Volltext Seite (XML)
irr n» d, Dresdner Journal ^2',- »r , ,-. l -d-!> .»a >l! .»<>t 'i^!. / <1- Mi, oi (i-u ! ,-.j H«,» >„ul.l Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. — .. - - .U2I Erscheint mit Ausnahme der Sonn, und Festtage tügltch Abend» und ist durch alle Postanstakten zu beziehen. Freitag, den 30 Januar. Pret» für da» Bietteljahr Ijü Thaler. Insertion«.Gebühren für den Raum einer gespaltrntn Zeile I Neugroschen. 1857. Amtlicher Theil. Dresden, 28. Januar. Wegen erfolgten Ableben» Ihrer Hoheit der verwitkw. Frau Herzogin Henriette von Württemberg, gebornen Prinzessin von Nassau-Weilburg, wird am Königlichen Hofe vom 28. dies,» Monats bi» mit dem 3. Februar dieses Jahres Trauer angelegt. Verordnung zu Ausführung deS Gesetzes vom tt. Sept. I8SS wegen Anfertigung und Ausgabe neuer Königlich Sächsischer Cassenbillets an die Stelle der zeitherigen, vom 26. Januar 1857. Nachdem in Gemäßheit deS Gesetzes vom 6. September 1855 die Anfertigung neuer Königlich Sächsischer Cassen- billets soweit vorgeschritten ist, daß mit Ausgabe derselben an die Stelle der zeitherigen aus Grund der Gesetze vom 16. April 1840, 9. Sept. 1843, 18. Juni 1846 und 23. Nov. 1848 rmittirten CassenbilletS begonnen werden kann; so wird, mit Allerhöchster Genehmigung, zu näherer Ausführung d,S vor gedachten Gesetzes vom 6. Septbr. 1855 Nachstehendes hier mit verordnet und bekannt gemacht. S- 1. Mit der unmittelbaren Leitung und Controle sowohl bei Creirung der neuen, als auch bei Einziehung und künftiger Vernichtung der alten CassenbilletS sind der Director der Oberrechnungskammer und Finanzmini- sterialdirector, Geheimer Rath Adolph Freiherr von Weissen bach, der geheime Finanzrath Friedrich Wilhelm Opelt, und der Oberbürgermeister Friedrich Wilhelm Pfotenhaner alü dermaliger stellvertretender Vorstand deS ständischen Ausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden beauftragt. S- 2. Nach tz. 1 und tz. 2 deS mehrgedachten Gesetzes vom 6. Sept. 1855 wird überhaupt eine Summe von Neun Mil lionen Thalern neuer CassenbilletS creirt werden, und zwar die Summe von Sieben Millionen Thalern als EmissionSquantum an die Stelle der nach gleichem Nominalbeträge zeither in Um lauf befindlich gewesenen CassenbilletS, sowie die weitere Nominalsumme von Zwei Millionen Thalern, als ein zunächst zur StaatS- schuldencasse abzugebendes Reservequantum, lediglich für den Zweck, sowohl nach und nach zum Umtausch defekt gewordener BilletS, ingleichen der verschiedenen Appoint- galtunqen unter sich, als auch zeitweilig, jedoch nicht über daS Jahr 1863 und nicht über die Summe von Einer Million Thaler hinaus, gegen Hinterlegung eines gleich Hoden Betrag» verzinslicher hierländischer StaatSpapiere zu Verstärkung der umlaufenden GeltrepräsentationSmittrl be nutzt werden zu können. S- 3. DaS Gesammtquantum der Neun Millionen Thaler wird auS folgenden Appointgattungen bestehen: Stück Thaler 2,500,000 H ü 1 Thlr. imGes.-Werth von 2,500,000 400,000 . v.- 5 - - - - - 2,000,000 150,000 . 6.- 10 - - - - - 1,500,000 75,000 . IX-20 - - - - - 1,500,000 30,000 - k.-50 - - - - - 1,500,000 zus : 3,155,000 Stück im Gesammtwerth von 9,000,000 Hiervon werdkn, in Gemäßheit der vorstehend §. 2 ge dachten Bestimmungen, zunächst Sieben Millionen Thaler zu Einlösung der zeitherigen CassenbilletS, außerdem aber, jedoch nur zeitweilig und spätestens bi» zum Schluß d,S Jahres 1863 Eine Million Thaler, gegen Hinterlegung einer Million Thaler in verzinslichen hierländischen StaatSpapieren, zu Verstärkung der Geldrepräsentation-mittel in Umlauf gesetzt werden, so daß spätestens vom Jahre 1864 ab wiederum überhaupt nur noch Sieben Millionen Thaler CassenbilletS in Umlauf sich befinden, die übrigen Zwei Millionen Thaler aber für den Zweck deS §. 2 gedachten Umtausches bei der StaatSschuldencasse niedergelegt seyn werden. Ueber die äußere Form und die Kennzeichen dieser neuen CassenbilletS ist das Nähere au» der unter (-) angefügten Beschreibung derselben zu ersehen. §. 4. Mit Ausgabe der neuen CassenbilletS — beziehentlich unter sucressiver Jnnebehaltung der oben in §. 1 gedachten zeitherigen CassenbilletS — wird bei der Finanzhauptrasse den 2. Februar L8S7 der Anfang gemacht werden, und »S tritt zur nämlichen Zeit daS einganqSgedachte Gesetz vom 6. Sept. 1855 in Wirksamkeit. Hiernächst soll bei der genannten Finanz-Hauptrasse der Umtausch der zeitherigen CassenbilletS, behuf» deren gänz licher Einziehung und Vernichtung, gegen neue CassenbilletS oder gegen baare Zahlung in der Zeit vom I Juli I8Z7 bis mit 3tt. Juni I8Z8 stattsinden, und es sind daher dieselben während dieses Zeit raums bei der Finanz-Hauptcasse zu jenem Behuf zu prä- sentiren. Wann und inwieweit auch bei dem Hauptsteueramt in Leipzig ein solcher Umtausch gegen neue CassenbilletS werde stattfinden können, wird durch die Leipziger Zeitung beson ders bekannt gemacht werden. S- 5. Bis zum 31. März 1858 können die zeitherigen Cassen billetS nach wie vor bei allen Staatskassen in Zahlung ver wendet, dagegen während der Monate April, Mai und Juni 1858 nur noch bei den §. 4 vorstehend genannten Lassen zum Umtausch gebracht werden. Es haben aber die Staatskassen dergleichen ältere Cassen billetS schon vom 1. Juli 1857 rb nicht weiter auSzugeden, sondern entweder unter den Geldablieferungen an die Cen- tralcassen mit einzusenden oder bei den AuswechslungSrassen unmittelbar umzusetzen. <>. Wegen Anberaumung eines PräclusivterminS, von wo ab die un,ing,wechselten ältern Cassenbillets gänzlich al« wertbloS zu betrachten, wird, nach Ablauf der zwölfmonatlichen Ein- wechSlungSfrist (tz. 4), seiner Zeit daS Nähere bestimmt werden. §. 7. Sowohl Staats - als auch andere öffentliche Behörden und Cassenverwaltungen aller Art haben, bei Vermeidung eigner Verantwortlichkeit, nur solche Cassenbillets anzunehmen oder auszugeben, von deren Aechtheit sie sich vollständig über zeugt halten, unächt scheinende hingegen sofort anzuhalten und wegen derartiger Vorkommnisse den Vorschriften der be züglichen Verordnung vom 2. Juni 1842 Seite 79 de» Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1842 nachzugehen. Hiernach haben Alle, die eS angeht, sich gebührend zu achten. Dresden, am 26. Januar 1857. Finanz-Ministerium. . Behr. Geuder. Beschreibung der neuen Königlich Sächsischen Cassenbillets. Appointgattungen. Die neuen Cassenbillets zerfallen in fünf Appointgattun. gen: lät. zu 1 Thaler, l.it. V. zu 5 Thaler, ii.it. 6. zu 10 Thaler, l,it. 0. zu 20 Thaler und I.it. L. zu 50 Thaler. Jede folgende Appointgattunq hat größere Dimensionen al» die vorhergehende. Papier. Da» Papier ist au« Leinenstoffen bereitet und geleimt. Dessen Farbe ist bläulich weiß bei den 1, 10 und 50 Lhaler-Billets, lichtgelb bei den 5 und 20 Thaler-Billet«. Je zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Appointgattun gen unterscheiden sich daher theil« durch ihre Größe, theil« durch ihre Farbe. Wasserzeichen de« Papiers. Sämmtliche Appointgattungen haben am obern Rande de» Billet« al» Wasserzeichen die Buchstaben K. 8. 0. 8. hell in einer Vignette. Weiter unten befinden sich auf den Biller» 1ät. X. lut. tt. lat. 6. l.it. 0. lit. L. die nachstehenden Wasserzeichen: rürer 10 20 50 Illlk. 7UH 7U^lkk. 7ll.4l.kN. 7il4l.M. Der obere Theil diese« Wasserzeichen«, die WerthSangabe, ist hell, und zwar auf den BilletS I.it. ^., in einem dunklen rechteckigen Rahmen mit lichter Einfassung, auf sämmtlichen übrigen Billet» aber in einer dunklen Ellipse angebracht. Der untere, von der später zu erwähnenden Slrafqesetzbestimmunq überdruckte Theil desselben, oder die Bezeichnungen 70I.N. Ill^l-KN, besteht au« dunklen Buchstaben auf netzförmigem Grunde. Borderseite. Alle Appointgattungen ohne Ausnahme enthalten auf ihrer Vorder- oder Werthseite und zwar die höberen in ver- hältnißmäßig zunehmender Größe, links: ein Medaillon mit dem Portrait Sr. Majestät deS Königs und der Umschrift lOtt-l» V. 6. 6. vo> 8^ci18L>. rechts, ein gleich großes Medaillon mit dem Königlich Sächsischen Wap pen und der den Werth de« Cassenbillets ausdrückenden, auf beiden Seiten de« Wappen« angebrachten Umschrift: kld> 7U.4l.k!ir, 7llXl.cn etc. Beide Medaillons sind von einem durch Arabesken gebil deten Rahmen umfaßt und mit Einschluß des letztern in Reliefmanier dargestellt, so daß Portrait, Wappen und Rah men, insbesondere die beiden Medaillons, über die Fläche deS Papiers hervorzutreten scheinen. Jeder Medaillon - Rahmen enthält oben und unten in einer ovalen Guilloche eine oder beziehentlich zwei große ara bische Ziffern, welche den Werth de« Cassenbillets in Tbalern bezeichnen, so daß diese Werthsjiffern, welche wiederum in sich die Werthsbezeichnung in kleiner Schrift enthalten, an allen vier Ecken de« Cassenbillets vorkommen. Zwischen den beiden Medaillon-Rahmen befindet sich an der untern Seite jede» BilletS in einem besonder» länglich viereckigen Rahmen in mikroskopischer Schrift folgende Straf gesetzbestimmung: „Wer dieses Papiergeld nachmacht, verfälscht, oder nachge macht,» oder verfälschte» wissentlich auSgiebt, verfallt in die gesetzliche Strafe, welche nach Umständen bi« zu Zehn Jahren Zuchthaus ansteigen kann," und zwar auf den Billet» zu 1 und 5 Thaler zweimal, Feuilleton. Dresden, 29. Januar. Se. Majestät der König von Preußen hat dem Ehrenmiigliede der hiesigen Bühne, Herrn Emil Devrient, als Zeichen Seiner Gnade eine kostbare goldnr Dose, geschmückt mit der großen goldnen Adler-Medaille, durch die hiesige k. preußische Gesandtschaft überreichen lassen. Aus Breslau schreibt man uns untrem 26. Januar: Die Kunstreitrrgesellschaf t deS Herrn Wollschläger verläßt unS in den ersten Tagen deS künftigen Monat», um sich über Dresden nach Frankfurt a.M. zu begeben, nachdem sie fast drei Monate lang unS mit ihren Vorstellungen erfreut hat. DaS Publicum sieht sie sehr ungern scheiden, denn die Vorstellungen der Gesellschaft brachten ihm den reizendsten und abwechselndsten Schaugrnuß, sowohl durch die große Anzahl vortrefflich dresstrter Schulpferde, wie ste selbst der Renz'sche Lirru« nicht aufzuweisen ha», alS durch die Virtuosität und Grazie der Reiter und Reiterinnen, unter welchen letztern die Damen Wollschläger, BlrnnerS und Williams einen hervorragenden Rang ein nehmen, während Herr Wollschläger als Schulreiter, Herr Pierre al» Jongleur und Herr William« al» Gymnastiker und Parforcereiier ihre» Gleichen suchen. Einen besondrrn Vorzug nimmt die Gesellschaft sowohl wegen der Präriston ihrer auSgeführten Manöver» unv Quadrillen al» wegen ihrer be- lustigenden Pantomimen in Anspruch, und können wir daher dem Dresdner Publikum zum Vorau» versichern, daß ihm mit der dortigen Eröffnung de» Wollschläger'schen Cirru» eine Reihen folge anmuthigster Abendunterhaltungen brvorsteht. Ein seltsamer stiller Freitag. Von <L. «Kietzen. (Schluß au« Rr. 23.) Der Offizier schleppte seinen Stuhl vor da» Instrument und begann voller Entzücken mit seinen knolligen Fäusten regellos auf den Tasten herumzuarbeiten, welche den gepeinigten Saiten eine Fluch der entsetzlichsten Klagelüne entlockten. Minutenlange» athemlose» Horchen der sieben Lanzenträger vom Strande de» Don, und dann plötzlich ein wilde» Gejauchze mit verklärten Mienen. Die Branntweinflasche ward wie eine vergessene Geliebte behandelt — ste schauten fort und fort nur nach ihrem wundrrthätigen Gebieter und Kameraden, der Fähig keiten entwickelte, welche sie bi» dahin nicht bei ihm vermuthrt hatten. Ater trotz der hohen Bewunderung, die seinen Leistungen gezollt wurde, schien der Kosakenhäuptling dennoch eine Steigerung de» Genüsse» für möglich zu halten. Er sprang auf, ergriff den Pfarrer beim Arm und zog ihn mit sanfter Gewalt an da» un glückliche Instrument, wie» ihm da» Revier de» DiScante» zu und gebot ihm, auf die Tasten deutend, mit einer „schlagenden" Geberde, dir ihm vom Schöpfer verliehenen Kräfte wacker zu gebrauchen. Und sich selbst mit doppelter Macht auf den Baß werfend und den „tausendstimmigen Jammer" in den tiefsten Tiefen de» armen Clavier» aufstörend, ermahnte rr fort und fort seinen Nebenmann durch lebhafte Kopfbewegungen, Finger und Saiten nicht zu schonen. „Und da schlugen denn" — um mit „Meister Abraham" zu reden — „schneller und schneller die gewaltigen Töne los, und man mochte wohl rin Furienballet vernrhmrn, wie man r» zwischen den lrinwandenen Wänden eine» Theater» nicht zu hören bekommt." Rasender Jubel der sieben Trabanten. D e vierhändige „Be arbeitung" de» ZauberkastenS erschien ihnen als der schlagendste Beweis von dem hohen Genie ihres Häuptlings. Al» der Letztere einen Augenblick inne hielt und sich mit einer Frage an srine Untergebenen wandte, welche wie gebannt in einem Halbkreise hinter den „vier Händen" standen, erhob sich der Pfarrer, um den NachmittagSgotteSdienst zu halten, zu wel chem ihn die Glocken schon vor einer Viertelstunde gerufen hatten ; allein Jener zog ihn sofort wieder auf den Stuhl nieder und bedeutete ihm mit dem freundlichsten Gesicht von der Welt durch eine sehr verständliche Geberde, daß die Tasten ihr Tage werk noch lang« nicht vollbracht. Alle Bemühungen de» Pfarrer-, dem „Töneraser" begreif lich zu machen, daß drüben in der Kirche die Gemeinde ihre» Seelsorger« harre, waren vergeben» ; der Virtuos« vom Ufer deS Don konnte oder wollte e» nichi verstehen, und da seine Miene bei den fortgesetzten Demonstrationen de- Pfarrer» endlich einen zornigen AuSdruck annahm, so klieb dem Letzter» nichts Andere» übrig, al» den Küster zu beauftragen, den Andächtigen in der Kirche eine LharfreitagSpredigt au» einer Postille vorzulesen. So begann da» „Furienballet" denn von Neuem, und je schrecklicher die Saiten wimmerten und stöhnten und ächzten, desto lauter wurden di» Akklamationen der begeisterten sieben Lanzenträger. Die» seltsam« LharfrritagSroncert würde ohne Zweif«! noch eine ziemlich« Zeit gedauert haben, wenn nicht plötzlich ein Kosak hereingestürzt wäre und dem „Lonrertmeister" erschrocken einige Worte zugerufrn hätte.