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Tage- und Zmkblal! ür die (Hencklsämter nnd Stadträche Grnnbam, IoimauaeonMstadt, Schwarzenberg Wildenfetg ^lne, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Nenstadtel nntz Zwönitz. 270. Ersweinl raguch mit ÄuSuasmc de8 Montaas. --Vreis viertetjadrlich is Nor. — Dienstag, den 2t November. Jnseraten-Ännabme fiir die lun-Abend erscheinende Nummer bis Vormittags 11 Uhr. Bekanntmachung. Den Wiofenburger BezirLHverei« für VerbeAeruuft nnd Hebuu^ -es Prmenwefens betr. Zn Erledigung der bereits in der Bekanntmachung^^« 21. Juli dieses Jahres gcdachtenÄngelcgenheitcn, insoweit in der am 16. Angnst dieses Jahres abgehaltenen Hauptversammlung des Wiescnburger BezirksvcrcineS für Verbesserung nnd Hcbnng des ArmcnmesenS zu einer definitiven Beschluß fassung nicht gelangt morden, ebenso zu Feststellung des HauShaltplancö fiir das nächste Geschäftsjahr ist auf den SV. November L 8 HS eine Ausschußsitzung anbcranmt worden. . Die Vorsitzenden der gesetzlichen Vertretungen der dem Beznksvcreine angehörMn Gemeinden, die Vertreter der im Bezirke gelegenen Ritter-, Kammer- und sonstigen vom Gemeindeverbande ausgeschlossenen Güter, inglcichen die Inhaber der im Vcreinsbczirke befindlichen Pfarrämter werde» hier« dnrch ergebenst ersucht, gedachten TagcS Vormittags 9 Uhr in der Bahnhofs-Restauration zu Wiesenburg, woselbst jene Hauptversammlung abgehalten wird, sich einfinden zn wollen. . ... Kirchberg, den 1. November 1865. . » Der Vorstand des Wiesenburger Bezirksvereins. , Hmnpe. Aufforderung zum Deelariren der Geld- und Werthsen-unzzen Für Briefe mit Geld- oder Wcrthinhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, leistet die Postvcrwaltung den gesetzlichen Be stimmungen znfolge, im Falle dcö Verlustes oder der Spoliativn nm Inhalte keine» Schadenersatz. Im Interesse der Absender von Werthbeträgen liegt cs daher, den Werth ans der Adresse anzugcben, daser» sie cö nicht-vorziehen, den Betrag bei einer Postaustalt zur Wiederauszahlung an den zu be zeichnenden Empfänger einzuznhlen. . Da indessen Geld - und Werthbeträge häufig noch MMriefen undcclarirt versendet werden, so wird das Publikum auf die Zweckmäßigkeit der WertHS« angabc mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die Werthöangabc oder durch die vorgedachte baare Einzahlung entstehende» Mehrkosten nicht erheblich sind und gegenüber der gebotenen Sicherheit kaumMk Betracht kommen können. Leipzig, den 16. November 1865. Königliche Ober-Post-Direktion. von Anemnüller. (6218) (6232) November L 8 6 S vom ausgehaltene» Windbruch und Abstand-Holz, in dem Ober-Pfanncnstieler Stollschen Gasthofe verkauft werden. Fürstliche Pfannenstieler Forstverwaltung. s den 19. November 1865. F Die HeereSreduetion in Frankreich, Je mehr das naholeonische Frankreich bisher durch sein colossale- Kriegs budget an sich und an Europa gesündigt, desto anerkennenSwerther ist jede Maßregel, welche cö ergreift, seinen HcercSstand zu vermindern. Als Zweck des einst von ihm vorgcschlagencn europäischen CongresseS proclamirte der Kaiser der Franzosen vor zwei Jahren nnter Anderem auch die Nothwendig- Das Königl. Bergamt daselbst, v. Frömberg. TageSg!fchkch)ke.' 5062 „ Stangen, . > 262 harte und weich^Wotzer und ' 24 Klftrn. harte und weiche Scheite, Sochor. Neumann. . f test, sich ^über eine allgemeine Entwaffnung zu verständigen. Diese^Verfta»- ' digung hat sich als unmöglich erwiesen, und die europäische Lage hat sich seit dem auch nicht befriedigender gestaltet. Wenn der Kaiser der Franzosen sich demungeachtech dazu entschließt, mit dem Beispiele der Abrüstung voranzuge hen, so mag er dazu sehr gewichtige politische und finanzielle Beweggründe haben. Der Maßregel jedwede Bedeutung absprechen, verräth wenig Scharf sinn und UrtheilSkraft, denn eine Verminderung der Armee um 34,000 Mann und des SriegSbudgrtS um 50 Millionen France ist schon vom rein Nachdem die Besitzer der Königin Marienhütte in Cainsdorf, die Herren Friedrich Henning von Arnim auf Crossen und Alexander Jo seph Carl Bernhard und Achim Arno Gebrüder von Arnim auf Plauitz das ihnen gehörige Berggcbüudc Mlerander Unndgrube nnd Stoll» zu Knhschnappel bei Hohenstein unter dem 8./9. laufenden Monates loSgesagt haben, ist dasselbe nunmehr auflässig geworden. In GemüShcit K. 69 des Berggesetzes vom 22. Mai 1851 und Z. 46 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 16. Deccmber 1851 wird dies mit dem Bemerken nndurch öffentlich'bekannt gemacht, daß dH*etwaigen Gläubigern des Berggebündes Alexander Fundgrube und Stoll» das Recht zustcht, binnen einer Frist von drei Monaten, von dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf gerichtliche Versteigerung genannte» BergwerkSeigenthumS an zutragen und ihre Befriedigung aus demselben zu verlangen. Schwarzenberg, den 11. November 1865. . , M ,o-n t a g, -,e n 2 sollen^in dem Pfannenstieler Forste von.der Wien HckrmittaMuM^u . «. 543 weiche- )