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O. Tageblatt ft> Unterbaltung und Geschäftsverkehr. 44 Sonnabend den 13. Februar 1858. Ericheml lagt. Morg. 7 Uhr. Jnserale die Spalkzeile zu L Pf. werden bis Abends 7 Uhr(Sonnlags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Adsn» nement L Vierteljahr 1 Thlr., (6ü Zeilen umntaeldl. Inserate); 2. Abonnement » Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's -aus. Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 19 Ngr —Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: JohanneS-Allee 6 u. Waisenbausstraße S pt. Local- und Provimial-Uachrichteu. Dresden, den 13. Februar. — Wiederum ist ein langjähriger treuer Diener des K Hauses dahingeschiedcn: Se. Exc. der K. Oberhofmar« schall a D. Hr. K L C. von Reitzenstein. Der Verewigte war Ritter des K Ordens der Rautenkrone (seit 1847) und (seit 1835) Großkreuz des Verdienstordens. — Fer ner starb gestern Mittag nach längerem Kranksein infolge eines Schlagflusses der in hiesiger Stadt hochgeachtete und allgemein beliebte Kais. Ruff, wirkl. Geh. Rath, vorma lige außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mini ster am K. Sachs, K. Hannov., Kurf. Hess., Großherz. Weim., Großherz. Oldenb. und Grvßherz. Mecklenburg. Hofe, Hr. Baron v. Schröder, Erc. Derselbe war Ritter folgender Orden: Sächs. Verdienstorden (Großkreuz), Russ. Alexander-Ncwsky Orden, weißer Adler-Orden, St. Annen- Orden 1. El, St Wladimir Orden 3. El., Hann. Gucl- phen Orden (Großkreuz), Preuß rother Adler-Orden 2. El., Weim. Falken-Orden ^Großkreuz) und Sachsen-Ernestin. Hausorden (Großkreuz). — Die zweite Kammer beriech in den letzten Tagen den Gesetzentwurf wegen Einführung eines allgemeinen Landesgewichls und einige Bestimmungen über das Maaß- und Gewichtswesen. Die Gesetzvorlage nimmt zuerst als Grundeinheit für das allgemeine Landesgewicht das Zoll pfund an, welches bekanntlich in Preußen bereits gesetzlich besteht und in den übrigen Zollvereinsstaaten in der Ein führung vorbereitet wird. Das Maaßwesen soll nach mehr oder weniger im gemeinen Verkehre bereits angewendeten Normalgrößen regulirt werden. Zu dem Kapitel der Vor lage über die Maaßc spricht der Dcp.-Bericht die Ansicht aus, daß es doch gelingen möchte, auch hierin eine Ver einigung unter den Zollvereinsstaaten herbeizuführen und beantragt: „in der ständischen Schrift auf das vorliegende allerh. Dekret die Erwartung auszusprechen, daß die Staats- regierung durch die Regulirung der im Lande bestehenden Maaße sich nicht abhaltcn lassen werde, ihre Bemühungen wegen einer Vereinigung mit den übrigen Zollvereinsstaaten über ein gemeinsames Maaßwesen, namentlich im Betreff der Ellenmaaße, fortzusetzen/ In der allgemeinen Dis- kussion, mit welcher die geehrte Kammer die Berathung des Gesetzes eröffnet», wurde mehrfach beklagt, daß eben in Bezug auf das Maaßwesen noch immer unter den deutschen Staaten keine Einigung erzielt sei und man sich daher mit einer vorläufigen Regulirung desselben in Sach, sen in Erwartung einer allgemeinen durchgreifenden Ge setzgebung hierüber begnügen müsse. Vom Abg. Rittner ward noch besonders hervorgehoben, daß die Verschieden heit in den größeren Maaßen z B. Ruthen, noch immer nicht beseitigt würde durch diese Vorlage, worauf von dem Ministertische aus durch Hrn. Geb.-Ralh Wrinlig bemerkt wurde: eine gänzliche Umformirung in dieser Beziehung winde von so gewaltiger Tragweite gewesen sein, daß man jetzt lieber nicht daran gegangen sei, wo es sich nur um eine Regulirung der in Sachsen vorhandenen Maaße handle. In der speciellen Debatte wurde die ganze Vorlage nach den Anträgen der Dep. erledigt und schließlich einstimmig angenommen. Nur zwei Acnderungen wurden außerdem noch auf Antrag von Kammermitqliedern vorgenommen. Die erstere, vom Abg. Oehmichen-Choren beantragte, be steht darin, daß vom 1. Nov. d. I. an bei allen Grund- Abtrennungen zu öffentlichen Zwecken die Berechnung der selben und ihres Werthes nach der in der Vorlage bezeich- neten Landvermessungsruthe vorgenommen werden soll; die andere, vom Abg Haberkorn beantragte Abänderung be stimmt, daß die Beamten der Aichbehörden zunächst von den Stadträthen mit juristisch befähigten Mitgliedern ver sehen werden sollen, und erst in Ermangelung dieser Qua lifikation bei den K. Gerichtsämtern. — Gestern beriech die zweite Kammer über den Etat des Finanz-Ministe riums. Der Dep -Bericht, welchem sich die Kammer über all anschloß, empfiehlt alle Postulate deS Budgets zur Ge nehmigung mit einziger Ausnahme des zur Treibung eines tiefen Stöllns in die Freiberger Bergwerksreviere gemachte Mehrforderung von 30,000 Thlr. Hierfür beantragt die Dep. vielmehr, wie früher, nur 60,750 Thlr. zu bewilligen. — In dem an die Kammern gelangten, neulich er wähnten K. Dekrete, die Fixation der Brandkassenbeiträge für 1858 betreffend, ist noch zu bemerken, daß dieselben nur provisorisch ausgeschrieben werden sollen, da noch auf diesem Landtage ein Gesetzentwurf über Landesimmobiliar- Brandversicherungsanstalt an die Kammern gelangen wird. AuS dem Bericht der Brandversicherungs-Commission geht hervor, daß der für die Finanzperiode 18^ bei einer Ein nahme von 3,364,302 Thlr. und einem Bedarf von ca.