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MÄ-It Amtsblatt für die Kömgl. Eerichtsämter sowie die Stadtriitbe zu Riesa md Strehla. . Redaction und Verlag von E. F. Lrellmann. 41. «r.i«<,g, »eu », Mai IsW. Dieses Blatt „WlSeSlatt und RkuzeiD«!", erscheint wöchentlich pveimal, Dienstag« und Freitag«, und kostet vier» teliShrlich 7s Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstatt, in unseren «Petitionen in Riesa und Strehla, sowie von all« unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmSchtigt Haasenstein und Vogler in damburg-Altona und Frankfurt a. M.. p. Angler in Leiptig. U. tv. »aalbaq in Dresden und Su-e» »o't in «eipjig. Bekanntmachung, -o» riesjfihrige «Nrei-Ersatz-Geschäft bete. In Bezug auf das diesjährige Kreis - Ersatzgeschäft in den von dem Königlichen Kriegsministerium zu einem Aushebungs- beziehentlich Loosungsbezirke vereinigten Gerichtsamtsbezirken Oschatz und-Strehla wird hiermit in Gemäsheit §. 711 der Ersatz-Instruction Folgendes bekannt gemacht. Es kommen zur Musterung den 25. Mai dss. Js. die Militairpflichtigen aus folgenden Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtsbezirks Oschatz: Altoschatz mit Rosenthal und Kleinforst, Binnewitz, Borna, Bornitz, Bucha, Canitz mit Schwarzroda, Calbitz mit Kötitz, Cassabra, Clantzschwitz, DeutschluM mit Radegast, Ganzig, Gastewitz, Gaunitz, Großböhla, Hahnefeld, Hof mit Kaitzschhäusern und Mühlaue, Hohenwufsen, Jahna mit Goldhausen, Kleinböhla, Kleinragewitz^ Kreina, Lampersdorf, Lampertswalda, Leißnitz, Leuben, Liebschütz, Limbach mit Haida, Lonnewitz, Malkwitz, Mannschatz, Merkwitz mit Kleinneublitz, Nasenberg, Naundorf und Ochsensaal; den 2«. Mai dss. Js. die Militairpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtsbezirks Oschatz: Pulsitz, Raitzen, Reppen, Saalhausen mit Kreischa, Schmannewitz, Schmorkau, Schmarren, Schönne witz, Sörnewitz mit Möhla, Stauchitz, Stennschütz, Striesa, Terpitz, Thalheim, Wadewitz, Weichteritz mit Salbitz und Rochzahn, Wellerswalda, Wendischluppa, Zeicha, Zeuckritz, Zöschau mit Rechau und Aschöllau, sowie aus sämmtlichen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamts Strehla einschließlich der Stadt Strehla und den 27. Mai dss. Js. die Militairpflichtigen aus den Städten Oschatz und Dahlen und wird die Musterung an jedem der angege benen Tage von früh 8 Uhr an auf dem Rathhaussaale zu Oschatz stattfinden. Alle in diesem Jahre zur Gestellung verpflichteten Militairpflichtigen werden hiermit zum Erscheinen in dm bemerkten Musterungsterminen, zu Vermeidung der in Z. 176 und 177 der Ersatz-Instruction enthal tenen Strafen und Nachtheile aufgefordert, ebenso haben, zu Vermeidung gleicher Strafen und Nachtheile, Militairpflichtige, die sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, solches schleunigst zu bewirken. Die Loofimg der Militairpflichtigen aus dem Aushebungsbezirk Oschatz wird den 29. Mai dss. Js. von Vormittags 8 Uhr anj auf dem Rathhaussaale in Oschatz stattfinden und wird den Militairpflichtigen das persönliche Erscheinen hierzu überlassen. Für Mannschaften, die bei der Aufrufung im Local nicht gegenwärtig sind, wird durch em Mitglied der Kreis-Ersatz-Commission das Loos gezogen werden. Gesuche um Zurückstellung oder andere Begünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber bei Verlust derselben, bis Mittags 12 Uhr des Musterungstages des betreffenden Mannes an- zubringcn und Lurch gerichtliche oder stadttäthliche Zeugnisse zu bescheinigen. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden, so ist es Wünschenswerth, daß sich die Eltern der Militairpflichtigen vor der Commission mit einfinden. Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commisfion auf Reklamationen werden den 3.,Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zu Anhörung derselben sich nicht emgefunden hat. Recürse gegen die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commisfion an die DepartementS-Ersatz-Eommission «Äffen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung der Kreis- Ersatz-Commiffion für publicirt anzuseben ist unir zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der SreiS- Ersatz-Lommiffion unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht «erden.