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Kölligsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des Städtisches des Aönigl. Amtsgerichts Muösnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben Preis für die einspaltige Cor) puszeile (oder deren Raum« 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den Nn- noncen-Bureaus von Haas« n- stein L Vogler u. „Invalid! n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags- vtatt lwöchentlich), 2. Kine landwirth- schastliche Weitage smonatlich). Abonnements-Preis: Vierteljährl. 1M.25 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. SweiUNdVie^igfteV HahegÄNg. Verantwortlicher RedaUeur^Gustav Häberlein 31. Mai 1890. Sonnabend Bekanntmachung. Nachdem das Königliche Ministerium der Justiz den zeitherigen Friedensrichter für den Bezirk Ohorn nebst Rittergut, Herrn August Horn, auf Ansuchen seines Amtes enthoben und an Stelle desselben Herrn Otto Bruno Rammer, Fabrikant in Ohorn, zum Friedensrichter für den bezeichneten Bezirk ernannt hat, ist Herr Rammer heute in dieser Eigenschaft von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte in Pflicht genommen worden. Pulsnitz, den 29. Mai 1890. Das Königliche Amtsgericht. I)r. Hempel. Söhnel, G.-S. Belanntmach u n g. Nachdem festgestellt worden, daß der am 25. d. Mon. in Großröhrsdorf getödtete Hund, welcher bei der durch den K. Bezirksthierarzt vorgenommenen Section als mit der Tollwuth behaftet befunden worden ist, derselbe Hund gewesen ist, welcher am 25. d. Mon. auch in hiesiger Stadt mehrere Hunde gebissen hat, so wird die mittelst Bekannt machung vom 1. Mai d. I. für hiesige Stadt angeordnete Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde bis mit 24. August d. Js. unter Aufrechterhaltung der in der gedachten Bekanntmachung getroffenen Bestimmungen und Strafandrohungen ausgedehnt. Gleichzeitig wird auf die Bestimmung in ß 5 c. des Gesetzes vom 18. August 1868, die Einführung der Hundesteuer betreffend, verwiesen, nach welcher alle Hunde ohne Ausnahme mit ihrer Blechmarkr am Halsband stets versehen sein müssen und zwar bei Vermeidung der im § 7 desselben Gesetzes angedrohten Strafe von 3 Mark. Pulsnitz, am 30. Mai 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. e k a n n t m a ch u n g. Am 25. dieses Monats wurde in Großröhrsdorf ein aus Kleindittmannsdorf stammender Hund — Dachshund männlicher Geschlechts, schwarz mit gelben Füßen und weißer Kehle — getödtet, welcher nach dem Befund der durch den königlichen Bezirksthierarzt vorgcnommenen Sektion mit der Tollwuth behaftet gewesen ist. Gemäß 88 27 und 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., in Verbindung der 25 und 26 der Verordnung zu Ausführung dieses Gesetzes vom 9. Mai 1881, wird daher für die Ortschaften Großröhrsdorf und Bretnig die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller ^unde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 24. August dieses Jahres verhängt und die für die Ortschaften Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Großnaundorf, Mittelbach, Frirdersdorf mit Thiemendorf, Pulsnitz M. S. und Böhmisch-Bollung mit Bekanntmachung vom 30. vor. Mts. bis zum 28. Juli ds Js. ungeordnete Hundcsperre bis zum obgedachtcu Tage hiermit verlängert. Weiter wird die sofortige und imnachsichtliche Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von dem wuthkranken Hunde gebissen worden oder mit demselben in Berührung gekommen sind, hiermit angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus den als gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgesührt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest airgeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhundcn zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Be dingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelcgt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Zur Ueberwachung der vorstehenden Maßregeln sind in den vorbenannten Orlsck/sitcn Kavillerumgänge anzuordnen, d. h. der Gemcindevorstand hat eine bestimmte Person zu beauftragen, und dazu in Pflicht zu nehmen, regelmäßige, tägliche Umgänge in Ort und Flur zu machen und darüber Aussicht zu führen, daß den vorstehenden Anordnungen nachgegangcn wird, frei umherlaufende Hunde wegzusangen und deren Eigenthümcr zur Anzeige bei dem Eemeindcvorstand zu bringen. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb ins gefährdeten Bezirks frei umher laufend betreffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tödtung, falls dieselbe.durch Umstünde geboten erscheint, ungeordnet werden, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes nit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft zu belegen. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mark oder Haft nicht unter einer Woche, verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, sofort und spätestens binnen 24 Stunden der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche selbige unverzüglich anher zu senden hat. Kamenz, am 27. Mai 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Dienstag, Sc« 3. Znni 1890, Nachmittags 4 Uhr, gelangt im Klare'schen Gasthofe in Kleindittmannsdorf ein Kronleuchter gegen Baarzahlung zur Versteigerung. P u l s n i tz, den 30. Mai 1890. Kunath, Gerichtsvollzieher. Unsere Erfolge in Afrika. Major Wißmann hat aus Zanzibar die Heimreise nach Deutschland angetreten, uni im Vaterlande den dreimonat lichen Urlaub, welchen der Kaiser ihm bewilligt hat, zu verbringen. Die Ankunft in Berlin ist gegen den 20. Juni zu erwarten, und da dann der Reichstag ganz sicher noch beisammen ist, so steht nichts im Wege, daß der Reichs- commissar für Ostafrika als Bundesrathscommissar im Parlament erscheint, um dort über seine Thätigkeit in Ostafrika zu berichten. Deutschland kann mit dem, was Major Wißmann geleistet, zufrieden sein. Er hat da, wo Milde nichts half, blutige Strenge walten lassen, das ist richtig; aber diese Strenge ist nie in Grausamkeit ausge- artct. Englische Colonialcommissare haben uni ganz anderer Dinge willen Schwarze hinrichten lassen, und Stanley erzählt ja in seinem Bericht mit großem Behagen, er habe ein halbes Dutzend Eingeborener ohne Weiteres an den nächsten Bäumen aufknüpfcn lassen, weil sie ihm nicht auf's Wort gehorchten. Buschin und einige Sclavenjäger allein sind wegen ihrer Greuellhaten, die schlimmer als gemeine Verbrechen waren, auf des Reichscvmmissars Befehl hin gerichtet, und auch nur da, wo die Sudanesen Witzmann's feindliche Lager mit Sturm eroberten, ist eine Plünderung, Wie es dem afrikanischen Brauche entspricht, eingetreten. Im Uebrigen sind die Eingeborenen und die Städte mit großer Milde behandelt worden. Aus allen Berichten er- giebt sich ja, namentlich aus den Briefen des deutschen Missionars Pater Echynse, der zu den besten Afrikakennern gehört, geht das hervor, daß die Neger des deutschen ost afrikanischen Schutzgebietes bis weit in das Innere hinein für die deutsche Sache völlig gewonnen sind. Auch die vornehmen Araber, die uns bisher feindl'ch gegenüberstan- den, haben sich freiwillig unterworfen; die beiden Häupt linge Bwanaheri und Simboja, die einflußreichsten Araber, unterstützen den Reichscommissar gegenwärtig und haben mit keinem Worte ihren Entschluß bereut. Der Urlaub des Reichscvmmissars beweist, daß die Ordnung im deutschen ostafrikanischeu Schutzgebiet nun wirtlich gesichert ist. Die Eroberung des südlichen Theiles des deutschen Küstengebietes hat sich bekanntlich Anfang Mai glatt und ohne alle Schwierigkeiten vollzogen, und euch nachträglich ist es nicht zu Unruhen gekommen, ein Beweis, daß man sich auch dort in die neuen Verhältnisse gefunden hat. Die Aufgabe, welche Wißmann in einem Jahre gelöst hat, war nicht leicht, denn anerkanntermaßen war an der Zanzibarküste der Haß der Araber und Schwarzen gegen die deutsche Schutzherrschaft ein unge wöhnlich tiefer, und Buschiri, sowie den anderen Führern der Aufständischen, standen mehrere Tausend wilder Krieger zur Verfügung. An der Besiegung der Feinde durch Waffengewalt war jawohl von vornherein nicht zu zweifeln, wohl aber daran, daß es gelingen würde, so schnell die Eingeborenen für Deutschland zu gewinnen. Das ist, wie gesagt, geschehen, die Küstenstädte sind zum großen Theil aus den Trümmern, in welche sie durch Buschiri's Raub- schaaren verwandelt waren, neu erstanden; es sind feste deutsche Stationen angelegt, die indischen Kaufleute haben unter Förderung des Reichscvmmissars ihre Thätigkeit Wieder ausgenommen, die Karawanenzüge verkehren ans 1