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M». »SS Sonntag, den 2V. December LS«8. ZLauhener W Nachrichten. Krnshlatt fiir den Kreis-Directions-Gyirk Laichen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Nedacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Dit „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags auSgcgeden. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Jnsertions- betrag ä Spaltzeile l Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. Bekanntmachung. Nachdem mit Genehmigung der Königlichen Kreisdirection die Verwaltung des 11., die Orte Binnewitz, Denkwitz, Ebendörfel, Döb- schütz mit Lehn, Kleinboblitz, Mehltheuer, Mönchswalde, Obergurig, Rascha und Schwarznauslitz umfassenden Jmpfdistricts Herrn vr. meU. Herrmann in Bautzen übertragen worden, so werden die Herren Geistlichen dieses Districts, sowie die Herren Gemcindcvorstände und Orts richter der cinbezirktcn Ortschaften hiervon in Kenntniß gesetzt. Zugleich erhalten die Herren Ortsrichter Veranlassung, die Ernennung des Herrn vr. msä. Herrmann als Jmpfarzt für gedachten Bezirk in ihren Orten in geeigneter Weise bekannt zu machen. Bautzen, am 16. December 1868. K ö n i g li ch e s G e r i ch ts a mt. Vodel. Bezüglich der bei Cassation der Stcmpelmarkcn aus Wechseln und Anweisungen zu beobachtenden Vorschrift 8 8 der Verordnung vom 5. Juni 1868 soll hiermit auf Folgendes aufmerksam gemacht werden: Dieselbe lautet, die Cassation müsse dadurch geschehen, „daß die die Marken Verwendenden auf die aufgcklcbten Marken, beziehendlich über dieselben hinweg, 1) das Datum der Verwendung und 2) ihren Namen beziehendlich ihre Firma vermerken" — wobei gestattet ist, diese Vermerke ganz oder theilweisc durch schwarzen oder farbigen Stempelabdruck herzustellcn, auch Namen sowie Firma nur durch die An fangsbuchstaben und das Datum in Ziffern auszudrücken. Nun ist wahrzunehmen, daß dann, wenn bei der Bcstcmpelung eines und desselben stempclpfljchtigcn Papiers zwei oder mehr Marken zum Verbrauch gelangen, die Gesammthcit dieser Marken dazu benutzt wird, um auf denselben durch Ucbcrschreiben von einer auf die andere und dritte pp. das nach Obigem Erforderliche einmal herzustellen, so daß dann jede Marke nur einen Theil des Ganzen dieser Vermerke trägt. Da sich aber aus obiger Bestimmung mit Sicherheit nicht erkennen läßt, ob ein solches Verfahren für genügend angesehen wird, und nach weiterer Vorschrift ein Mangel in dem Cassationsvcrmerk der Hinterziehung des Stempels gleich zu achten ist, so läßt sich bis auf Weitrcs nur empfehlen, daß man in den Fällen, wo es sich um die gleichzeitige Cassation von 2 oder mehr Marken auf ein und demselben Papiere handelt, alle oben unter 1 und 2 gedachten für die Cassation vorgeschriebenen Vermerke vollständig auf jeder der neben einander aufgeklebten Marken herstclle. Inzwischen sind Anträge im Gange, um eine Vereinfachung jener Vorschriften zu erlangen. Zittau, I5. December 1868. Die Handels- und Gewerbekammer daselbst. Adolph Wauer, Vors. B e k u n n t m a ch u n g. In der Nacht vom 30. v. zum 1. d. M. sind aus einem Gehöfte zu Guttau Vier fette Gänse- von denen eine ganz weiß, die übrigen aus dem Rücken schwarzgefiedert gewesen, gestohlen worden. Zur Ermittelung des Thäters und zur Wiedererlangung des Gestohlenen wird dies bekannt gemacht. König!. Gerichtsamt Bautzen, am 18. December 1868. Bvdtl. v. P. Bekanntmachung. Aus dem Kuhstalle des Rittergutes Belgern sind in der Nacht vom ZH. November, beziehentlich vom H. December d. I., das eine Mal ein Truthahn, das andere Mal aber eine Truthenne entwendet worden, was zu Entdeckung des Diebes sowie Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Weißenberg, am 18. December 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Kenrtch. Auktion. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes sollen Montags, den 28. December, Vormittags 9 Uhr, auf dem Schießhause zu Bernstadt 27 Schocke vorgeschlagene Korn- und Hafergarben, gegen 6 Schocke Schütt- und Gebundstroh, etwa 30 Centner Futter, und einige Scheffel Weizenkörner, sowie mehrere Wirthschaftswagen, ein Glaswagen, Ackergeräthe und Meubeln gegen sofor tige baare Bezahlung meistbietend verkauft werden. Königliches Gerichtsamt Bernstadt, den 17. December 1868. Thomas.