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Amtsblatt für die königlichen und Wüschen Behörden zu Großenhain und Radeburg Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. s- "X/* 1^7 Erscheinen: Dienttag, Donnerstag, Sonnabend. «/ 10. tvG » Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Sonnabend den L3. September »DA 8 Htg- 61 Aeste, Schröder. vr. Frauenstein. I auf den Parzellen: Golk, Dieraer Hölzchen, Gävernitzer Haide umherstehend, Die Uaiseröegegnung in Alexandrowo. Bereits in unserer letzten Weltschau machten wir auf die Bedeutung des Ereignisses der Kaiserbegegnung in Alexandrows aufmerksam, und wenn jetzt ein großer Theil der deutschen Presse darin mit Jubel die Beseitigung aller deutsch-russischen Differenzen erblickt, so bedauern wir, nicht ganz damit übereinstimmen zu können. Wir stehen den Thatsachen weit nüchterner gegenüber und halten es mindestens für sehr voreilig, solche Schlüsse ohne Weiteres zu ziehen. Wir erinnern uns früherer Zu sammenkünfte großmächtiger Monarchen behufs friedlicher Ausgleichung großer Interessengegensätze, die nicht weniger herzlich als diejenige von Alexandrowo verliefen und auf welche officiöserseits ebenfalls die sanguinischsten Friedens hoffnungen gesetzt wurden, die aber dennoch blutige Kriege nicht zu verhindern vermochten. Wir meinen, daß das scheinbare Nachgeben Rußlands die nothwendige Folge des energischen umfassenden Druckes war, den die deutsche Reichsregierung gegen den Czaren anwandte. Die ent schiedene Annäherung an Oesterreich, welche jenen an die Möglichkeit erinnern mußte, Deutschland werde die Orient pläne der in Oesterreich jetzt zur Herrschaft gekommenen Annexionsparteien unterstützen; ferner der nüchterne Ar tikel der „Deutschen Heereszeitung", welcher den Herren Moskowitern ihre üble Lage bei einem Kriege mit Deutsch land unwiderleglich darthat; endlich auch die Entsendung des Feldmarschalls v. Manteuffel, dieses beim Czaren so hoch angesehenen Mannes, der eine überaus seltene diplo matische Geschicklichkeit besitzt, die unter den schwierigsten Verhältnissen, wenn nicht dauernde, so doch momentane Erfolge zu erringen vermag. Dazu kommt, daß Rußland, trotz aller Allianzrenommistereien, bis heute noch an keiner einzigen Macht einen Rückhalt hat. Deutschland setzte dem Czaren förmlich die Pistole auf die Brust und stellte den selben beinahe vor die Alternative: Eine freundliche Ge sinnung seinerseits oder entschiedene Feindschaft deutscherseits. Da blieb denn dem Kaiser Alexander nichts weiter übrig, als einige Nachgiebigkeit zu zeigen, den früheren Freund zu beruhigen. Er begann damit schon auf der Reise nach Warschau und gab der von der russischen Presse viel und plump verleumdeten Dünaburger Feuerwehr Satisfaction, in dem er sich dieselbe vorstellen ließ und ihre Sache belobte. So dann faßte er den Entschluß, den deutschen Kaiser zu einer Unterredung einzuladen, auf welche Kaiser Wilhelm, wie wir wissen, bereitwilligst einging. Daß die Schwierigkeiten, welche der deutsch-russischeu Freundschaft entgegenstehen, beseitigt worden wären, darf man erst dann glauben, wenn man sieht, daß die russische Presse andere Saiten gegen uns aufgezogen hat. Letzteres ist jedoch Lis jetzt noch nicht der Fall, und das ist verdächtig. In jedem anderen Lande, und wäre es das freieste, würden diejenigen Zeitungen sehr rasch zur Ruhe gebracht werden, welche durch ihr Gebühren der Regierung Verlegenheiten und Sorgen bereiteten, den Frieden mit anderen Mächten gefährdeten. Und die absolutistische, barbarische, russische Regierung sollte nicht eine gleiche Gewalt auszuüben ver mögen? Diese Unregelmäßigkeit erklärt sich nur durch die Annahme, daß die Regierung die deutsch-feindliche Haltung ihrer Presse, wenn nicht befohlen hat, so doch gern sieht. Wenn jetzt die „Agence Russe" behauptet, die Kaiser begegnung in Alexandrowo habe die Unhaltbarkeit aller jener Gerüchte bewiesen, welche von einer Spannung zwischen den beiden Monarchen wissen wollten, — so kommt diese einzelne Stimme nicht auf gegen die Auslassungen der meisten anderen Blätter und gegen das, was, mit diesen übereinstimmend, aus einer Reihe von sonstigen Umständen hervorgeht. Wir hegen die Ueberzeugung, daß zu Alexandrowo die russische Politik nicht im Mindesten zur Umkehr bewogen worden. Gleichwohl halten wir es für möglich, daß die Familienbande, welche zwischen dem Kaiser Wilhelm und dem Czaren Alexander bestehen, jeden Zusammenstoß zwischen Deutschland und Rußland verhindern, so lange der jetzige einzeln und partieenweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Förster Schreyer zu Golk zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Reviervertvaltung Weistig, den 6. September 1879. von Hopffgarten. deutsche Kaiser lebt, und daß die Unterredung in Alexandrowo die verwandtschaftlich-freundschaftlichen Bande fester verknüpft hat. Wer jedoch die einschlagenden Verhältnisse und Per sonen in Anschlag bringt, glaubt nicht daran, daß die deutsch russische Freundschaft den gegenwärtigen deutschen Kaiser lange überleben wird. Endlich wollen wir noch der Aeußerung eines hoch- officiösen Blattes gedenken. Der „Pester Lloyd" sagt nämlich in Bezug auf den Rücktritt des Grafen Andrassy: Vielleicht ist der gegenwärtige Moment aus einem besonderen Grunde für den Rücktritt des Grafen Andrassy der geeignetste. Wir sprechen hier nur eine Vermuthung, aber eine, wie wir glauben, durch mancherlei Thatsachen gerechtfertigte Vermuthung aus, wenn wir sagen, daß die Beziehungen zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland vielleicht schon in nicht ferner Zeit an einen entscheidenden Wendepunkt gelangen dürsten. Wie wiederholt erörtert worden, beginnt mau in Rußland die Größe der Niederlage, welche man trotz so riesiger Opfer erlitten, erst jetzt so recht zu fühlen, Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 1L. November 1879 das dem Seifensiedermeister Franz Louis Schemmel in Großenhain zugehörige Hausgrundstück Nr. 363 des Katasters, Nr. 350 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großenhain, welches Grundstück am 2. September 1879 ohne Berücksichtigung der Ob lasten auf 16500 Mark — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge- und man sucht dafür in erster Linie Oesterreich-Ungarn und Deutschland verantwortlich zu machen. Es wird vielleicht in nicht allzu ferner Zukunft zwischen Wien und Petersburg zu ernsten Erörterungen kommen und es ist vielleicht besser, wenn dann Oesterreich-Ungarn nicht durch diejenige Per sönlichkeit vertreten ist, welche als eigentlicher Schöpfer des Berliner Congresscs gleichzeitig in Petersburg als der eigentliche Urheber der russischen Niederlage betrachtet wird. Vielleicht werden sich dann die Verhandlungen glatter ab wickeln. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, dann wird man in Petersburg und noch mehr in jenen Wiener Kreisen, welche ihren noch immer mächtigen Einfluß nach wie vor zu Gunsten Rußlands in die Waagschale zu werfen geneigt sind, mindestens nicht sagen können, daß die Schwierigkeiten durch den „Magyaren" absichtlich herbeigeführt wurden, A in dessen Adern kein Tropfen von der Milch gut österreichischer Denkungsart, sondern nur das gährende Drachengift der i „Revanche für Vilagos" fließt. Am heutigen Tage ist auf dem die Firma Tzschucke L Otto in Großenhain be treffenden Fol. 155 des hiesigen Handelsregisters verlautbart worden, daß Herr Friedrich Gotthelf Richter daselbst als Mitinhaber der Firma ausgeschieden ist. Großenhain, am 10. September 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. S. macht wird. Großenhain, am 8. September 1879. Königliches Gerichtsamt. Schröder. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 23. September 1879 das dem Handarbeiter Johann Gotthelf Hofmann zugehörige Grundstück Nr. 47 des Katasters, Fol. 43 des Grund - und Hypothekenbuchs für Radeburg, welches Grundstück am 5. Juli 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1001 M. 50 Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Radeburg, am 12. Juli 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Betzing. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Laubach sollen Dienstag, -en 23. September 1879 von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Weistiger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 51 Raummeter weiche Scheite, „ Rollen, Großenhainer UnterhMnB- L AnzchMM Inserate werden Tags vorher bis früh 9 Uhr für 1^7^ die nächste Nummer angenommen. V 15 „ ,, , 4,7 Wellenhundert weiches Reisig, 6 Raummeter eichenes Astreisig, 1 Bekanntmachung. Nach Beschluß des Königlichen Ministeriums des Innern wird mit Rücksicht auf den dermaligen Vermögensstand der Abtheilung für die Gebäudeversicherung bei der Landes- Brandversicherungs-Anstalt der auf das zweite Halbjahr 1879 entfallende, zum 1. October dieses Jahres zahlbare Halbjahresbeitrag von der Gebäudeversicherung zum dritten Theile erlassen und kommt daher nach Höhe von Einem Pfennig von jeder Einheit zur Erhebung. Dagegen bewendet es rücksichtlich der Abentrichtung der halbjährigen Beiträge für die Versicherung industrieller und landwirthschaftlicher Betriebsgegenstände, sowie wegen der Nachzahlung der auf frühere Termine sich berechnenden Stückbeiträge auch rücksichtlich der Gebäudeversicherung, bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Es wird solches zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 6. September 1879. Königliche Brandversichcrungscommission. Frhr. von Teubern. Auf Fol. 209 des hiesigen Handelsregisters ist heute die neuerrichtete Firma E. Uhl- man« in Großenhain und als deren Inhaberin Frau Pauline Emilie verehel. Uhlmann geb. Schlegelmilch daselbst, sowie Herr Franz Uhlmann daselbst als Procurist derselben eingetragen worden. Großenhain, am 10. September 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. S. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 18. September 1879 das dem Wirthschaftsbesitzer Friedrich Gotthelf Herrmann zugehörige Wiese- und Feldgrundstück Nr. 280 und 322 des Flurbuchs, Nr. 137 des Grund- und Hypotheken buchs für Spansberg, welches Grundstück am 30. Juni 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1410 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 11. Juli 1879. Königliches Gerichtsamt. Schröder. Z. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll auf Requisition des Königlichen Gerichtsamts zu Dresden den 241. September 1879 das der Auguste Emilie verehelichten Kötzsch, verwittwet gewesenen Säurig, ge borenen Knöfel in Uebigau bei Dresden zugehörige Feld- und Wiesengrundstück Nr. 223a des Flurbuchs, Nr. 88 des Grund- und Hypothekenbuchs für Biebrach, welches Grundstück am 12. Juli 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 390 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 14. Juli 1879. Königlich Sächsisches Gerichtsamt.