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NN- Amgegend Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jusertionspreis 15 Pfg. pro vlergespaltene KorpnSzeile. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdmff Ar die Kgl. AmLshauptmannschast Meißen» für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Mfbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck unv Verlag von Zschunke L- Friedrich, Wilsdrufs. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Ml. 30 Psg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Psg. Donnerstag, den 29. November 1996. 65. Jahrg. No. 141. Die Reichsbankanstalten sind vom ReichSbankdirektorium veranlaßt worden, die Me MeichSvanranflaUen sii glichen Münzen alten Gepräges Mbiaer Menge gegen andere Re Dresden, den 23. November 1906 1244 3095 o. Verf.-Reg. Sämtliche Ministerien 2. 7. 3. 4. 5. 6 Der Stadtrat. Kahlenberger. zu unterstützen. In Deutschland dürften viele erstaunt darüber sein, daß die von milder Hand gestifteten Gaben zu hohen Preisen an die Eingeborenen verkauft werden. Nicht minder auffällig ist es, daß die als „so arm" hingeftellten freien und gefangenen Ein- geborenen zum Teil 5 Mark für die Taufe bezahlen mußten." Diese Beschwerden sind allerdings vollauf be rechtigt, und es ist mehr als seltsam, daß mit diesen Sendungen aus der Heimat ein Handel getrieben wird. Ebenso merkwürdig ist freilich die Erhebung von Tauf gebühren. Hoffentlich greift hier dir Missionsleitung in der Heimat ein, in deren Sinne doch sicherlich solche Miß bräuche nicht geübt werden. Ei» Negerlied aus Deutsch-Ostasrika. Das große Geschrei über die jüngsten Kolontalskan- dale konrue manchen zu der Annahme bringen, daß die Mehrzahl unserer in den Kolonien tätigen Beamten und Offiziere Menschenschinder und Ausbeuter wären. Es läßt sich ja nicht leugnen, daß sehr bedauerliche Fälle vorgekommen sind. Das sind aber doch glücklicherweise nur Ausnahmen. Diese Fälle werden dann an die große Glocke gehängt und im kolonialfeindlichen Sinne aus gebeutet. Von solchen Offizieren und Beamten aber, die in durchaus humanem Sinne unter der eingeborenen Be völkerung wirken und es mit ihrer Aufgabe ernst nehmen, spricht kein Mensch. Unter diesen Umständen dürfte es für weitere Kreise von Interesse sein, zur Abwechslung auch mal das naive Lob eines Naturvolkes über die Tätigkeit eines schon älteren Afrikaners und Hauptmanns der Kaiserlichen Schutztruppe, eines geborenen Rheinländers, zu vernehmen. Da der Name nichts zur Sache tut, so ersetzen wir ihn durch Punkte. Es handelt sich um ein Lied der Wadjagga vom Kilimandscharo, gedichtet von dortigen Negern auf ihren früheren Stationschef (1904); die Uebersetzung rührt von einem Missionar her: „Der Bwana (Herr) .... kam herauf an den Kilimandscharo. Er ist der König der Europäer. Alle Leute freuten sich. Ec regiert mit Güte und liebt uns. Wir hörten, daß keinem jetzt etwas mit Gewalt weggenommen werden jdarf. Keiner soll den anderen auf der Boma (Station) falsch Kommnnland (Wiese) am unteren Bache zwischen dem früher Zschocheschen Grundstück und dem Weg nach Uibrigs Gut; Wiesenparzelle zwischen dem Schießhaus und der Schießmauer; Der Blcichplan (sogen. Gänseanger) am Neumarkt; Die an der Nossenerstraße gelegene 7 große Parzelle Nr. 645; Die 18 UM große Wiesenparzelle Nr. 404 an der Friedhofstraße, angrenzend an das Grundstück der Fa. Adolf Krippenstapel; - l in jedem Betrage in Zahlung zu nehmen und in Mebiger Menge gegen andere Reichs-Silber- oder Nickelmünzen nmzutauschen, soweit Bestände an solchen Münzsorten dies zulsssen. verklagen. Der Bwana .... hat es verboten. Er hat besohlen, alle Leute sollen Vimbi (eine Kornfrucht), Bohnen und alles Mögliche pflanzen, daß sie Steuern bezahlen können. Guten Tag, großer Herr! Du bist gut wie ein Colobus. (Der Colobus, ein Seidenaffe, gilt als ein ruhiges und friedliches Tier, das keinen Menschen Schaden zufügt.) Fürchtet euch nicht, wenn ihr hört, daß der Bwana .... zu unS kommt. Wenn ein Häuptling unS mißhandelt, so gehen wir zum Bwana.... Frauen pflanzt! Wenn ihr nicht wollt, sagen wir es dem Bwana.... Der Bwana .... ist gut und gerecht wie Ngaluma (früher Häuptling in Kiboscho). Der Bwaua .... ist groß wie der Hügel Nzangu in Kilema (Landschaft am Kilimandscharo). Munifazi (ein Ein geborener von der Küste, früher politischer Agent und Kriminalkommissar, der als Schurke entlarvt wurde) hat uns viel Schwierigkeiten gemacht, und wir wurden arm durch ihn; er soll nicht mehr zu uns kommen, wir wollen ihn nicht, er soll hingehen, wo ec yergekommen ist." Der betreffende Offizier ist vor kurzem zum Auswärtigen Amt abkommandiert und an die Spitze der neu zu bildenden Polizeitruppe gestellt worden. Gegen den Schulbyzantinismus wendet sich nunmehr erfreulicherweise auch die hochkonser vative „Kreuz-Ztg.": „So kleinlich es erscheinen mag, wir müssen doch auf eine solche verstimmende Maßregel aus dieser Woche als auf ein bezeichnendes Beichtet Hin weisen. Zur feierlichen Einholung des Königs von Däne- mark, dem auch wir einen überzeugenden Eindruck von der freudigen Teilnahme der Bevölkerung an seinem sehr willkommenen Besuche unseres Hofes von Herzen wünschten, sind zahlreiche Schulkinder zur Spalierbildung herange zogen worden. DaS Novemberwetter hat es mit den Kindern noch gut gemeint, worauf aber vorher nicht mit Sicherheit zu rechnen war. Man kennt die Freude des Kaisers an der Jugend, man weiß, wie gern er den Kindern ein Vergnügen macht, und da er sie bet allen Reisen in Scharen herbeieilen sieht, ihm zuzujubeln und die Pracht der Uniformen, der Wagen und Pferde zu be wundern, hat er gewiß auch jetzt nur daran gedacht, die Nächsten Sonnabend, den 1. Dez. d. I., nachmittags 5 Uhr, sollev im hiesigen Ratssitzungssaale folgende in nächster Zeit pachtfrei werdende, der hiesigen Stadtgemeiude gehörende Grundstücke auf sechs weitere Jahre unter den im Termin noch bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden öffentlich ver pachtet werden, nämlich: 1. Die Abteilungen 4, 5 und 6 der an der Strut gelegenen Feldparzelle Nc. 919; Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am29. November 1906. Bürgermeister. Kahlcnbcrger. Badeplatzwiese, zugleich mit dem Fischwaffer. Wilsdruff, am 28. Nov. 1906. Lslitische Run-scha«. Wilsdruff, 28 November 1906 Deutsches Reich. Polnische Heldentaten! Das Innere des Schützenhauses in Czempin wurde ^4ts demoliert. Den Bildern des Kaisers und der Eiferin wurden die Augen und Ohren aus- Nochen und die Gesichter unflätig veranstaltet. Anschein nach ist die Tat von polnischen Fanatikern ?rübi worden. — Nach einer Meldung aus Strelno auf den Lehrer Lorenz in Chrosno, als er ^Nds in seine Wohnung zurückkehrte, von 14jährigen Nnischen Schülern ein Revolverattentat verübt. M den- Lehrer wurden vier Schüsse abgefeuert, die jedoch Ngingen. Ein Schuß streifte den Lehrer an der Stirn. Aprere polnische Schüler wurden festgenommen. Mitzstände im Missionswesen in Deutsch- k Südwestafrika ^de, wie wir der „Dculsch-Lüdwestafr. Ztg" vom 31. Klober entnehmen, in einer Sitzung des Distrikisvereins h.Litabandje hingewiesen, brr auch der Distriktschef Lohnte. Die Beschwerden betrafen den Missi ons- ^del. „Von verschiedenen Seiten wurde", so schreibt genannte Blatt, „bestädigt, daß für die hiesige Mission nur häufig groye Kisten mit getragenen Kleidern Kommen, sondern auch neue Unterröcke, Kleiderstoffe usw., an die Eingeborenen verkauft werden. Den Geschäfts- j^N-könnte *2 nur reN sein, wenn die Herren Missionare Sachen gleicher Beschaffenheit, z. B. einen Unterrock d Mark verlangen, während derselbe in jedem anderen k chäft für 3 Mark erhältlich ist. ES wird jedoch darüber ^agt, daß hierbei den Kaffern gegenüber ein Druck aus- würde. So wird versichert, ein Missionar habe den Äffern beigebracht, daß, wenn man bei ihm kaufe, der so sicherer zum Himmel führte. Unter diesen h landen muß der „Diftrikts-Verein" das Kaiserliche tz ^ernement bitten, diesen Missionshandel für die nicht noch durch Zoll- und Frachtfreiheit Gemäß dem Beschlusse des Bundesrats vom 6. Oktober 1904 über die Aus- "inzung von 100 Millionen Mark in Fünfzigpfennigstücken sollen die in den bisherigen vormen geprägten Stücke eingczogen werden. Sämtliche Staatskassen werden daher angewiesen, u Fünfzigpfennigstücke alten Gepräges, die nach Artikel 9 Absatz 2 des Münz- gesetzes vom 9. Juli 1873 von ihnen in jedem Betrage in Zahlung zu nehmen sind, auf Antrag in beliebiger Menge gegen anderes Geld umzvlauschen, so weit die Bestände dies zulasscn, b. die angesammelten Stücke nicht wieder zu verausgabe«, sondern, soweit sie nicht bei einer Reichsbankstelle unmittelbar umgewechselt werden können, an die Finanzhauptkasse auf Ueberschußgelder unter be- sonderer Packung und äußerer Kennzeichnung miteinzuliefern oder bet der Finanzhauptkasse oder bei einer anderen, Ueberschüsse einlieferndeu Staals- kaffe umzulanschen. Di: unterzeichnete Königliche Amishauplmannschaft nimmt hiermit Veranlassung, ^chmals auf die unter Bezugnahme auf die Verordnung zur weiteren Ausführung deS ^ichsgesetzes, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau etc. vom 27. Januar 1903 Msscne Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 29. Oktober 1906, ?lrcn Inhalt nachstehend unter (-) anderweit bekannt gegeben wird, zur Nachachlung ^ruweisen. Meißen, am 17. November 1906 Die Königliche Amtshauptmaunschast. O § 1. Wenn ein Tier zur Schlachtung kommt, das innerhalb der letzten neun Monate mit Tuberkuloseschutzstoffen geimpft worden ist, so ist vom Besitzer zur Beschau Tierarzt zuzuziehen und diesem anzuzeigen, an welchem Tage die letzte Impfung ^gefunden hat. 8 2. AlS untauglich zum Genuss« für Menschen ist der ganze Tierkörper °8l. 8 ZZ der ReichSauSführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Schlacht- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, G.- und V.-Bl. v. I. 1903 S. 104) an- eschen, wenn infolge der Impfung Abmagerung oder eine schwere Allgemeinerkr^nkung betreffenden Tieres eingetreten ist. 8 3. In allen übrigen Fällen ist der Tierkörper (Muskelflcisch mit Knoche« oder Fett) als bedingt tauglich anzusehen, dafern nicht auch sonst wegen anderer Erkrankungen oder Mängel die M 33 bis 35 derselben ReichSauSführungsbestimmungen für die Beurteilung der Tiere Anwendung zu finden habe«. Lungen, Leber, Milz, Nieren, Magen und Darm, sowie die infolge der Impfung etwa veränderten Teile der Haut sind auch in diese« Fälle« als untauglich zu behandeln. Die Behandlung des bedingt tauglichen Fleisches behufs Brauchbarmachung zum Genüsse für Menschen hat durch Kochen oder Dämpfen nach den Vorschriften in Z 39 Nr. 2 und 3 der ReichSauSführungsbestimmungen zu erfolgen. 8 4. Auf Zuwiderhandlungen gege« vorstehende Anordnungen findet 8 70 der Verordnung vom 27. Januar 1903 Anwendung. Donnerstag, den 29. November d. I., nachmittags 6 Uhr, öffentl. Stadtgemeinderatssitzung.