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i.d.Bl. a-Q., der -mann nimmt us den bische- fterin sucht >er An- vr. Örn- ther Frj- er r- rf in geb- oeckel ll in gier- s der Irl- ,eb- en. cma Sr. W. rw. Ze- Hel y in Frl. ,ur a> ter che :il- m, rn en No. ISS. d«. «. J«n. 1872. Aachener W Aachrichten. Lreisbiatt fiir den Kreis-Directions-Lyirk Santzen. . Amtsblatt für die Gerichts» und Verwaltungsbezirke Vautze«, GchirgiSwalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt nnd Reilhena«. Redacteur und Verleger: E. M. Mouse in Bautzen. Bekanntmachung der Kreis-Dtrection zn Bautze«, die revidirte Hebammen-Ordnuug betreffend. Nachdem da- Königliche Ministerium des Innern eine Anzahl Druckexemplare der im Gesetz- und Vervrdnungsblatte erschienenen Verordnung vom 8. Mai 1872 und der dadurch publicirten revidirten Hebammen-Ordnuug und Hebammcntaxe anher hat gelangen lassen, so wird dieß den Polizei- obrigkeiten des hiesigen Regierungsbezirks mit dem Bemerken bekannt gemacht, den Bedarf an den nach tz 3 der gedachten Verordnung den schon an gestellten, bez. den künftig anzustellenden Hebammen auszuantwortcnden Druckexemplaren bei der Canzlei der unterzeichneten Kreis-Direction zu beziehen, bezügliche Bestellungen bei der Ministerial-Canzlei aber zu vermeiden. Bautzen, am 1. Juli 1872. Königliche K r e i S - D i r e t t i o n. do« von Zezschwitz- Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen den S. September dieses Jahres die Carl Gottlieb Hänsel in Weif« zugehörigen Grundstücke, als: 1) die Nahrung Cat.-No. 103 und Fol- 239 des Grund- nnd Hypothekenbuchs für Weis«, 2) die Baustelle Fol- 247, 3) die Grundstücke Fol. 234 und 4) die Grundstücke Fol- 235 des Grund- und Hypothekenbuchs für Weifa, welche am 1. Juli 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus ->ü 1) 3284 Thlr- - - - - »ä 2) 30 - — - — - aä 3) 547 - — — - Lä 4) 414 - — - — - gewürdert worden sind, nothwendiger Weise und zwar aus Antrag in der Nahrung Cat.-No. 103 zu Weifa versteigert werden, was,unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Erbgericht zu Weifa aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schirgiswalda, am 2. Juli 1872. Königliches Gerichtsamt. In Vertr-: Lehman«, Aff. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 12 September dieses Jahres das dem Weber Franz Kunze antheilig zugehörige Hausgrundstück No. 279 des Catasters und Fol. 264 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schirgiswalda, welches Grundstück am 27. Juni 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 90« Thlr. -- -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schirgiswalda, am 2.Juli 1872. Königliches Gerichtsamt. In Vertr.: Lehmann, Aff W-rkaKistMKehuttg. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll * de« 12. September 1872 das dem Oeconvmen Bernhard Richter in Reichenau zugehörige Hausgrundstück No. 416 des Katasters sür Reichenau und No. 310 des Grund- und Hypothekenbuchs für Reichenau, welches Grundstück am 18-Juni 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 80« Thaler — s — - gewürdert worden ist, nothwendigec Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Reichenau, am 27. Juni 1872. Königliche- GerichtSamt. — CaSPari. Berthold- Monats-Vieh markt in Elstra Dienstag, den 9. Juli. Elstra, den 3. Juli 1872. Der Stadtgemetnderath. Lchurig, Brgrmstr. Telegraphische Korrespondenz. Cottbus, 3. Juli. (W. T. B) Der heute früh 8 Uhr von Sorau emtreffende Personenzug entgleiste beim Einfahren in den Bahnhof. Der Maschinenführer ist sehr schwer verletzt worden, ein Packwagen ist zertrümmert. Beru, 3.Juli. (W. T. B.) National rath. Anläßlich der Berathung des Geschäftsberichtes de« Bundesraths interpellirte Borel lNeuenburg) den Bundesrath wegen der Proklamation, die Don Carlos von Genf aus an das spanische Volk erlassen hat. Der Bundes ¬ präsident Welti erklärte darauf, sowohl der Bundesrath als auch die Genfer Regierung habe Don EarloS eine auf diese Proklamation be- jügliche Mittheilung zugehen lassen. Derselbe habe aber zu jener Zett Genf bereits verlassen gehabt und befinde sich auch jetzt noch außerhalb der schweizerischen Grenzen. Die Schweiz könne wegen jenes Aufrufs keinesfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Rom, 3. Juli. (W. T. V.) Ein Rundschreiben de-Erz bischof- von Neapel an die Pfarrer seiner Diöcese, worin er die selben auffordert, ihre Pfarrkinder von der Nothwendigkeit der Bethet-