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I«le kot- s029 Ü'älli dwri» müen über ltert- « a» aupt- alle. «ejug-prei«: Beim Bezüge durch die Expedition, «roße Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redakliaiwsnich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Beschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 18. Oktober. Se. Majestät der König sind heute früh 3 Uhr 41 Min. nach Schwerin gereist. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Bürgermeister vr. jnr. Heinrich Oskar Lange in Bischofswerda bei seinem Übertritte in den Ruhestand die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober-Postschaffner Förster in Buchholz das Ehren kreuz zu verleihen. An Stelle des erkrankten Bürgermeisters vr. Hase in Freiberg ist der Stadtrat vr. Gente in Freiberg zum Wahlkommissar für den 6. städtischen Wahlkreis ernannt worden. 169 i Dresden, am 16. Oktober 1909. 7065 Ministerium des Innern. Veränderungen im Medizinalperjonale des Re gierungsbezirks Bautzen während des 3. Viertel jahres 1909: 1. Aerzte. Verzogen sind die Herren. Assistenzarzt Bruno Drechsler in Bautzen und vr. me6. Wilhelm Hallwachs in Weigsdorf. Niedergelassen haben sich die Herren: vr. mo6. Richard Nonnenmacher, Spezialarzt für Augenkrankheiten in Bautzen, und vr. moll. Adolf Simonis in Weigsdorf. 2. Apotheker. Verkauft wurde die Apotheke in Oberneukirch an den Apotheker Herrn Wilhelm Tietze daselbst. Als Geschäftsteilhaber der Apotheke in Löbau (jetzt „Alte Apotheke") wurde Herr Apotheker Kurt Erich Brückner daselbst in Pflicht genommen. Bautzen, am 14. Oktober 1909. 29911 7070 Königliche Kreishauptmannschaft Dem Grenztierarzt in Bodenbach soll baldigst ein Assistent beigegeben werden, der den Dienst bei der Beschaustelle für Auslandsfleisch mit zu versehen hat. Anfangsgehalt 3000 M.- Bewerbungen sind unter Bei fügung eines Lebenslaufes und der Zeugnisse bis zum 30. Oktober bei der Königl. Kommission für daS Beterinärwesen in Dresden einzureichen. Bewerber, die die staatstierärztliche Prüfung in Sachsen bestanden haben, werden bevorzugt. 7071 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im GeschLftSbereiche deS Ministerium» de» Knltn» «ad öffentliche» Unterricht». Zu besetzen: Die ständige Lehrerstelle an der Schule der Sächsischen Beamtengemeinde zu Boden bach i. B. 1. Jan. 1910. Gehalt 1500 M. und voraussichtlich 200 M. vom Airchendienst, außerdem Amtswohnung. Erhöhung des Grundgehalts nicht auSgkschlossen. Altere Bewerber bevor zugt. Befähigung zur Erteilung fremdsprachlichen Unterricht« er wünscht, aber nicht Bedingung. Bewerbungsgesuche mit Zeugnis abschriften bis 10. Nov. an den Kommissar, Oberkonsistorialrat 0. Kohlschütter in Dresden: — die Kantorstelle an der 4 stufigen Schule zu Neusalza. Koll.: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung im Schulhause werden 1500 M. Grundgehalt nebst den gesetzt. AlterSzulagen vom Schul-, 618,76 M. einschl. 13 M. Gartennutzung vom Kirchendienste, 225 M. für 3 Fortbildungs schulstunden und 100 M. für Besorgung der Berwaltung-geschäfte Gesuche geeigneter, auch älterer Bewerber nebst Zeugnissen bi« auf die neueste Zeit sind bi» 6. Nov. beim K. Bezirksschulinspektor zu Löbau einzureichen. Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. DreSve«, 18. Oktober. Se. Majestät der König wohnte gestern vormittag dem Gottesdienste in der Echloßkapelle zu Pillnitz bei. Um 1 Uhr fand bei «ller- höchstdemselben Familientafel statt. Heute früh 3 Uhr 41 Min. hat Sich Se. Majestät zu dem bereits erwähnten Besuche nach Schwerin begeben. In der Allerhöchsten Begleitung befinden sich Hofmarschall Graf v. Rex, Geh. Legationsrat Kammerherr v. Stieglitz, General ä 1» suits Generalmajor v. Criegern und die Flügeladjutanten Oberstleutnant Meister und Major Frhr. v. Koenneritz. Dom diplomatischen Korps. Dresden, 18. Oktober. Die Stelle des Legations sekretärs bei der hiesigen Königl. Preußischen Gesandt- schäft ist dem zurzeit in Athen kommissarisch beschäftigten bisherigen zweiten Sekretär bei der Kaiser!. Botschaft in Tokio v. Riepenhausen übertragen und der Ober leutnant v. Lattorff im Husarenregiment v. Schill (1. Schles.) Nr. 4 vom 1. Januar 1910 ab auf ein Jahr zur genannten Gesandtschaft kommandiert worden. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. * Unter Vorsitz des Hrn. Staatsministers Grafen Vitzthum v. Eckstädt fand am 18. d. M. im Ministe- rium des Innern eine Besprechung statt, an der die Ministerialdirektoren, die Kreis- und Amtshauptleute des Landes teilnahmen. Der Hr. Minister des Innern führte einleitend aus, daß er sich den in der Praxis bewährten Männern gegenüber zu einer Darlegung für verpflichtet anfehe, in welchem Sinne er die den Verwaltungsbeamten obliegenden Aufgaben auffasse. Wenn auch jeder Amtshauptmann nach der Eigenart seine- Bezirk- tätig sein solle, so müsse doch die Verwaltung von einem ein heitlichen Geiste durchdrungen sein, für dessen Wahrung der Minister dem Lande verantwortlich sei, weshalb er zu Einhaltung allgemeiner Richtlinien auf die Unterstützung der Verwaltungsbeamten zu rechnen habe. Wenn die sächsische Verwaltung von jeher bestrebt gewesen sei, das zu erhalten, was sich im Leben bewährt habe, und mit dem Respekt vor dem aus der Vergangenheit herausgewachsenen geschichtlich Gewordenen die Achtung vor Gesetz und Recht zu verbinden, so bekenne sie sich ebenso zu einem gesund und stetig vorwärts schreitenden Ausbau der Staatseinrichtungen nach den Bedürfnissen der Zeit und verschließe sich Besserungsvorschlägen ebensowenig wie einer ernsten und sachlichen Kritik Der Minister forderte hierbei die Verwaltungsbehörden auf, Gedanken und Vorschläge zu notwendigen Vereinfachungen im Geschäftsverkehr auf Grund der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen bis zum 1. April n. I. zu sammeln und in Konferenzen als Material für das Ministerium zu besprechen. Ferner führte der Hr. Minister aus, wie er nicht die jedem Beamten drohende Gefahr, in Bureaukratismus zu ver fallen, verkenne, jedoch die Zuversicht hege, daß durch die Rücksichtnahme auf daS gesteigerte Selbstbewußtsein de- einzelnen im Verkehr mit der Behörde, durch persönliche Fühlung und Gehör bewährter Interessentenkreise das Vertrauen in die Verwaltungsbehörden wachsen und dann die ihnen gegenüber geübte Kritik zurücktreten werde. Am sichersten werde dieses Vertrauen durch Gediegen heit der Arbeit, Verständnis für die Bedürfnisse deS Publikums und den Willen, nur der Sache zu dienen, erhalten und durch die Überzeugung des einzelnen, daß eine Handlung der Behörde von sachlicher Notwendigkeit diktiert sei, gestärkt werden. Ähnlich liege die Sache gegenüber den Gemeinden, deren Autonomie in um fassender Weise bestehe und gefördert werden soll. Bei den Angriffen auf die nebenher gehende Staatsaufsicht müsse die Notwendigkeit, den Jnteressenkreis der All- gemeinheit in ihren Beziehungen zum Staate, den Be zirken, den Nachbargemeinden und öffentlichen Korporationen als auch den Jnteressenkreis des einzelnen Gemeinde glieds gegenüber seiner Gemeindeverwaltung zu schützen, ebenso betont werden wie der Schutz der zukünftigen Gene ration gegenüber der lebenden. Auch im Widerstreit dieser Interessen sei die wohlwollende Handhabung der Staats- aufsicht wie die Verständigung ein erzieherisches Mittel zum besten des Ganzen. Ferner wurde von dem Minister besprochen die praktische Ausbildung der jüngeren BerwaltungS- beamten durch geeignete Maßnahmen. Zur Handhabung des ReichSvereinSgesetze» wurde betont, daß die Verwaltungsbehörde zwar da- Recht zur Entsendung von Beauftragten in alle öffent liche Versammlungen nach oberverwaltung-gerichtlicher Ent scheidung besitze, von diesem Rechte in allen Fällen Ge brauch zu machen jedoch nicht gehalten fei. Wenn die» in wichtigeren Fällen geboten erscheine, sei doch jede Er schwerung zu vermeiden. Den mit der Vollziehung des WassergesetzeS betrauten Verwaltungsbehörden wurde nahegelegt, wie sorgfältig und wohl zu erwägen die Durchführung der neuen Aufgabe sei und wie durch Verständigung und Vermittelung eine Ausgleichung entgegenstehender Interessen mehr im Wege der Verhandlung als durch sofortige Anordnungen vorbereitet werden könne. Nicht nur müsse von den Befugnissen ein maßvoller und schonender Gebrauch gemacht, sondern auch dem Interesse der Heimatpflege und der Erhaltung landschaft licher Schönheit Rechnung getragen werden. Die Ein richtung der künftig anzulegenden Wasserbücher wurde erläutert. Die sorgfältige Ermittelung der Ansprüche auf Unterstützung geschädigter Tabakarbeiter und die Beschleunigung der gestellten Anträge wurde den Be hörden empfohlen, ungeachtet der au- dem Reichsgesede sich ergebenden Auslegungsschwierigkeiten und der aus der Eigen art der vielfach in Heimarbeit betriebenen sächsischen In dustrie folgenden Schwierigkeiten. Schließlich wurde die Inanspruchnahme der Landes anstalt Bräunsdorf für die Fürsorgeerziehung be sprochen und den Fürsorgeverbänden die rechtzeitige Vorsorge durch Gewinnung geeigneter Erziehungsanstalten empfohlen. Zu den einzelnen Gegenständen fand eine anregende Aussprache statt und schloß der Minister nach vierstündiger Verhandlung die Sitzung mit Worten des Dankes und mit dem Wunsche, daß durch die Ergebnisse der Be sprechung für die Behörden eine feste Richtlinie gewonnen sein möge. * Sicherem Vernehmen nach ist der Vorsitzende Direktor des Landwirtschaftlichen Kreditvereins im König reiche Sachsen, Wirkt. Geh. Rat vr. Mehnert, Exzellenz, auf Medingen zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt worden. - Auf Anordnung deS Königl. Justizministeriums sind die sächsischen Justizbehörden — mit Ausnahme der Gefangenanstalt Bautzen — an das Kaiser!. Post scheckamt Leipzig angeschlossen worden. Ein Verzeichnis der Konten nach Bezeichnung und Nummer wird in der nächsten Nummer des Justizministerial blattes abgedruckt werden. Außerdem werden die Konten aus dem Nachtrage zu ersehen sein, der zu dem Verzeichnis über die im Reichsgebiete be stehenden Postscheckkonten zu erwarten ist. Das Ver zeichnis und die Nachträge dazu können an den Schaltern der Postanstalten von jedermann eingesehen werden. Der Anschluß der sächsischen Justizbehörden an den Post- Überweisungs- und Scheckverkehr schafft für das Publikum Erleichterungen bei Vorschuß- und Kostenzahlungen sowie bei baren Hinterlegungen, außerdem ist die Benutzung des Anschlusses für den Zahler oder den Hinterleger mit einer Ersparnis an Geld verbunden. Inhaber eines Postscheckkontos, die Vorschuß oder Kosten zu bezahlen haben, Sicherheit mit barem Gelde leisten oder Geld zur Befreiung von einer Schuldverbindlichkeit hinterlegen wollen, tun dies am besten durch Überweisung. Auch wer kein Postscheckkonto besitzt, kann sich den Anschluß der Justizbehörden an die Einrichtung zunutze machen; er kann bis zur Höhe von 10 000 M. — bei Einrechnung der Zahlgebühr — Vorschüsse und Kosten begleichen oder Geld zum Zwecke der Sicherheitsleistung rc. hinter legen durch Einzahlung bei der Post mittels Zahlkarte. Wird zu Vorschuß- und Kostenzahlungen die Zahl- karte verwendet, so ist nur die Zahlgebühr von 5 Pf. von je 500 M. oder einem Teile dieser Summe dem einzuzahlenden Betrage beizufügen; doch ist das Geld zur Vermeidung von Weiterungen und von Kosten so zeitig einzuzahlen, daß der Zahlkartenabschnitt bei der empfangenden Kasse innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist eingeht; da» gleiche gilt entsprechend für die Vorschuß- und Kostenbegleichung durch Überweisung. Wird von der Zahlkarte oder der Überweisung Gebrauch gemacht, so ist ferner darauf zu achten, daß bei Vor schuß- und Kostenzahlungen auf dem für den Empfänger bestimmten Abschnitt der Zahlkarte, der Giropostkarte oder der Blattform Kassen- und Aktenzeichen, die sich auS dem Kostenzettel ergeben, sowie bei Hinterlegungen der Zweck, nach Befinden die Sach- und Aktenbezeichnung, genau angegeben werden. Weiterungen, die sich auS dem Mange! oder auS der Unvollständlgkeit einer solchen Angabe ergeben, würde sich der Zahler oder Hinterleger selbst zuzuschreiben haben. Bei Leistung anderer Zah lungen und bei Hinterlegungen mittels Schecks sind der Justizbehörde die zur Sackbezeichnung oder Entschließung erforderlichen Angaben besonder- mitzuteilen. Vderberwalt»»g»gericht. In die einem öffentlichen Wege zugekehrte Giebelseite eine« Stall- und Scheunengebäude» halte die Eigentümerin de« Grundstücke» drei Fenster einbauen lassen. Der Besitzer de» gegenüber etwa 3H m entfernt liegenden Wohnhause» beschwerte sich hierüber, da au» den Fenstern ein unangenehmer und belästigender Gtallgeruch nach seinem Hause 1909 Nr. 242 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung, Hoftat Doenge» in Dresden. <r Montag, 18. Oktober Noniglieh Sächsischer Staatsairzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- imd Mittelbehörden. Dresdner AomMl.