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Postscheck-Konto: 'Leipzig Nr. 34915. Svic „Sächsische Elbzcilmig' -irscheiut Dienstag, Domicrs- :'ag und Somiabciid. Die Ausgabe des Blattes erfolgt itagS vorher nachm. 5 llbr. Bezugs-Preis viertel jährlich 2.— Mk., 2monatlich S.40Mk., 1 monatlich 70 Pta- Vnrch die Post vierteljährlich ».10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nliiiiiiicr» 12 Pfg. Alle kaiserlich. Postanstalten. Postbote», sowie die Zeltnnasträgcr nehmen stets « Bcstcllnngcn aus die .Sächsische Elbzcitung" a». Tätliche Beilage: „Untcrhaltungsblatt". ÄUllk ÄztitNj,. Amtsötati siir dlis Amtsttrilit, Us vmtzaii»! M dt» Zt^trai z» ZKinüini. sme i>t« ZtadtlikMkiiiitkret zu Hohnsim. Druck und Vertag: S ä ch s i s ch c E l b z c i t ii n g, Alma Hieke. — Verantwortlich : K o n r a d. R o h r l a v v e r, Lad Schandau. Fernsprecher Nr. 22. Telegramme: Llbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Ber> breitung d. Bl. von groß« Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bit spätestens vormittags 9 Uh! aufzngebcn. Ortsprcis fit» die 5 gcspalt. klcinschriftzclk oder deren Naum 20 Pfg^ bei auswärtigen Anzeigen 25 Psg. (tabellarische und schwierige Anzeigen naäi llebcreinknnft). .Eingesandt" und „Reklame 50 Psg. die Zeile. Bei Wiederholungen cui sprechender Nachlab. Tägliche Beilage: „Unterhaltungsblatt* Zettung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Llchtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, zPoftelwih, Proffev, Rathmannsdorf, Nelnhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sachs.-Böhm. Schweiz 3m gaNt Wrrkr MkwaU (Krieg oder Irgendwelcher longlger Slörungen de« BelUkbe» der Heilung, der welernnlen oder der B-ISrderung«t1nrIchtungen> da! der «e,«eher keinen Einspruch o»I Mesernng oder NachNUerung der lleNnng oder ant Nliikzahluug de« «cg»g,p,«II,t . An zeigen-Alina Hine st eilen: Fu Bad Schandau: Etcschäftsstclle Zaukeustrasie 184; in Dresden und Leipzig: Haascnstein L Vogler, Jnvaltdendank und Rudolf Mofk; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Eo. Nk. 144 Bad Schandau, Sonnabend, den 30. November 1918 62.Jahrgang. Wilkommen in öen Keimst! plackt mek? als Hierjälii-lZem, funelikbanem I^inZen nunmeün aueü unsei-e lieldenmükiZen VskeplandsHei-keidiZei« in die N^lmak Lur-üeh. ^KAal- isk es uns m'cüt HepZönnf, sie Zemeinsam LU beZpüssen, (la sie einzeln odep in Kleinen AbkeilunZen Üinen AnrruZ in Sckandau üalken. Aber ebenso, Hie Air steks in unauslöschlieber Pneus aller denen Zedenten, die für unser cleuksebes ^ateniand in (len Pod ZeZanZen sind, dnücl^en Air aueb (len steim^ebrenüen selbsk im Geiste Holl Vanhbarheit (lie ^and und beissen sie in der Heimat ber^inniZst Aillhommen. Schandau, am 26. UoHember 1Y18. Wen Htsötnot. Wn. VoiZt, iZünZenmeisten. Wie Wnüt^enoncineten. 0. Uicl(el, stellt. lAonslelien. Weitere Verordnung zur Ausführung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1805) und der Verordnung über die achtstündige Arbeitszeit vom 22. Nov. 1918. i. Für die Republik Sachsen muß, soweit nicht bereits geschehen, die Erwerbslosen- sürsorge mit Montag, dem 25. November 1918 in Wirksamkeit treten. Gemeinden, die mit der Erledigung der Vorarbeiten noch im Rückstände sind, haben erstmalig am Sonnabend, dem 30. November 1918, Erwerbslosenuntcrstützung in der Gestalt von Vorschüssen in Höhe des nach der Neichs- versicherungsordnung festgesetzten Ortslohncs auf Antrag auszuzahlen. Hierbei ist eine Wartezeit von einer Woche slir die Erwerbslosen mit Ausnahme der Kriegsteilnehmer zugrunde zu legen. II. Die Erwerbsloscnunterstützung ist auch an solche Arbeiter und Angestellte zu zahlen, die im Widerspruch mit Ziffer 5 der Verordnung des Arbeits- und Wirtschastsministeriums betreffend die Maximal-Arbeitszeit vom 22. November 1918 ohne Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigung und ohne Weitergewährung des Lohnes für diese Zeit entlassen »borden sind. Die Gemeinden haben in diesen Fällen im Einvernehmen mit den Berufs organisationen und den örtlichen Arbeiter- und Soldatenrätcn festzustellen, ob die Unter nehmer nach ihrer wirtschaftlichen Lage tatsächlich außerstande waren, den Entlassenen den Lohn auf vierzehn Tage weiter zu zahlen. Ergibt sich, daß die Unternehmer hierzu in der Lage sind, so haben sie die Erwerbslosenunterstützung an die Gemeinden zurück zuzählen, unbeschadet ihrer Verpflichtung, den überschießcnden Teil des Lohnes an den Entlassenen noch auszuzahlen. Ergibt die Feststellung, daß Unternehmer grob-fahrlässig, absichtlich oder böswillig gegen die Verordnung vom 22. November 1918 verstoßen haben, so sind, gleichviel, ob die vorerwähnte Rückzahlung geleistet worden ist oder nicht, die Gemeinden verpflichtet, dem Arbeits- und Wirtschastsministertum unter Beifügung der Unterlagen Anzeige zu erstatten. IH. Der früheste Termin der Kündigung im Sinne des 8 5 der Verordnung vom 22. November 1918 ist Montag, der 25. November 1918. Dresden, am 26. November 1918. 696 II Na Arbeits- und Wirtschaftsministerium. 5359 Volksbeaustragter Schwarz. Lebensmittel betr. Sonnabend, den 30. November. Kunslkonig — in allen bekannte»» Geschäfte»» — auf Lebensmittelmarke Nr. 5 1/2 Pfund. Preis 80 Psg. das Pfund. Schandau, am 29. November 1918. Der Stadtrat. Wir machen hierdurch bekannt, daß wir heute Herrn Schiffbauer Bernhard Richard Porsche voll hier nach seiner Entlassung aus dem Heeresdienste anderweit als Hilfsschutzmann in Pflicht genommen haben. Schandau, den 27. November 1918. Der Stadtrat. Volksküche. Markcnauogabe: IVIonlsg, den 2. Dezember 1018: Häuser Nr. 1—150 vormittags 10 — 12 Uhr, „ „ 151 -264, nachmittags 2—4 „ im Wachtlokal des Nathauses. 6 Speisemarken 180 Pfg. und 4 Abschnitte der Gast hauskartoffelmarke. Neu hinzutretende Teilnehmer haben außerdem Abschnitt I der Nähr mittelkarte abzugeben. Petroleum. Belieferung: Nr. IVI 102 183 104 los I0K am 4. 12. 6. 12. 9. 12. 11. 12. 13.12. 10. 12. Nr. III N2 II3 114 IIS ns ain 5. 12. 7. 12. 10. 12. 12. 12. 14. 12. 17. 12. von 1/212—1/41 Uhr mittags. Schandau, den 29. November 1918. Volksküche der Stadt Schandau Auf Lichtmarke 0 1 Liter Petroleum bei Haase. Schandau, am 29. November 1918. Der Stadtrat. Am 4. Dezember d. I. findet eine weitere Viehzählung statt, die sich auf Pferde (ohne Militärpserde), Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh, zahme Kaninchen und auf die Arbeitsverwendung der Pferde erstreckt. Die Zählung selbst wird durch unsere Schutzleute ausgesührt. Die Vichhalter werden unter Hinweis auf die Strafandrohung in der bezüglichen Verordnung hiermit ausgefordert, den Schutzleuten alle zur Ausführung der Zählung erforderlichen Auskünfte richtig und bereitwillig zu erteilen. Schandau, am 29. November 1918. i Der Stadtrat. Straßenbeleuchtung betr. Wegen des großen Kohlcnmangels haben wir beschlossen, die Straßenbelcnchtung bis aus weiteres noch mehr cinzuschränken, als es jetzt schon der Fall ist. Infolgedessen wird die kdvnülbeleuchtung — mit Ausnahme der sogenannten Richtlaterncn — für die nächsten Wochen bereits von abends 8 Ulinr- ab eingestellt. Außerdem aber ist auch noch eine größere Anzahl Abendlaternen für die öffentliche Straßenbeleuchtung überhaupt eingezogcn worden. Schandau, am 29. November 1918. Der Stadtrat.