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WeM si-UME LhmM, Wi, Zltdwjlh« «ü die KuMcki. AnrLsStclLt für die Kgl. KmlshaLvimMschäft zu Weißen, das Kat. Amtsgericht und den Stadtratö zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 77. Freitag, den 27. September 1889. Bekanntmachung, die Wahlen zur Handels- und Gewerbe-Kammer betr. Für die bevorstehende Ergänzungswahl bei der Handels- und Gewerbekammer in Dresden sind die Wahlen von Wahlnrännern vorzunehmen. Nach dem Vorschläge der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer sind für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen folgende wahlabthettungen gebildet worden. ^., Für die Wahl zur Handelskammer, XIV. Wahlabtheilung, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Neffen und Wilsdruff r zur Wahl von 2 wahlmännern, L., Für die Wahl znr Gewerbekammer, XII. Wahlabtheilung, umfassend die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Neffen und Wilsdruff r zur Wahl von 2 Wahlmännern. Die Wahl findet statt zu für die Ortschaften der Amtsgcrichtsbezirke Neffen und Wilsdruff, einschließlich der gleichnamigen Städte und Siebenlehnsr den 3». September dis. Js., von Vormittags S bis Nachmittags I Uhr an Rathsexpeditionsstelle in Rosien; zu » für die Ortschaften des Amtsgcrichtsbezirks Wilsdruff, einschließlich der Stadt Wilsdruff: -en 39. September -ss. Js., von Bormittags 9 bis Nachmittags 1 Uhr an Rathsexpeditionsstelle in Wilsdruff. In Gemäßheit 8 7 ff. der Verordnung, die Handels- und Gewerbekammer betr., vom 16. Juli 1868, werden daher alle nach 8 17, Nr. 2 und 3 des Gesetzes, die Abänderung mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes pp. betr. vom 23. Juni 1868, in Verbindung mit Pkt. III des Gesetzes, einige durch die Reform der directen Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betr. vom 2. August 1878, für die Handels und Gewerbekammer stimmberechtigte und wählbare männliche Personen der im Vorstehenden zu X und 8 gedachten Ortschaften hierdurch aufgefordert, an dem obenbezeichneten Tage und innerhalb der angegebenen Zeit an den oben bestimmten Wahlorten sich in Person einzufinden und unter Vor zeigung der Einkommensteuerquittung und der nach 8 9 der obengedachten Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderlichen Legitimation bei dem bestellten Wahlvorsteher sich anzumelden und ihre Stimmzettel, auf welchen die Person der zu wählenden Wahlmänner nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort deutlich zu bezeichnen ist, abzugeben. Meißen, am 5. September 1889. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Nirchbach. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Larl Gottlob Niffe s, Mühlenbesitzers in Mohorn, eingetragenen Grundstücke, 1) Mühlengrundstück, Fol. 1 des Grundbuchs für Mohorn, No. 1 des Brandkatasters, bestehend aus Mühle, Wohn- und Wirthschaftsgebäuden und den Flurstücken 290, 291, 292, 293, 294 und 1493 des Flurbuchs, einschließlich der Mühleinrichtung, geschätzt auf 21500 Mark, 2) Feld, Wiese und Niederwald, Fol. 73 des Grundbuchs für Herzogswalde, vormals Oberreinsberger Antheil, bestehend aus den Flurstücken 196 L, 197 8, 197 6, 198 6, 200 8 des Flurbuchs, geschätzt auf 3000 Mark, beide Grundstücke zusammen geschätzt auf 24800 Mark, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist Dienstag, -er 29. Oetober 1889, Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner Donnerstag, -er 14. November 1889, Vormittags W Uhr als Versteigerungstermin, sowie Dienstag, -er 19. November 1889, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigtcn werden aufgefordcrt, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkchrenden Leistungen, sowie Kostenforder ungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebcrsicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichts schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Tharandt, am 23. September 1889. Königliches Amtsgericht. Scheufler. Tagesgeschichte. Berlin. Wie die „Köln. Ztg." von zuverlässiger Seite erfährt, beehrte der Kaiser am Sonnabend vor Verlassen des Manöverfeldes die Militärattaches der fremden Monarchen noch mit einer kurzen An sprache und bemerkte dabei, daß er ihnen Theile seiner Armee in vor züglicher Verfassung gezeigt habe, und daß er in der Kraftentwickelung der deutschen Armee die beste Bürgschaft für den Frieden sehe. — Es scheint nach derselben Quelle festzustchen, daß für den Zarenbes uch größere Veranstaltungen, wie sie anläßlich der Besuche der Königs von Italien und deS Kaisers von Oesterreich stattfanden, auch nicht am Hofe vorbe reitet werden. Es heißt hier, der Zar werde sich wesentlich auf einen intimen Verkehr der kaiserlichen Familie beschränken. In einer Schlußbetrachtung zu denKaisermanövern bemerkt der militärische Berichterstatter der „Post" u. A.: In diesem Jahre hat Se. Maj. der Kaiser über sieben ArmeecorpS, also beinahe die Hälfte der ge- sammten deutschen Armee Heerschau gehalten. Es war bet dem Festungs manöver um Küstrin das III. Corps, in Karlsruhe das badische XIV. Corps, das XV. CorpS in Straßburg und Metz, das Garde-Corps bei Guben, das Königlich sächsische ArmeecorpS bei Dresden und bei Minden und Hannover das XII. und X. Aemeecorps — und das Alles in der kurzen Spanne Zeit von etwa fünf Wochen, gewiß eine großartige Ar- bettsletstung! Mit welche« Eiser, mit welcher Sachkenntniß sich der Aller höchste Kriegsherr dieser Arbeit unterzogen, wie streng« gegen sich selbst der Monarch sich der anstrengenden Pflichterfüllung unterzogen, kann nur Der bemessen, dem es vergönnt war, dieser ganzen Heerschau bcizuwohnen. Mit Befriedigung wird Se. Majestät nach dem Schluß all dieser großen militärischen Uebungen das Facit gezogen haben, daß das ganze deutsche Heer bei seiner hohen Ausbildung in allen Theilen eine Gleichmäßigkeit gezeigt hat, welche bewundernswerth zu nennen ist. In allen Corps war eine Gleichheit in der Ausbildung des einzelnen Mannes, in der taktischen Führung der Heereskörper zu bemerken, welche bewies, daß die eingreifen den Neuerungen des kürzlich eingcführten Exercier-Reglements nach den Intentionen des Allerhöchsten Kriegsherrn von allen Führern richtig er kannt und durckqebildet worden sind. Unser Heer hat sich in Allem ver vollkommnet. Die neue, schnellfeuernde Handwaffe, das neue, rauchfreie Pulver bedingt unumgänglich eine erhöhte Anforderung an die Marsch leistung der Fußtruppen. Der Marsch, die Bewegung auf den Zugangs straßen sowohl als im freien Gelände, sind freier geworden, die forcirten Kriegsmärsche, welche bei den letzten Manöver» oft eine große Rolle zur Durchführung der gestellten Aufgaben spielten, wurden mit der größten Leichtigkeit ausgeführt; man erinnere sich nur an die Eilmärsche, welche das VII. Westfälische Armeekorps an den beiden vorletzten Tagen der großen Manöver zwischen Hammeln und Hannover auszuführen hatte, Märsche und Bewegungen an eine« Tage von — Alle« in Alle« —