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Amts- md Anzeigeblatt für -en^mlsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Tsl.«Adr.: Amtsblatt. Bezugspreis Vierteljahr!. Ul. I.SOeinschließk des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen" in der Expedition, beiunserenvotensowie bei allen Reichspostanftalten. Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheide, GberMtzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Soja, Unterftützengrün, wildenthal usw. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Seile 12 Pfennige. Im amtlichenTeile die gespülte« Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. NO. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ISIS -- > > 6«. Jahrgang. — Dienstag, den 8. Februar Verordnung, die Krmittetung der Vorräte von Strok und Ken am 16. Aeöruar 1916 betreffend, vom 3. Februar 1916. Um einen Ueberblick über die Stroh- und Heu-Vorräte zu gewinnen, soll in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 22. Februar 1916 eine Ermittelung dieser Vor räte nach dem Stande vom 16. Februar 1916 stattfinden. Zur Ausführung dieser Ermittelung wird folgendes verordnet. Zu ermitteln sind alle Vorräte von Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroh, ferner alle Vorräte von Wiesenheu und von Heu von anderen Futterpflanzen, die sich im Besitz von Landwitten und Händlern befinden. Die Aufnahme der Vorräte hat durch Kommissionen zu erfolgen. Die Amtshaupt mannschaft ernennt die Mitglieder der Kommissionen für ihren Bezirk einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung, während in den bezirksfreien Städten der Stadt rat eine Kommission für den Stadtbezirk zu bilden hat. Die Kommissionen haben überall dort, wo Heu oder Stroh lagert, die Aufnahme der Vorräte nach der in der Ottsliste vorgeschriebeneil Anweisung vorzunehmen und die Ergebnisse in die OttSliste einzutragen. Für ihre Mühewaltung können sie eine von der Amtshauptmannschaft oder dem Stadtrat festzusetzende Vergütung verlangen. Die Kommissionsmitglieder haben das Recht, bei der Aufnahme der Vorräte die Räume, in denen solche lagern, zu betreten. Die Aufnahme ist nicht durch die Besitzer selbst, sondern durch unbeteiligte Kom missionsmitglieder vorzunehmen. Die Erhebung hat gemeindeweise zu erfolgen. Der Bedarf an Ottslisten wird durch das Statistische Landesamt bis zum 14. Februar an die Amtshauptmannschaften und die Stadttäte der bezirksfreien Städte zur Verteilung an die Kommissionen übersandt. Reichen die Zeilen einer Ottsliste für eine Gemeinde nicht aus, so ist eine weitere zu benutzen; die Ottslisten sind dann zu nummerieren. Bis zum 25. Februar hat die Kommission die Ortslisten aufzurechnen, abzuschließen und an die Amtshauptmannschaft und den Stadtrat abzuliefern. Die Amtshauptmannschaften und die Stadträte der bezirksfreien Städte haben die gesammelten Ortslisten mit Lieferschein spätestens am 28. Februar 1916 an das Sta tistische Landesamt einzusenden. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, Einschränkung des Schlachtens betreffend, vom 3. Februar 1916. Auf Grund der Verordnungen deS Bundesrat» vom 25. September urid 4. Novem ber 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung (Reichs-Gesetzblatt Seite K07, 728) wird Folgendes verordnet. Schlachtungen von Rindern, Kälbern, Schafen und Schweinen sind, abgesehen von Notschlachtungen im Sinne von tz 1 Absatz 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Schlacht vieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, nur gestattet 1. denjenigen, die solche Schlachtungen gewerbsmäßig betteiben, für ihre eigenen gewerblichen Zwecke, 2. denjenigen, die die Schlachttiere in ihrer Wirtschaft aufgezogen oder mindestens 6 Wochen hindurch gemästet haben, für ihren eigenen häuslichen oder wirt schaftlichen Bedarf. Sonstige Schlachtungen für eigenen oder fremden Bedarf werden untersagt. Die bloße Ausführung des Schlachtens im Auftrage eines Dritten, insbesondere durch BerufS- fleischer und Hausschlächter, ist im Sinne dieser Verordnung als Schlachtung des Auf traggebers zu beurteilen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von H 17 der angeführten Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Verfügungen zuständiger Behörden, die eine weitergehende Einschränkung der so genannten Hausschlachtungen bestimmen, treten außer Kraft, doch behält sich das Mi nisterium des Innern vor, in Fällen begründeten Bedürfnisses seinerseits solche Einschrän kungen anzuordnen. Mini st cri» md c s Inner». Städtischer Butterverkauf diese Woche am Dienstag, Donnerstag und Freitag gegen gewöhnliche Butter marken in der Nummerfolge 1—700 (Dienstag), 701—1400 (Donnerstag), 1401 und höhere Nummern (Freitag) und Mittwoch, den S. dss. Monats, gegen Vorzugömarken Vorzugsmatten, je 2 für anspruchberechtigte Haushaltungen, werden gegen Rück gabe der entsprechenden gewöhnlichen Buttermarken Dienstag, den 8. dss. Monats, norm, in der Natsbücherei ausgegeben. Stadtrai Hiöenstock, den 7. Februar 19IS. Feindliche Offensive w Sicht? Ein englischer Kreuzer durch einen Zeppe lin versenkt. Ter gestrige deutsche Heeresbericht meldete wie derum nur geringe Kampstätigkeit im Westm: — (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 6. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz. Kleinere englische Abteilungen, die südwestlich von Messines und südlich des K a uals von La Bassee vorzustoßen versuchten, wurden abgewiesen. — Französische Sprengungen bei Berry au Bac, auf der Cvmbreshöhe und im Priesterwald verlie fen ohne besonderes Ergebnis. — Bei Bap au-, m e wurde ein englischer Doppeldecksr zur Landung gezwungen. Die Insassen sind ge fangen. Oestlicher und Balkankriegsschauplatz. Keine Ereignisse von Bedeutung. Oberste Heeresleitung. (W. T. B.) Aus verschiedenen Anzeichen wird aber auf einen bevorstehenden neuen feindlichen Angriff ge schlossen: Berlin, 6. Februar. Ter Kriegsberichterstatter der „V. Z." berichtet: Auf O f f e n s iv-Ab j i chten des Gegners scheint in jüngster Zeit seit Aufhö ren der Regenperiode eine erhöhte feindliche An griffstätigkeit auf der ganzen Front im Artois und Französisch-Flandern hinzudeuten. Mehr und mehr ist man darauf aufmerksam geworden. Zu den An zeichen, die dafür sprechen, gehört auch die dauernde Beschießung von Lens und anderen Orten hinter unserer Front, nicht minder die gesteigerte Tätig keit der Flieger. Zudem die Unruhe, die sich weiter nördlich bet den Engländern bemerkbar macht, so die Sprengungen, die sie bei Hulluch vornahmen, nnd die seit kurzem ausfallend regere Betätigung ihrer Pa . trouillku. Erst diese Nacht wurde wieder eine stär ! kere englische Patrouille bei La Bassee aufgeriebeu. Ob wir in alledem bereits Vorboten eurer neuen gro ßen sranzöjisch-englischen Offensive zu erblicken ha b<n, sei dahin gestellt. Möglich, daß man damit zu rechnen hat, nun, wir sind gerüstet, den Feind zu empsangen, wenn das blutige Spiel noch ein mal beginnen soll. Damit in Zusammenhang könnte man auch fol gende Meldung bringen: London, 5. Februar. (Meldung des Reuter schen Bureaus.) Amtlich wird gemeldet: Lord Cur zon und General Sir Douglas Haig sind von der Regierung damit beauftragt worden, sich in beson- derer Mission zu dem König der Belgier zu begeben. Der Krieg zur See hat den Engländern abermals ein rleines aber mo dcrues Kriegssahrzeug gekostet, indem beim letzt'« Zeppelinangriss der Kreuzer „Caroline" von einer Bombe getroffen wurde: Köln, 6. Februar. Tie „Kölnische Zeitung" meldet von der holländischen Grenze unter dem 6. Februar: Beim letzten Luftangriff auf England ist der englische kleine Kreuzer „Caroline" aus dem Humber durch eine Bomb: getroffen worden und mit großem Mensch?«- oerlust gesunken. — Die „Kölnische Zeitung" bemerkt dazu: Ter kleine Kreuzer „Caroline" war erst am 21. September 1914 vom Stapel gelaufen. Er hatte eine Wasserverdrängung von 3800 Ton nen und eine Geschwindigkeit von 30 Seemeilen. Bestückt war er mit drei Geschützen vcn 15,2 Zenti meter und sechs Geschützen von 10,2 Zentimeter. Er hatte zwei Torpedodoppelrohre. Seine Besät- zung betrug MO Mann. Ueber den sonstigen, durch unsere Zeppeline ver ursachren Schaden macht das englische Kriegsamt entgegen der ersten Veröffentlichung schon weitere Zugeständnisse: Haag, 6. Februar. Tie englische Regie rung veröffentlicht einen Bericht über den letz ten Zeppelin an griff. Darin heißt es: Ernst lich beschädigt wurden drei Brauereien, drei Eisen- bohnwerkslätten, eine Lokomotivhalle, eine Röhreu- sabrik, eine Lampenfabrik. Leichter beschädigt wur den: eine Munitionsfabrik, eine Eisengießerei, ein« Krahnsabrik, eine Lederfabrik, ein Getreidemagazrn, ein Bergwerk und ein Pumpwerk. Ferner wurden ungefähr 15 Wohnhäuser der arbeitenden Bevölke rung vernichtet, sowie eine große Anzahl kleiner Ge schäftshäuser stark beschädigt. Getötet wurden 26 Männer, 28 Frauen und 7 Kinder, verletzt wurden 48 Männer, 46 Frauen und 6 Kinder. Es liegt nicht in der Absicht der Regierung, nähere Einzelheiten zu veröffentlichen, da es nicht ratsam sein kann, dem Feinde genaue Auskünste über die Wirkung feiner Lustangriffe zu geben. Zcitungsmeldungen, wonach von der Besatzung von „T 19" neun Mann gerettet jein sollen, haben eine amtliche Bestätigung bisher nicht g'sunden. Ten kl-Booten zur Beute sielen wieder zwei Tampfer: Haag, 6. Februar. Der „Exchange Telegraph" meldet aus London: Ter englische Dampfer „Chla rehill", 4583 To., wurde versenkt. Er war von Newyork nach Le Havre unterwegs. Dio Besatzung wurde durch einen spanischen Dampfer ge rettet. Wien, 5. Februar. Tie „Wiener Allgemein« Zeitung" berichtet aus Bukarest: Ein unter grie chischer Flagge fahrender, von Rußland angekauftw Tainpser namens „Th e o s ku p a st" wurde, von Odessa kommend, von einem deutschen Unterseeboot 47 Meilen von Suliman entfernt versenkt (Ter Dampfer umfaßte 2461 Tonnen.)