Rosse Die Waldfee in dem goldnen Strahlenhaar. s r Bekanntmachung. Es ist wahrzunehmm gewesen, daß die Senk- und Schlammgruben der hiesigen Hausgrund stücke vielfach nicht regelrecht und ordnungsmäßig geräumt werden. Da hierdurch der Zweck dieser Gruben nicht erfüllt wird, indem der Ausfluß der Abwässer einer Klärung nicht unterliegen kann, so werden die hiesigen Hausbesitzer zur Vermeidung von Strafen aufgefordert, ihre Senk- und Schlamm gruben regelmäßig einer Räumung zu unterziehen. Line Revision dieser Senk- und Schlammgruben wird im Juli d. I. vorgenommen werden und haben die Säumigen unnachsichtlich Bestrafung zu gewärtigen. Der Gemeindevorftanb zu Rabenfteln, am 20. Juni 1912. Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in Leipzig und die Vogtländische Bank in Plauen einen Teilbetrag von nom. 2,000,000,— begeben. Derselbe wird von dm genannten Instituten Dienstag, dm 25. Juni dieses Jahres zum Zeichnungspreis von 98.90 °/o aufgelegt. Am hiesigm Platze nimmt: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Zweigstelle Siegmar, Zeichnungen spesenfrei mtgegen. Die An leihe wird an den Börsen zu Dresden und Leipzig eingeführt. Wir verweisen auf in vorliegender Nummer enthaltene Bekanntmachung. 4°/o reichsmündelsichere Plauener Stadtanleihe vom Jahre 1912. Don dieser Anleihe, die bis 1920 weder verlost noch gekündigt werden darf, hat der Stadttat zu Plauen kürzlich an die Sächsische Bank zu Dresden, die Dresdner Bank in Dresden, die Erscheint jedm Sonnabend nachmittags. «»eigen werden in der Expedition iReichmbravd, Nevoigtsrraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Frisem Thiem in Rottluff cmgegen- Lwommeu und pro Ispaltige Petitzeile mit 1b Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öftere» Wiederholung«, wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Armahme iu der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 4 Uhr, bei de« Annahmestelle« bis nachmittags S Uhr. BereinSiuserate müssen bis Freitags nachmittags S Uhr eingegangen sein und könnm uicht durch Telephon aufgegeben werden. MW M I««ö- Mö soiWlrWsWeii Bemssgeoosseoschost. Der Auszug aus dem Unternehmeroerzeichnisse nebst Heberolle und Aenderungsllste der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen fiir das Jahr 1911 liegt vom 24. Juni bis Mit 8. Juli 1912 zur Einsicht der Beteiligten im Gemeindeamte — Kassenzimmer — aus. Etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen die Beitragsberechnung sind bis zum 22. Juli d. I. direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft (Dresden-A-, Wienerplatz 1, II) zu richten. Die Beiträge, welche 6,25 Pfg. per beitragspflichtige Steuereinheit betragen, werden vom 24. Juni d. I. ab durch den Schutzmann eingezogen. Rottluff, am 20. Juni 1912.Der Gemeindevorftanb. LUSl Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 15. bis 21. Juni 1912. Geburten: Dem Handarbeiter Max Emil Kreher 1 Sohn. Aufgebote: Der Stricker Emil Max Bollow, wohnhaft in Hohen- stein-Lrnstthal mit Ella Elsa Mehlhorn, wohnhaft in Reichenbrand; der Rundschleifer Karl Eugen Döge mit Frieda Minna Billing, beide wohnhaft in Reichenbrand. Eheschließungen: Der Tüllweber Eduard Leopold Drewitz mit Marie Roma Herrmann, beide wohnhaft in Reichenbrand; der Schlosser Fritz Georg Breßgott mit Ella Aurich, beide wohnhaft in Reichenbrand. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Siegmar vom 13. bis mit 19. Juni 1912. Geburten: Dem Viehhändler Fabian Werner 1 Sohn; dem Klempner Franz Eduard Herschel und dem Eisenformer Willi Richard Seiler je eine Tochter. — r „ Nach Beschluß der Genossenschastsversammlung der land- und forstwirtschaftlichen ' ?**ufsgenossenschast für das Königreich Sachsen ist für das Jahr 1911 von jeder beitragspflichtigen , t Steuereinheit ein Bettag von 6,25 Pfg. einzuheben. ,! Der hierüber für die Gemeinde Reichenbrand ausgefertigte Auszug aus dem Unternehmernerzeichnis , ^bst Heberolle und Anlage liegt zwei Wochen lang —zwar vom 20. Juni bis 5. Juli 1912 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich in der Expedition < Ar Gemeindeverwaltung hier aus und sind etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der t Beiträge rc. innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossen- ! Mft, Dresden-A-, Wienerplatz 1, ' zu Achten. »lte st Die Beitrage sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis spätestens den 6. J^li 1912 rlei l hiesige Gemekndekafse abzuführen. p Reichenbrand, am 20. Juni 1912.Der Gemeindevorstand. Schutzpockemmpsung ausländischer Arbeiter . j und deren Familienangehörigen. 4 j Aus den amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachungen vom 3. Januar und 2. Februar 1905, I n Ac Schutzpockenimpfung ausländischer Arbeiter und deren Familienangehörigen bett, werden I st hiermit nachstehende Vorschriften zur allgemeinen Kenntnis gebracht. I Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff, am 20. Juni 1912. Die Gemeindevorstände. lerie st Alle ausländischen Arbeiter sind innerhalb 7 Tagen nach Eintritt in ein inländisches Ardeits- st Verhältnis der Impfung zu unterwerfen, wenn sie nicht den Nachweis erbringen, daß sie bereits innerhalb I Ar letzten 10 Jahre mit Erfolg oder 2mal ohne Erfolg geimpft worden sind oder eine Blatternerkrankung st überstanden haben. st Der Nachweis der Impfung hat für erbracht zu gelten durch Vorlegung des Wilitärpasses bei st Alchen ausländischen Arbeitern, welche ihrer Militärpflicht in Staaten genügt haben, in denen jeder Hern st m das Heer neueintretende Rekrut geimpft wird (wie in Oesterreich, Ungarn und Italien), sofern NM vor- st «uz dem Militärpaß hervorgeht, daß der betreffende Arbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre in das I Seer eingetreten ist. Die Entscheidung darüber, ob hiernach Befreiung von der Impfung einzutreten hat oder nicht, st Kehl der Ortspolizeibehörde des Wohnortes des Arbeiters, nötigenfalls nach Gehör des Königlichen st Bezirksarzts, zu. Wer ausländische Arbeiter in Arbeit nimmt, hat dieselben spätestens binnen 48 Stunden nach s^tst Ihrem Eintritt in das Arbeitsverhältnis unter Angabe ihres vollständigen Namens, ihres Geburtsorts, Ags und -jahrs, ihres Heimatsorts und ihrer Staatsangehörigkeit, sowie, wenn Befreiung von der , Impfung beansprucht wird, unter Beifügung der hierzu erforderlichen Nachweise bei der Ortspolizeibehörde ihres hiesigen Wohnorts anzumelden und ist für die rechtzeitige Anmeldung und Impfung verant- !I wörtlich. Diese Anmeldepflicht n. liegt bei denjenigen Familienangehörigen, welche nicht in einem »«st Arbeitsverhältnisse stehen, deren Wohnungsgebern ob. Die Impfungen können nicht nur von den in Pflicht stehenden Impfärzten, sondern von jedem approbierten Arzte vorgenommen werden. , Die Geimpften haben sich frühestens am 6. und spätestens am 8. Tage nach der Impfung dem malst Impfenden Arzte zur Nachschau vorzustellen. 'UM, » Ist die Impfung ohne Erfolg geblieben, so ist sie im nächsten Jahre, falls sich der ausländische weiter noch oder wieder im Königreich Sachsen aufhält, zu wiederholen. Eine weitere Wiederholung st abermaliger Erfolglosigkeit hat innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht zu erfolgen. chem i Ueber den Erfolg der Impfung ist von dem Arzte ein Impfschein auszustellen. Bei erfolgloser Versteigerung. Montag, den 24. Juni vr., nachm. 3 Uhr sollen im Gemeindeamte mehrere Pfänder (verschiedene Möbelstücke) gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Reichenbrand, den 18. Juni 1912. Der Bollstreckungsbeamte. Bekanntmachung. Nach Beschluß der Genossenschaftsversammlung der land- und forstwirtschaftlichen Berufs genossenschast für das Königreich Sachsen ist für das Jahr 1911 von jeder beitragspflichtigen Steuer einheit ein Beitrag von 6,25 Pfg. einzuheben. Der hierüber für die Gemeinde Rabenstein mit den beiden Rittergütern ausgefertigte Auszug mit dem Unternehmer-Verzeichnis nebst Heberolle und Aenderungsliste liegt — 2 — (zwei) Wochen und zwar vom 20. Juni bis 4. Juli 1912 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier aus und sind etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge rc. innerhalb einer Frist von — 2 — (zwei) Wochen direkt an die Geschäftsstelle Dresden-A., Wiener Platz 1 >> zu richten. Die Beiträge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis spätestens den 15. Juli 1912 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Juni 1912. Dienstag, den 25. Juni 1912, nachm. 4 Uhr sollen im Hofe des Rathauses 1 Schreibtisch (Eiche), 1 Kleiderschrank und 1 Pfeilerspiegel gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 22. Juni 1912