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Verordnungsblatt der Kreishanptmannschaft Bautzen zugleich als KonfistorialbehSrde der Oberrausitz. Amtsölati de* Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz s des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichcu der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekarumer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fcrnsprechanschluß Nr. 5U s—— DK Bautzener Nachrichten erscheinen, mit «uSnatzme der Sonn, und Festtage, ISgliL abends. Preis des vierteljährlichen Abonnement« 3 JnserttonSgebükr für den Raum einer Pa». Epattzeiie gewöhnlichen Satzes 12>/, in geeigneten Millen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NnchwciSgcbühr für jede Anzeige und Insertion 20 Pfg-, für briefliche AnSlunsiSerteilung 10 Pfg. (und Porto). LM- Nur bis früh IO Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Biatte Ausnahme. Jnser«»« men die Geschäftsstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Kröling in Beruft»»«, Buhr in Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdorf und von Lindenau in Pulsnitz. Rr. 233. Bekanntmachung. Für den die Gemeinden und Gutsbezirke Guttau, Brösa, Gleina, Lömischau und die Besitzungen unter Brandkaiasternummern 1, 2 und 3 sür Buchwalde umfassenden Standesamtsbezfik ist, nachdem der'bisherige Standesbeamte sein Amt ntedergelegt hat, der Hausbesitzer und Schuhmacher Herr Johann Wilhelm Israel in Gutta« heute als Standesbeamter in Pflicht genommen worden. Bautzen, am 6. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Hemvcl. Die Dampfstratzenwalze des Bauunternehmers F. W. Philipp in Löbau wird voraussichtlich am 8. dss. Mts. auf der fiskalischen Löbau-Zittauer Straße, von Zittau kommend, bis Löbau transportirt werden. Löbau, am 4. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. vou CrauSbaar. Ws. Mehrbietungstermin. Unter Bezugnahme auf die unter dem 25. Mai 1898 erlassene, in den Nummern 123, 126, 130 und 134 dieses Blattes abgedruckte Bekanntmachung, den Verkauf der zum Nachlasse des Mühlenbesitzers Karl Gustav Adolf Lehmann in Bautzen gehörigen, zur Zeit als Roggen- und Graupenmühle eingerichteten so- Penannten Schlcifplanmühle, Foiium 298 des Grund- und Hypothekenbuchs sür die Stadt Bautzen betreffend, wird hierdurch aus Antrag der Lchmannschen Erben bekannt gegeben, daß für das erwähnte Mühlengrund stück einschließlich der vorhandenen Wasserkraft und der Dampf- und Wassermoiore, jedoch mit Ausschluß der inneren Mühleneinrichtung, ein Gebot von 45000 Mk. gethan worden ist. Alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot zu thun beabsichtigen, werden hiermit aufgesordert, den 3. November 1898, Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuwetsen und ihre Gebote abzugeben. Bautzen, am 1. Oktober 1898. Königliches Amtsgericht. I. V-: vr Glauning, Aff. Kühne. Bekanntmachung. Das von der Königlichen Kreishauptmannschast zu Bautzen genehmigte Statut der Schneider-Zwangs-' Innung zu Bautzen, deren Bezirk sich aus die Stadt Bautzen und die Gemeinde Seidau erstreckt, liegt vom 8. d. Mts. ab aus die Dauer von 8 Tagen in der Rathskanzlei zu Bautzen für alle Betheiligten zur Ein sicht aus. Bautzen, am 5. Oktober 1898. Der Stadtrath. vr. Kacublcr. Bürgermeister. R. 1898 Industrie- und Gewerbeschule zu Bautzen. Die Eröffnung der Industrie- und Gewerbeschule zu Bautzen ist auf Montag, den 10. Moder 1898, Nomittags 11 Uhr 'estgesetzt worden. Der hierbei abzuhaltende öffentliche Schulaktus wird in dem Im ersten Obergeschoß liegenden Unterrichtszimmer des Schulgebäudes am Kornmarkte (sogenanntes Conrektorats gebäude) stattfinden. Zur Theilnahme an dieser Eröffnungsfeier laden wir hierdurch ergebenst ein. Bautzen, am 5. Oktober 1898. Der Stadtrath. Sr. Kaeubler, Bürgermeister. G. Bekanntmachung, die Kirchenvorstands-Ergänzungswahl in der Michaelisparochie hier betr. Diejenigen stimmberechtigten Hausväter der evang.-luth. Parochie zu St. Michael hier, welche sich zur Beteiligung an der bevorstehenden Kirchenvorstands-Ergänzungswahl bei ihren Gemeindevorständen ge meldet haben, werden hiermit aufgesordert, diese Wahl Sonntag, den 16. Oktober e., Vormittag '/,12 Uhr nach Beendigung des deutschen Gottesdienstes in der Sacristei der St. Michaeliskirche zu vollziehen und zu diesem Zwecke ihre Stimmzettel, auf denen Vor- und Familienname, sowie Stand und Beruf des von ihnen Gewählten deutlich verzeichnet sein muß, daselbst abzugeben. Die bei der diesmaligen Ergänzungswahl in Frage kommenden Wahlbezirke sind folgende: 1. Doberschau, Preuschwitz, Oberkaina und Boblitz mit Neu-Boblitz; 2. Daranitz, Rieschen, Blöja; 3. Jenkwitz, Zieschütz, Nadelwitz; 4. Burk, Niederkaina, Basankwitz; 5. Lubachau, Teichnitz mit Neu-Teichnitz; 6. Grubtitz, Soculahora, Singwitz anth., Grubschütz. Für jeden Wahlbezirk Ist je ein Vertreter zu wählen. Wählbar sind alle stimmberechtigten Gemeindegliedcr von gutem Ruf, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die ausscheidenden Kirchenvorstandsmtlglieder sind wieder wählbar. Der Herr der Kirche lenke Herzen und Stimmen der Wähler aus Männer seiner Wahl. Bautzen, den 6 Oktober 1898. Der Wahlausschuß. Pfarrer Rüde, Vorsitzender. Hreitag, de« 7. Oktober, abend«. Ei« grelles Schlaglicht auf unsere socialen Verhältnisse wirft manchmal eine einzige Annonce in dem Inseratenteil der Zeitungen. Wer diesen Teil der Zeitungen näher studieren wollte, der könnte sich unschwer ein ziemlich treffendes Bild von den socialen Zuständen der Gegenwart machen. Wie tritt da der Kampf ums Dasein, der lautere und unlautere Wettbewerb in seiner ganzen Rücksichtslosigkeit in die Erscheinung, wie genau läßt sich da der Unterschied zwischen Angebot und Nachfrage aus dem Arbeitsmarkte feststellen, und welche Schlüffe kann man da auf die Vergnügungssucht und den Luxus einer ganzen Gegend ziehen! Man kann wohl sagen, daß sich die sociale Physiognomie einer Stadt oder eines ganzen Bezirks nirgends besser wiederspiegelt, als im Inseratenteile der Zeitung. Selten aber begegnet man einer Annonce, die ein so grelles Schlaglicht auf unsere socialen Verhältnisse wiifl, wie die, welche Schreiber dieses jüngst in einem der ge- lesensten Blätter Sachsens fand: 50 Mk. demjenigen, der eineSchreiberstelle nachweist. Adr.erb. rc. Um <ine Schreiberstelle, die im günstigsten Falle wohl etwa 1000 Mk. jährlich einträgt, dem Inhaber also nur eine sehr bescheidene Existenz gewährt, zu erlangen, wird eine Summe von 50 Mk. ausgeworfen, d. h. der 20. Teil des Jahreseinkommens oder die reichliche Hälfte einer voraus sichtlichen Monatseinnahme werden gern geopfert, um nur Arbeit und Verdienst zu haben! Es muß in der That sehr schlimm um die Existenz eines Menschen stehen und das Arbeitsangebot muß ein ganz enormes sein, wenn der Einzelne gezwungen ist, im Kamps ums Dasein zu solchen Mitteln zu greifen. Wir kennen den Einsender dieser Annonce nicht, aber wir können uns ein deutliches Bild von ihm entwerfen. Wir sehen ihn treppauf, treppab in einer Großstadt steigen; überall klopft er an, wo er denkt, daß er Arbeit finden könnte, überall abweisenden Bescheid, bedauerndes Achselzucken, vielleicht auch offenbar Grobheiten! Sein abgetragener Anzug empfiehlt ihn auch gar zu wenig, sein demütig bescheidenes Wesen imponiert niemandem, sein abgehärmtes Gesicht und sein graumeliertes Haar läßt ihn den jüngeren Bewerbern gegenüber stets den Kürzeren ziehen. „Ja, wenn Sie jünger wären!" tönt es ihm überall entgegen. „Wir nehmen nur Militär-An wärter!" lautet in anderen Fällen die Antwort. Müde und hungrig kommt er heim, wo sein Weib und seine Kinder in banger Erwartung seiner harren. Aber schon sein niedergeschlagenes Gesicht sagt ihnen mehr als Worte: „Wieder nichts!" — Verzweifelnd wirst er sich auf einen Stuhl und bedeckt das Gesicht mit beiden Händen. Er kann die Thränen in den Augen seiner hungernden Kinder nicht sehen. Noch hat er ein paar Groschen in der Tasche; sie waren eigentlich für die heutige Abendmahlzeit bestimmi. Da kommt ihm plötzlich ein Gedanke; er greift nach Feder und Papier und schreibt: 50 Mark demjenigen, der eine Sch reib er st eile nachweift. Adr. erb. u. s. w. und damit eilt er fort in die Druckerei und giebt seine letzten Groschen für die Annonce hin. Der Bettler wird zum Krösus, er verspricht 50 Mk., und will sie gern geben, wenn er nur eine Stelle findet. Ob er sie gefunden hat? — Wir wissen es nicht. Wir wollen es ihm wünschen. Sonst zweifeln wir nicht, daß in einer der nächsten Tage im Palizeibericht folgende Notiz zu lesen gewesen sein wird: „Aus dem fluffe wurde gestern ein männlicher Leichnam gezogen. Nahrungssorgen scheinen den Unglücklichen in den Tod getrieben zu haben.' Oder vielleicht konnte der Polizeibericht von einem Dieb stahl, oder Betrug oder dergleichen etwas erzählen, und wenn die Leser beim Morgenkaffee die Zeitung durchflogen, und an diese Stelle ka uen, da schimpfte wohl der oder jener über die zunehmende Unsicherheit und das arbeits scheue Gesindel, aber keiner dachte wohl daran, daß ein enger Zusammenhang zwischen jener Annonce und diesem Bericht bestehen könnte. Und die Moral von der Geschichte? Sie lautet: Es giebt bei unserer Ueberproduktion an Bevölkerung noch manchen, der gern arbeiten möchte, aber keine Arbeit findet; es geht manches Menschenleben aus Mangel an geeigneter Arbeitsgelegenheit zu Grunde, und was wir darum zum mindesten brauchen, ist ein über große Strecken, womöglich über das ganze Reich ausgebreiteter Arbeitsnachweis. * * * X Die zweijährige Dienstzeit. Die Frage, ob die mit der zweijährigen Dienstzeit ge machten Erfahrungen eine endgültige Umwandlung der drei- jährigen Dienstzeit in eine zweijährige rechtfertigen, be schäftigt mit Recht nicht allein die militärischen Fachblätter, sondern auch die Tageszeitungen; wird sie doch dadurch zu einer brennenden, daß der neue Reichstag sich mit ihrer Prüfung zu befassen hat. Die mit sehr geringer Mehrheit durch den Reichstag im Jahre 1893 angenommene Novelle zum Reichsmilltärgesetze setzte bekanntlich die zweijährige Dienst zeit für die Fußtruppen nur auf die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 1. April 1899, also gewissermaßen probeweise fest. Die Gegner machten damals in der Hauptsache dreierlei gegen die Einführung einer um ein Jahr verkürzten Dienstzeit geltend, nämlich die dadurch verursachte minderwertige Ausbildung der Reservisten und Wchrleute, sodann eine übermäßige Anspannung des Ausbildungspersonals und endlich das Wegfallen eines vor züglichen Disciplinarmittels. Die in Berlin erscheinende „Mili tärzeitung" behandelt diese Fragen in ihrer letzten Nummer sehr ausführlich. Darnach hätte sich die Annahme, es werde die kriegs mäßige Ausbildung der Mannschaften leiden — und das dürste doch der Kernpunkt der ganzen Frage sein — nicht in der befürchteten Weise bewahrheitet, wenn eS sich auch nicht leugnen lasse, daß der sogenannte militärische „Plie", also die allgemein militärische Haltung der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, wenn solche zu Uebungen eingezogen würden, mehr wie früher zur Zeit der dreijährigen Dienstzeit verwischt erscheine, so daß dessen Wiederherstellung eine längere Zeit der ohnehin sehr be schränkten Uebungsdauer gewidmet werden müsse wie ehedem. Hierdurch wird die für die Lösung der übrigen Aufgaben zur Verfügung stehende Zeit zweifellos unliebsam beschnitten, die wirkliche seldmäßige Ausbildung sei dagegen nicht zurück gegangen, was schon dadurch erklärlich sei, daß die größere Zahl der Mannschaften jetzt eigentlich mindestens vier Wochen länger unter der Fahne diene, wie zur Zeit der dreijährigen Dienst pflicht, indem jetzt die Rekruten bereits im ersten Drittel des Ok tober einzutrefsen hätten, während sie sonst erst zu Beginn des November ihre Dienstleistung zu beginnen hatten. Das dritte Dtenstjahr hätte sich thatsächlich der größere Teil der Mannschaften schon früher erspart, weil die Heeresvermehrungen im Jahre 1863 bereits aus Ersparnisgründen zur Annahme des Systems der sogenannten .Königsurlauber", d. h. dazu geführt habe, möglichst viel Mannschaften nach dem 2. Dienstjahre zu beur lauben, um sie dann nochmals während dieses 3. Jahres oder nur ausnahmsweise auf kürzere Zeit znm Dienste einzuziehen, zur Reserve zu übersühren. Durch eine Verlängerung der gesetz lichen Uebungen um wenige Tage ließe sich dem Mangel au militärischer Haltung wohl abhelfen. Darnach wäre die Frage der Ausbildungsmöglichkeit für den Gefechtszwcck innerhalb zweier Jahre im bejahenden Sinne zu entscheiden. Auch in Bezug auf die Disciplin habe sich die Annahme, durch Wegfallen des Drückers, daß schlecht sich führende Leute ein drittes Jahr bei der Fahne behalten würden, als nicht den Thatsachen entsprechend erwiesen, weil die Strafstatistik keine Zu nahme der Strafen seit Einführung der zweijährigen Dienstzeit nachweise. Es bilde das den erfreulichen Beweis dafür, daß der deutsche Soldat aus Ueberzeugung, nicht aber aus Furcht gehorche. Weniger erfreulich kann dagegen nur die Antwort lauten auf die Frage, ob die Ueberanstrengung des Ausbildungspersonales sich in empfindlicher Weise bcthätige. Die übermäßige Anstreng ung des Lehrpcrsonals ist aber nicht unbedenklich. Es kommt hierbei nämlich nicht nur die verkürzte Dienstzeit, sondern auch die bedeutend vermehrte Einstellung von Rekruten in Betracht. Früher bezifferte sich die jährliche Rekrutenquote auf etwa 40 Mann, jetzt erreicht sie aber meist die Zahl von 70 per Com pagnie. Aus diesen 70 Rekruten müssen nun in zwei Jahren eine Anzahl tüchtiger Führer herangebildet werden, weil alle unsere deutschen Dienstvorschriften aus die Selbständigkeit und