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Unterhaltung^ und Intelligenz-Blatt. 6. Stück. XVII.Jahrs. Sonnabends, den 7. Februar 1829. Den Manen sknes als Arzt, Bürger und Mensch gleich verehrten biedern Greises , des am 22. Januar -.I. verstorbenen Herrn V. Meä. Ernst Samuel Reiniger in Hayn. Arche -es Grabes, du wehst itzt über die sterblichen Neste KineS Greises, -er -es Guten so Vieles voll bracht , In erfreulicher Kraft war Er der Sieger Mor bon a' s, Nur das Alter allein hemmte des Rüstigen Lauf, Immer war er durch Rath und That der Lei denden Retter; Qutes wollte Sein Herz, Tausende Preisen Sein Lob! Ls umgrünte Sein Haupt der Jubel-Kranz der Verdienste, LeiNiger schlummert, doch lebt spätem Geschlechtern Sein Ruhm! — Ehrerbietigst gewidmet von Moritzburg, d. 30. Jan. 182c-. v. E.Dietrich. Zur Geschichte des Fandango. Wie bekannt, stellt dieser spanische — ursprüng lich maurische— Tan; alle Uibergänge und Sta dien der Liebe dar. Sehnsucht, Hoffen ^Annähe rung , Flucht, Wiederkehr, Zärtlichkeit, Weige- rung und Erhörung werden durch Musik und üppige Darstellung der Tanzenden versinnlicht. Tempera ment und Sitte haben den Fandango und Völery, der als eine Fortsetzung des ersteren den Rausch erhörter Liebe ausdrückt, zum Tanze aller Tänze erhoben. Beide machen gewöhnlich 'das Finale der geselligen Vergnügungen, und der spanische Ernst räumt willig das Feld, wenn die schmelzenden Töne der Musik zum üppigen Fandango rufen. Der Sage nach ging einst die römische Curie, die an der Moral des Fandango Anstoß nahm, sehr ernstlich damit um, seine Verbannung zu beschließen. Ein versammeltes Consistorium war beauftragt, ihm den Proeeß zu machen , und die Mehrzahl nahe daran, sein Todesurtheil auszu sprechen , als einer der Cardinale, von Recht und Billigkeit geleitet, den Grundsatz, daß kein Schul diger ungehört verdammt werden dürfe, in Ay spruch nahm und darauf bestand, den Fandango in Person vor die Schranken des Gerichts zu zie hen. Seme Ansicht siegte. Zwei spanische Tänzer beiderlei Geschlechts wurden abgeordnet, den Ay- geschuldigten vor dem erhabenen Tribunale tanzerch zu vertreten. Es dauerte nicht lange, so hatte die Anmuth und Lebendigkeit des geschmeidigen TanzerpaareA die Falten von der Stirne der strengen Richter verscheucht. An die Stelle feindseligem gen trat Wohlbehagen, rege Theilnahme und He- spannte Aufmerksamkeit. Bald geriethen unwillkür lich Hände und .Füße in Bewegungden Tact zu unterstützen. Zuletzt erhoben sogar einige Emi nenzen sich, um verschiedene Bewegungen der Tänzer zu versuchen. Der geistliche Gerichtshof ward zum Tanzsaale, und die Sitzung endigte damit, daß der Fandango nach dieser Prüfung begnadigt und m seine alten Ehrenrechte wieder eingesetzt wurde.