Volltext Seite (XML)
A-orker Wochenblatt. M L t t h e t l u n g e n über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Prelr für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 1« gr. SLchs., bei Beziehung de« Blatte« durch Botengelegenhett 12 Gr. SLchs. ^1^22. Erscheint jeden Donnerstag. 30. Mal 1839. Deutschland und die Repräsentativ-Verfassungen. (Fortsetzung.) Die Regenten und ihre Minister, welche weder die Verhandlungen über den 13. Artikel der Bundes* akte, noch diesen Artikel selbst und noch viel weniger den Art. S7 der Wiener Schlußakte, nach welchem die gcsammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte deS Staats vereinigt bleiben sollte, vergessen gehabt, wären sehr überrascht gewesen, als die Repräsentan ten sich geneigt gezeigt, die Folgerungen zu ziehen, welche n.othwendig aus dem Repräsentativ - System herfließen; als man Miene gemacht, die Verwil- ligung der Abgaben zu verschieben oder gar abzu- lehnen; als man nicht undeutlich die Erwartung zu erkennen gegeben, die Minister möchten sich zurück- zichen. Kurz, sie hätten sich in der Mitte ihrer Stände geglaubt und einen gleich berechtigten In haber der gesetzgebenden Gewalt in sich gehabt. Denn darin bestehe eben das Wesen der neuen Ver fassungen, daß sich die gesummte Staatsgewalt nicht in dem Staatsoberhaupte vereinige, weil sie auf dem Systeme der Theilung der Gewalten beruhten. Die Repräsentantenkammern hätten wieder nicht ohne Ver stimmung erfahren, wie wenig die Regierungen ge neigt seien, ihren (gerechten, weil auf die Ver fassungen begründeten) Wünschen sich zu fügen und namentlich mit Verdruß wahrgcnommen, daß.die Minister, ungeachtet sie sich In der Minorität befan den, gegen alle Regel des Repräsentativ - Systems auf ihren Posten geblieben wären. Auf diese Weise hätten natürlich die Erwartungen nach zwei Seiten hin unbefriedigt bleiben und daraus nothwendig die traurigsten Zerwürfnisse entstehen müssen. Die Masse des Volks sei bei diesem Streite gleichgültig geblieben, weil sie für ein Verfassungs - System keine Anhäng lichkeit habe zeigen können, welches sie nicht gekannt habe. Bemerkenswerth sei aber, daß auch Vie ausge zeichnetsten StaatS- Rechts- und Geschichtslehrer, die bewährtesten Rechtsgelehrten und Geschäftsmänner geschwlegtn und selbst während der Zeit, in welcher die unbeschränkteste Meinungsäußerung gestattet war, ihre Ansichten nicht öffentlich zu erkennen gegeben hätten. — Auf wessen Seite das Unrecht, ob auf der Seite der Regierungen oder der Repräsentanten- Kammern, und wie dem Uebel zu begegnen sei, darauf ist uns der geistreiche Verfasser die Antwort schuldig geblieben. Diese Aufgabe scheint sich nun eine andere Flug* schrift gestellt zu haben, die unter dem Titel: Be merkungen zu der Schrift: Deutschland und die Repräsentativ - Verfassungen bald nach her erschien und die letztere vermuthlich ergänzen soll. Wir bedauern, davon nicht dasselbe sagen zu können, was wir an jener rühmten, daß nämlich ihr Verfasser seinem Gegenstände gewachsen sei und ihn mit Glück und Geschick behandelt habe. Es soll zwar dieser, unter uns gesagt, ebenfalls ein sehr vornehmer Mann sein, auch ein Graf nämlich und kbnigl. sächs. Pair, der sogar die erste Sylbe seines erlauchten Namens mit jenem gemein hat,' allein außer dieser, allerdings nicht alltäglichen Aehnlichkeit