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MMufferTageblatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das .Wilsdruffer Tageblatt» »rlchcm, an allen Werblagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2.— AM. frei Haus, bei Postdeslellung I.till NM. zuzüglich Bestellgeld Einzelnummern 10 Bplg. Alle Postanstalten und Poft, boten, unsere Austräger u. „ ... .. Geschäftsstelle, nehmen zu jederzeit Bestellungen cnt- Wochenblatt fÜl Wilsdruff U. UMgegkNÜ gegen. Im Falle höherer «ewall, Krieg od. sonstiger Betriebsstörungen besteht »ein Anspruch aus Lieserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises, «üchsendung eingesandter Echriststüche erfolgt nur. wenn Rückporto beiliegt. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut ausliegendem Taris Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr; 20 Rpfg. — Vorgeschriebens Erscheinungsiage und Pl-tzvorschristen werden nach Möglichkeit berüchstchtigl. — Anzeigen. Annahme! bis vormittags w Uhr. - Für di? Nichtigkeit der, durch Fernruf Lbcrmit- Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 leiten Anzeigen üde-nehZ men wir keine Gewähr. —— — Jever Raballanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden- must odeo der Auftraggeber in Konkurse gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Stadl rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 147 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt' Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 27. Juni 1934 HeinkarMs Steuerreform Der Reinhar-tsche Eteuerresormplan. Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Pg. Fritz Reinhardt, verkündete in der Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht in der Aula der Universität München den folgenden Plan der grossen nationalsozia listischen Steuerreform, die sich in Vorbereitung befindet und zum größten Teil bereits im kommenden Herbst Gesetz werden wird. Der Staatssekretär erläuterte zunächst die Begriffe Volk und Staat, betonte die Notwendigkeit der Steuern für die Aufgaben des Staates um des seiner F ü h - ^unganvertrautenVolkes willen und führte dann u. a. aus: A>,s der Notwendigkeit, die zur Erfüllung der staat- Aufgaben erforderlichen Mittel auf die Glieder der Volksgemeinschaft umzulegen, ergibt sich eine ries en- groß eVerantwortungderStaatsführung gegenüber der Volksgemeinschaft. Die Mittel müssen groß HW um die Aufgaben, die die Interessen des bedingen, zu erfüllen. Der Volksgenosse .L, ° vereu sein, die entsprechenden Mittel in Form von aufzubringen. Er muß sich bewußt fein, daß die Ausbringung dieser Mittel die Voraussetzung für das Sein der Volksgemeinschaft wr das Sein seines Berufsstandes und für sew Persönliches Sein ist. Keine neuen Steuern! Tie Steuern müssen jedoch wirtschaftlich und sozial sagbar sein; sie dürfen in ihrer Höhe und in ihrer Gestaltung cincr gesunden wirtschaftlichen und « < Entwicklung nicht zuwidcrlaufen. Die Velnstung, die sich aus den Steuern und Stcucr- latzcn ergibt, die heute in Deutschland vorhanden sind, 'st io groß, daß jede Erhöhung dieser Belastung dem Gedanken der wirtschaftlichen und sozialen Gesundung und jeder volkswirtschaftlichen Vernunft zuwidcrlaufen würde. Es ist nicht daran Adachi, irgendwelche neue Steuer einzuführcn, und A 'st auch nicht daran gedacht, die Sätze bestehender steuern zu erhöhen. Jede Erhöhung der bestehenden Gmmtstcucrlast der deutschen Volkswirtschaft würde nichts anderes als volkswirtschaftlichen Unsinn bedeuten. „..Ausgenommen sind einzelne Maßnahmen, die ^stcmrch fiskalische Gesichtspunkte bedingt sind, sondern 'Urch die Notwendigkeit, lenkend in die Entwicklung ocr deutschen Volkswirtschaft einzugreifen. Ich denke zum A^Wie) .daran, für Aktiengesellschaften und ^cselljchaften m. b. H. eine Minde st körperschafts- ! „"er vorzusehen, die sich nach der Höhe des Aktien- lapttals oder G. m. b. H.-Kapitals bemißt. Durch diese r'/a.stnabme soll dem Drang, kleine Aktiengesellschaften und ^esEjchaften m. b. H. zu gründen, entgegengewirkt ; kann im Rahmen der grundlegenden Steuerreform 'm Einzelfall da und dort auch zu kleinen Belastungsvcrschiebungcn kommen. Solche sind durch bestimmte technische Um stellungen des Gesetzes und des Tarifs oft nicht zu ver- ' Es ist durchaus denkbar, daß volkswirtschaftliche Erwägungen, etwa Fragen der steuerlichen ^."ochtigkeit im nationalsozialistischen Deutschland dazu f wren, daß die eine und andere Vergünstigung, die bisher bestand, beseitigt wird. Verminderung der Steuerzahl und der Sätze. ^-'/Einführung bestimmter Mindcstbesteuerungen und , 'M>'gung von Vergünstigungen der bezeichneten ft»« r " "'HE neue Steuer oder Erhöhung cincr ocstchendcn Steuer, sondern nur als im Interesse der gelegene Stcuergestaltung bezeichnet werden. Es ist nicht daran gedacht, irgendwelche neue ""d es ist auch nicht daran gc- Sätze bestehender Steuern zu erhöhen, es ist icdoch beabsichtigt, die Zahl der Steuern wesentlich ^abzubanen und die Steuersätze zu vermindern. Haushaltslage läßt eine Verminde- vinH bis auf weiteres nicht zu. Verminderung der Zahl der Steuern kann nur durch Verschmelzung verschiedener Steuern Ich denke hier insbesondere daran, die Ehestand die Krisensteuer der Ver- komm^ Emkommensteuerzuschlag der Ein- -ommensempsanaer wehr als 8000 Mark Jaüresein- kommen tn die Einkommensteuer hineinzu arbeiten, so daß dann an Stelle von bisher sünf Steuern und Zuschlägen nur noch eine Steuer vorhanden sein wird. Es ist auch beabsichtigt, die Gemeindebiersteuer mit der Reichsbiersteuer zu vereinigen. Im Zuge der Reichs reform wird es noch mancheandere Vereini gung vorzunehmen geben, die unmittelbar oder mittel bar zu einer Verminderung der Zahl von Steuern führen wird. Reinhardt nannte dann die vielen Steuer vergünstigungen, die seit einem Jahre unter den verschiedensten Bedingungen gegeben werden. Steuer freiheit für Ersatzbeschaffungen, Steuerbefreiung für neu errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime, Steuerfrei heit für Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luft schutzes usw., Ermäßigung der Steuerschuld für Instand setzungen und Ergänzungen an Gebäuden usw., schließlich an die Halbierung der Umsatzsteuer sür die Landwirtschaft, , an die Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft usw. und auch an die Senkung der Abgabe zur Arbeits losenhilfe. Weitere sehr erhebliche Erleichterungen. Im Rahmen der Steuerreform sind weitere sehr erheb liche Steuererleichterungen vorgesehen. Diese bestehen teil weise in der Möglichkeit, für Teile des Einkommens unter bestimmten Bedingungen Steuerfreiheit zu erlangen, teil weise in der Vorsehung höherer Stcucrfreibcträge sür Kinder, teilweise in der unmittelbaren Senkung der Steuersätze. Eine Erhöhung des Aufkommens ist unbedingt erforderlich, wenn es haushalts mäßig möglich sein foll, die staatspolitisch bedingten Mehrausgaben, die auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens anfallen, zu decken und insbesondere die sehr erheblichen Vorbelastungen, die in den Haus haltsjahren 1934 bis 1939 in Erscheinung treten, auszu gleichen. Ich bitte alle Volksgenossen, sich zu vergegen wärtigen, daß unsere Ausgaben sich zwangsläufig er höhen, und daß die Vorbelastungen nicht aus der Welt zu schaffen sind, und daß wir anderseits Steuererleichterungen ge währen und trotzdem eine Erhöhung des Steuerauf kommens erreichen, von der wir wünschen, daß sie genügt, um den Mehrbedarf auf der Ausgabenseite und im Kapitel Vorbelastungen zu decken. Günstige Entwicklung. Das Steueraufkommen entwickelt sich selbstverständ lich glänzend. Diese Entwicklung ist der Erfolg unserer Steuerpolitik in den letzten fünfzehn Monaten. Das Auskommen an Steuern im Reich ist in den Monaten April und Mai 1934 120 Millionen Reichsmark höher gewesen als im April und Mai 1933. Auch im Juni hält die über alle Erwartung günstige Entwicklung an. Es ist sicher, daß wir den Voranschlag für 1934 in folge der günstigen Entwicklung um einige hundert Millionen Reichsmark übersteigen werden. Es kommt immer und immer wieder vor, daß Organisationen und Verbände an uns her antreten mit dem Antrag, bestimmte Aufwendungen zum Abzug von steuerpflichtigen Einkommen zuzulassen oder dergleichen. Alle diese Anträge müssen wir unter allen Umständen ablehnen. Ich bitte deshalb diese Ver bände und Organisationen dringend, derartige Anträge nicht mehr an das Neichsfinanzministerium zu richten. Jede solche Steuererleichterung, die hier gewünscht wird, würde im Ergebnis nichts anderes bedeuten, als daß das Reich sich an der Spende oder sonstigen Gabe in Höhe der gewährten Steuererleichterung beteiligen würde. Drei Leitgedanken. Die Steuerpolitik im Adolf-Hitler-Staat ist im wesentlichen auf drei große Gedanken abgestellt: 1. Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit und damit um die Gesundung der sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Dinge unseres Volkes, in Zusammen hang damit Lösung dringender volkswirtschaftlicher Fragen; 2. Förderung der Familie, in Zusammenhang damit Verwirklichung des volkspolitischen Gedankens; 3. Betonung des Wertes der Persönlichkeit und der persönlichen Verantwortung in der Wirtschaft. Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Wir haben seit April 1933 bereits verschiedene Steuer gesetze erlassen, die auf Kamps um die Verminderung der Arbeitslosigkeit abgestellt sind. Dem Kraftsahrzeug steuergesetz gemäß sind alle Personenkraftfahrzenge, dir nach dem 34. März 1933 erstmalig ruaelasien sind. kraA sahrzeugsteuerfrei. Der Staatssekretär schilderte hier die st arke Belebung der einschlägigen Industrien. Eine weitere Förderung des Kraftwagenverkehrs ergibt sich aus dem Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatz beschaffungen. Die Ermäßigung der Ein kommensteuer (Körperschaftssteuer) und Gewerbesteuer, die in Wahrnehmung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen erlangt werden kann, beträgt je nach der Höhe des Einkommens und der danach sich ergebenden Steuersätze, 12 bis 65 Prozent der Aufwendungen. Zu Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaft lichen Anlagekapitals gehören auch Personenkraftfahr zeuge und Lastkraftwagen, wenn sie dem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach dem neuen Einkommensteuergesetz, das mit Wirkung ab 1. Januar 1935 in Kraft treten wird, wird nicht nur die Ersatzbeschaffung, sondern auch die Neuanschaffung gefördert werden. Es werden demgemäß auch die Aufwendungen für! neue Kraftfahrzeuge jeder Art, die ^u einem gewerblichem oder landwirtschaftlichen Anlagekapital gehören, vom Gewinn des Jahres, in dem die Anschaffung oder Her stellung .erfolgt ist, voll abgesetzt werden dürfen. Das Einkommen, das im Jahr 1934 erzielt wird, wird bereits nach diesem neuen Einkommensteuergesetz veranlagt werden. Wird das gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagekapital im Jahr 1934 um ein-Kraftfahrzeug irgend welcher Art ergänzt, so kann der Betrag, der dafür auf gewendet wird, vom steuerpflichtigen Gewinn des Jahres 1934 voll abgesctzt werden. Der Steuerpflichtige er langt also eine augenblickliche Verbilligung des Kraftfahr zeugs nm 12 bis 65 Prozent. Im Rahmen der Steuerreform werden Privatkraft- wagen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Privatvcrmögcns in jedem Fall außer Betracht gelassen werden. Auch Sportflugzeuge und Motor boote, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, werden bei der Ermittlung des für die Vermögens steuer maßgebenden Vermögens außer Betracht gelassen werden. Dem neuen Vcrmögenssteuergesetz gemäß wird auf den 1. Januar 1935 eine neue Ver mögensbewertung vorgenommen werden, die die Grundlage für die Vcrmögensbestcuerung in den Jähren 1936,1937 und 1938 bilden wird. Steuerfreiheit für kurzlebige Gegen stände. Für kurzlebige Gegenstände, das heißt für solche, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht überftciftt, gilt das Folgende: Steuerpflichtige, die ordnuugsmätzige Buchführung haben, können die Aufwcndnngen sür kurzlebige Gegenstände vom steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll absetzen. Dabei ist es ohne Belang, ob cs sich um Ersatzgcgcnstände oder um Ergänzungsgegenstände, um Ersatz beschaffungen oder um Neubcschaffungen, um Er- ucucrungen oder um Erweiterungen des aewcrb- lichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals handelt. Diese Vorschrift des neuen Einkommensteuergesetzes wird «icht auf Anschaffungen oder Herstellungen be- schränkt sein, die bis zum 31. Dezember 1934 erfolgen, sondern sie wird für immer gelten. Ich rufe alle in Betracht kommenden Steuerpflichtigen?, hierdurch aus, durch Vergebung entsprechender Auf träge sofort zu handeln, und empfehle allem Maschinen-, Werkzeug-, Büromöbel- und ähnlichem Fabriken, sich auf einen erhöhten Auftragseingang in den kommenden Wochen und Monaten einzustellen.' Die Ersatzbeschaffung oder Neuanschaffung muß biszum 31. Dezember 1934 erfolgen, wenn der Betrag der Aufwendungen dafür vom Gewinn für 1934 soll abgesetzt werden können. Auch hinsichtlich der Abschreibung für langlebige Gegenstände des Anlagekapitals, das heißt solche, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre übersteigt, ist im Entwurf des neuen Einkommensteuergesetzes eine Verbesserung vorgesehen. Diese besteht darin, daß ein Zuhoch von Abschreibungen dem zu ermittelnden Ge winn nicht voll, sondern nur zur Hälfte zugesetzt werden soll. Steuerfreiheit für neue Unternehmungen. In dem Fall, daß für die Entwicklung eines neuen Herstellungsverfahrens oder für die Herstellung neu artiger Erzeugnisse ein überragendes Bedürf nis der gesamten deutschen Volkswirt^ schäft anerkannt wird, kann der Reichsminister der Finanzen sür eine von ihm zu bestimmende Zeit das in Betracht kommende Unternehmen von den laufenden Steuern des Reichs und der Länder, die vom Einkommen, vom Ertrag, vom Vermögen oder vom Umsatz erhoben werden, aanr o der. Li iLw§ U.e LLlLLi.eL