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amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen Das .Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der . und des Stadtrats zu Wilsdruff behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Wilsdruff, des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt. Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend -«»preis«». RS-tsend»-« «Mge1a>i»«er SchrtllflüSe -r«o!D m". wenn Rückporto deilre«! An,«,genpre»f, loul auslleaender Prrirnkk Rr. 8. — Atfser-Grbühr: rv Rp,g. — Borges»»«» bene Eriche,nunMage und P atzwünsche werden nach MSglichkeit berückslchttgL — «»,e!ge»-Annah»i« durch yernru, übern,tt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 letten Anzugs a'bt'me» men wir letn« BcwLür » " — _ Bet Sonkur» »» Zwang»dergletch erlisch« seder Anspruch «rl Nach«»». Nr. 299 — 97. Jahrarrno Drahtanschrift: „Tasteblatt' Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden SK4N Freitag, den 23. Dezember 1938 MWGMM sör Has Hanhwerb VtrMdmlg ke; Gesetzes über die MersoersokSW sör da; JeaMe Handwerk Am 21. Dezember hat der Führer und Reichskanzler serrtc Zustimmung zu dem Gesetz über die Altersversor gung für das Deutsche Handwerk gegeben. Reichsarbeits minister Seldte gab vor Vertretern der Presse den Inhalt des Gesetzes bekannt. Er führte etwa folgendes aus: Die Handwerker, die durch ihre Beiträge die Zukunft ihrer Gesellen und Lehrlinge sichern, erhallen nunmehr auch für sich und ihre Hinterbliebenen eine Versorgung. Sie sind in ihrer Jugend — als Lehrlinge und Gesellen — invaUdenversicherungspflichtig, zum Teil auch ange- stelltenversicherungspflichtig gewesen. Die Versicherungsan wartschaften können durch freiwillige Weiterversicherung erhalten werden. Auch der Abschluß eines Lebensversiche rungsvertrages kann als Vorsorge für das Alter dienen. Von diesen Möglichkeiten machen aber die Handwerker erfahrungsgemäß nicht den Gebrauch, der zu ihrem eige nen Wohle zu wünschen wäre. Es ist das große Verdienst des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, sich von Anfang au für den Ver sicherungs z w a n g eingesetzt zu haben, da nur er eine befriedigende Regelung der Altersversorgung für das Handwerk ermöglicht. Dieses Verdienst ist um so be merkenswerter, weil der Vcrsicherungszwang den Hand werkern zunächst nur als die Verpflichtung fühlbar wird, Beiträge zu zahlen, während die Versicherungsleistungen erst in der Zukunft bevorstehen. Volkstümlicher wäre es also, eine Versorgung zu versprechen, ohne daß etwas da für .zu bezahlen wäre. Unsere Versicherungsträger können aber ihre Leistungen nur dann gewähren, wenn man ihnen vorher die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk hätte durcb Schäftung einer eigenen Penüonseinrichtung durch geführt werden können. Wir müssen aber darauf bedacht fein, die Altersversorgung des deutschen Volkes, die nach oem Punkt 15 des Parteiprogramms großzügig ausgebaut Werden soll, nicht in einer Unzahl von selbständigen Pen sionskassen zu zersplittern. Deshalb ist es zu begrüßen, daß die Handwerker an die bewährten Einrichtungen unserer Neichsversicherung angeschlossen werden. Hinzu kommt, daß die jetzt tätigen Handwerker sich im allgemeinen schon im vorgerückten Alter befinden und nur ein recht geringes Durchschnittseinkommen haben. Die Handwerker sollen vom 1. Januar 1939 ab bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte versichert werden. Ihre gewerbercchtliche Selbständigkeit wird da durch nicht berührt. Die Versicherung ersaßt nicht nur den Verdienst aus der Tätigkeit als Handwerksmeister, sondern das gesamte Jahreseinkommen, wie es in dem letzten Einkommensteuerbcschcid festgestellt worden ist. Auch werden die Handwerker ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Jahreseinkommens versicherungspflichtig. Diese Grundsätze sind festgelegt worden, weil das Einkommen des Handwerkers großen Schwankungen unterworfen ist. Ein Wechsel zwischen Versicherungspflicht und Versiche- rnngssreiheit würde eine gesicherte Altersversorgung un möglich machen. Viele Handwerker haben in der Zett, in der sie selb ständig gewesen sind, die Versicherungsanwartschaften verfallen lassen. Deshalb gibt das Gesetz ihnen die Mög lichkeit, für die Zett ihrer Selbständigkeit, frühestens aber für die Zeit seit dem 1. Januar 1924, Beiträge nach zuentrichten. Daß die Beiträge der Lehrlings- und Gesellenzeit zur Rentenversicherung der Arbeiter entrichtet sind, wäh rend der Meister jetzt Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten zu zahlen hat, steht der Wiederherstel lung der Versicherungsanwartschaften nicht entgegen; denn für Anwartschaft und Wartezeit werden die in bei den Zweigen der Rentenversicherung entrichteten Beiträge zusammengerechnet. Das Gesetz läßt auch dem Handwerker, der eine ge nügend hohe Lebensversicherung abschließt, die Wahl, ob er der Rentenversicherung der Angestellten mit dem vollen Beitrag, mit dem halben Beitrag oder gar nicht ange hören will. Hat ein Handwerker die Mittel, um neben den vollen Beiträgen zur Rentenversicherung auch noch die Prämien zu einer Lebensversicherung aufzubringen, so erhält er neben den vollen Leistungen der Rentenver sicherung das Kapital aus der Lebensversicherung. Viel fach werden aber die Handwerker nicht in der Lage sein, so viel Mittel sür ihre Altersversorgung zu erübrigen. Sie können zur Rentenversicherung auch den halben Bei- trag und eine mindestens ebenso hohe Prämie zur Lebens- verucherung zahlen. In diesem Falle erhalten sie neben dem Kapital aus der Lebensversicherung die halbe Rente von der Neichsversicherungsanstalt. Endlich können sie, wenn sic eine genügend hohe Lebensversicherung abschließen, auch gauz auf die Zuge hörigkeit zur Rentenversicherung verzichten. Sie erhalten dann lediglich vaS Kapital aus der Lebensversicherung, während die Versicherungsanwartschaft, die sie sich früher m der Rentenversicherung erworben haben, verfällt. Sowohl Versicherungsfreiheit wie Halbversichernng wirken auf den l. Januar 1939 zurück, wenn die Lebens versicherung auf den 1. Juli 1939 abgeschlossen wird. Nicht alle jetzt tätigen Handwerker werden infolge fortgeschrittenen Alters mit Hilfe der Renten- oder Lebensversicherung noch zu einer einigermaßen ausreichen den Altersversorgung gelangen können. Aber auch ihnen soll und muß geholfen werden, damit sie im Alter vor Not geschützt sind. Deshalb sollen beim Deutschen Handwcrks- nnd Gewerbekammertag Unterstützungsmittel ange- sammelt werden. Zusammenfassend ist Zu sagen: Das neue Gesetz spricht den Grundsatz aus, daß der Handwerker für sein Alter und seine Hinterbliebenen Vorsorge treffen muß: die A r l der Vorsorge bleibt aber in weitem Umfang dem eigenen Entschluß des Handwerkers selbst überlassen. Hierdurch ist die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk so beweglich gestaltet, daß sie sich dem Versicherungsbedürf nis auch jeder anderen Berufsgruppe, für die noch ein Versicherungsschutz erforderlich ist, ohne weiteres anpaffen läßt. Es ist erfreulich, daß es gerade jetzt gelungen ist, die Verhandlungen über das Gesetz zum Abschluß zu bringen und so dem Deutschen Handwerk, dessen Arbeit und Lei stung für uns alle so überaus wichtig ist, die Altersver sorgung zu Weihnachten zu bescheren. Dank des Handwerks Nach der Rede des Neichsarbeitsministers Seldte brachte Reichshandwerksmeister Schramm mit herz- Ein in London cingetrofsenes Telegramm des Ara bischen Palästina-Ausschusses lenkt die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit erneut auf die brutalen Methoden gegen die arabischen Freiheitskämpfer in Palästina, deren Be kanntwerden von interessierter Seite in wohlverstandenem eigenen Interesse geflissentlich unterbunden wird. In dem Telegramm wird vorauf hingewiesen, daß trotz aller Widerrufe der britischen Regierung die unmöglichen Terrormethoden weiter andaucrten. Der erschütternde Bericht schließt: „Palästina ist eine Hölle. Wir appellieren dringend an die öffentliche Mei nung, die Menschheit und die Frauenvercinigungen der ganzen Welt, die Frauen und Kinder Palästinas von den Roheiten der Engländer zu befreien." Zum Beweis der unmenschlichen Grausamkeiten wer den dann in dem Telegramm mehrere Einzelsälle ange führt. So heißt es u. ä: „Am 6. Dezember wurde das Dorf Attil von Engländern angegriffen. Bei dem An griff wurden auch Frauen und Mädchen getötet und 30 Häuser angezündct, wobei drei Personen verbrannten. — Am 12. Dezember wurde der Bürgermeister von Gaza, obwohl er bettlägerig trank war, verhaftet und ins Ge fängnis gesteckt. — Am 15. Dezember drangen Engländer in Hebron in der Morgendämmerung in die Häuser ein und schlugen erbarmungslos auf die schlafenden Männer, Frauen und Kinder ein. Läden wurden nieder gebrannt und Häuser zerstört. Die Bewohner waren vier zehn Stunden lang Regen, Kälte, Hunger und Durst aus gesetzt. 800 Einwohner wurden verhaftet. Am 19. Dezember wurden die Einwohner des Dorfes Jalta in der Nähe von Hebron zusammengetrieben und mit Gewalt gezwungen, den Großmufti zu verfluchen und den Engländern Dankesbezeigungen auszusprechen. Man zwang sie ferner, gegen die Brüder Baminahim vor zugehen, als diese den Versuch machten, sich zu verteidigen. Durch Bombenwürfe wurden 60 Personen getötet und 100 verwundet." Erst die Augen ausgestochen, dann getötet! Bei dem Angriff auf das arabische Dorf Attil wur den fünf Personen willkürlich ausgewühlt und mißhan delt. Man versetzte ihnen Hiebe über den Kopf und stach ihnen die Augen ans. Nachdem man sie so in der scheuß lichsten Weise verstümmelt hatte, gab man ihnen endlich den Gnadenschuß. Auch Raub und Plünderungen sind bei den in Pa lästina gegen die Araber eingesetzten Engländern an der Tagesordnung. In Hebron wurden die Läden vor dem Niederbrennen der Häuser völlig ausgeplündert und in Attil den Arabern Geld und Wertgegenstände ent wendet. Ein beliebtes Mittel, die Einwohner willfährig zn machen, bildet auch in Palästina die Peitsche, die fast jeder Engländer mitführt. lichen Worten den Dank des Handwerks an den Führer und seine Mitarbeiter zum Ausdruck. Das Dritte Reich, das in der ganzen Handwerksförderung an der Spitze der Nationen marschiert, hat ein grundlegendes Hand- Werksgesetz geschaffen, das in der Handwerksgrschichte aller Völker ohne Beispiel dasteht. Das Handwerk wird dem Führer seinen Dank durch die Tat leisten, durch freudige und gewissenhafte Pflichterfüllung und stete, unermüdliche Einsatzbereitschaft. * Mit der Verkündung des Gesetzes über die Alters versorgung für das Deutsche Handwerk hat der Führer dem Handwerk eine herzliche Wethnachtsfreude bereitet. Der Wuufch nach einer Sicherung des Lebens abends der deutschen Handwerker ist bereits alt und in langen Erörterungen behandelt worden. Erst die Macht übernahme durch den Führer hat nun die Voraussetzung geschaffen, um auch hier zu Tacken schreiten zu können. So hat Reichsarbeitsminister Seldte mit einem Schreiben vom 5. Februar >936 die Ausarbeitung von Vorschlägen angeregt, die nun unter Mitarbeit des Reichsstandes des Deutschen Handwerks zu dem Gesetzentwurf geführt haben. Die Lösung, die in dem Gesetz für die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk getroffen worden ist, ist kl a r und einsach und stellt eine sozialpolitische Leistung dar. Nach dem Gesetz nimmt der selbständige Handwerker an der Angestelltenverstcherung teil, doch kann er auch statt dessen seiner Versichert,ugspslicht durch ein« private Lebensversicherung genügen. Besonders hervor zuheben ist, daß für die nicht mehr versicherungsfähigen älteren Handwerker eine Sonderregelung in Gestatt einer Versorgungseinrichtung beim Reichsstand des Deutschen Handwerks (Deutscher Handwerks- und Ge werbekammertag) getroffen wird. Dem Dank des Hand werks hat Neichshandwerksmeister Schramm bereits nach der Ansprache bei der Verkündung des Gesetzes Ausdruck gegeben. Das Handwerk aber wird seine Ehre darin setzen, auch diesem Dank durch die Tat Ausdruck zu geben. Todesurteile am laufenden Band Das britische Kriegsgericht wütet entsetzlich unter de« Arabern. So wurden wieder drei Todesurteile und drei weitere Urteile auf hohe Gefängnisstrafen, die von dem Kriegsgericht in Jerusalem gegen Araber gefällt worden waren, von dem Kommandierenden General der britische« Streitkräfte bestätigt. Frankreich hilft Sowjetspanieu! Eine nationalspanische Mitteilung an London v Wie Reuter meldet, hat der Vertreter Nationakspa- niens in London, der Herzog von Mba, am Donnerstag dem Foreign Office eine Note überreicht. Darin wird der britischen Regierung mitgeteilt, der nationalspanischen Re- gerung sei aus verläßlicher Quelle mitgeteitt worden, daß der Zerstörer „Jose Luis Diez" während der Reparatur« arbeiten von französischer Seite unterstützt worden sei, was gegebenenfalls ernste Verwicklungen Hervorrufen könnte. Zwei Leichter im Tau des Schiffes „Mistral" seien unter dem Vorwand, Reparaturen am Zerstörer vorzn- nehmen, nach Gibraltar gekommen. In Wirklichkeit aber hätten sie aus Frankreich eine Anzahl modernster Torpe dos sowie eine Menge Munition besonders für Flakge schütze gebracht, die auf dem feindlichen Zerstörer trans portiert worden sei. Gleichzeitig sei mitgeteitt worden, daß die Mannschaft des „Jose Lucs Diez" mit französischen Matrosen von französischen Zerstörern aufgefüllt worden sei und daß es beabsichtigt sei, das Auslaufen des Zerstörers durch Ein heiten der französische» Flotte zu unterstützen. Richt mehr «Ms ^ie französisch-italienischen Verträge von 1S35 In einer Havas-Auslassung heißt es, Graf Liano habe kürzlich den französischen Botschafter m Nom wißen laffen, die italienische Regierung sehe die französisch-italienischen Verträge von 1935 nicht mehr für gültig an, da sie der augenblickliche» Lage nicht mehr zu entsprechen schienen. Diese Ansicht der italienischen Regierung, ko heißt es bei Havas weiter, werde von den politischen französischen Kreisen nicht geteilt. In diesen Kreisen sei man der Auffassung, daß die Verträge von 1935, wenn sie mangels eines Austausches der Ratifizierungen auch noch nicht in Kraft getreten seien, doch di« Liquidierung aller zwischen Frankreich und Italien schwebende» Streitfälle darstellten. Man sei der Ansicht, daß Frankreich sich an Hand dieser Abkommen dem Geist und dem Buchstaben des Londoner Paktes vom Jahre 1935 treu gezeigt habe und daß es bereits zugunsten einer Wiederherstellung der sranzöfisch-itali«. nischen Freundschaft bedeutende Zugeständnisse gemacht habe, x Palästina ist eine Hölle!" Notschrei der Araber — Verstärkter Terror der Engländer