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ochenblatt Fernsprecher: stst Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. SS. Freitag, den 31. Dezember Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei de» Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. VereinSinfcrate müssen bis Freitags nachmittags S Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon anfg-g-ben werden. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle betr. In Gemäßheit § 57 der deutschen Webrordnung vom 22. November 1888 werden alle km Jahre 1890 geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Gemeindebezirke ihren dauernden Aufent halt bez Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1910 bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1890 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Militärgeburtsschein) welches von den betr. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militär pflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen rc.) zumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufent halt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Be richtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem Unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde od^r Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu S Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 28. Dezember 1909. Der Gemeindevorstand. Vog-l. Bekanntmachung Die nächste Reinigung der Schornsteine findet in hiesiger Gemeinde vom 3. bis 11. Januar 1910 statt. Reichenbrand, am. 29. Dezember 1909. Der GememdeoorsLand. - Vogel. Bekanntmachung. Nach 8 22 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepslicht mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr voll endet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. ^ Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stamm- der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1910 behufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten sich persönlich anzu melden. Dabei ist von denen, die sich zum ersten Male anmelden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Meldepflichtigen der früheren Jahrgänge aber der Losungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht nach 8 57 > der deutschen Wehrordnung an Eltern, Vormünder, Lehr- und Brot oder Fabrikherren die Aufforderung, den in 8 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachzukommen und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden mililtärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen, Rabenstein, den 1. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Brosche. Anmeldung für die Schule zu Rabenstein. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1910 schulpflichtig werden, findet statt Dienstag, den Januar, 2—4 Uhr, für Knaben, Freitag, den 14. Januar, 2—4 Uhr, für Mädchen, Schulpflichtig sind die Kinder, die bis Ostern 1910 das 6. Lebensjahr vollenden. Doch können auf T^unsch der Eltern^ oder Erzieher auch solche Kinder aufgcnominen werden, die bis zum 30. Iuni 1910 wärts geborenen Kinder 1. der Impfschein, 2. die Geburtsurkunde mit Taufvermerk. Rabenstein, im Dezember 1909. Steinbruck, Dir. Revision der Mähe, Gewichte, Wagen und Messwerkzeuge. Gesetzlicher Bestimmung zufolge sind die im öffentlichen und gewerblichen Verkehre benutzten Matze, Gewichte, Wagen und Metzwerkzeuge durch öfteres Nachsehen in den Verkaufsstellen rc. zu revidieren. Um die hiesigen Gewerbetreibenden und sonst in Frage kommenden Personen vor Unan nehmlichkeiten zu bewahren, wird ihnen hiermit bekannt gegeben, daß zum Privatgebrauche zwar ungestempelte Maße rc. verwendet werden dürfen, daß aber, wenn derartige unrichtige Meßwerkzeuge 4N. <-i.«<ryr -zriHleich -4Ü». öffentlichen Verkaufsraum benutzten Wohnzimmer 11. dgl. vor-eiunden werden, die Vermutung ihres Gebrauches zum gewerblichen Verkehre begründet ist und daher ein polizeiliches Einschreiten zu erfolgen hat. Gleichzeitig werden die hiesigen Landwirte bei Vermeidung von Weiterungen daran erinnert, daß ihre Wagen und Gewichte, die sie zum Verkaufe ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und ihres Viehes benötigen, der Nacheichung unterliegen.. Rottluff, am 28. Dezember 1909. Der Gemeindevorstand. Gefunden. Rotttuff, am 29. Dezember 1909. Der Gemeindevorstand. Strumpflegerinnen, Repassiererinnen, Plätterinnen, Legerinnen, sowie Mädchen für leichte Handarbeiten sucht Mitteldeutsche Trikotagen- und StriWssabrik Reichenbrand. Rabenstein. Die Kinderaufführung hatmit einer Einnahme von 409,28 M. abgeschlossen. Dieser Einnahme steht eine Ausgabe von 116,20 M. (Garderobe 39,60 M., Noten 31,45 M., Druckkosten 21,75 M., Feuerwehr und Derläge 23,40 M.) gegenüber, sodaß der Reingewinn 293,08 M. beträgt, Davon erhielt die Hälfte (146,54 M.) die Kasse der Gcmeindekrankenpflege, die übrigen 146,54 M. sind im Sparkassenbuch Nr. 2915 der Sparkasse zu Rabenstein festgelegt als Stiftung „Kinderaufführung,- für besondere Unterstützungssälle. — Alle Mitwirkendcn, auch die kleinen und kleinsten, können sich über diesen klingenden Erfolg ihrer Mühen und ihres kindlichen Spieles von Herzen freuen. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reicheubraud vom 24. bls 30. Dezember 1909. Geburten: Dem Eisenformer Max Martin Demmler 1 Knabe; dem Kaufmann Johannes Arno Arnold 1 Knabe; dem Fleischer Karl Emil Sacher 1 Knabe. Eheschließungen: Der Handschuhwirker Friedrich Wilhelm Fischer mit^Marie Martha g^sch. Tischendorf^geb. Reichel,^beide Wohnhaft in Reichenbrand. Sterbefälle: Dem Geschirrführer Hugo Karl Frohburg 1 Sohn, I Monat alt. 'Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Siegmar vom 23. bis 28. Dezember 1909. Geburten: Dem Ofensetzer Ernst Bruno Haase 1 Mädchen; dem Fräser Otto Paul Müller 1 Knabe. 'Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Radensteiu vom 23. bis 30. Dezember 1909. Geburten: Dem Eisenformer Paul Emil Meier 1 Sohn: dem Guts- besitzer Otto Bruno llhlich 1 Tochter. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 21. November bis 29. Dezember 1909. Gehrten: Dem Gärtner August Herden 1 Tochter. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Silvester, Freitag den 31. Dezember nachmittag ö Uhr Silvestergottcsdienst. Am Ncnjahrstag, Sonnabend den 1. Januar 1810 vormittag 9 Uhr Prcdigtgottesdienst. Am Sonntag n. Neuj. den 2. Januar 1910 vorm. 9 Uhr Prcdigtgottesdienst. Parochie Rabenstein. Am Silvester, Freitag den 31. Dezember nachmittag 6 Uhr Silvcstermctte. Am Neujahrstag, Sonnabend den 1. Januar 1910 vorm. 9 Uhr Festprcdigtgottesdicnst mit Beichte und heil. Abendmahl. Am Sonntag n. Neuj. de» 2. Januar 1910 vorm. 9 Uhr Prcdigtgottesdienst. Abends 6 Uhr ev. Jünglings- verein im Pfarrhause. Am Donnerstag den 6. Januar 1910 Epiphanien fest: Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. (Kollekte zum Besten der Heidenmisston.) Vorm. 11 Uhr Kindergottcsdienst. ZMmin,Milcht". MMtili. Donnerstag, den 6. Januar (Hohneujahr) nachm. 4 Vs Uhr findet in Köhlers Restaurant Generalversammlung statt. Tagesordnung: 1. Rechnungsablage 1909. 3. Stiftungsball betreffend. 4. Vereinsangelegenheiten. Ilm recht zahlreiche Beteiligung bittet der Vorstand. Möbliertes Zimmer in Reichenbrand, Nähe Siegmar, ab 1. Januar an anständigen Herrn zu ver mieten. Zu erfragen in der Exped. d. Bl. Stube mit Alkoven sofort oder später zu vermieten Reichenbrand, Hoferstraße 86. Schölle Halb-Mge in Reichenbrand für 1. April 1910 zu vermieten. Näheres in Bahners Buch handlung, Siegmar. Eine Wohnung zum Preise von 150—180 Mk. in Raben stein zu mieten gesucht. Offerten unter R. 0. bei Herrn Emil Winter niederzulegen. Vognsv in sllsn ?i-si8lagsn, empL-llt im kilirsI-VkrltSuf llkiikenk kvMdirkMkrei SI^QIVl/M. Wohnungsgefuch: Kleine Halbetage mit zwei Kammern in Siegmar. Angebote in die Expedition Zurufen ^ Offerten mit Preisangabe an Frau L. verw. Naumann, Chemnitz, Weststr. 37 erbeten. Kleines schönes Logis mit Zubehör sofort oder später zu ver mieten Rabenstein, Antonstr. 25V. Giebelstube mit Alkoven zu vermieten Rottluff No. 3-Ib. Heute frischen Schellfisch.