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WeMM für Wdmff Tpmdt, Nchen. Mtulrhu und die Umgegenden. Imtsblsll No. 72 1893 Freitag, den 8. September Neber den Entwurf ü f „Was bleibt nun noch den Innungen zu thun übrig? Sie auf die Opferwilligkeit ihrer Mitglieder angewiesen sein! Wie Handwerls mewen wie bisher, bestehen, aber was sie an sogenannten Rechten der Herr Minister von Berlepsch' sich gedacht hat, daß die ge- beginnen sich jetzt bereits die Fachorgane ^äußern. Om v - du Rechte der 88 WOo und 1001, werden ihnen wieder planten obligatorischen Fachgenossenschaften und die aller Rechte legender „erster" Artikel der »Deutschen Tischler Zeitung sagt en. Den geplanten Fachgenossenschaften steht also in entkleideten freien Innungen nebeneinander bestehen werden und vornherein, es seien den geplanten Fachgenofiensch f - z g und Fortbildungs-Schul- ob die Innungen neben jenen gesetzlich überhaupt noch vorhanden 'Migen Aufgaben überwiesen, die bisher zu en Autorität die ganze Kraft gesetzlicher sein können ist uns nicht klar? LI aber könmn wir be^ Autorität zur Verfügung, die Innungen sollen von nun an ganz daß durch solche Gesetzgebung, die für das Handwerk neue ob- Jnnungen heißt es wörtlich: Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne j Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. MetzrbietlmMermin. Die zu dem Nachlaß des. Gutsbesitzer Franz Julius Louis Barthold in Reinsberg gehörigen Grundstücke I. Das Zwei und Einhnlbhnienqut Folium 38 des Grund- und Hypothekenbuchs von Niederreinsberg — bestehend aus den Wohn- und Wirthschaftsgebäuden Cataster Nr. 68 mit 23 990 M. Brandkasse und den 29 Hektar 13,6 Ar—52 Acker 194 ssssRuthen Flächeninhalt umstehenden Flurstücken Nr. 324 (Gebäude, Hofraum und Garten) 59, 60, 61, 319, 320, 321, 3ZZ ZZ3, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334», 3350, 3351), des Flurbuchs mit 1025,10 Steuereinheiten —, II. die Gartennahrung Folmm 47 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederreinsberg — bestehend aus den Gebäuden Cat. Nr. 78 mit 4920 M. Brandkasse und den — Hektar 95,6 Ar—1 Acker 218 OMutben Flächeninhalt umfassenden Flurstücken Nr. 65 (Haus, Hofraum, Garten und Birkenniederwald), 64, 67, 70 des Flurbuchs mit 97,79 Steuereinheiten . sollen und zwar das Gut auf Folium 38 mit allem lebenden und tobten Inventar, Weh, Schiff und Geschirr und der eingebrachten bez. noch anstehenden Ernte, die Wirthschaft ohne Inventar veräußert werden. Für das Gut, Folium 38 mit Inventar und Ernte ist die Taxe von »6391 M. 65 Pfg. — wovon 7691 M. 65 Pfg. aufs Inventar pp. entfallen — und für die Gartennahrung ist ebenfalls die Taxe von 7300 M. — Pfg. bereits geboten worden. Zu Erlangung eines höheren Verkaufspreises wird der 13. September 1893 Vormittags 1g Uhr hiermit als Mehrbietungrternnn anberaumt. Alle diejenigen, welche auf besagte Grundstücke höhere Gebote thun wollen, werden aufgefordert, solche bis zum gesetzten Termine mündlich oder schriftlich anher anruzeigen, jedenfalls aber in dem Termine persönlich zu erscheinen und der weiteren Verhandlung entgegen zu sehen. Die nähere Beschreibung des Grundstücks und seine Belastung kann hier einqesehen werden. Nossen, den 22. August 1893. Königliches Amtsgericht. Die städtische höhere Fortbildungsschule iu Milsdruss bereitet im Anschlusse an ihre I. Bürgerschule (eine 6klassige mittlere mit obligat. Unterricht in Französisch und Latein) in Abt. 2^. für' Psst und Lisenbahn, - - L - das kaufmännische und gewerbliche . - - 0. - das landwirtschaftliche Fach vor. Ausnahme: Michaelis und Ostern. Unterricht wird von 11 Lehrkräften erteilt. — Der einjährige Besuch entbindet von dem der obligat. Fortbildungsschule. — Prospekte durch Schuldir. Gerhardt. für die Rgl. AmtshauxLmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt.— Dienstag, den 12. dies. Mon., 10 Uhr Vormittags gelangen an hiesiger Gerichtsstelle 1 Pf^d 1 Brettwagen, 1 Pferdegeschirre, 1 Peitsche und 1 Taschenuhr zur öffentlichen Versteigerung. Wilsdruff, den I. September'1893. Sekr. »US« n, Ger.-Vollz. Bekanntmachung, die Einrichtung der Schankstätten betr. Die Kömgliche Amtshauptmannschaft mit dem ihr beigeordneten Bezirksausschüsse hat beschlossen, zur Abstellung vielfach hervorgetretener Unzuträglichkelten in Zukunft das Vorhanden sein ausreichender Bedürfnißanstalten in allen, auch den bereits bestehenden Schankstätteu und eine entsprechende Beleuchtung der letzteren sicherzustellen und zu diesem Behufe sur den Ver waltungsbezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen folgendes anzuordnen: 1-, Die Gast- und Schänkwirthe aller Art haben, und zwar, insoweit ihnen dies nicht bereits bei Ertheilung der Erlaubniß zu ihrem Gewerbebetriebe auferlegt worden ist, binnen längstens H Wochen vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet in den Häusern, in welchen sie die Gast- oder Schankwirthschaft betreiben, oder in der unmittelbaren Nähe solcher an einer von den Schankräumen aus gut zugängigen, im Uebrigen aber dem allgemeinen Verkehre abgewendeten Stelle geeignete, der Größe und Frequenz der betreffenden Schankstätte entsprechende Bedürfnißanstalten und zwar mit für beide Geschlechter getrennten und hiernach kenntlich gemachten Zugängen und Räumen versehen, zur Benutzung für die Gäste einzurichten und jederzeit rein und in Stand zu halten, bez. zu desinfizieren. , . Diese Bedürfnißanstalten sowohl als auch die Zugänge zu denselben und nicht minder die dem Gast- und Schankwirtschaftsverkehre dienenden Hausfluren sowie die Vorplätze vor den zum Betriebs der Schank- oder Gastwirthschaft benutzten Hausgrundstücken sind Seiten der betreffenden Wirthc allabendlich von dem Beginne der Dunkelheit an bis zum Schluffe der Schankstätte in genügender Weise zu erleuchten. k r « , o-, Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden — unbeschadet etwaigen weiteren gewerbepolizeilichen Einschreitens — in jedem Falle mit Geldstrafe vis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. ... . cm c r ^ndem Solches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, erhalten die Grtsbe Hörden Veranlassung, für die strenge Durchführung obiger Maßnahmen besorgt zu sein und Zuwiderhandlungen innerhalb ihrer Zuständigkeit zu bestrafen, bez. zu dem Ende anher anzuzeigen. Meißen, am 30. August 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. lrkircl'bncl?. Bekmmtmachung, die JnvaliditäLsversicherung betr. Die Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen hat in allen Theilen des Landes eine große Anzahl von Aerzten als ihre Vertrauensärzte zu dem Zwecke bestellt, bei Geltend machung von Ansprüchen auf Invalidenrente festzustellen, ob dauernde Erwerbsunfähigkeit des Rentenansvrechers vorliegt. Es ist nun den Rentenansprechern freigestellt, zur Fübrunq des ilmen obliegenden Nachweises des Eintrittes ihrer dauernden Erwerbsunfähigkeit das erforderliche ärztliche Zeugmß bei den bestellten Vertrauensärzten der Versicherungsanstalt unentgeltlich zu erwirken, so daß den Ansprechern weder für die Ertheilung des Zeugnisses selbst noch für die vorgängige Unter suchung Kosten erwachsen. Das von einem solchen Vertrauensärzte ausgestellte Zeugmß wird nicht dem Rentcnansprecher ausgehändigt, sondern von dem Vertrauensärzte unmittelbar der unteren Verwaltungsbehörde, bei welcher der Rentenanspruch anzubringen ist, zugefertigt D>e Auswahl unter den von der Versicherungsanstalt bestellten Vertrauensärzten ist den Rentenansprechern überlassen. Welche Aerzte als solche Vertrauensärzte jeweilig bestellt und demgemäß zur unentgeltlichen Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse über den Mangel oder die Fortdauer der Erwerbs fähigkeit verpflichtet sind, muß in jedem einzelnen Falle von dem Nentenansprecher selbst in Erfahrung gebracht werden, da die Stellung als Vertrauensarzt der Versicherungsanstalt kündigungslos niedergelegt werden kann, und somit eine Uebersicht über das Personal au Vertrauensärzten Geliung für einen längeren Zeitraum nicht besitzen würde. Meißen, am 1. September 1893. Körrrglrche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach.