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V«rnfpr«ch»ei " durch den 20. Dezember ISV7 Lauter. ei>,zusenden. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 12. November 1907. in, daß man in Deutsch- bürg.) Dem Reichstage soll ein« rstimmte» politische« Ab, Reis« de« Staatssekretär» Dernbu inharung erstrebe, di« ir» gehen. Der Staatssekretär ist schm Staatssekretär von Schoen über den Kaiserbesnch in England. ln-nn.i «eV» SV. Jahrg Freitag, den LS. November LVV7 Nachm. » Uhr sollen in Lößnitz L Pfeilerspiegel, L runder Tisch, sowie zwei Wandspiegel gegen sofortige Be zahlung meistbietend versteigert werden. Bieter sammeln sich im Restaurant zum Burgkeller. Lößnitz, den 13. Novbr. 1907. Der Gericht-vollz. beim Köni^l. Amtsgericht. Für Hb n a AN 2 2212 N Am SS. dss, Mts. beginne« hier 2 Sochkurse (Tag- und Abendkurse) für Frauen und Mädchen. Die Zahl der Teilnehmer ist ans 24 beschränkt. Anmeldungen werden uu hiesigen Gemeindeamts entgegengenommen, wo auch die nähern Bedingungen zn erfahren sino. Der G « m e t « d e r a t.7 Herrmann, G--V.-7 Vvlstfrmad -chneadey. en wird frühestens am S _7. deMb^n Mansts^be- Bekanntmachung, die Ue ^^laduna des Fuhrwerks uud die An- «nd Abfuhr von Baumaterialien und sonstige» Lasten zu und von Baustellen, Lagerplätzen, Ziegeleien, Stein brüchen, Lehm-, Kies- «nd Sandgruben betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft findet sich nach Gehör des Bezirksausschusses veranlaßt, zu möglicher Hintanhaltung von Tierquälereien folgendes anzuordnen. 1. Zum Abfahren von Baugrund, Steinen, Lehm, Kies, Sand oder der gleichen aus Baustellen, Lagerplätzen, Ziegeleien, Steinbrüchen und Gruben, sowie zum Anfahren von Baumaterialien dürfen Pferde oder andere Zugtiere nur benutzt werden, Viehzählung am 2. Dezember 1907 betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministerium» de» Ittnern vom 26. Oktober 1907 soll am S. Dezember 1807 eine Piehzähluug, sowie eine Ermittelung der von der amtlichen Fleischbe schau befreite«, i» der Zeit vom 4. Dezember LSVS bis SV. November LSV7 erfolgte« Schlacht«ngen nach Maßgabe folgender Bestimmungen stattfinden: Die Ausführung der Viehzählung und die Ermittelung der Schlachtungen liegt den Gemeindebehörden für ihren Gemeindebezirk einschließlich der im Orte vor handenen selbständigen Gutsbezirke ob. Die Aufnahme erfolgt in den viehbesitzenden Haushaltungen mittels Zähl karte. Zu den viehbesitzenden Haushaltungen sind auch diejenigen zu rechnen, die zwar in der Nacht zum 1. und 2. Dezember 1907 kein Vieh halten, die aber in der Zeit vom 1. Dezember LSVS bis zum 30. November LSV7 saugende Ferkel, Lämmer oder Zickel geschlachtet haben, ohne daß gemäß den bestehenden Vorschriften eine Schlachtvieh- oder Fleischbeschau vorzunehmen war. Für jede viehbesitzende Haushaltung ist von dem Biehbesitzer oder deffe« " ^gedruckten Erläuterungen auszufüllen. le Stadtgemeindever- - , jüngerer SWM ber gesucht. Bewerber, welche berest^bei einer Behörde gearbeitet oder eine sächsische Gemeindebeamtenschule besucht haben und -er Gabelsberger'schen Stenographie kundig sind, wollen Bewerbungsgesuche mit Zeugnisabschriften unter Angabe der GehaltS« Verhältnisse bi» spätestens 2b. November 1907 beim hiesigen Stadtrate etnretchen. 2 Ein Korrespondent des Reuterschen Bureaus hatte im Schloß Windsor eine Unterredung mit dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Schoen, bei der zunächst der Kaiserbesuch besprochen wurde. Herr v. Schoen sagte, daß der Kaiser sehr erfreut sei, England einmal wieder zu besuchen und seine Verwandten zu begrüßen. Die Frage nach seiner Beurteilung des Besuchs vom politischen Stand punkt aus beantwortete der Staatssekretär dahin, daß keine Notwendigkeit vorliege, irgend eine besondere politische Be deutung in den Besuch hineinzulegen. Er betonte ausdrück lich, daß keine Absicht bestände, in Windsor irgend eine bestimmte politische Frage zu erörtern, England und Deutsch land seien in der glücklichen Lage, keine aktuellen politischen Fragen vor sich zu haben, die der Erledigung harrte». Natürlich gebe es zwischen zwei großen Stationen immer eine Anzahl geschäftlicher Fragen zu behandeln, aber das sei Sache der beiderseitigen Botschafter. An diesen glückverheißenden Besuch würden große Hoffnungen geknüpft. Man hoffe und glaube, daß er eine Erneuerung der herzlichen Beziehungen, wie sie zwischen beiden Ländern von alterSher bestanden hätten, herbeiführen würde. Diese Beziehungen seien zwar immer korrekt gewesen, aber die» sei nicht ge nügend, und in beiden Ländern werde der Wunsch immer stärker, daß sie etwa» herzlicher werden möchten. Er wolle durch dies« Bemerkung nicht sagen, daß land ein besondere«, genau bestimmt« , kommen oder irgend eine Vereinbarung erstreb, v« ir gend einer andern Macht Anlaß zu Befürchtungen geben könnten. Nicht» lieg« ihm ferner al» das, und seine Hoffnung sei nur die, daß di« Bezt«hnng«n zwischen Berlin, 13. November. (Eine Denkschrift über die Reis« de» Staatssekretär» Dern burg.) Dem Reichstage soll eine Denkschrift über die Dernburg nach Ostaftika zu gehen. Der Staatssekretär ist schon, wie verlautet, mit dem Diktat dieses Berichts beschäftigt - daher läßt sich an nehmen, daß die Arbeit schon bet dem Beginne ber Be ratungen d«S Reichstags vorgelegt wird.- Siellvertreter eine Zählkarte gemäß den dieser aufgedruckten Erläuterungen auszufüllen. Spätestens in der dritte« Woche des Monats November sind durch die Gemeindebehörden die Namen aller Biehbesitzer des Gemeindebezirks festzustellen und in eine den Gemeindebehörden noch zuaehende Gegenliste einzutrygen. Die Zählkarten für die viehoesitzenden Haushaltungsvorstände werden den Be teiligten rechtzeitig zuaehen. Auf die den Formularen aufgedruckten näheren Anweisungen wird besonders hin- gewiese-r Znd empfohlen, diese Bestimmungen vor Ausfüllung der Formulare gena« dnrchzulese«. Die Wiedereinsammlung der ausgefüllten Zählkarten wird Dezember LSV7 beginnen und muß spätestens am endet sein. , .... Die Gemeindebehörden haben das gesammelte Material, nachdem es vollständig geprüft und, soweit nötig berichtigt und ergänzt worden ist, an die unterzeichnete König liche Amtshauptmannschast bis spätestens den Regierungen beider Länder den nicht nur korrekten, sondern herzlichen Beziehungen zwischen den beiden Herr scherfamilien immer ähnlicher werden möchten. Diese Be merkung des Staatssekretärs gab Veranlassung zu einer Besprechung der Pressemethoden in England und Deutsch land, an deren Schluß Herr v. Schoen seiner aufrich tigen Genugtuung darüber Ausdruck gab, daß die Presse beider Länder aufhöre, Dinge zu sagen, die nur darauf be- berechnet seien, Verbitterung hervorzurufen, und anerkannte, daß sich immer mehr das Bestreben geltend mach«, wirklich freundschaftlich« Beziehungen zu pflegen. Man möge ge wisse Mißverständnisse, die auf beiden Setten vorgekommen seien, vergessen und dessen eingedenk sein, daß beide Völker Schulter an Schulter auf dem Weg der Kultur und oer Förderung von allem, was dem Menschengeschlecht am dienlichsten sei, marschierten. Zum Schluß könne er ver- sichern, daß der Besuch der Majestäten unter den glück lichsten Vorzeichen begonnen habe. Die Wärme des Emp- fanges habe die Herzen des Kaisers und der Kaiserin tief gerührt, uud es lieg« kein Grund vor, daran zu zweisein, daß diese glückliche Gelegenheit die schönen Hoffnungen, von denen er gesprochen, verwirkliche,» werde. ragesgeMMe. DevtfchLmd, Berlin, 13. November. (Robert Koch Exzel lenz.) Der Geh. Medizinalrat Professor vr. Robert Koch ist nach der in der vorigen Woche erfolgten Rückkehr von seiner Forschungsreise nach Deutsch-Osuffrika, die ihn an derthalb Jahre von der Heimat ferngehalteu hat, wegen sei ner Verdienste um die Erforschung und Bekämpfung der Schlafkrankheit zum Wirklichen Geheimen Rat mit dein Prädikat Exzellenz ernannt worden. Berlin, 13. November. (ZumProzeß Moltke- Harden.) Di« Beschlußkammer des Landgerichts I Berlin hat hrute die Beschwerde Maxtmlltan Habens gegen den Beschluß de» Amtsgericht» Berlin-Mitte, durch den die Pri- vatklage de» Grafen Moltke gegen Maximilian Harden eingestellt worden war, als unbegründet zurückgewiesen. Gegen diese Zurückweisung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht mehr gegeben, so daß das Privatklageverfahreu mit dem den Angeklagten Harden freisprechenden Urteil deö Schöffen- ' gerichts vom SS. Oktober endgültig erledigt ist. Es beginnt nunmehr das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete, völlig neue Offizialverfahren, zu dessen Vorbereitung bereits die erst«« Ermittelungen ringelrttet worden such. München, 18. November- (Zum Ableben dej» Prinzen Arnulf von Bayern.) Prinz Arnulf vo« Bayern, dessen Ableben gestern gemeldet wurde, war al» jüngster Sohn des Prinzregenten Luitpold am 6. Juli 1852 in München geboren. Am 6. Juli 1888 zum Unterleut nant im 1. bayrischen Infanterieregiment ernannt, machte er, erst 18 Jahr« alt, drn Feldzug gegen Frankreich al» Ordonnanzoffizier im Stabe ves General» Frhrn. v. d. Tann mit. Generaloberst mit dem Range eine» General- Feldmarschall» war er seit 1903. Im April de» Jahr«» 1906 wurde er auf sein Gesuch hin, zu dem ihn ein Magen leiden veranlaßte- von der Stellung als Kommandenr de» I. bayUschen Armeekorps enthoben. — .Seit den« Jahr«' wenn zuvor vo» der befestigten Straße bis zur Ab- nnd Anfuhrstelle eine das lockere Erdreich bedeckende feste Fahrbahn (Pflaster, Strinschlag, Bohlen-, Schwellen- oder Knüppelbelag) hergestellt ist. Diese Fahrbahn muß in zweckentsprechendem Zustande er halten und ausschließlich benutzt werden. 2. Dio Unternehmer von Bauten (Bauherr, Bauleiter und Bauausführender) im Sinne von 8 1 Absatz 2 des Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900, sowie die Inhaber von Lagerplätzen, Ziegeleien, Steinbrüchen und Gruben, welche die Ueberladung deS Fuhrwerks dulden oder die Herstellurm und Instandhaltung der Fahrbahn unter lassen, werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haftstraft belegt. Gleiche Strafe trifft die Geschirrführer, welche überladene Fuhrwerke befördern und erforderlichenfalls nicht für genügenden Vorspann sorgen oder welche die feste Fahrbahn nicht benutzen oder vor dereü Herstellung zu oder von den bezeichneten Stellen fahren- Verantwortlich für Einhaltung dieser Vorschriften ist auch die mit ver Aufsicht an diesen Stellen noch besonders beauftragte Person. 3. Ausnahmen von der Bestimmung in 8 2 können von der Königlichen Amtshauptmannschaft auf Antrag zugelaffen werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Herstellung der Fahrbahn mit überwiegenden Schwierigkeiten oder unverhältnisuuißigen Kosten verbunden ist und anderweitig Vorkehrungen zur Verhütung von Ueberaustreng- ung und Mißhandlung der Zugtiere getroffen werden. Zwickau, am 6. November 1907. Di« Königliche Amtsha,rptma»»schast. - 2 Dr. Schnorr von Carolsfeld. - Unter dem Hühnerbestands des Stickmaschinenbssitzers Paul Lei«, Anhang, Kataster 465 ist die GeMgelcholer» auSgebrochen. " ' - Schneeberg, den 14. November 1907. Der Stabt pat» vr. von Woydt. MeWolksfreunö. N Tageblatt mö Mntsblatt K AL., 1° für die kal.unö LtMschmBshdr-sn mMe.<Wnbam.LackvrM.Aohanv» ß gwrgev8M.<L-M?,L«uMkl.«Kchmeb^ Ns, 267. Freitag, 15. November 1907 wird