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BachenerDNachnchten Zittau. i Nr. 176 18S4 Mittwoch, de« 1. August, abeuds >- Bautzen, den 28. Jult 1894. Königliches Garnisvn-Gericht. Torgau, den 80. Jult 189t. !'t Tume weih'n unser Herz und Hand". 4 ML gc «er Z4. !ic Organ der Haudels- uud Gewerbekamurer zu i) (j «et hr t- i wird jßrren in der II. 'N- sie .M Das Königliche Amtsgericht daselbst. Jaeger, A.-R- Walter. !! macher, gegen welchen der Deserttonsplozeß eröffnet ist, wird aufgefordert, zu seiner Truppe zurück- zukehren, spätestens aber sich tn dem auf Mittwoch, den 28. November 18S4, Vormittag» 1v Uhr tm hiesigen MilttärgerichtSlokal neben der Hanptwache anberaumten Termine etnzufinden, widrigen falls die Untersuchung gegen ihn geschlossen, er für einen Deserteur erklärt und tn eine Geldstrafe von 1S0 btS 8000 verurthetlt werden wird Ä4 Neueste Telegraphische Korrcspoudeuz. Wien, 31. Juli, abends. Der König von Ru mänien ist heute nachmittag hier eingetroffen. Abends reist der König nach Frankfurt a. M. weiter. Part», 31.Juli, abends. DerKönig von Griechen land ist heute in Aix-leS-Bains angekommen. Der Präsident der Republik Casimir Pürier und Ge mahlin sind heute nachmittag nach Pont-sur-Seine (D6p. Aube) abgereist. Der Präsident und feine Gemahlin wurden von der in der Nähe des Bahnhofes versammelten Menschen menge lebhaft begrüßt. Vovdon, 31. Juli, abends. Unterhaus. Der Kanzler der Schatzkammer, Harcourt, beantragte eine Resolution, wonach die Debatte und die Einzelberatung des Berichts über die Bill, betr. die exmittierten irischen Pächter, bis zum 9. August beendet werden soll. Balfour bekämpfte den Antrag durch einen Unterantrag, in welchem das Be dauern ausgesprochen wird, daß, nachdem man es für an gemessen erachtet habe, dem durch die Session von 18 Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konsistonalbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmamlschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgislvalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptstcucramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sonne der Stadtgcmeinderüte zu Schirgislvalde und Weißenberg. Erledigt hat sich die tn No. 114 der Bautzener Nachrichten vom 2t. Mat 1894 bekannt ae- «achte Abwesenheit-Vormundschaft über den Dienstknecht Michael Rentsch auS Brohna, da dessen Aufenthalt bekannt geworden. sei hier nur genannt: Ernst Rietschel, der sich als Sohn eines armen Dorfküsters zum Künstler ersten Ranges em porgeschwungen hat. In dem selbständigen Ringen des Mannes kann sich auch Charakterfestigkeit und Selbständig keit entwickeln, die auch der „moralischen Hypnose" (Nr. 165 d. Bl) gewachsen sind. Schon Ulrich von Hutten hat einmal über solche Emporkömmlinge geschrieben: „Ich beneide nicht diejenigen, die, von den untersten Ständen ausgegangen, über meine Zustände hinausgeschritten sind; und hier bin ich mit den Männern meines Standes keines wegs übereindenkend, welche Personen eines niedrigen Ur sprungs, die sich durch Tüchtigkeit hervorgethan haben, zu schimpfen Pflegen. Ganz rechtmäßig hat das Erbteil des Adels, das wir verschmähten, ein jeder Gewandter, Fleißiger in Besitz nehmen und durch Thätigkeit benutzen können. Hören wir doch auf zu beneiden, und suchen dasjenige auch zu erlangen, was zu unserer schimpflichen Beschämung andere sich anmaßen." Möchte doch auch noch heute der Adel und die alten Familien so denken, sich durch Ver dienste einen persönlichen Adel zu erwerben, möchten sie sich gerade im Blick auf die Emporgekommenen zu einer Rivalität von oben herunter anspornen lassen. So könnten emporsteigende Männer und Familien segensreich für unser Volksleben wirken, und sie haben es auch zum Glück zu allen Zeiten gethan. Und doch, wie steht es jetzt vielfach in Wirklichkeit! Wir haben ein Wort für Emporgekommene: „Parvenüs", das nicht nur aus Ge hässigkeit, sondern leider durch allzuhäufige Erfahrung ge rade das Gegenteil von dem eben Gesagten in sich schließt. Wie bezeichnet es gerade „Emporkömmlinge" mit äußerem Protzen bei innerer Unbildung oder Blasiertheit, Menschen, die die Untergebenen wie Maschinen ausnutzen. Die sind dann auch wahrlich nicht dazu angethan, die schon oft be- währten alten Familien zum Wettkampf zu reizen. Und doch bezeichnet ja xarvouir eigentlich nur ein Auf- ein Durchkommen, ein Durchringen. Und jeder muß doch kämpfen und ringen in seinem vielleicht auch kleinen Kreise, um vorwärts zu kommen. Das erfordert das eigene In teresse, das Wohl der Familie, aber, wie wir gesehen haben, auch das Wohl des Volkes, des Staates. Natürlich kann das frische Streben nur dann dem Volke immer wieder Lebenskraft verleihen, wenn die Strebenden nicht in die Fehler der „Parvenüs" verfallen. Dies Wort gelte aber nicht nur allen Emporstreben den (und wer strebte nicht!) und allen Emporgekommenen, sondern allen: niemand sehe einen tüchtigen Emporkömm- ling über die Achsel an, wie man es so oft trifft; jeder- mann spreche es sich vielmehr aus, daß ein solcher „domo novus" gar viel zu renovieren hat, was das unglückliche Parvenütum eingerissen hat. Denken wir an den größten Vertreter der besprochenen Klaffe, an unseren vr. Martin Luther, welcher Frühling ist unserem Volke mit ihm er standen. So laßt uns Toleranz üben und auch so „dem Land reich am Ruhme, wo Luther erstand, zu seines Volkes Beispiel nnd Gesetz können wir in einer zweifachen Beziehung mit einander in Verbindung bringen, einmal, indem wir sie in ihren Wirk ungen mit einander vergleichen, und dann, indem wir sie als Bundesgenossen im Kampf für das sittliche und wirtschaftliche Gedeihen des Volkslebens auffaffen und dar stellen. „Böses Beispiel verdirbt gute Sitten", das ist «in Sprichwort, dessen Wahrheit sich uns besonders in der jetzigen Zeit nur zu einleuchtend aufdrängt. Wie oft geht Las, was in der Zucht des Elternhauses und einer guten christlichen Schule am Gemütsleben, am Charakter und Ler sittlichen Gewöhnung der Jugend mit Erfolg erarbeitet worden ist, in kurzer Zeit verloren, ja, wird förmlich nieder- gerissen, sobald die junge Menschenpflanze mehr in die Welt hinaustritt und dadurch vielleicht in eine schlechte Gesellschaft kommt. Was dabei für nicht charakterfeste Naturen besonders verderbenbringend ist, ist das der Jugend so naheliegende „Mitmachen". Mancher junge Mensch, der in eine Werkstatt als Lehrling oder Geselle, als Commis in ein Contor, oder als Student in einen akademischen Kreis eingetreten ist, glaubt mitmachen zu müssen auch in Dingen, die sein Gewissen verdammt, um nur nicht für einen Sonderling, Duckmäuser oder für ein Muttersöhnchen gehalten zu werden. Und ist nur einmal ein Anfang gemacht, so ist in kurzem das ganze sittliche Gebäude eingertssen; der junge Mensch hat seinen Halt verloren, und bald ist er schlimmer als seine verführerischen Genossen. — Was vom bösen Beispiel gesagt ist, gilt auch von der Staatsgesetzgebung. Einige wenige durchgreifende Gesetze, Lie im Interesse der sogenannten Freiheit, d. h. des freien Spiels der Kräfte, oder der individuellen «Selbst bestimmung, altbewährte Schranken niedergerissen haben, können in kurzer Zeit das wirtschaftliche und sittliche Volks wohl untergraben. Schlechte Gesetze verderben gute Volkssitten. Das hat unser deutsches Volk in Len letzten Jahrzehnten und bis auf den heutigen Tag zur Genüge erfahren. Niemals würde z. B. der unlautere Wettbetrieb, überhaupt der rücksichtslose Egoismus in Handel und Gewerbe, ferner die Herrschaft des Mammonis- mus, eine solche Ausdehnung gewonnen haben, wenn diesen bösen Mächten nicht durch die sogenannte Gewerbefreiheit Thür und Thor geöffnet worden wäre. Aehnliches kann man von Gesetzen sagen, die noch unmittelbarer das re- ligiös-fittliche Gebiet berühren, und dem Menschen er lauben, außerhalb des Schattens der Kirche zu leben und zu sterben. Nun sind die Schleusen gezogen und frucht bare Felder und Wiesen mit zerstörenden Wasserfluten überschwemmt. Einreißen ist leichter als bauen! Das gilt für beide Gebiete — für die Wirkung des persönlichen Bei- spiels und für die Macht des Gesetzes. Ist ein Mensch einmal durch böses Beispiel auf schlimme Wege gekommen, so ist es, auch wenn derselbe in eine sittlich tüchtige Um gebung versetzt, und den direkten Einflüssen seiner früheren schlimmen Genossen ganz entzogen ist, sehr schwer, durch gutes Beispiel auf ihn fördernd einzuwirken, um so schwerer, je älter er ist und je länger die verderblichen Einflüsse auf ihn eingewirkt hatten. Dasselbe gilt von dem Gesetz in feiner volkserziehlichen Bedeutung. Das können wir so recht deutlich an unserer gegenwärtigen Lage wahrnehmen. Die schlimmsten Manchestergesetze haben nicht viel über ein Vierteljahrhundert geherrscht. Manche von ihnen sind so- gar noch jüngeren Ursprungs. Aber ihr Einfluß auf die Jntereffenkreise des Volkes hat bereits eine solche Macht gewonnen, und ihre moralische Wirkung ist bereits so zersetzend gewesen, daß es sehr schwer halten wird, durch gute Gesetze oder zweckmäßige Gesetzgebungs-No- veilen, welche letztere unseren jetzigen gesetzgeberischen Faktoren noch eher gelingen als völlige Neuschöpfungen — den Schaden wieder gut zu machen. Was in zwei Jahr- zehnten eingeriffen ist, zu dessen Aufbau, wenn er über- Haupt gelingt, wird man vielleicht ein Jahrhundert brauchen. Man hat oft in letzter Zeit die Impotenz der leitenden «Kreise beklagt, weil sie über Enqueten, Voruntersuchungen, Auch zwei zusammenhängende Schäden unseres BolkSlebens. (Schluß aus vor. Nr.) II. Haben wir unter Nr. 1 von den Schäden des Standes gesprochen, von dem neue Lebenskraft in den Volkskörper übergeht, so mögen nun noch einige Worte über die be- lebenden Elemente selbst folgen. Wie wirken die sich em porarbeitenden Geschlechter belebend ? Solche Familien stehen nicht einseitig aus dem Standpunkte der besitzenden Klassen, haben sie doch selbst klein angesangen; andererseits teilen sie nicht die Verbitterung der unteren Volksschichten; so bilden sie ein ausgleichendes Moment in dem aufreibenden Gegensatz der Klaffen. Außerdem kennt ein Emporgekom- mener die oft wirklich schwere Lage der „arbeitenden Klaffen" aus eigener Erfahrung. Er wird darum gegen feine Arbeiter human sein. Da ferner naturgemäß nur Männer mit besonderer Energie, Fähigkeit und mit klarem Verstand sich emporarbeiten können, so werden solche Genies, )ie gleichsam noch mit Naturkraft begabt sind, bahn- irechend wirken auf wirtschaftlichem und industriellem Ge biet ebenso, wie in Kunst und Wissenschaft. Ein Name - '' -IM Bekau»trnachu«g. Der Pionie: Johann Anton Slßner der 3 Compagnie Ptonter-BatalllonS von Rauch (Branden burgischen) No. 3, geboren am 8. August 1873 zu Königshain, Kreis Löbau, katholisch, früher Stell- it- >4. «r- Verantwortlicher Redakteur Georg G Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernfprechauschluß Nr. 51. Die Bautzener Nachrichten erscheinen, mi! Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 Jnjertionsgebühr jür den Raum einer Petit- Spaltzeile gewöhnlichen Satzes 12'/, 4, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer Rachweisgebühr für jede Anzeige und Insertion 2V Pfg-, für briefliche 'Auskunstserteilung 10 Pjq «und Porto). Bis früh 9 Uhl eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Aulnahme. Inserate nehmen dle Expedition und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, LipviNch in Schirgiswalde, Gustav Kröling in Bernstadt, Buhr in Königshain bei Ostritz, Reußner in Obel-Cunnersdors und von Lindenau in Pulsnitz. ismiid- verf. !, suche ,< und ädchen, lnägdr, rg 5. n svchi 6.IU. Land. Stall- Mäd- Ltrb. de den r, sucht ner. na ar- LI. - vorläufige Versuchsentwürfe nicht hinauskommen. Was man dabei aber nicht in Anschlag bringt, ist dies, daß der wirtschaftliche, sociale und moralische Zersetzungsprozeß in unserem Volksleben bereits so weit vorgeschritten ist, daß .es in der That sehr schwer ist, eine Gesetzgebung zu schaffen, die den Beifall aller Gutmeinenden im Volke finden würde; und nimmt man noch dazu den „Reichstag", unsere Volksvertretung, in der aber so recht leibhaftig die ! Zersetzung des Volksorganismus ihren Ausdruck gefunden hat, so darf man sich nicht wundern, wenn auch nach den höchsten gesetzgeberischen Anstrengungen der Regierung nur ein kläglicher Kompromiß zustande kommt, oder allenfalls ein Gesetz, das zuerst von den loyalen Bürgern mit Freuden begrüßt wurde, über dessen Lücken, Mängel und Härten man schon nach wenigen Jahren in weiten, und auch wirklich gut gesinnten Kreisen klagt. So wenig man aber bei einem einzelnen verführten Menschen es aufgeben darf, ihn durch gutes Beispiel, besonders durch die gute Zucht und Sitte eines Hauses oder einer Genossenschaft rc. sittlich zu heben, ebensowenig darf die Gesetzgebung ihr mühevolles, manch mal durch trübe Erfahrungen mit Entmutigung kämpfendes Wirken aufgeben. — Bei der Volkserziehung — das sollten sich die leitenden Männer, aber auch Privatkreise ans sprechen — kann freilich das Gesetz allein nichts aus richten, das gute Beispiel der für das Volkswohl ar- beitenden Männer und Frauen muß ihm zu Hilfe kommen. Das Gesetz muß durch den aus dumpfem Schlaf erwachten besseren Volksgeist vorbereitet und — wenn es zu stande gekommen ist — unterstützt werden. Wäre das z. B. bei den neueren Sonntagsgesetzen und Bestimmungen allseitig und einmütig geschehen, so würde das Resultat ein befriedigenderes sein. Das Publikum hat es in der Hand, durch seine Gewöhnung in der Zeit des Einkaufens den Geschäftsleuten die gesetzliche Sonntagsruhe zu einem wirklichen Segen, statt zu einem Gegenstand der Geschäftssorge zu machen; und wiederum könnte das von sittlicher Glaubenskraft getragene Beispiel einzelner Gefchäftsmänner für ihre Kollegen den Beweis führen, daß eine strenge Erfüllung dieser socialen Pflicht nur Segen und keinen Nachteil bringt. Dasselbe wird nun auch gelten bei dem Kampf gegen andere sociale und moralische Volksschäden. Das Beispiel einzelner maß gebender Personen, oderj kleiner aber einflußreicher Kreise, muß einem guten Gesetz erst den rechten Boden schaffen. Der Volksgeist muß für die gewünschte segensreiche Reform vorbereitet und zugänglich gemacht werden. Genossenschaft liche Kreise müssen sich selbst Gesetze geben, noch ehe der Staat mit seiner allgemeingültigen Gesetzgebung eingreift. Das sind Gedanken und Ratschlage, die unserem deutschen Volke oft und ernst genug vorgehalten worden sind. Möchten sie mehr und mehr Beachtung finden. Uebrigens wollen wir nicht vergessen: „Gut Ding will Weile haben!" 6. L. . wird Tr. wird - Tr. cisiren spltal- wie. !lufw., len. 17,1. lvd 1.8 -ästiq.