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DK. »Welberitz-Zeitun^ zrlchelnt wöchentlich drei- mal: Dienstag, Donners zag und Sonnabend und Wird anden vvrhergehen- SenMendenausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweiinonatlich 34 Psg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern W Pfg- - Alle Postan- Mten, Postboten, sowie znsereAusträgernehmen Bestellungen an. WHeritz-Mung. Anzeiger für Dippoldiswalde nnd Umgegend. Inserate werden nüt 14 Pfg., solche aus unsere» Wntshauptma: 2 Schaft mit 12 Psg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. W Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserate nlit entsprechenden! Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg Amtsblatt für die Königliche WntslMptmannlchaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Ausnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Veranlnwrllicher Kedakkeur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. Nr^72. . DoMerstag, den 23. Ium 1910. 76. ZahrgMA Nachdem der Bundesrat wegen der Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Eintuler- stücke deutschen Gepräges die aus der Bekanntmachung unter O ersichtliche Bestimmung ge troffen hat, werden sämtliche Staatskassen angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung zu verfahren. Dresden, am 30. Mai 1910. Sämtliche Ministerien. D Bekanntmachung, betreffend die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Eintalerstücks deutschen Gepräges. Vom 28. April 1010. Auf Grund des 8 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 des Münzgesetzes vom l. Juni 1009 <Ne'chs-Ge- setzblatt S. 507) hat der Bundesrat im Verfolg der am 27. Juni 1907 beschlossenen Auhcrkurs- setzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges (vgl. die Bekanntmachung vom gleichen Tage, Reichs- Gesetzblatt S. 401) die naipfolgende Bestimmung getroffen: Die bei den Reichs- und Landeskasscn noch eingehenden Eintolcrsiücke deutschen Gepräges sind durch Zerschlagen odir Einlchneiden für den Unilauf unbrauchbar zu machen und als dann dem Einzahler zurückzugeben. Ferner hat der Bundesrat sich damit einverstanden erklärt, das; die Kassen der Neichs- bank mit diesen Talern in gleicher Meise verfahren. Berlin, den 28. April 1910. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Wermuth. Oefsentliche Sitzung des Bezirksausschusses am 30. Juni 1910, vorm. r/211 Ahr, im Sitzungssaal- der Königlichen Amlshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Dicnstgebäude aus. 44 8. Königliche Amtshauptmmmschaft Dippoldiswalde, am 21. Juni 1910. In dem Konkursverfahren über den Nachlah des verstorbenen Restaurateurs Ernst Mar Boden in Reinhardtsgrimma wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlutzverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 18. Juli 1910, vormittags 1/211 Ahr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt. Dippoldiswalde, den 18. Juni lylO. Das Königliche Amtsgericht. Auf Blatt 196 des Handelsregisters, die Firma AempS L Lo. in Obercarsdorf betr., ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Dippoldiswalde, den 22. Juni 1910. Das Königliche Amtsgericht. Oeffentliche Impfung. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden am 23. und 25. ds. Mts., im hiesigen Rathaus, l. Etage, durch den bestellten Jmpfarzt Herrn vr. meck. Voigt, hier, statt. Die Impfung der im Jahre 1907 und 1908 geborenen, noch nicht bez. nicht mit Erfolg geimpften und der im Jahre 1909 geborenen Kinder mit Anfangs buchstaben L—L erfolgt Donnerstag, den 23. Juni 1910, nachmittags 3 Ahr, dagegen der im Jahre 1908 geborenen Kinder mit Anfangsbuchstaben A—2 Donnerstag, den 23. Juni 1910, nachmittags i/zL Ahr. Die Wiederimpfung der im Jahre 1898 geborenen Kinder wird Sonnabend, den 25. Juni 1910, nachmittags 3 Ahr, vorgenommen werden. Es werden daher die Eltern, Pflegceltern bez. Vormünder der vorstehend bezeich neten Kinder, dafern dieselben hier ihren bleibenden Aufenthalt haben, hierdurch ver anlaßt, diese Kinder zu den oben angegebenen Zeiten dem Jmpfarzt vorzustellen, im Behinderungsfalle durch Krankheit derselben sie unter Vorlegung eines ärztlichen Zeug nisses zu entschuldigen und für den Fall, datz sie entweder die natürlichen Blattern überstanden haben oder bereits vor den angesetzten diesjährigen Impfterminen mit Er folg geimpft worden sind, solches zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 Mark durch ärztliches Zeugnis bez. Impfschein im Termin nachzuweisen. Hiernächst sind dis im Jahre 1909 bez. früher geborenen Kinder Donnerstag, den 30. Juni 1910, nachmittags 3 Ahr, die im Jahre 1898 geborenen Kinder aber Sonnabend, den 2. Juli 1910, nachmittags 3 Ahr, zur Kontrolle über den Erfolg der Impfung dem Jmpfarzt wieder vorzustellen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten — wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rasenartige Erkrankungen oder die natür lichen Pocken — herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht ge bracht werden. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder, Pflegebefohlene bez. Mündel ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen worben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder entsprechender Hast belegt. Dippoldiswalde, am 20. Juni 1910. Der Stadtrat. Das Schiffahrtsavgavenprojekt. Die seit länger denn Jahr und Tag schwebende Frage der Einführung von Schisfahrtsabgaben auf den deutschen Strömen wird nun bald aus ihrem Stadium der Vorbe handlung durch den Bundesrat heraus sein. In ver gangener Woche haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates in einer vierstündigen Sitzung über den in folge der Einsprüche Sachsens und der anderen in dieser Angelegenheit bisher den Wünschen Preußens opponieren den Bundesstaaten umgearbeiteten Entwurf des Schifs- fahrtsabgabengesetzes beraten und ihn schließlich im all gemeinen in der vorliegenden Gestalt, lediglich mit einigen unwesentlichen Abänderungen meist redaktioneller Natur, angenommen, und zwar einstimmig. Die erheblichste der von den Bundesratsausschüssen bewirkten Abänderungen des Schifsahrtsabgabenentwurfes besteht sicherem Ver- nehmen nach in einer anderweitigen Fassung der Be stimmungen betreffs der Verwaltungsausschüsse des Rhein- stromverbandes. An den Bestimmungen über den Elb- stromoerband dagegen ist nichts geändert worden. Als Vertreter der Reichsregierung war bei dieser wichtigen Sitzung der Bundesratsausschüsse der Staatssekretär des Reichsamtes des Innern vr. Delbrück anwesend, als Ver treter der preußischen Staatsregierung hatte sich Eisenbahn minister von Breitenbach eingefunden. Wie schon er wähnt, erfolgte die Zustimmung der vereinigten Bundes- ratsausschüsse zur Schifsahrtsabgabmvorlage mit Stimmen einhelligkeit, die Opposition, welche sich bei der erstmaligen Abstimmung der Bundesratsausschüsse über das Prinzip der Schisfahrtsabgaben bemerkbar machte, ist also gänzlich geschwunden. Damals hatten sich Sachsen, Baden und Hessen, sowie die beiden Reuß mit zusammen 12 Stimmen gegen die Stimmen der übrigen Bundesstaaten gegen die Einjührung von Schissahrtsabgaben in Deutschland erklärt, und zwar aus den bekannten und sehr gewichtigen Er wägungen. Es würde nun in dem Belieben der führen den Vormacht Preußen gestanden Haden, die opponierende Minderheit der Bundesstaaten einfach in den Winkel zu drücken und das Schisfahrlsabgabengesetz zunächst im Bundesrate durch Stimmenmehrheit durchzusetzen Aber vor einem solchen zweifellosen Gewaltakte scheute man an den leitenden Stellen Preußens und des Reiches offenbar denn doch zurück, man wollte kluger- und erfreulicherweise nicht das Odium auf sich nehmen, einer hochwichtigen gesetzgeberischen Maßnahme der Reichspolitik nur auf dem Wege der Majorisierung der widerstrebenden Bundes mitglieder zur Geltung verholfen zu haben. Daher be gann die preußische Regierung Verständigungsverhand lungen mit den in Sachen des Schiffahrtsabgabenprojektes opponierenden Bundesstaaten, und auf diesem Wege ist es dann auch glücklich gelungen, die Opposition zu bestimmen, eine ireundlichere Haltung zu dem Plane der Einsührung von Schisfahrtsabgaben einzunehmen. Namentlich Sachsen und Baden gegenüber ist dies durch erhebliche Zugeständ nisse Preußens auf verkehrspolitischem Gebiete geschehen, während Hessen von Preußen nicht alles erreicht haben soll, was es für seine Zustimmung zu den Schisfahrtsabgaben forderte. Jedenfalls hat aber dies Entgegenkommen Preußens bewirkt, daß die bisherige Opposition in der Frage der Schisfahrtsabgaben zur abgabenfreundlichen Mehrheit abschwenkte, und daß also jetzt de: ganze Schisf- fahrtsabgabengesetzentwurf von den Bundesratsausschüssen einstimmig gutgeheißen werden konnte Dem Plenum des Bundesrates wird nunmehr der Entwurf des Schifsahrts- abgabengesetzes in seiner neuesten Gestalt nächstens zu gehen; wie es heißt, findet am 30. Juni die entscheidende Abstimmung des Bundesrates hierüber statt. Zweifellos wird der Entwurf auch im Plenum keinem Widerspruch mehr begegnen, sondern ebenfalls einstimmig zur An nahme gelangen, womit er dann reis für die parlamen tarische Behandlung im Reichstage sein wird. Letzterer wird vermutlich bald nach seinem im nächsten November bevorstehenden Wiederzusammentritt in die Lage kommen, sich erstmalig mit der Schiffahrtsabgabenvorlage zu be- fassen. Soweit sich die Verhältnisse schon beurteilen lassen, dürste diese hochwichtige Vorlage auch im Reichstage auf keinen einschneidenden Widerspruch stoßen, sondern daselbst vermutlich mit großer Mehrheit schließlich ebenfalls ange nommen werden. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 21. Juni. Der Schuhmachermeister Karl Friedrich August Klotz hier beging heute sein 50- jähriges Bürger-Jubiläum und wurde aus diesem Anlaß durch eine Abordnung der städtischen Kollegien in seiner Wohnung unter Ueberreichung eines entsprechenden Diploms begrüßt und beglückwünscht. Zurzeit besitzt die Stadt Dippoldiswalde 6 Bürgerjubilare. Dresden. Die Dresdner Bürgerschaft bereitet dem König bei seiner am Freitag nachmittag gegen 6 Uhr erfolgenden Rückkehr von der Reise nach Essen usw. einen feierlichen Empfang. Der Bürgerausschuß für vater ländische Kundgebungen zu Dresden hielt am Montag eine Sitzung ab, in der einstimmig beschlossen wurde, dem König aus Dankbarkeit für seine Stellungnahme zur päpst lichen Enzyklika und der Erhaltung des konfessionellen Friedens eine Huldigung darzubringen. An derselben be- teiligen sich sämtliche in Dresden bestehenden nationalen Vereine, sowie die oberen Klassen der Volksschulen und die Schüler höherer Lehranstalten, sowie die Studenten schaft. In dem Spalier, das vom Hauptbahnhof bis zum Altmarkt und von hier bis zum Pirnaischen Platz gebildet werden soll, befinden sich acht Musikchöre. — Das Königlich Sächsische Ministerium des Innern hat bekannt gegeben, daß kaiserliche Fahnengeschenke an nichlpreußische Schützengesellschasten nicht verliehen werden. Bekanntlich erhalten solche nur Krieger- und Militärvereine. — Für die Ankunft des Parsevalluftschisfes in Dresden ist nunmehr Mittwoch, der 29. Juni, und als Tag des Schauslugs über der Stadt und der Rückkehr Donnerstag, der 30 Juni, in Aussicht genommen. -- In Paußnitz bei Großenhain starb plötzlich die 20 jährige Dienstmagd Alwine Matthias infolge Genusses von kaltem Brunnenwasser. Nach dem Abladen von Heu hatte das Mädchen das Wasser im Zustande großer Er hitzung getrunken. Es verschied wenige Stunden darauf unter großen Schmerzen. — Vor einigen Tagen wurde in einer Familie in Langenberg die 14 jährige Tochter vermißt und blieb verschwunden. Die Polizei ermittelte das Mädchen schließ lich in Gera. Es hätte dort dem Vernehmen nach einen Begleiter gefunden, der ihm wahrscheinlich den Kopf ver dreht und es zu diesem Schritt veranlaßt hat. Dem Verführer wird der gerechte Lohn hoffentlich nicht aus bleiben. — Ein recht flauer Geschäftsgang ist seit längerer Zeit in der Strumpfwarenbranche des Erzgebirges zu ver zeichnen. Mehrere Fabriken arbeiten bloß 4 und 5 Tage in der Woche, um nicht Arbeiter ablohnen zu müssen. Der Grund liegt darin, daß der Export von Strumpf waren nach Amerika erheblich zurückgegangen ist. — In einer am Sonntag in Pockau abgehaltenen Versammlung der Vertrauensmänner der konservativen