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Königsbrück, Kadeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des StadLraLhes des Königs. Amtsgerichts Wursnrtz Abl nnementS - Preis; Virrteljährl. 1M.2S Pf. uf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Als Beiblätter: 1 . Illustr. Sc>nnt«gs< blatt lwöchentlich), 2 Kine kandrvirth- frtzaftNche Weitage (monatlich). Eisck.inl: Mittwoch und Sonnabend. Inserat« find bis Dienstag u. Freitag Borm, 9 Uhr auf, -geben Preis für die einspaltige Co* puSzeile (oder deren Raum 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvalidrn- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Dr>- MW Erb.., MechsnndviMjigster Jahrgang. H"-""» Sonnabend. 20. Januar 1891. Bekanntmachung, das diesjährige Musterungsgeschäst betreffend. Alle in hiesiger Stadt aufyältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder », im Jahre 1874 geboren oder b., bereits in früheren Jahren zur Stammrolle augcmcldct, aber zurückgestellt worden sind, werden in Gemäßheit 8 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom 15. Ianuarbis 1. Februar 18V4 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und der. der im I. Gestellungsjahre empfangenen Loosuugs- und GestellttUgsscheine behufs Eintragung in die hiesige Rekrutierungsstamm rolle auf hiesiger Rathsexpcditwu Cat.-Nr. 311 sich anzumelden, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren anmelden zu lassen. Geburtsscheine sind nur von solchen zur Anmeldung gelangenden militärpflichtigen Personen vorzulegen, welche nicht in Pulsnitz, sondern auswärts geboren sind. Gleichzeitig werden die Letzteren aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Commis, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge pp. welche jeweilig von hier abwesend sind, während der obenangegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 3. Januar 1894. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Nach 8 106 des Reichs-Mllitär-Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 in der Fassung des Neichsgesetzes vom 22. Mai 1893 — R.-G.-Bl. S. 171 — sind vom 1. April 1893 ab die Jnvaliden-Pensi- nen der Unteroffiziere und Soldaten neben einem Diensteinkommen im Communaldienste oder im Dienste, der theilweise aus Reichs- oder Staatsmitteln unterhaltenen Institute zahlbar. Das Kriegsminislerium hat anzunehmen, daß ungeachtet seiner Bekanntmachung vom 5. Juni 189 j noch nicht alle der im Communaldienste u. s. w. angestellten pensionirten Unteroffiziere und Soldaten, denen auf Grund der früheren gesetzlichen Vorschriften aus Anlaß der Anstellung die Pension nicht weiter gezahlt^werden konnte, in den Genuß der Pension wieder eingetreten sind. Die Vorstände der betreffenden Behörden werden deshalb hierdurch ersucht, in dieser Beziehung die Militär-Pensions - Verhältnisse der bei ihnen angestellten ehemaligen Unteroffiziere und Soldaten zu prüfen und erforderlichen Falls die Anträge auf Wiedergewährung der Pension nach Maßgabe der obenerwähnten Bekanntmachung anher zu stellen. Dresden, am 13. Januar 1894. Kriegs- M i n i st e r i u m. Von der Planitz. Verkehr mit Fahrrkder« betreffend. Durch die Verordnung der Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern vom 23. November 1893 — dtU Verkehr Mit Fahrrädern Mts den öffentlichen Wegen betreffend — Gesetz- M d Verordnungsblatt vom Jahre 1893, Stück 17, tritt die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 22. Oktover^1887 — Kamenzer Mochen- schrfft Nr. 86 vom Jahre 1887 — außer Wirksamkeit. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 12. Januar 1894. Von Erdmaunsdorff. Zur wirthschastlichen Krisis in Deutschland. Es ist vielleicht einer der größten Fehler, daß die seit längeren Jahren in Deutschland andauernde Wirth- schaftliche Krisis mit vielen anderen Fragen verknüpft oder vom Standpunkte jeweiliger Berufsinteressen aus behandelt wird. Ein Blick auf die ökonomische Situation sümmt- licher Cnlturstaaten zeigt nämlich, daß sie alle von einer großen Krisis betroffen wurden, und diese Thatsache be weist doch wohl, daß nicht die Handelspolitik der einzelnen Staaten, die ja bekanntlich sehr verschieden ist, sondern eine große gemeinsame Ursache die ganze Krisis herauf beschworen hat. Viele Geschäftsleute und Landwirthe nennen diese Ursache Überproduktion an Gütern. Diese Erklärung ist gewiß nicht unrichtig, aber sie trifft doch nicht den Nagel auf den Kopf, denn seltsamer Weise tritt das Masfenangebot an Waare, z. B. auf dem Getreide markt, gerade oft dann am stärksten hervor, wenn man Kws Gegentheil davon erwartet. Wir möchten deshalb behaupten, daß die Krisis ihren haup. sächlichen Grund in dem Eintritte in die Periode der Weltwirthschaft hat, daß in Folge der großen Vervollkommnung der Verkehrsmittel jedes Angebot, jede Nachfrage und jede Preisbildung nach den Gesetzen des Weltmarktes mit erhöhtem und rascherem Drucke stattfindet und daß die Krisis das noch nicht ge, nügend vollzogene Einrichten des Marktes und der Pro duktion der einzelnen Staaten auf den Weltmarkt und dix Weltwirthschaft bedeutet. Inwiefern kann nun ein besseres Einrichten und Anpassen der einzelnen Staaten an die günstigen und ungünstigen Einwirkungen des Weltmarktes stattfinden? Giebt man die staatlichen Schutzzölle ganz preis, so würde man a"rrdings die billigste Waare be kommen, aber viele industriellen Produktionsgebiete mit sämmtlichen landwirthschaftlicheu Produktionen würden total unrentabel werden. Erhöht man aber die Schutzzölle bis zum Fernhalten der auswärtigen Produkte, so schraubt man den Jnlandsmarkt auf eine Preishöhe, die jeden Export verhindert und zumal die Industrie vollständig lahm legen würde. Da nun Deutschland nicht mehr allein Ackerbaustaat, sondern auch Industrie- und Handelsstaat geworden ist, und die meisten anderen Staaten Europas aber bezüglich der Produktion (England und Frankreich ausgenommen) noch nicht auf der Höhe Deutschlands stehen, so sino Handelsverträge, welche den wichtigsten landwirthschaftlichen und industriellen Produkten, welche m Deutschland viel gebraucht werden, einen namhaften Schutz, allen anderen Produkten aber einen leichteren Absatz nach deui Auslande gewähren, die einzig richtige, freilich nicht leichte Lösung der Krisis. Diese Anschauung vertritt nicht nur unsere gerade deshalb so sehr angefochtene Reichsregierung, an ihrer Spitze Reichskanzler v. Caprivi, sondern m diesem Sinne haben sich auch fast alle Autoritäten auf dem industriellen und commerziellen Gebiete, insbesondere auch unsere deut schen Handels- und Gewerbekammern ausgesprochen. So äußert sich die Dresdner Handels- und Gewerbekammer über die deutschen Handelsverträge in dem kürzlich erschie nenen Jahresberichte für 1892 folgcnd'rmaßen: „Wir sehen de» Vortheil dieser Verträge nicht in der einseitigen Förderung einzelner Industriezweige, sondern — mag man dies auch eine negative Rechtfertigung nennen — in der Verhinderung des sonst unausbleiblich eingetretenen Zollkriegs. „Ohne düse Verständigung, schreibt die Firma Gehe u. Co. in einem längeren Bericht, würden wir uns fitzt ebenso wie Frankreich, in einem intensiven Zollkriege befinden; der ganze Handel wäre rn Aufruhr gerathen, Niemand hätte gewußt, was der nächste Tag bringt. Das Alles ist uns erspart worden, und wir können mit Interesse, aber ohne unmittelbare Theilnahme betrachten, wie andere Länder die ganze Kraft daransetzen, sich gegen seitig zu schädigen." Zum Beweis der Ansicht, daß der Werth aller dieser Verträge Viet weniger auf unmittelbaren Erleichterungen, als auf verhinderten Erschwerungen be ruhe, wird über den deutsch-österreichsscheu Handelsvertrag folgendes bemerkt: „Wenn schon die bis 1. Februar 1892 bestandenen österreichischen Schutzzölle eine größere Anzahl — von 14 ist es uns bekannt — meist ziemlich bedeutende Unternehmungen der verschiedensten Gewerbszweige des Dresdner Handelskammerbezirks gezwungen haben, unmit telbar über der böhmischen Grenze Zweigniederlassungen zu begründen, so wäre deren Zahl bei weiterer Erhöhung dreser Zölle vermuthlich noch größer geworden." L ertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Auf die nächsten Sonntag, den 21. d. im Schützenhaussaale stattfindende öffentliche Aufführung des hiesigen Turnerbundes zum Besten seines Geräthefonds machen wir hiermit besonders aufmerksam. Das Pro gramm zu derselben findet man im Inseratenteile der heutigen Nummer. Es ist daraus zu ersehen, daß im bunten Wechsel Darbietungen verschiedenster Art geplant sind, die jedenfalls in sehr erfreulicher Weise zur Ausführung kom men werden; denn dafür bürgen wohl die bisherigen Leis tungen des Turnerbundes. Pulsnitz. Familiennamen dürfen nur mit beson derer ministerieller Genehmigung geändert werden. In einem jüngst ergangenen Reskript des Königl. Sachs. Mi nisteriums des Innern heißt es: „Aenderungen von Fa miliennamen werden — abgesehen von denjenigen, in welchen die Fortführung bereits thatsächlich geführter Zu namen aus besonderen Gründen gestattet wird — über haupt nur ausnahmsweise und unter besonders dringenden Umständen vom Ministerium des Innern genehmigt, wo bei die sächsische Staatsangehörigkeit des Ansuchenden Voraussetzung ist. Ein Bedürfniß nach besonderer, bezw. weiterer gesetzlicher Regelung der fraglichen Angelegenheit kann um deswillen nicht anerkannt werden, weil das obrigkeitliche Recht zur Aussicht über die Namensführung unbestritten ist und weil bereits durch § 360, 8 des Reichsstrafgesctzbuches mit Strafe bedroht, wer sich eines ihm nicht zukommenden Namens einem zuständigen Be amten gegenüber bedient." — Dem Gefrieren der Schaufenster wird durch fol gendes Mittel abgeholfen: 55 Gramm Glycerin werden in einem Liter 33procentigen Spiritus aufgelöst, dem man, um einen angenehmen Geruch zu erzielen, etwas Bernsteinöl zufügt. Sobald die Mischung wasserklar erscheint, wird die innere Fläche des Schaufensters mit dieser Flüssigkeit vermittels eines Fensterleders oder Leinwandlappens abgerie ben, wodurch nicht nur das Gefrieren, sondern auch das