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Freitag, dert 5. Juli. 154. 187S Grzgek.WLssrmnd Heinke. R. Arnold. Heinke. (1-2) circa licitanto »erkauft. str die köntglichm und städtischen Behördm in Aue, GrünhM, Hattenstein, JohanngeorgenstM, Lößnitz, Neustädte!, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Zur Nachachtung bringen wir nachstehend da» Regulativ vom 23. September 2873, da» Etuwohoer» und Fremdenwesen in Schneeberg betreffend, in Erinnerung. Schneeberg, am 2. Juli 1878. 7,000 Stück weiche Brettklötzer und 4,000 Stück Schleifhölzer Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfenutge — Insertion «gebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zelle amtlicher Inserate 2b Pfennige. — JnsrrtiovSannahme für die am Abende erscheinende Nummer bi« vormittag« 10 Uhr. Großherzogliches Forstamt Schlackenwerth, am 3. Juli 1878. Bekanntmachung. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 1». Juli 187« vormittag» 10 Uhr, eine in der Gutswohnung Christian Friedrich Schneider'« in Lößnitz eingestellte Kalbe meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung versteigert Mrden. Lößnitz, am 2. Suli 1878. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt. Herrmann. übenveltliche Dinge al« Thorheit, die Lehre von der der» einstig« Vergeltvng al« eia Kindermärchev, die Hoffnung auf die ewige Seligkeit al« Albernheit, »ie Lirche al« eine verdummungSmstalt. hingrstellt und die Dimer der Kirche mit dm Titulaturen: Pfaffen, Jesuit«^ DmckrlmSmier re. beehrt. Maa ist, um e« kurz zu sag«, so aufgeklärt, so überaus klug, so fouveräu geworden, daß um» eine gött liche AutoKät gar sicht »eh? braucht, »Wucht d«h Auf Anordnung de- König!. Gerichtsamt Schwarzenberg sollen am 8. Juli a. c., von Vormittags 8 Uhr an im Hause Nr. 127 des Korkschneider Friedrich ßßtedel hier, verschiedene Nachlaß- Gegenstände, als: Möbel, Betten, Wäsche, Kleidungsstücke, Musikinstrumente, Maurer- handwerkSzmg rc. öffentlich versteigert werd«. Erstehung-lustige werden dazu einzeladea. (1—2) Raschau, am 2. Juli 1878. Richter, Ortsrichter. Laaesgtschichte. Cip Wort zur Verständigung. Sin griechischer Weltweifer hat den ganz richtig« Satz ausgestellt: „Erkenne Dich selbst." Leider wird diese ^chrhett von Bielen, die noch obendrein zu den Klugen , A» Weis« sich rechnen, nicht befolgt. An der nöthigeu Sechsterkennmiß fehlt «S hmtzatage auch den verschiedenen UMschen Parteien. In der Regel hält sich jede dieser ^«tetru sm die allein richtige und sucht die Schuld au besteh«»« Mißverhältnissen von sich abzuwälzm. mit solch« Lamentation«, gegenseitig« Anklagen A»Bkfchdupsnngm komm« wir aus dem traurigen «jcht heraus. Blelwehr ist zu sag«: alte ßA««t« Wey gesündigt, also nicht bloS die Socialdemo- t mar«. DteLe Socialdemrcrat« zieh« nur rückficht-ls» Gras-Auction. Nächst« Sonnabend. M 6. IM 1878, Vormittags 9 Uhr, soll da« anstehende Wiesen- und Ackersutter aus dm hiesigen Grundstück« de« Klemp ner» Herrn Ernst Schreier parzellmweise und uuter vorherigen Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werd«. ,, Zusammenkunft bet dem Schreierscheu Hause. Grüuhain, am 2. Juli 1878. Goldhahn, Localrichter. 8 1. Jede in Schneeberg Wohnung nehmende Person mit AnSnahme ») der Beamten, b) der Geistlichen, e) der in Schulämtern Angestell ten, 6) der activen Militärpersonen, ist verpflichtet, binnen 8 Tagen vom erfolgten Anzuge 1) ihre Wohnung «ch, dvfera sie nicht selbstständig ist, binnen 3 Tage«, 2) da« Berhältniß, in welchem sie hier lebt (ob al» Commis, GewerbSgehilfe, Arbeiter, Schüler, Lehrling, Dienstbote rc.), an Polizeiexpeditioa-stelle zu meld« und über ihre OrtSangehörigkeit, sowie darüber sich auSzuweifen, daß nicht gegen sie et« AASweisungsgruud nach 8- 3. de« FreizügigkeitSgesetze« vorliegt. ß. 2. Familienglieder, welche sich durch eigne ThäUgkeit »ähren, unterliegen, «venu sie 18 Jahre alt find, derselbe« Anmeldepflicht. K. 3. Die erfolgte Anmeldung wird bescheinigt durch Ausstellung eine» Woh- «mgS- und Eoudition»anmeldeschein» resp. durch Eintrag in da« Gesdwezeugnißbuch. — ilk» ist für letztere», sowie für jeden Anmeldeschein eine Gebühr von 25 Ps. za «trich» Sm, von welcher nur Schüler und Lehrlinge befreit find. Z. 4. Jede Veränderung, I) der Wohnung, 2) de» Erwerb»-, Arbeit«- oder Dtrvpverhältniffe« (Z. 1.) der K. 1 und 8- 2 bezeichneten Person« ist ebenfalls binnen t« 8- 1« gesetzt« Fristen an PolizeiexpeditionSstelle anzuzeigen, wogegen »ä 1) ein mit LS Pf. zu bezahlender Anmeldeschein ausgestellt wird, während »ä 2) eine Umschreibung auf dem betzubringenden Anmeldeschein gegen 25 Pf. Gebühr und ver Eintrag in da» GeMdezeuzvißbuch n-ch Z. 14. der Verordnung vom 10. Januar 1835 erfolgt. 8- 5. Die Anmeldescheine und Gefindezeugnißbücher find binnen 24 Stund« «ach der Ausstellung oder Umschreibung oder dem Einträge den Hausbesitzern oder der« Vertretern, den Principal«, Arbeitgebern, Dienstherrschaften zu übergeben, von dm« sie «Wfzubewahren sind bis nach Lösung de» Conirac Verhältnisse-. 8 6. Die 8- 5. genannten Personen haben dafür Sorge zv tragen, daß die Anmeldung 8- 1- rechtzeitig erfolgt. s. 7. Wenn sie am 9. Tage nach erfolgtem Einzüge, Arbeit«- oder Dienst- ««tritt oder Beginn des ContractverhältnisseS überhaupt noch nicht im Besitze der Aa- MrÜMfcheine oder Gefindezeugnißbücher gekommen find, so hab« sie, um sich gegen die K S. geordnete Strafe zu schützen, Anzeige davon an PolizeiexpeditionSstelle zu machen. 8- 8. Binnen 3 Tagen nach Lösung de» ContractverhältnisseS hoben sie die» « PolizeiexpeditionSstelle anzuzeigm. 8- 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen diese» Regulativ» werden Mit Geldstrafe von 1 bis zu 15 Mark, im ZahlungSunvermSgrnSsall mit entsprechender Haftstrafe geahndet. Wir bringen hiermit nachstehende Bestimmung« der Gewerbeordnung für da» deutsche «eich mit dem Bemerken in Erinnerung, daß etwaige Zuwiderhandlung gegen Heselbeu mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder verhältnißmäßiger Haft zu belegen find. Schneeberg, den 2. Juli 1878. Die Beitragspflichtigen 1878 noch im Rückstände find, werden hierdurch avfgefordert, dieselbe längsten» bi» zum 10. Juli l. Ä. zu berichtigen, da eine anderweitige Zahlungsaufforderung nicht mehr flattfiaden wird. Breitenbrunn, am 3. Juli 1878. die Schlußfolgerungen von alle dem, wa» thnea schon fett langer Zett von gelehrten und gebildeten Leut« al» da» wahre Evangelium angepriefen Word« ist. Halten doch Biele liberal, gebildet sein, und die Grnodlchren de- Christeuthum» Über Bord geworfen hab«, für ein und dasselbe. Ja unzählig« Schrift«, illustrirt und nicht illustrirt, in Zeitungen, in Versammlung«, hat man von Seit« »er Gelehrt« und Gebildeten den Glauben an Der Stadtrath. Heinke. R r. 130. Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen Be schäftigung annrhm« will, hat davon der OrtSpolizeibehörde zuvor Anzeige zu machen Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine «sie W führen, welche deren Namen, Alter, Wohnort, Elte«, Eintritt in die Fabrik- Md Entlassung au» derselben enthält in dem Arbeitslocale av»zvhäua« und dm Poli zei- «d Schulbehörden auf Verlangen in Abschrift vorzuleaen ist. Die Anzahl dieser W-bM« hat er halbjährlich der OrtSpolizeibehörde anzuzei^ Christeuthum wie alten, unnützen Plunder beiSeite wirft. Mit einem ganz absonderlichen Behagen hat tmm in d« frivolsten, hämischesten Weise haS Schewewaffer de« Hwtte» über da», wa« einem Christen da» Heiligste ist, auSge- zoff«, vrrgl. u. a. Kladderadatsch rc. rc. Da» Schei dewasser hat seine Wirkung gethan. Die Zersetzung ist etngetreten. Maa hat dem Volke seinen Gott und Her«, fein« festest« Halt genommen, man hat eine Autorität nach der ander» in Frage gestellt, M« hat nur da» Diesseits verherrlicht und den MaterialiSwu» für da» allein ««nünsttge erklärt. Nun sag« fokgerichtig die VecialtSwocratm: Ihr Herr« habt an« immer und immer wieder vorgesagt: mit dem Jenseits sei eS uichts mehr, vor de« Herrgott droben brauche sich Niaaavtz mehrz« sticht« — s» beawsprachea »tr a,a «her Der Kirchenvorstand. Klotzholz-Auction. Auf der Großherzogltch ToSkana'schm Herrschaft Schlackenwerth (Böhm«) werden am 15. Juli 1878 ftüh 10 Uhr im „Städtischen Gasthause" zu Bärring« ß. 1S1. Die Annahme jugendlicher Arbeiter zu einer regelmäßig« Bescküsü gung darf nicht erfolgen, bevor der Baker oder Vormsmd derselbe« dem Arbettgeber ei« Arbeitsbuch eiugehändigt hat. , , „ Der Arbettgeber hat dieses Arbeitsbuch zu verwahren, der Behörde auf Ver langen jederzeit vorzulegen und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Bat« oder Vormunde des Arbeiter- wieder auSzuhändtgen. Holzauction auf Schneeberger Revier. Im Gasthofe „zum BrüunlaSberg- soll« Mittwoch, den LO Juli Js.» von Vormittags 9ß Uhr an, die im Hohenholz aufbereitetm Vreunhölzer untpr den vor Beginn d« Aaction bekannt z« machend« Bedingung« gegen sofortige Bezahlung versteigert werden, und zwar: 76 Hauf« weiche- Schueidelreißig, 24 Raummeter« Scheitholz und 22 . - Stöcke. Schneeberg, am 4. Juli 1878