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DWeiiMtzeMTHM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich KtsM-ZiyM fir LoSsdors, AödH, Kav-orf, Wdorf. Zt. Lzidin, ZmnPnl, N««m nd M» Arntsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. — - - - > 48. Jahrgang. Nr. 152.s«««spr«». ««sch»«»Freitag, den 3. Juli 1896. »d« da» Am» «it 10 Pfnini^, Landrente» füllig! velanntmachnng, dis unentgeltlich«« Impfungen betreffend. Nach den Bestimmungen deS 8 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jede- Kind vor dem Ablauf deS auf sein Geburtsjahr folgenden Ka lenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1895 geborenen Kin der), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (Z 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschnle innerhalb de« JahreS, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihre, Jmpfpflicht noch nicht »de, nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu u-terziehen. ES ist nun für hiesige Stadt als Jmpflokal der kleiue Ratskeller saal gewählt und als Impftermine Vie Folgenden festgestellt worden: Freitag, de« 3. Juli, Dienstag, den 7. Juli, Freitag, den IO. Juli und Dienstag, den 14. Juli, Die Impfung erfolgt nachmittags von 2 4 Uhr In Gemäßheit von § 1 der Verordnung vom 20 März 1875, die Aus führung deS ReichSimpfgesetze» betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und bez. Vormünder der nach § 1 8ub 1 deS Reichsgesetze» impfpflichtigen Kinder andurch aufgefordert, mit ihren Kindern in den vorerwähnten Impfterminen behufs der Impfung zu erscheinen und an dem nächstfolgenden Jmpftage ihre Kinder zur Kontrolle und Erlangung d«S Impfscheines wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese nur gedachten Zeugnisse sind im Impftermine aufzuweise». Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine wird nicht erfolgen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach ß 14 deS ReichSgesetzeS unuachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bi- zu 3 Tagen bestraft. Hiernach werden die Angehörigen der Impf linge auf die 88 1 und 2 der von dem Königlichen Ministerium des Innern mittelst Verordnung vom 10. Mat 1886 angeordneten VerhaltungSpflichten auf merksam gemacht. 8 1. AuS emem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Schar lach, Masern, DiphtheritiS, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Ent zündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Jmp'linge zum all gemeinen Impftermine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Lichtenstein, am 30. Juni l896. Der Stadkret. Ja Vertretung: B eyerlein. Wolf. Freiwillige Feuerwehr Lichte»ftei«. In den nächsten Tagen findet eine Alarm-Ueb«»g statt und haben auf Signal sich die Mannschaften bei ihren Geräten einzufindeu und den weiteren Befehlen ihres Herrn Kommandanten, sowie der Herren Führer Folge zu leisten. Lichtenstein, den 2. Juli 1896. Paul Geipel, Branddirektor. Holzimttiort. Im Lichtenfteimer Revier sollen nächsten Sonnabend, den 4. Juli 1896, vor» vormittaßS S Uhr a», Zusammenkunft am Obelisk im Etadtwalde, 1 Rm. N.-Natzscheite, 9 „ N.-Brenoscheite, 2 „ N.-Brennrolle», 63 „ fichtene» Schneidelreifig, 6,60 Wellevhundert L.-Reifig, 3,io , N.-Reisig unter den gewöhnlichen Bedingungen meistbietend versteigert werden. Fürstliche Forstverwaltung Lichtenstein BeküNNtMEchAN-. Nächsten Montag, al« den 8. d Ml-, von früh o Uhr an sollen auf dem neuen Holzfchlag des Gemeindewalde- zu Hohndorf in der Nähe des ErdsgrundeS einige vierzig Hanfe» Reisig gegen Bar zahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Hohndorf, den 2. Juli 1896. Der Gemeindevorstand. A. Reinhold. Diesem Gesuche konnte der Rat nur teilweise» Ent gegenkommen zeigen. Bon seiten deS Kollegiums werden alle Pacht-Verträge tm Sinne deS Rat-be- schlusseS genehmigt, nur bezüglich de» mit Ernst Vieweg abgeschlossenen Vertrages wünscht man, daß derselbe gekündigt werde, damit das dort in Betracht kommende Schuppen- bez. Stollgebäude abgebrochen werden könne. 4. Beschlußfassung inStraßenbauangelegenheiten. Laut vorgetragenem RatSbeschluß soll eine Quer- straße von der Rümpfstraße nach dem Bahnhofs- steig gebaut werden. Der Bau der Straße inklusive Beichleußung würde sich nach ungefährer Schätzung auf 3000 Mark stellen. Mit den durch den Straßen bau in ihrem Eigentum berübrten Grundstücksbesitzern fiud Uebereinkommen getroffen in Bezug auf Ab tretung von Areal usw. Da» Kollegium akzeptiert den RatSbeschluß, wonach die in Frage kommende Straße mit thunlichster Beschleunigung, möglichst noch in diesem Jahre, gebaut werde, fügt jedoch noch den Wunsch an, die Wetterführung der Straße vom Bahnhofssteige bis zum Töpferwege für später nicht aus den Augen zu lasse». Die nun folgenden BeratungSgegenttände: ^Beschlußfassung überein Unterstützungsgesuch u. 6. Beschlußfassung Über Ausschließung säumiger Steuerzahler von öffentlichen Vergnügungsorten, werden auf Antrag von der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung abgesetzt und tn die darauf fol gende geheime Sitzung verlegt. Schluß der öffeutl. Sitzung: '/,10 Uhr. vtffMe SMkmlittei'Sitziitz r» Lichiersteirl vom 1. Juli 1896. Die diesjährige 8. öffentliche Stadtverordneten sitzung wird vom Vorsitzenden, Herrn Baumeister Hedrich, um 8 Uhr eröffnet. Al» entschuldigt fehlen die Herren Fröhlich und Niehus. Bor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kunz den Antrag, beim Rate zu veranlassen, das schnelle Radfahren in der inneren Stadt zu ver bieten, um Unglücksfällen vorzubeugen; in den letztes Tagen sei die Tochter deS Antragstellers von einem Radfahrer in der Chemnitzerstraße überfahren wor den, ebenso sei ein ähnlicher Fall erst vor einiger Zeit vorgekommen. DaS Kollegium beschließt, bei« Rate über den angeregten Punkt vorstellig zu werden. Weitere Anträge werden nicht gestellt und konnte man infolgedessen zur Beratung der ausgestellten Tagesordnung übergehen. 1. Geschäftliches. DaS Kollegium nimmt nach träglich Kenntnis von dem UrlaubS-Schreiben des Herrn Bürgermeister Lange, welch letzterer vom 20. Juni bis 20. Juli beurlaubt ist, spricht jedoch bei dieser Gelegenheit gleichzeitig den Wunsch auS, daß die Sprechstunden der beiden Herren Vertreter des Herrn Bürgermeister öffentlich bekannt gemacht wer den sollen. Bezüglich einer Beschwerde gegen einen früher hier wohnhaft gewesenen ansässigen Bürger erklärt sich da- Kollegin« mit dem Beschlusse de- Rate- einverstanden, indem r» nicht rätlich erscheine, nach so langer Zett gegen frag!. Person vorzugehen. Auf ein Schreiben de» Herrn Postmeister FaciuS, laut welchem der Fußweg an der Post regelmäßig täglich mit Handwagen befahren werde, ist von seiten des Rate« beschlossen worden, eine Bekanntmachung zu erlassen, durch welche da- Fahren mit Handwagen, Kinderwagen, Karren usw. auf besagtem Fußwege unter Strafandrohung verboten werden soll. DaS Kollegium genehmigt den RatSbeschluß allenthalben, wünscht jedoch, daß tn der zu veröffentlichenden Be- kanntmachung da» Verbot der schnellen Radfahrens in der inneren Stadt ebenfalls mit eiogeschlossen werde. 2. Beschlußfassung über Anschaffung von Feuer- lösch-Utenfilien. Hier handelt es sich um die An schaffung von 18 Laternen mit großer Linse (L St. zu 3 bis 3,10 Mk), 100 Meter Schläuchen, 12 Paar Schlauchverschraubuogen und 2 Strahlrohre». In einer Sitzung des Feuerlösch-AuSschusseS vom 10. Juni d. I. ist die Anschaffung al» notwendig aner kannt und demzufolge ist vom Rate der erforder liche Kostenpunkt bewilligt worden. Such in diesem Gegenstände erklärt sich das Kollegium mit dem RatSbeschluß einverstanden. 3. Beschlußfassung über Verpachtung städtischer Grundstücke. Diejenigen Pächter von Kommungrund« stücken, deren Pachtverhältnis mit MichaeliS d. I. abläuft, sind an RatSstrlle vorgeladen worden, um sich zu äußern, ob sie eine ferverweite Erpachtung anf 12 Jahre eiozugehen geneigt wären. Die Pacht- Verhältnisse sind bezüglich der Person und de- Preises größtenteils die bisherigen geblieben, »ur io einigen Fällen ist unbedeutende Reducierung der Pachtsumwe ein getreten. Liu Pächter wünscht Drai- nieruog «sw. d,S von ih« erpachtete» VrandstückS.