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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19001218012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900121801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900121801
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-12
- Tag 1900-12-18
-
Monat
1900-12
-
Jahr
1900
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Anzeigen «Preis die 6geipaltene Prtiheile 92 Reclanien unter dem RedactionSstrich («gespalten) 75 I,, vor den Familiennech- richten («tgespalten) S0 H. Tabellarischer und Ziffrrnsatz «otjprechead höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertrnannayme 25 P, (excl. Porto). Extra beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesördenmg SO.—, mit Postbefvrderung 7V—. Aurrah«eschl»ß sLr Äazeig«: >bend-Ln«gab«: vormittag« 10 Uhr. Morgen-Au-gab«: Nachmittag« 4 Uhr. Bei den Filialen and Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeige» find stet« a» di» Expedition z» richte». Die Expedition ist Wochentag« ununtnHrocheu geöffnet do» früh 8 bi- Abend« 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Pol« t» LeWg. Dienstag den 18. December 1960. S4 Jahrgang. Die Verjährung -er Forderungen am Zahresschluß. vr. 8. Das erste Jahr der Geltung des neuen Rechts nähert sich seinem Ende. Mit seinem Ablauf wird zu den vielen Fragen, welche die Zeit der Einführung hervorgerufen hat, diejenige hinzukommen, welchen Einfluß das neue Recht auf die Ver jährung solcher Forderungen ausübt, die schon vor seinem Inkrafttreten, also in den Jahren 1899, 1898 oder noch früher entstanden sind. Es ist dies eine Frage, deren Beantwortung thaisächlich complicirt nur dadurch wird, daß die Gesetze in den deutschen Bundesstaaten hierüber so sehr verschiedene waren und diese Gesetze für diesen Jahrrsschluß noch zur Anwendung kommen. Es ist also vorläufig in der Frage nach der Dauer der Berjährungszeit Alles beim Alten geblieben. Das läßt sich wenigstens als Regel aufstellen, von der nur wenige Ausnahmen schon jetzt eintreten. Einheitlich für das Reich geregelt ist die Verjährung gegen» wärtig nur, soweit es sich um Ansprüche handelt, die sich auf Reichsgesetze stützen. So verjähren nach dem deutschen Handels gesetzbuch Klagen wegen Mängel gelieferter Waaren in sechs Monaten nach der Ablieferung an den Käufer, Klagen gegen Spediteure und Frachtführer in einem Jahre, Klagen gegen einen Gesellschafter in offener Handelsgesellschaft und Commandit- gesellschaft in fünf Jahren nach seinem Ausscheiden oder nach Auflösung der Gesellschaft, in gleicher Frist Klagen gegen Vor stand und Aufsichtsrath einer Acticngesellschaft; Klagen gegen den Acceptanten, sowie gegen den Aussteller eines eignen Wechsels verjähren in den drei Jahren vom Verfalltag des Wechsels an gerechnet, Klagen wegen Verletzung eines Patents, eines Ge- vrauchsmustcrs, des Urheberrechts an gewerblichen Mustern und Modellen, sowie an Schriftwerken verjähren in drei Jahren. Dies sind die wichtigeren, sich auf Reichsrecht stützenden An sprüche. Für die übrigen Ansprüche, z. B. aus Miethc, Pacht, Darlehen, Werk- und Dienstverträgen galt bisher das Landes- recht. Betreffs der Verjährung unterschied man und unterscheidet auch das Bürgerliche Gesetzbuch die regelmäßige Verjährungs frist, welche dreißig Jahre beträgt, und die kurzen Verjährungs fristen. Letztere sind überall für die Forderungen des täglichen Verkehrs eingeführt, vom Bürgerlichen Gesetzbuch im erweiterten Umfang, nämlich für die Forderungen der Kaufleute, Fabri kanten, Handwerker, sowie Derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für die Lieferung von Waaren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, der Land- und Forst- wirthe für die Lieferung ihrer Erzeugnisse, der Fuhrleute und Schiffer für Fahrgeld und Fracht, der Gastwirthe für Logis, Speisen und Getränke, der Privatbeamten, der gewerblichen Arbeiter, Tagelöhner und Handarbeiter für Gehalt oder Lckhn, der Lehrmeister wegen des Lehrgeldes, der Lehrer und Pensionate wegen Verpflegungs- und Unterrichtsgeld, der Aerzte, der Rechts anwälte und Gerichtsvollzieber wegen ihrer Gebühren u. s. w. Für diese Forderungen gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine zweijährige Verjährung, wie sie schon jetzt in,den alten Provinzen Preußens, auch in Westfalen und in Hannover, im früheren Herzogthum Nassau, ferner im Großherzogthum Hessen, im Herzogthum Braunschweig und den Fürstenthiimern Lippe-Detmold und Schwarzburg-Sondershausen gilt. Für diese Gebiete bleibt es also dabei, daß die im Jahre 1898 fällig ge wordenen Forderungen der oben bezeichneten Art mit dem Ab lauf des Jahres 1900 verjähren. In andern Rechtsgebieten gilt für Forderungen dieser Art die dreijährige Verjährung, so daß also nicht schon die im Jahre 1898, sondern erst die im Jahre 1897 fällig gewordenen Forderungen mit Ablauf de? gegenwärtigen Jahres erlöschen. Es gilt dies in den König reichen Bayern, Sachsen und Württemberg, im früheren Kur- sürstenthum Hessen, ferner in beiden Mecklenburg, beiden Neuß, Sachsen-Altenburg und Coburg, in Anhalt, Lippe-Schaumburg und Schwarzburg-Rudolstadt. Auch für diese Gebiete schafft das Bürgerliche Gesetzbuch vorläufig noch keine Neuerung, denn wenn es vorschreibt, daß die von ihm eingeführte zweijährige Ver jährung cm Stelle der bisherigen dreijährigen treten soll, so bestimmt es doch auch zugleich, daß die kürzere Derjährungszeit nach seinem Inkrafttreten, also nach dem 1. Januar 1900, abgelaufen sein muß. Die im Jahre 1899 in den erwähnten Rechtsgebieten entstandenen Forderungen werden also schon nach zwei Jahren, nämlich mit dem Ablauf des Jahres 1901, ver jähren. Dieselben Grundsätze gelten von denjenigen Staaten, in denen eine vierjährige Verjährungsfrist vorgeschrieben ist, das ist Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen und Waldeck Schon jetzt von Einfluß ist aber die Verjährungsfrist des Bürger lichen Gesetzbuches für den Bereich deS rheinisch-franzö sischen Rechts, nach welchem die 1899 entstandenen Ansprüche schon mit Ablauf deS Jahre« 1900 verjährt sein würden. Diese Verjährung tritt nicht ein, sondern sie erfolgt erst mit dem Ab lauf des Jahres 1901. Da die 1898 auf dem linken Rheinufer cntftandenen Ansprüche au- dem täglichen Verkehr schon mit Ende des Jahres 1899 verjährt sind, so tritt dort also mit Mlauf deS gegenwärtigen Jahres keine allgemeine Verjährung ein. In einigen Staaten mit bisher zwei- oder dreijähriger Ver jährung macht sich die Abänderung der Verjährungsfrist aber jetzt schon geltend, nämlich in denjenigen Staaten, in welchen für die oben erwähnten Forderungen die kurze Verjährungsfrist auch dann gilt, wenn es sich um eine Lieferung an »inen andern Gewerbetreibenden für dessen Gewerbebetrieb handelt. Für solche Fälle, also z. B. für die Lieferung von Stahlwaaren an einen Schlosser, von Holz.au einen Tischler, Farbe an einen Maler, Leder an einen Schuhmacher, Steine an einen Bauunter nehmer, galt in den meisten Staaten eine längere Verjährung. Rur im vormaligen Königreich. Hannover, sowie in Braun schweig, in Württemberg, Sachsen-Meiningen, Schaumburg- Lippe und Bremen gilt auch für dies» Forderungen die kurze Verjährung. Da« ist mit dem Inkrafttreten deS Bürgerlichen Gesetzbuchs ander« geworben. Dasselbe läßt Forderungen gegen Geschäftskunden im Gegensatz zu Privatkundrn erst in vier Jahren verjähren. In der» zuletzt erwähnten Staaten würde also die Verjährung für Forderungen gegen Geschäftskunden au» dein Jahre 18VS bi» End« 1902 hinauSgescholben sein. In denjenigen Staaken, in denen Hierstr ein» drei- oder vierjährige Verjährung bestand, bleibt r« einstweilen dabet. Wenn Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Bunde», staatrn wohnen, entstehen zuweilen Zweifel darüber, nach dem Recht welche- Ortes die Verjährung sich richtet. Maßgebend ist in der Regel der Wohnsitz des Lieferanten. Man kann der Verjährung dadurch Vorbeugen, daß man sie unterbricht. Zu diesem Zwecke giebt es verschiedene Mittel. Eine Unterbrechung der Verjährung findet statt, wenn der Schuldner gegenüber dem Gläubiger dessen Anspruch anerkennt, z. B. Zahlung verspricht oder um Ausstand bittet, oder eine Ab schlagszahlung leistet, ein Pfand oder einen Bürgen bestellt, ferner, wenn der Gläubiger dem Schuldner einen Zahlungsbefehl oder eine Klage zustellen läßt. Nicht schon die Einreichung der Klage oder des Antrages auf Zahlungsbefeyl bei dem Gericht unterbricht die Verjährung, sondern erst die darauf erfolgte Z u - stellung; letztere muß vor Jahresschluß geschehen. Den Zahlungsbefehl muß man, wenn kein Widerspruch dagegen er hoben wird, binnen längstens sechs Monaten mit dem Voll- streckungsbefchl versehen lassen, oder, wenn Widerspruch erhoben wird, die Klage fortführen, sonst gilt die Unterbrechung der Verjährung als überhaupt nicht geschehen. Auch wegen einer verjährten Forderung kann man eine Klage erheben, das Gericht muß sie zur Verhandlung bringen und den Schuldner verurtheilen, wenn er die Einrede der Ver jährung nicht aus eigenem Antrieb erhebt. Ueber -en Untergang -er „Gneisenau" liegen heute Abend folgende neue Nachrichten vor, die zum Theil das Unglück noch schwerer erscheinen lassen, als noch heute Mittag befürchtet zu werben brauchte: * Mala«», 17. December. (Tel.) Die „«neiscnau" hatte ILO Mauo Besatzung. 3» Verwundete liegen in de» Hospitälern. Bon den übrigen Geretteten find 125 tu der Militärcaserac und 158 im Nathbpnse untergebracht. (Wiederholt.) Hiernach muß man wobl annehmen, daß von den V>" Maun der Besatzung nur 3k gerettet and 13tt todt sind. Hoffentlich erböht sich die Zahl der Geretteten noch uach genaueren Meldungen. -- Die anderen Telegramme besagen: * Malaga, 17. December. (Del.) Die ganze Be völkerung wetteifert mit der deutsche« Colonie iu den Bemühungen um die Pflege der geretteten Mann schaften de» Schulschiffe« „Gneisenau". Alle Konsulate haben Halbmast geflaggt. * Berlin, 17. December. (Tel.) Dem „BerlinerTage blatt" zufolge wird der Tod de« ersten Ofsicters der „Gneiscnau". kapitanlentnant BerninghanS, be stätigt. Gin Privattelegramm de« „Berliner Tageblatts" berichtet ans Malaga: CommandantKretschmann hielt bis zuletzt aus. Bei ihm befanden sich mehrere Kameraden, die ihn nicht »erlassen wollten. De« Jubel »er Zuschauermenge erregte die Rettung zweier vssietere, die sich mit großer Geistesgegenwart und eijernör vnergie an einem «alten srsthielten, bis Hilfe kam. Beim «ettungSwerk haben sich die spanischen Lootsenführer Ramos and DlopiS ausgezeichnet. — Unter den Geretteten be findet sich laut „Verl. Vocalanz." der Marinepfarrer »ramm, ferner der Scecadett Hehroth. — In der „Kreuz- zeitung" wird der Tod des Seecadetten Berndt angezeigt. Urber DrileidSkundgebunzen wird berichtet: * Madrid, 17. December. (Tel.) Die Königin-Regentin hat anläßlich drS Unterganges d»r „Gneisenau" drm deutschen Kaiser ihr Beileid au-grdrückt. * Pari«, 17. December. (Tel.) Der Marineminister ent sandte einen Ordonnanzofficiek in dir deutsche Botschaft, um seine Thrilnahme anläßlich drS Unterganges der „Gneisenau" aus- zudrücken. " Malaga, 17. December. (Tel.) Der Bürgermeister hat an den deutschen Botschafter in Madrid ein Telegramm gerichtet, iu dem er im Namen der ganze» Stadt sein Beileid ausdrückt und bittet, das Telegramm der deutschen Regierung mitzutheilen. Dem Madrider „Hrraldo" zufolge hatte sich der mit untergegangene Commandant Kretschmann kurz vor dem Unglück die Hand gebrochen; vielleicht ist dieser Umstand mit an seinem Tode Schuld. Auch viele Spanier sollen bei dem Rettungswerk ertrunken sein. Di« „Gneisenau", zur Mariarstation der Nordsee (Wilhelm«- Hafen) gehörig, war rin« der vier Schulschiffe zur Ausbildung von seecadetten. Im Jahre 1879 vom Stapel gelassen, war da« Schiff 7» m laug und 14 « breit; iS hatte 5,8 m Lirsgaug. Seine Wasserverdrängung betrug 2856 Tonnen, seine Maschinen von 2500 lndicitteu Psrrdrkriisten verliehen ihm eine Fahrgeschwindigkeit von 12 Knote». Die Wirren in China. Große Rosinen. Der „Skattdard"-Correspottdent in Shanghai hat aus Hankau ein« Abschrift der H r ied«n S bed i n gun ge n er halten, welche Prinz Tuanrm August aufsehte, nachdem der Hof von Peting geflohen war, und welch« der Große Rath vor der Kaffer'in-Mttev« angenommen hatte. Diese Bedingungen Tuan'S enthalt«» 26 Puncte, unter denen sich folgend« befinden: Die Mächte bezahlen an China 400 Millionen Taäls Entscheids gung, die Kirchen wrrden confiScirt, Japan giebt Formosa. Deutschland Kiautschau uttd Rußland Talienwan zurück. Di« Missionare wevden in di« Heimath geschickt, China übernimmt Vi« Controle über Korea und Annam. Dir auswärtigen Ge sandten werden an die Vorschriften deS Kaisers Chien Lung (1736—1795) gebunden und dürfen Peking nicht betreten. Di« Boxer erhalten von den Mächten 400 Millionen Taels Ent schädigung, Japan bezahlt Tribut wi« zur Zeit Chien Luna'»; die Japaner und Ausländer müssen sich vor den chinesischen Be amten nwdecwerfen, kein Japaner oder Ausländer darf in China reisen. Die Chinesen, welche mit den Au»ländevn sympathisiren, werden bestraft. Die ausländischen Krieg»schlff« müssen bleilben wo sie sind, die ausländischen Niederlassungen werden in ihrem Umfange verdoppelt, die russisch-sibirisch« und andere Eisen- bckhnen «werden vernichtet. Seitdem ist viel Wasser den Peiho hinuntergefloffen und die Rathg-ber der Kaiserin find etwa» bescheidener geworden. Die «nworten der Mächte ans Sie Mittbeilung -es brutsch-englischen Abkommen«. Die „Deutsche Warte" schreibt: Wie wir von beftunterrich- teier Seite erfahren, haben die Antworten der übrigen Groß mächte auf die Aufforderung, dem deutsch-englischen Abkommen berzutreten, in Berlin uttd London vollkommen befrie digt. Punct 1 und 2, welche die Gewährleistung der Unantast barkeit Chinas in sich schließen, sind bekanntlich von allen Mäch ten angenommen worden. Wenn zu Punct 3, der die Maßregeln im Falle ser Antastung des chinesischen Besitzstandes betrifft, Rußland und Frankreich ihren Vorbehalt gemacht haben, Amerika denselben ganz übergeht, so erblickt man hier darin keine Abschwächung des erzielten Einverneh- m e n s. Da Punct 1 uttd 2 gewährleistet sind, so liegt, so lange das Einvernehmen fortdauert, eben ein Abkommen aller Mächte über die Zukunft Chinas vor. DaS engere Abkommen zwischen Deutschland und England, dem auch Italien und Japan förmlich beigetreten sind, bezieht sich nur auf Abwehr- maßregeln in «dem sehr unwahrscheinlichen Falle des Bruches der Udbereinkunft, hat also lediglich eine ideelle, rein hypothetische Bedeutung, die praktisch höchstens als eine Art Warnung fühlbar wird. Die Behauptung, daß Deutschland in China an England gekettet sei, ist nach der Auffassung hiesiger maßgeben der Kreis« durchaus hinfällig; im Gegentheil habe, wie von dieser Serie versichert wird, unsere Regierung ihre volle Bewegungs freiheit zwischen England und Rußland behalten und lege auf das Einvernehmen mit dem russischen Nachbarreiche nach wie vor den größten Werth, was der 'Gang der Friedens präliminarien zur Genüge bekundet habe. In Berlin herrsch« die volle Ueberzeugung, daß die chinesische Frage zwar langsam, aber sicher ihrem Abschluß entgegcngeht. Die Bemühungen Deutschland, die Mächte zunächst auf ein Mindestmaß der Forderungen an China zu vereinen, sind von Erfolg gekrönt ge wesen. Es fehlt nur noch der Anschluß Englands, der voraus sichtlich nachdem nächsten Ministerrath in Lon don erfolgen wird. Der Kneg in Sü-asnka. Die englische Niederlage. lieber die Niederlage de- englischen Generals Clement« im Osten von Transvaal liegt der „Boss. Ztg." folgeuder sehr interessanter Bericht mit weiteren Einzel heiten vor: * London, 17. December. Ein« Drabtmeldung der „Moruing Post" aus Pretoria übermittelt Einzelheiten über die Niederlage des Generals Clements, 20 Meilen westlich von Rietsoutein; danach war diese das Ergebniß eines ge schickten Planes. Die am Angriff betheiligten Boeren über trafen an Stärke die britischen Truppen um da» Dreifache. 3000 Boeren von Warmbaths schlossen sich Delorey'» Kom mando an, worauf die Streitkraft des Generals Clements in Stärke von 1200 Mann bei Tagesanbruch am Donnerstag angegriffen wurde, während rin Theil der Boeren einen un gestümen Flankenangriff auf die britische Stellung unter dem Berge ausführte, schlich sich da» Hanptcorps der Boeren nach der vou vier Compagnien Northumberland-Füsilieren gehaltenen Stel lung hinauf, ckrieb sie nach dem Rand de» Abgrundes und schloß sie auf den anderen drei Seiten rin. Die Infanterie leistete entschlossenen Widerstand, wurde aber über wältigt. Die zu ihrer Unterstützung entsandte Peomanry erreichte daS Plateau nicht. Diese Truppen wie die Infanterie werden vermißt. * Maseru, 16. December. (Reuter'S Bureau.) Dewer ist mit 2000 bis 3000 Mann wieder in der Umgegend von Thabanchu erschienen, griff Lapborg und WarringhamStone an und unternahm drei entschlossene Angriffe auf die britischen Linien. Den dritten Sturm leitete Dewet persönlich und drang mit dem Reste seiner Trup pen durch. Die Engländer haben einen Fünfzehnpftinder und 15 Wagen erbeutet, die mit Munition, Dynamit, Lebens mitteln rc. beladen waren. Ein anderes Boeren-Com- mando, das den Thabanchupaß nehmen wollte, wurde ab geschlagen. Commandant HaaSbroek, der mit seinem Cvmmando sich durch den SpriugkantSpaß bei Thabanchu freie Bah» erzwingen wollte und zwei Geschütze mitführte, wurde geschlagen. Er verlor 40 Mann. Kampf tzt» »nm Tatz. Wi« «die „Augsburger Neuesten Nachrichten" mittheilen, Hai der Konsul des Oranje-Freistaates in 'Augsburg, Herr I. Rosen fels, im Haag mit dem Präsidenten Krüger eine Unter- ravung gehakt, in welcher dieser u. A. 'sagte: „Meine Aufgabe ist, eine Intervention der europäischen Mächte anzuftrelxn, um dem 'Blutvergießen und Hittschlachkn von Tausenden Einhalt za thun. Ich habe viele Kasftrnkriege mitgemacht und dachte gegen Barbaren zu kämpfen, aber ich bin überrascht, daß eine civill- sirte Nation barbarischer äls die Barbaren ist. Wir werden uno müssen den Krieg forksetzen, und können es auch thun, wohl wissend, daß, wenn auch noch Tausende von unS zu Gru n begehen, wir dasLanddochunserenKin- dernzu erhalten haben. Mr kämpfen schon seit länge rer Zeit nkit Metfordgewehren, vi« wir den Engländern ab- n«hmen. Wir erhalten viel mehr Läbensittittel und Munition, als wir bedürfen, weshalb wir genöihigt sind, dieselben zu ver nichten, «damit sic nicht den Engländern in die Hände fallen. Lord Kitchener hat die Frauen verschiedener B o«r«n g« n«t a lr zn sich führen lassen und ihnen gesagt, sie müßten ihre Männer bewegen, die Waffen niederzulegen, sonst würde ihr ganze» Eigenthum confiscirt und Alle» verbrannt werden. Die Frauen erwiderten dem Lord: „Lieber sehen wirunsereMännerunvKinderalSHeldenfal- len, al» daß wir sie überreden würden, ihr Vaterland nicht zu vertheidrgen." Die» veran laßte Kitchener unwillkürtich zu dem AuSrrkf: „Tapfere Frauen!" Wir bekamen bi» dato nicht nur keine Unterstützung von Seiten Ker Gro ß m ächte, im Gegentbeil, es wursrn un» so viel al» möglich Prügel in den Weg geworfen. Wäbrend den Engländern au» Europa all« möglichen Zufuhren, al» Waffen, Sättel, Pferde u. 's. w. gestattet find, darf für un» gar nicht» in» Land " Krüger iu Holland. Aus dem Haag wird der „Voss. Zig." noch über de» am 13.'December erfolgten Empfang Krüger's im Gebäude für Künste und Wissenschaften geschrieben: Man hatte schon Wochen lang die Vorbereitungen hierzu ge troffen. Als der Präsident um 1V Uhr, begleitet von den Souder- gesandten der Boeren, Fischer, Wolmarans und Wessel», ankam, be grüßten ihn Kinderstimmen mit zwei Versen des WilhelmSliedes. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden des Em pfangscomitks nahm Krüger im Saale auf dem ür ihn bestimmten Sessel Platz, während seine Begleiter neben ihm stehen blieben. Hieraus begann der Vorbeimarsch der zahlreichen Abordnungen, die sich bereits einige Stunden vorher geordnet hatten, so daß «ine rasche Abwickelung des Programms der Festlichkeit ermöglicht wurde. Man darf wohl sagen, daß in diesen Stunden das ganze nieder ländische Volt an dem Präsidenten der südafrikanischen Republik vorüberzog und ihm huldigte. Von den höchsten Staatsbeamten, Generalen und anderen Würdenträgern an bis zu den Arbeiterver einen waren Abordnungen erschienen, und nicht nur aus der Resi denz, sondern aus allen Orten de» Lande». Von den drei Uni versitäten Leiden, Utrecht und Groningen waren zahlreiche Pro fessoren und Studenten anwesend. Besondere Aufmerksamkeit er regte die Abordnung des mctallnen Kreuzes, d. h. der Veteranen aus dem Jahre 1830; der älteste war Sl, der jüngste 88 Jahre alt. Ferner zogen an dem Präsidenten, der die einzelnen kurzen Anreden nicht beantwortete, sondern nur durch Verneigen des Kopfes dankte, zahlreiche Mitglieder der Ersten und Zweiten Kammer vorüber, unter den letzteren sämmtliche socialdemvkratisch« Abgeordnete, ferner der Commiffar der Königin für die Provinz SUdholland, der Garnisonscommandant der Residenz, der Präsident des hohen Raths, des höchsten Gerichtshofs der Niederlande, Militär vereine, protestantische und katholische Arbeitervereine, die zahl reichen südafrikanisälen Gesellschaften, so daß dieser Empfang einen in der That großartigen Charakter trug. Um 12 Uhr wurde eine Pause gemacht, die Krüger dazu benutzte, in sein Hotel zurück zukehren und zu frühstücken. Um 3^r Uhr war er wieder auf seinem Posten. Jetzt war die Reih« an das schone Geschlecht gekommen, zahlreiche Damen, darunter eine amerikanische und selbst eine eng Usch«, Abordnungen von Mädchenschulen erschienen vor ihm, über reichten reiche Blumengeschenkt und hielten theilweije auch Anreden Um fünf Uhr war die Feierlichkeit zu Ende. Bei den verschiedrnen Hochs, die ausgebrocht wurden, hörte man jedrSmal auch den Namen de» Präsidenten Steijn. Krüger dankte dem Vorsitzenden des Comit6» für das glänzend- Fest; auch hier zeigte sich wieder, daß Krüger nicht gerade ein Meister des Wortes ist, da seine Ant worten auf die in der Regel wohl vorbereiteten und oft fein gedrechselten Anreden trocken und nüchtern klingen. Am Ist. Te- cember wird Krüger der Stadt Amsterdam seinen Besuch adstatlen, wozu die Vorbereitungen bereits seit einigen Wochen getroffen worden sind. ... Deutsches Reich. I-. Berlin, 17. December. (Werft und Dock in Kiautschau.) Der neue Etat für Kiautschau fordert unter den einmalgen Ausgaben 300000 -kk für ein Schwimm dock. Die Geringfügigkeit der Summe läßt erkennen, daß es sich nur um ein Dock von sehr begrenzter Leistungsfähigkeit handelt, das höchstens Kanonenboote, Flußfahrzeuge und kleine Handelsschiffe tragen kann. Für die Kriegs- und die Handels marine ist in Kiautschau aber eine leistungsfähige Werft mit großem Dock uothwendig, damit Deutschland in Kriegszeiten nicht von fremden Nationen abhängig ist und in Friedenszeiten ihnen nicht den JahteSverdienst von circa einer Million Mark für Reparaturarbeiten zu gönnen braucht. Wie es mit der An lage einer Werft in Kiautschau steht, ist vollständig unbekannt. In der ersten Denkschrift des Gouverneurs von Kiautschau wurde darauf hingewiesen, daß Werft und Dock von Privatfirmen ge baut und betrieben werden sollten und die Marine alle ihre Reparaturen diesem Unternehmen zUwrnden würde. Die Ver Handlungen könnten aber erst fortgeführt wrrden, wenn die Pläne für den Hafenbau vollständig fertig seien. Am Bau der Hafen anlagen wird schon seit einem Jahr« mit voller Kraft gearbeitet, vom Werft- und Dockbau ist aber nicht mehr die Rede. Dir Marine hat zwar eine ganze SchiffSreparaturwerkstatt nach Kiautschau geschickt und vielfach wird hierin der Anfang einer Reichswerft erblickt, aber wohl mit Unrecht. ES handelt sich zweifellos um die auch im Bebauungsplan vorgesehene Ge- schwaderwcrkstatt, die nur kleine Arbeiten auszuführen vermag. Für diese ist scheinbar auch das Schwimmdock bestimmt. Die mannigfachen Bedürfnisse der Handelsschifffahrt vermag eine Reichswerft nicht zu befriedigen. Nur ein Privat- Etablissement kann den kaufmännischen und technischen Anforderungen schnell und billig Nachkommen. Indessen smeini jetzt doch die Zeit gekommen zu sein, die Werft- und Dockfrage zur Erledigung zu bringen. Die deutschen Schiffe müssen noch immer in Hongkong und Shanghai docken und repariren. Der Schiffsverkehr wird von Jahr zu Jahr in der Kiauischctubucht größer. Die Zeit ist nickt mehr fern, wo der Schienenstrang die ersten deutschen Kohlenfelder erreicht hat, und deutscher Unter nehmergeist, der 70 Millionen Mark für Eisenbahnbauten in Schantung aufzuwenden vermag, wird auch im Stande sein, den zwanzigsten Theil dieser Summe für eine Werft« und Dock anlage bereit zu stellen. Für 3,6 bis 4 Millionen Mark läßt sich eine solche Anlage mit Schwimmdock für die größten Kriegsschiffe sehr wohl schaffen. Dabei kann die Anlage auch diel bescheidener begonnen und nach und nach auSgebaut werden. Die Marine behörde sollte diese Frage fest in« Auge fassen. Der Kriegs marine würde ebenso sehr gedient werden, wie der Handelsflotte. öl. Verlier, 17. December. (Di- Arbeitslosigkeit und der Arbeitermangel auf dem Landes Aa« der Berichterstattung der Zeitschrift „Der Arbeitsmarkt" übe« die Lage de» Arbeitsmarktes gebt hervor, daß di« Arbeits losigkeit im ganzen genommen nickt so groß ist, wie nach der Gestaltung der ErwerbSverbäleuiffe in «iazetnen Kndustriegegknden befürchtet werden konnte. Wie aber im Vergleich mit dem Vorjahr im Allgemeinen eine Brrschlechttrung deS ArbeitSmarkte» rmgetreteu ist, so ist es auch zweifellos, daß an einzelnen Orten die Arbeitsloflgkeit »men »echt «rbeblichen Umfang angenommen bat, und eS mag Wohl zu treffen, wenn di, „Drutscke TagrSzkg." für die Reichs» bauptstadt eine große Arbeitslostgkeet coustatirt. Einen Maßftab für deren Beurtbeilung erblicken Sachkundig« in der Tbatsache, daß gegenwärtig in Berlin wieder Dienst, mädcken zu baben sind, die noch vor einem Vierteljahre manchmal schleckterding» nicht zu bekommen waren. Die „Deutsche TageSztz " meint in Bezug auf di« ArheitSlsfigkeit
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