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>»r. esenen Blattes i» zu bringen, >e Eementfeder werden kann, Sersptitung er> ohne Verzug ge nach effec- daS Publicum g, und ersuche Eementfeder in , welche nicht je» enthalten ust 1957, m rufmann, seit er Hauptstadt ur«, Seiden-, einiger aus- franco unter >eten. 1,064-551 . «r»» ,n nen Kausloch irren Ziehung hlr. 21 Ngr„ i Ngr., -> und prompter j3OV1-6s Mhrt n dsecbade rvi^>o tllch. in der Sonn- Zeitung. reell <>n Zi» liegsli» c., ksiets ) na-1-onärei preiswiirdign Uionsl. gegen gute» zöfischen und iutreten kann, ie Expedition sSVS7-S8I militalrsreier ne Tuchsabri! > Ansprüchen, ressen ntiMt Zeitung «nd W75-77j n. teu-Langsm mrburg a.S ssch'ucke i« Plauen i. B Zorda» in stS Hüffer le Jansen, a ein Sobn. l Sohn. - Houwaid >er iu Lch- in Meerane Leipzig eine n Fahrland tst Harich r in Leipzig Fvrchheint. in Leipzig. n Leipzig. Freitag. Die Zeitung erscheint mit Ausnahme des Sonntags täglich Nachmit tags für de» folgenden Tag. Preis für das Vierteljahr 1'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Nr. 200. 28. August 1837 Mutscht Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Etsch I» Zn beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschla «d. Preußen. Berlin, 26. Aug. Bei den Verhandlungen der Rhein- schifsahrtScommission, in welcher Preußen durch den Gehcimrath Del brück aus dem hiesigen Handelsministerium vertreten ist, werden auch die Beschwerden mehrer Rheinuserstaaten in Bezug auf die im Bau begriffene kölner Rheinbrücke zur Sprache kommen. Es wird nämlich an Preußen die Foderung gestellt, daß es die Kosten, welche den Schiffern aus der nöthigen neuen Einrichtung des Niederlegens der Masten, um durch die besagte Brücke später fahren zu können, erwachsen werde, ersetze. Diese Kosten dürften sich auf etwa 60,000 Thlr. belaufen. Soweit die Anschauungen der dies seitigen Negierung in dieser Angelegenheit bekannt sind, scheint dieselbe nicht ganz ungeneigl zu sein, dieser Foderung, insofern sie sich wirklich als eine berechtigte darsteUt, nach Billigkeit Rechnung zu tragen. Es dürfte dabei aber jedenfalls die Rechtsfrage entstehen, ob die in Rede stehende Entschä digung die preußische Negierung oder die Köln-Mindener Eisenbahngesell schaft, welche die kölner Brücke bauen läßt, zu tragen habe? Allem Anschein nach möchte diese Rechtsfrage in dem eintretenden Falle angeregt werden. Bei dieser Gelegenheit ist auf die in Absicht stehende Ausführung einer ste- hendcn Rheinbrücke bei Mainz aufmerksam zu machen. Mit Recht wird hervorgehoben, daß eS eine gänzliche Hintansetzung des militärischen, ganz Deutschland betreffenden Interesse sein würde, wenn in der That der ge genwärtig vorliegende Plan, wonach die Brücke oberhalb der Mainmün dung vom Fort Mainspihe nach Weißenau hinübergesührt werden soll, zur Ausführung käme. Die militärischen Interessen Deutschlands würden in diesem Falle dem augenblicklichen Vortheil der Ludwigsbahn-Gescllschaft geopfert werden. Es sei unerhört, daß man eine stehende Brücke fast am Ende einer Festung errichten wolle, wenn man die Gelegenheit hätte, die Haupttheile der Festung durch sie zu verbinden. Das Preußische Wochen blatt bemerkt hinsichtlich des Gegenstandes, eS sei in der That ein erbau liches Schauspiel, daß in einer Frage, welche für ganz Deutschland von großer gemeinsamer Bedeutung sei, die Interessen von Acliengcscllschaften als die einzig bestimmende Macht im Vordergründe stehen. DaS große Deutschland scheine weder in einer einzelnen Regierung noch in seiner Ccn- tralbehörde, eine Vertretung dieser naheliegendsten Interessen des Angriffs und der Vcrtheidigung finden zu sollen. Und doch lägen die Foderungen der deutschen Wehrfähigkeit in diesem Falle so klar und entschieden wie sel- ten vor Augen. (Schl. Z.) — Die Anmeldungen zum Besuch der Septembervcrsammlung des Evan gelischen Bundes sind so stark, daß bereits von Seilen der Polizei, in höherer Veranlassung, wie man vernimmt, Erhebungen angeordnet worden sind zur Beschaffung von Wohnungen in Privathäusern. Trotz dieses gro- ßen äußern Apparats wird die Versammlung, das ist mit einiger Sicherheit vorauszusehen, wirkungslos verlaufen. Die Parteien in der evangelischen Landeskirche werden ihr fcrnbleiben. (Hamb. N.) — Die in Nürnberg zur Entwerfung eines deutschen Handelsgesetz buchs tagende Commission wird am 15. Sept, wieder zusammcntrctcn. Der Entwurf der Commission ist inzwischen von mehren Staatsregicrungen der Begutachtung Sachverständiger unterworfen worden. Auch der preußische Handelsminister, Hr. v. d. Heydt, hat denselben den Handelskammern und andern kaufmännischen Körperschaften zu diesem Zweck vorgelegt. — Die Lebensunfähigkeit der Organisation deS Zollvereins ist ein altes Thema und doch bleibt es immer neu. Jedermann ist sich über die selbe klar, und dennoch gibt es kein Mittel, vor dem erst mit dem Jahre 1865 eintretenden Ablauf der Verträge eine Aenderung zu treffen. Nir gends ist der Particularismus in schärferer Weise vertreten als unter den 15 Bevollmächtigten der Zollvcreinsconserenz, die in ihren Berathungen bald in Nord und Süd, bald in noch mehr als zwei Richtungen auscin- anderfallen, und welche, weil Jeder nur- sein Land vertritt, insgesammt niemals den Zollverein repräsentier«. Diese Vielheit der Faktoren im Zoll verein begründet eine Stabilität, die uns weit hinter den Fortschritten an derer Länder zurückhält. In der Zollvereinsconferenz entscheidet niemals die Frage, was dem Ganzen frommt und zuträglich ist, sondern jeder Vorschlag wird nach bairischen,. hessischen oder andern speeifischcn Interessen abgewo gen, und für jede etwaige Concession, welche der Süden dem Norden oder umgekehrt zu machen hat, wird eine Gegenconcession verlangt. Die Re sultate der letzten Weimar-eisenacher Conferenz vom Jahre 1856—57, welche erst jetzt, Monate nach ihrem Schluß, in allgemeinen Umrissen durch das Bremer Handelsblatt in die Oeffcntlichkeit kommen, geben hierfür neue Belege. Nur ein Beschluß: die Verbesserung der Commerzialstatistik, wcl- cher die materiellen Interessen der Einzelstaaten nicht unmittelbar berührt, kam zustande, und auch dieser erst, nachdem alle andern Länder dem Zoll verein seit Jahren vorausgeeilt waren und die Mängel seiner Commerzial statistik sich in der fühlbarsten Weise kundgegcbcn hatten. (Schl. Z.) ! Kottbus, 26. Aug. Am 22. Aug. Abends ist das hiesige Schloß I sammt dem schönen Thurm, welches die früher Cockcrill'sche, jetzt Scydell'sche Schafwollspinnerei und Maschinenfabrik enthielt, völlig abgebrannt. Äaiern. * Regensburg, 26. Aug. Diesen Morgen starb hiernach langer Krankheit der fürstlich Thurn und TaxiS'sche Generalpostdireetor Frhr. August v. Dörnberg inmitten der Glieder seiner Familie. Württemberg. * Stuttgart, 26. Aug. In der kronprinzlichen Villa zu Berg werden gegenwärtig ämsig Vorbereitungen für den Empfang des Kaiserpaars von Rußland getroffen. Die Kaiserin, die von ih rer Badecur zu Kissingen und Brückenau in Darmstadt angekommen ist, wird für einige Zeit Wohnsitz auf der kronprinzlichen Villa nehmen und da vom Kaiser abgeholt werden. Der Letztere wird im Monat September nach Württemberg kommen und einem Theil der Kriegsübungen beiwohnen. Baden. Ans dem Badischen, 25. Aug. Das unter der Auf sicht und Leitung der Jesuiten stehende Pensionat in Feldkirch (im Vorarlbcrgischcn) scheint immer zahlreicher besucht zu werden; wenigstens werden die dortigen Räumlichkeiten sehr erweitert. Unter den aus verschie denen Landern zusammcngckommcnen Zöglingen sind auch solche aus un serm Großherzogthum. (Frkf. I.) — Der «Bund» meldet, daß der großherzvglich badische Geschäfts träger in der Schweiz dem Bundesrath in Betreff des Amnestiedecrcts mit Note vom 16. Aug. folgende Mittheilungen über die Stellung, welche die zurückkehrenden politischen Flüchtlinge cinnchmen werden, gemacht hat: Von den Folgen der Zuchthausstrafe (Verlust gewisser bürgerlichen Rechte) werden die zu einer solchen Verurthcilten noch solange betroffen, bis ihnen dieselben vom großherzoglichen Justizministerium nach längerm gesetzmäßigen Verhalten erlassen werden. Eine bestimmte Frist hierfür sei im Decrel vom 9. Juli nicht fcstgcstellt; aber cs werde in der Macht jedes Einzelnen lie gen, dieselbe abzukürzen. Ebenso erhalten die heimkchrcnden Landesflüchti gen nicht sofort ihr Staalsbürgerrechl wieder, sondern werden vorläufig ih ren Heimatsgcmcinden als sogenannte Einsassen zugewicsen. Nach längerm Wohlvcrhaltcn jedoch wird ihnen dasselbe wieder in vollem Umsange gewährt werden, und sie sind unterdessen zum Betrieb eines Geschäfts und zur Er langung von Lcgitimationsschriftcn behufs eines Aufenthalts im Auslande berechtigt. Kurhcssen. Es ist in öffentlichen Blättern mehrfach die Nachricht gebracht worden, cs sei in Absicht, das 1848 gesetzlich aufgehobene Lehns- wesen wiederherzustellcn. Diese Angabe bedarf einer beschränkenden Berich tigung. Nicht das ganze Lehnswesen soll wiederhergestellt werden, sondern man will nur das Verbot, künftig lchns- oder erbleihrcchtiiche Verhältnisse ncuzubcgründen, wiedcraufhebcn. Es soll dem Ermessen der Bctheiligten kein Zwang mehr angelhan sein. Uebrigens scheint man von Seiten der Negierung auch die alte Vorschrift der Verfassung in Betreff der Wicder- verlcihung von heimgefallenen Slaatslehncn im Auge zu haben. In H. 142 der alten und tz. 110 der neuen Verfassung heißt es: „Auch die künftig heimfallendcn Lehne werden zum Staalsgute gehören. Gleichwol bleibt der Regent berechtigt, die während der Dauer seiner Negierung heimgefallenen Lehne an Glieder des kurfürstlichen Hauses oder der hessischen Ritterschaft oder zur Belohnung von kündbar ausgezeichneten Verdiensten um den Staat wicderzuverleihen/' Von dieser Vorschrift ist früher auch zu Gunsten der Söhne des Kurfürsten Gebrauch gemacht worden. (Zeit.) Freie Städte. Hamburg, 24. Aug. Die bereit- erwähnte Sup plik an den Senat, die Trennung der Justiz von der Administra tion betreffend, liegt sowol in der Börsenhalle wie in der Lesehalle auf und wird mit zahlreichen Unterschriften bedeckt. Unter Denjenigen, welche den Aufruf zur Unterzeichnung der Supplik erlassen und von denen dar Ganze angeregt ist, finden wir Männer aller politischen Schattirungrn, von den strikten Anhängern der alten Verfassung bis zu den Verehrern der Constituantenverfassung. (Frkf. I.) Schleswig-Holstein. Itzehoe, 24. Aug. Heute zeigte der kö nigliche Kommissar der wiederzusammcngetretenen Ständeversammlung das Eintreffen von vier Abgeordneten und das Ausscheiden eines andern Abgeordneten an. Pastor Bröcker wünschte über einen in der vorigen Stände diät von ihm gestellten Antrag, betreffend eine neue Schulordnung, von dem königlichen Kommissar Auskunft, d. h. in der Weise, ob der Kom missar über die in Veranlassung seines Antrags (nämlich Pastor Bröcker's) niedcrgesetztc geistliche Commission etwas Näheres wisse, welche Vorfrage der Präsident mit Nein beantwortete. Nachdem Justizrath Rötger alsdann eine die geltenden Censurbestimmungen betreffende Vorfrage an den könig lichen Kommissar gerichtet, wurde die Versammlung auf unbestimmte Zeit vertagt.