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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ä-isnayme d« Lvm,- *nü Festtagen. »«nähme -un Jss^aten für die nächster, scheinende Nummer bi» mittag« 12 Uhr >« »bonnementsprci« beträgt viertel,ähr- »4 1 Ml. 25 Pf. Einzelne Arn. ü Pi. Merate pro Zeile 10 Pf., Linges. 20 Pi. Expedition: NOldenburg, Ok-ergape 231 und Val-endurzer äamzer. Filialen: in Ältstaülwaldcnburg bei Herr - Kaufmwm Otto Förster; in Kausange > bei Herrn Fr. Ianaschek; in Langenchurs- dors bei Herrn H. Stiegler; in Penig be Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Aolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; i.1 Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirste». Amtsblatt für dsn Srsdtratb zu Maideliburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichteuftein-Callnderg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhaul, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remfe, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Freitag, de» 2. October 1W6 'Witterungsbericht, ausgenommen am 1. October, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 769 mm. reducirt aus den Meeresspiegel. Theruivmeterfftand 4 11,«" 0. (Morgens 8 Uhr i- 9,r".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 79"/v. Thaupunkt 4- 8 Grad. Windrichtung: Ost. Daher Witterungsausfichten für den 2. October: Dunstig bedeckt bis halbheiter; Niederschläge nicht ganz ausgeschlossen. "Waldenburg, 1. October 1896. Die Kritik über die Handwerkervorlage ist feit der amtlichen Publikation des Gesetzentwurfs über die Zwangs organisation eine sehr rege und allgemeine gewesen. Man kann wohl sagen, daß nunmehr aller Orten die interes- sirten Kreise ihre Stellung zu der Vorlage eingenommen und ihre Meinung über dieselbe geäußert haben, und es ist deswegen an der Zeit, aus den lautgewordenen Ur- theilen das Facit zu ziehen. Zunächst ist dabei das Eine hervorzuheben, daß man aller Orten das Bestreben der Negierung dankbar an erkannt hat, das schwer darniederliegende Handwerk nach Möglichkeit zu heben, dasselbe im Kampfe mit der Groß industrie concurrenzfähig zu machen. Des Weiteren hat man auch überall seiner Befriedigung darüber Ausdruck gegeben, daß vor seiner parlamentarischen Berathung eine gründliche Aussprache innerhalb der Interessentenkreise ermöglicht worden ist. Daß man den Entwurf selbst dagegen für glücklich hielte, hat die öffentliche Kritik nicht ergeben. Atan hat sich zunächst mit großer Majorität und sehr entschieden gegen das Prinzip des Zwanges geäußert, das aus jeden Handwerker in Bezug aus dessen Eintritt in den Jnnungsverband Anwendung finden soll. Da an der Thatsache nichts zu ändern ist, daß nur etwa ein Zehntel aller Handwerker das System der Innungen für segensreich hält, so hält man eS der großen Majori tät der abgegebenen Urtheile zufolge nicht für zweck mäßig, die Widerstrebenden zum Anschluß an eine Innung zu zwingen. Nur Einigkeit mache stark, diese aber lasse sich nicht erzwingen, sondern beruhe immer nur auf einem freiwilligen Zusammengehen solcher, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Freilich ist demgegenüber auch hervor gehoben worden, daß viele Handwerker lediglich aus Voreingenommenheit oder Unkenntniß den Jnnungsbe- strebungen fern geblieben und daß ein Zwang deshalb nur heilsam sein könnte; aber diese Stimmen sind im Großen und Ganzen doch recht vereinzelt ausgetreten, so daß man sagen muß, die öffentliche Meinung hat sich gegen das Prinzip der Zwangsinnungen ausgesprochen. Einen weiteren Angriffspunkt gegen die Vorlage von prinzipieller Bedeutung bildet die kaum mögliche Ab- grenzung des handwerksmäßigen von dem fabrikmäßigen Betriebe. Beide greifen so in einander über, daß eine Scheidung kaum zu vollziehen sein wird. Der Hand werker, dessen Geschäft flott geht, vergrößert seinen Be trieb nach und nach, so daß er die Grenze des fabrik mäßigen Betriebes nicht nur erreicht, sondern vielfach überschreitet. Gesetzliche Bestimmungen über die Grenze, an der der handwerksmäßige Betrieb aufhört und der fabrikmäßige beginnt, existiren überhaupt nicht, weil sie gar nicht flstzulegen sind. Es würde also ein selbstän diger Streit darüber schweben, wer ist Handwerker und hat sich als solcher der Zwangsorganisation zu fügen, und wer ist Fabrikant und deshalb dem Gesetze nicht unterworfen. Die Zahl der Gehilfen oder die Benutzung von Maschinen sind ausdrücklich als nicht maßgebend für die Zugehörigkeit zum Handwerks- resp. fabrikmäßigen Betriebe bezeichnet morden. Eher dürfte man aus dem Umstande, ob Jemand nur auf Bestellung an Private oder an Geschäfte nach getroffenen Vereinbarungen seine Fabrikate liefert, eine Scheidung zwischen den beiden genannten Betrieben herleiten können. Daß aber diese Art der Trennung die Aussicht aus eine endlose Reihe von Streitigkeiten und Processen eröffnen würde, liegt aus der Hand. Ein dritter prinzipieller Anstoß wird an der durch die Vorlage entstehenden Kostenfrage genommen. Zu den persönlichen Unkosten der Jnnungsmitglieder, die durch Zeitversäumnisse rc. entstehen, treten noch erhebliche sach liche Kosten für die Ordnung des infolge der Zwangs organisation sehr schwierigen Listenwesens, für die Be rufung der Jnnungsversammlungen und vor Allem für die Erhebung der Beiträge. Besonders die Entrichtung des letzteren dürste sehr schwer empfunden werden, waS schon aus dem Umstande geschloffen werden kann, daß bei den wenigen zur Zeit bestehenden Innungen die Jn- nungsbeiträge in etwa der Hälfte der Fälle axecutivisch beigetrieben werden müssen. Gehören aber die Gesellen auch den Innungen an, so wird sich bei diesen die Ein ziehung der Beiträge noch schwieriger gestalten, als dies jetzt bei den Meistern theilweise der Fall war. Die vorstehenden Erwägungen sind es vornehmlich, welche zur Begründung des abfälligen Urtheils über den preußischen Gesetzentwurf bezüglich der Zwangsorganisa tion des Handwerks geltend gemacht werven. Nicht nur Gewerbe-, sondern auch Handwerkervereine, nicht nur der Süden, sondern auch der Norden haben sich auf Grund dieser Erwägungen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf ausgesprochen. Auch die klerikale Presse, die stets so warm für daA. Jnnungswesen eingetreten ist, hat gegen die Vorlage Bedenken in der bezeichneten Richtung gel tend gemacht. Es scheint, daß man angesichts der ge waltigen Strömung gegen die Vorlage auch im Schooße der Regierungen selber an der Zweckmäßigkeit der Ein richtung von Zwangsinnungen irre geworden ist; wenig stens ist es auffällig, daß gerade die amtlichen Organe in der letzten Zeit mit besonderem Eifer die ablehnen den Kritiken zur Veröffentlichung brachten. Der Bundesrath ist zusammengetreten, eine seiner ersten Arbeiten wird die Berathung der Handwerkerorga nisationsvorlage sein, so daß man in allernächster Zeit Gewißheit über das Schicksal der viel besprochenen und bekämpften Vorlage erhalten wird. Politische Runsschau. Deutsches Reich. Der Kaiser erlegte Mittwoch früh einen kapitalen Achtzehnender und nahm Vormittags die Vorträge des Staatssekretärs des Reichsmarineamts und des Chefs des Marinecabinets entgegen. Der Kaiser von China hat allen Offizieren des Grenadierregiments Prinz Karl von Preußen zu Frank furt a. O-, sowie den Feldwebeln, die während der An wesenheit Lihungtschang's in Frankfurt in Parade ge standen haben, den Orden vom Doppelten Drachen (2. bis 5. Klaffe) verliehen. Ferner erhielten viele andere dortige Offiziere und der Stationsvorsteher Hartmann chinesische Orden. Bezüglich der Nachrichten über eine angebliche Beur laubung des auf der Festung Glatz befindlichen Kammer herrn v. Kotze theilt die Commandantur zu Glatz mit, daß Herr v. Kotze einen mehrtägigen Urlaub über haupt nicht erhalten habe, daß es ferner unwahr ist, daß er in Landeck gewesen, um einen Arzt zu consul- tiren, noch in Breslau, um die Erbprinzessin von Mei ningen zu bitten, beim Kaiser für ihn einzutreten. Die Ausschüsse des Bundesraths haben am Mitt woch, das Plenum desselben wird am Donnerstag seine erste Sitzung abhalten. Gegen Ende der laufenden Woche wird der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe aus Altanffee nach Berlin zurückkehren und alsdann wird das Staatsministerium zu einer Sitzung zusammentreten, in welcher ein Beschluß über den Eröffnungstermin des preußischen Landtages gefaßt werden soll. Innerhalb des preußischen Staatsministeriums besteht nach wie vor der Wunsch, daß der Landtag bereits im November zu sammentritt, damit die bekannten wichtigen Gesetze noch vor Weihnachten in erster Lesung erledigigt werden können. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht in einer besonderen Beilage aus 22 Seiten eine Denkschrift betr. diesinan- cielle Entwickelung ver Jnvaliditäts- und Atters versicherungsanstalten und der zugelassenen besonde ren Kaffeneinrichtungen. Die Denkschrift enthält zahl reiche Tabellen und Integralrechnungen, mit deren Hilfe die weitere Entwickelung der Jnvaliditäts- und Alters versicherung veranschaulicht wird. Die Meldung des „Hbg. Corr.", es könnte eine Ver mehrung der Schutztruppe in Ostasrika in Erwägung kommen, bestätigt sich nicht. Vielmehr dürfte auch für eine größere militärische Operation gegen die Wa hehe die Schutztruppe vollständig ausreichen, eine Ansicht, der auch der Gouverneur von Ostafrika, Major v. Wiß mann, noch in den allerletzten Tagen Ausdruck verliehen hat. Nach den Berichten deS Landeshauptmanns, Major Leutwein, ist es voraussichtlich nicht nöthig, die durch den Nachtragsetat dieses Jahres vorgesehene Verstärkung der Schutztruppe beizubehalten. Wie die „Post" hört, ist bereits zum 1. Januar 1897 eine erhebliche Herab setzung der Schutztruppe in Südwestafrika in Aussicht genommen. Das sind erfreuliche Colonialnachrichten. Die japanische Regierung hat ein Panzerschiff und mehrere Torpedoboote bei deutschen Werften, und zwar beim „Vulkan" in Stettin und bei „Schichau" in Elbing bestellt. Der von etwa 75 Städten beschickte allgemeine preu ßische Städtetag in Berlin hatte in seiner ersten Sitzung beschlossen, eine Commission zur Vorberathung der Statuten aus den Vorstandsmitgliedern und je einem Vertreter von den Provinzialstädtetagen einzusetzen. Oberbürgermeister Becker-Köln berichtete am 2. Bera- thungstage über die Thätigkeit dieser Commission. Die selbe hat im Wesentlichen die Vorschläge des Berliner Magistrats acceptirt. Als Ueberschrift schlägt die Com mission vor: Geschäftsordnung für den preußischen Städte tag. Die weiteren Vorschläge der Commission gehen dahin: Den Städtetag bilden die preußischen Städte, welche nach der letzten Volkszählung mindestens 25,000 Einwohner haben. Ausführlichere Bestimmungen werden über die Zahl der Vertreter getroffen, welche die einzel nen Städte nach ihrer Bevölkerungsziffer zu dem Städte tag zu entsenden haben. Die Vorschläge der Commis sion werden von dem Plenum des allgemeinen Städte tages ohne Debatte angenommen. Die Anträge, venen zufolge auch kleinere Städte unter 25,000 Einwohnern Vertreter zu entsenden berechtigt sein sollen, sind damit abgelehnt. Das Weitere berieth der Städtetag über „Anstellung der städtischen Beamten aus Lebenszeit oder auf Kündigung". Nach einer langen und lebhaften De batte, an der sich die Oberbürgermeister fast sämmtlicher vertretenen größeren Städte betheiligten, wurde ein An trag des Oberbürgermeisters v. Jbell (Wiesbaden) ange nommen, demzufolge die Anstellung auf Lebenszeit er folgen muß. Der nächste Punkt der Tagesordnung be trifft die Heranziehung der Stadtgemeinven zur Ueber- nahme von Geschäften für allgemeine staatliche Zwecke. Hierzu gelangt ein Antrag zur Annahme, wonach die