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chönburger Tageblatt Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Lunzeuak, Lichtenstein-Callnberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbeztrke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. tt-lich «u »«»nah«, der Lage »ach r»mt- und Festtagen. »an Inseraten für die nächster, scheinende »mm«« »i« nachmittag» S Uhr. «teunementrprei« beträgt vierteljähr lich 1 Ä». »S Pf. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster, in Langenchur«. dorf bei Herrn H. Etiegler; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgaffe; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; iu Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. —— ««d Waldenburger Anzeiger MMM für de« Mdtrath z« W«tde»d»rg. Sonnabend, den 13. Februar 18SL M 3«. Witteruugsüericht, ausgenommen am 12. Februar, nachm. 4 Uhr. Vsrometerstaud 761 mm. reductrt auf den Meeresspiegel. Thermometerstaud -s- 6° 0. (Morgens 8 Uhr -I- 4,5°.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 78°/°. ThauMukt -s- 2 Grad. Windrichtung: West. DaherWitternugSam-fichte« für den 13. Februar: Vorwiegend trübes Wetter mit Neigung zu Niederschlägen. Temperatur wenig verändert. AmckmW M Wgmchck VMtMrs haben noch Sonnabend, den 13. Februar, Vormittag '/«12—12 Uhr und Hauschmauu, oauä. rsv. will. "Waldenburg, 12. Februar 1892. Mit dem Inkrafttreten der Gewerbeordnungsnovelle am 1. April treten bezüglich der geschützten Personen eine Reihe theils neuer, theils erweiterter Bestimmun gen in Kraft. Während zu den geschützten Personen bisher nur Kinder und jugendliche Arbeiter gehörten, treten alsdann auch die erwachsenen Arbeiter weiblichen ' Geschlechts über 16 Jahre in diese Kategorie ein. Die Altersgrenze für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Kindern wird vom 12. auf das 13., eigentlich auf Kas 14. Lebensjahr erhöht. Kinder unter 13 Jahren j dürfen in Zukunft in Fabriken gar nicht, von 13 bis 14 Jahren nur dann beschäftigt werden, sofern sie , nicht mehr zum Besuche der Volksschule verpflichtet t sind. Da das letztere die Regel bildet, so ist nach dem 1. April industrielle Kinderarbeit im Prinzip aus- , geschlossen; sofern dieselbe zulässig bleibt, darf sie 6 Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute von 14—16 Jahren dürfen nicht länger als 10 Stunden täglich in Fabriken beschäftigt werden, und wird für diese, wie auch für Kinder die Nachtarbeit (von 8'/« Uhr abends bis 5'/r Uhr morgens) verboten. Be- treffs der Abmessung der zur Unterbrechung der Ar- ! beitszeit vorgeschriebencn Pausen bleibt es im Wesent lichen bei den alten Anordnungen, neu ist die Bestim- ' Mung, nach welcher während der Pausen nicht nur s die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter verboten ist, sondern auch deren Aufenthalt in den Arbcitsräu- men nur dann gestattet werden darf, wenn diejenigen j Theile des Betriebes, in welchen jugendliche Arbeiter ' beschäftigt sind, für die Zeit der Pausen völlig einge stellt werden, oder wenn der Aufenthalt im Freien nicht thunlich und andere geeignete Aufenthaltsräume ohne unverhältnißmäßige Schwierigkeiten nicht beschafft werden können. Als eine Uebergangsbestimmung wird , jedoch in Artikel IX der Novelle bestimmt, daß für i diejenigen Kinder und jugendlichen Arbeiter, welche be- reits vor Verkündigung des Gesetzes, also vor dem 1. Juni 1891, in Fabriken oder denselben gletchge- stellten Betrieben beschäftigt waren, die alten Vor- schriften bis zum 1. April 1894 in Kraft bleiben. Für Arbeiterinnen, d. h. erwachsene weibliche Per» i sonen über 16 Jahre, tritt zunächst das Verbot der Nachtarbeit mit dem 1. April in Kraft. An Sonn- j abenden und Vorabenden von Festtagen dürfen dieselben nicht länger als bis 5'/r Uhr nachmittags beschäftigt j werden. Die Arbeitsdauer darf für erwachsene Ar- j beiterinnen 11 Stunden, an Vorabenden der Sonn- i und Festtage 10 Stunden künftig nicht überschreiten. Zwischen den Arbeitsstunven muß denselben eine ein- § stündige Mittagspause gewährt werden; haben sie f ober ein Hauswesen zu besorgen, so muß ihnen, i sofern die Mittagspause nicht mindestens 1'/r j Stunden beträgt, das Verlassen der Arbeit eine halbe Stunde vor der Mittagspause auf ihren ! Antrag gestattet werden. Auch für Arbeiterinnen j tritt mit dem 1. April die bisher nur für jugend- f liche Arbeiter üblich gewesene Anzcigepflicht an die Ortspolizeibehörde ein. Nur wegen außergewöhnlicher ! Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Unternehmers ' die Beschäftigung von Arbeiterinnen bis 10 Uhr abends > (außer Sonnabend) Seitens der unteren Verwaltungs behörde für zwei Wochen gestattet werden. Jedoch darf alsdann die tägliche Arbeitszeit 13 Stunden nicht überschreiten und demselben Unternehmer diese Er- laubniß nur für höchstens 40 Tage im Jahre ertheilt werden. Für mehr als zwei Wochen und länger als 40 Tage im Jahre kann die höhere Verwaltungs- behörde die gleiche Erlaubniß ertheilen, sofern die Arbeitszeit so geregelt wird, daß ihre tägliche Dauer im Durchschnitt der Betr'ebstage die regelmäßige ge setzliche Arbeitszeit nicht überschreitet. (65 Stunden wöchentlich.) Lassen aber die Natur des Betriebes oder Rücksichten auf die Arbeiter selbst in einzelnen Fabriken erwünscht erscheinen, für Arbeiterinnen oder jugend liche Arbeiter die Arbeitszeit dauernd anders zu regeln, so kann solches bezüglich der Pausen die höhere Ver waltungsbehörde, im Uebrigen der Reichskanzler ge statten. Dies gilt insbesondere auch wegen der Nacht arbeit, eine Verlängerung der Arbeitszeiten kann je doch aus diesem Grunde nicht statlfinden. Während die vorstehende Ausnahmezulaffung sich auf den einzelnen Betrieb bezieht, kann der Bundesrath für ganze Kategorien von Betrieben, sofern technische Nothwendigkeiten es erheischen, generelle Ausnahmen zulaffen. Bezüglich der Nachtarbeit erwachsener weib licher Personen kommt schließlich noch in Betracht, daß, wo Arbeiterinnen über 16 Jahre vor dem 1. Juni 1891 in der Nachtzeit beschäftigt wurden, die Landes centralbehörde die Erlaubniß ertheilen kann, längstens bis zum 1. April 1894 solche Arbeiterinnen in der bisherigen Anzahl in der Nachtzeit weiter zu beschäf tigen. Jedoch nur dann, wenn die Fortführung des Betriebes im bisherigen Umfang bei Beseitigung der Nachtarbeit Betriebsänderungen bedingt, welche ohne unverhältnißmäßige Kosten nicht früher hergestellt wer den können. Die Nachtarbeit darf jedoch in 24 Stun den die Dauer von 10 Stunden nicht überschreiten und muß in jeder Schicht durch eine oder mehrere Pausen in der Gesammtdauer von mindestens einer Stunde unterbrochen jein. Tagschichten und Nacht schichten müssen wöchentlich wechseln. Bei dem Näher rücken des Termins, zu welchem diese Bestimmungen Geltung erlangen, dürfte es im Interesse der gewerb lichen Kreise und ihrer Arbeiter liegen, wenn das zur Erlangung etwa nothwendiger Ausnahmebesuznisse Er forderliche nicht bis zum letzten Augenblick hinaus geschoben würde. Politische Mm-schau. Deutsches Reich. Am Donnerstag Vormittag arbeitete der Kaiser längere Zett allein. Dann unternahm Se. Majestät eine Spazierfahrt nach dem Thiergarten und eine Pro» menade daselbst und sprach auf dem Rückwege im Reichs kanzlerpalais vor, um einen Vortrag entgegenzunehmen. Nach dem Schlosse zurückgekehrt, nahm der Kaiser den Vortrag des Chefs des Militärkabinets entgegen und empfing später den Besuch des Kronprinzen von Schwe den. Am Abend fand im Weißen Saale des Schlosses eine größe Ballfestlichkeit statt, zu welcher gegen 1500 Einladungen ergangen waren. Zur Ausführung der Ballmusik war die Kapelle des 2. Garderegiments z. F. befohlen. Die Kaiserin, welche an einem leichten Jnfluenzaanfall erkrankt ist, mußte auch Donnerstag noch das Zimmer hüten, doch hat sich der Zustand er heblich gebessert. Der „Hann. Cour." schreibt: „Alle Gerüchte über eine beabsichtigte Betheiligung des Fürsten Bismarck an den Berathungen des preußischen Herrenhauses über das Volksschulgesetz haben nach Versicherung von Per sonen, welche den Verhältnissen näher stehen, auch nicht entfernt eine thalsächliche Unterlage. Die Aerzte und die Familie des Fürsten beharren nach wie vor da rauf, daß sich derselbe nicht durch parlamentarische Vorgänge aufrege und sich von denselben einstweilen in jeder Beziehung fern halte." Aus Kairo wird berichtet, daß Major von Wiß mann mit seinem Adjutanten und Arzt, Or. Bumillcr, in Oberägypten angekommen ist. Die Reise geht nach Wadi-Halsa, der letzten ägyptischen Garnison am Su dan. Der „Reichsanz." veröffentlicht Mittheilungen aus dem Geschäftsbericht des Reichsversicherungsamtes für 1891. Darnach hatten die 1892 anerkannten 132,917 Altersrentenansprüche eine Jahresausgabe von 16,6 Millionen Mk. zur Folge, wovon das Reich 6,6 Mill, zu tragen hat. Der durchschnittliche Jahresbe trag einer Altersrente stellt sich auf 125 Mk. An Invalidenrenten wurden von Versicherungsanstalten 27 mit zusammen 3065 Mk. Jahresrente bewilligt. Aus Kiel geht die telegraphische Nachricht ein, daß der auf der Germaniawerft beschäftigte Techniker Ahl- rot aus der Haft entlassen worden ist, weil sich die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen sich als grundlos erwiesen haben sollen. Es handelt sich um eine An klage wegen Spionage. Der Ostdeutsche Handwerkerbund will, wie aus Breslau mitgetheilt wird, auf dem bevorstehenden Hand werkertage in Berlin den Antrag einbringen, eine selbst ständige Handwerkerpartei zu dründen, und dement sprechend bei den Wahlen thunlichst eigene Candidaten aufzustellen, in jedem Falle aber nur einem Candidaten die Stimme zu geben, der sich bindend auf das Hand werker Programm verpflichtet. Angesichts der Verhaftungen von Anarchisten in Berlin erscheint, so schreibt die Kreuzztg., die Annahme berechtigt, daß die Polizei einem anarchistischen i Compiotte auf die Spur gekommen ist und dasselbe vereitelt hat. Man wird in der Muthmaßung nicht fehlgehen, daß der zweimalige Versuch, das Königs berger Schloß in Brand zu stecken, mit dem Complotte im Zusammenhang steht. Nachdem die Absicht, einen neuen Arbeiter-Welt- feier tag auf den 1. Mai eims jeden Jahres anzu- setzen, sich als eine lächerliche Ueberhebung der social» demokratischen Parteiführer erwiesen hat, sind die Her ren nunmehr mit einem unendlich verkleinerten Pro- jecl hervorgetreten. Sie wollen nämlich in diesem Jahre die günstige Gelegenheit benutzen, um den auf einen Sonntag fallenden 1. Mai nach ihrer Weise zu feiern. Es sollen Festabzeichen, Festkarten, Festnummern foctaldemokratischer Zeitungen ausgegeben und auch auf eine Gleichartigkeit der Feier in ganz Deutschland hin- gewirkt werden. Der preußische Eisenbahnminister Thielen empfing