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Amts- uns änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. IN. l.50einjchliebl r des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der ? humoristischen Beilage „Seifenblasen"in der » Expedition, beiunserenBotzxnsomiebei allen Z Reichspostanstalten. t Tcl.-5ldr.: Amtsblatt. LIS Eibenstock, Larlrfeld, Hundshübel, ^UUvvtUlt Neuheide,Gberstützengrün,Schönheide, SchSnheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, wildenthal usw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannedohn in Eibenstock —. — sr. Jah««««-. Mittwoch, de» 26. Mm Z Erscheint täglich abends mit Ausnahme der ! Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag. z Anzeigenpreis: die klcinspaltige Zeile 12 ; pseanige. ImamtlichenTeilediegespaltene ! Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. NO. ISIS Mit Rücksicht auf wiederholte Verschleppungen der seit einiger Zeit im beachtlichen Rückgang begriffenen Ma«b ernst Manenfenche durch Schlachtvieh wird hiermit folgen, de» bestimmt: 1. Die durch 8 45 unter « Abs. 2 der Au»führung»o«rordnung vom 7. April 1912 zum Viehseuchen-,setz (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 5kl vorgeschriebene bezirk-tierärzt« ltche Untersuchung de» zur Schlachtung bestimmten Klauenvteh«, von der durch Verordnung vom 12. September 1914 (Sächsische Staat»zeitung Nr. 215 und Leipziger Zeitung Nr. 216) bi» auf weitere» entbunden worden war, hat wieder stattzufinden. 2. Die Polizeibehörden der Bestimmung»ort« oder der Marktort« von Klau«nvieh, da« nach Sachsen eingeführt oder innerhalb Sachsen» au» einem Ort« nach «inem ander«« od«r auf einen Markt geschafft wird, haben streng darauf zu halten, daß di« für solch«» Vieh b«t. zubringenden Ursprungszeugnisse (8 45 unt«r » drr angezogrnrn Au»führung«vtrordnung) ordnung»mäßig abgegrben w«rd«n. Hirrauf haben insbesondere auch die BezirkStierärzt« mit zu achten. 3. Die Klauenviehbestände von Händlern, die auch mit Klauenvteh sächsischer H«rkunft bandeln, find von den vezirkSti«rärzt«n häufiger und tunlichst gelegentlich ander,r Dienstg«« schäfte am Ort« der Handelsniederlassung mit nachzusrhen. Werden hierbei die Ursprungszeugnisse für Klauenvieh sächsischer Hrrkunft nicht in Ord. nung befunden oder fehlen sie überhaupt, so find die Tiere nach der Vorschrift in ß 45 unter e Abs. 1 a. a. O. zu behandeln. Im übrigen bleiben die durch frühere Verordnungen und zuletzt durch di« vom 8. De- z«mb«r 1914 (Sächsisch« StaatSzrttung Nr. 286 und Leipzig«» Zeitung Nr. 287) in Kraft gesetzten verschärften Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche des g«nannten 8 45 mit Ausnahme von der Vorschrift unter » Abs. 2 weiter in Geltung. Dies« Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Urb er Einzelheiten der hiernach geltenden Vorschriften geben die OrtSpolizeibehörden, di, BezirkStirrärzte sowie die Verwaltungen der Schlachtviehhöf« und der öffentlichen Schlacht- Häuser Auskunft. Dresden, am 20. Mai 1915. Miniftlrium des Innern. Auf Antrag d»S BrzirkSverbande» der AmtShauptmannschaft Schwarzenberg hat di« Königliche KreiShauptmannschaft Zwickau genehmigt, daß auch für stte Zeit sti» z«m LS. Jimi ISIS 1. die im Bezirke der AmtShauptmannschaft Schwarzenberg gelegenen bez. vom Kommunalverband Schwarzenberg beauftragten Mühlen da» Weizenmehl statt mit 30 v. H. ««r mit ö st. H. Roggenmehl gemischt abgeben dürfen, 2. bei der Bereitung von Weizenbrot und Semmel Weizenmehl in einer Mischung ver- wendet wird, die statt 30 nur 8 GewichlAteile Roggenmehl untrr 100 Gewicht», teilen de» Gesamtgewicht» enthält. Schwarzenberg, am 23. Mai 1915. Die MmMk Amtr-aiiptmamis-asi. Verbote« wird 1. die Beengung de» Personenverkehr» am oberen Bahnhofe durch da» Publikum, 2. die Befahrung der Fußwege mit Karren, Handwagen und anderen Fahrzeugen, 3. da» Betreten der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Wege, da» Treten und Sitzen auf den Einfassungen derselben und da» Abreißer, von Blumen und Zweigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi» zu 60 Mk. bez. Haft bi» zu 14 Tagen bestraft. Gtadtrat Eibenstock, am 20. Mai 1915. Mittwoch, den 2«. Mai 1915 nachmittags 2 Uhr sollen in der Gastwirtschaft ,Z e n tra l h a l l e* in Eibenstock folgend« Sachen, nämlich: 1 Sofa oh«e Ueberzug, 1 Klubsessel «nd 1 Bettstelle mit Matratze ««st S Kiffe» an den Meistbietenden gegen sofortig« Barzahlung öffrntlich verst«igrrt werden. Eibenstock, den 25. Mai 1915. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Mens Linguist« in dkl Krieg. Dir Feindseligkeiten gegen Italien bereits ausgenommen. Neuer deutscher Sieg im Osteu. Den unerhörtesten Treubruch, den die Weltge schichte je gesehen, haben uns die Tage der Pfingsten erleben lassen. Italien, das in der Sonne des Drei- bundsvertrages während 30 langer Jahre aufblühen konnte und in politischer wie wirtschaftlicher Bezieh ung gerade durch das Bündnis mit Oesterreich und Deutschland sich herrlich entwickelte, hat zur Keule Kains gegriffen und sie gegen die bewährten Bun desbrüder erhoben. Nicht überraschend ist ja bekannt lich diese neue Phase im Weltkriege an uns herange treten. Gleich zu Beginn des Krieges im August vori gen Jahres machte die eigentümliche Haltung Ita liens durch die Erklärung, daß es für sich den Bünd nisfall nicht für gegeben betrachtete, den allerungün stigsten Eindruck und auch die fortgesetzten Rüstungen Italiens boten Anlaß genug, mit berechtigtem Miß trauen den Vorgängen jenseits der Alpen zu folgen. Und als dann die italienische Regierung ihre Karten vollends aufdeckte und durch ihre Forderungen um Abtretung österreichischer Gebietsteile zeigte, zu welch erpresserischer Politik sie fähig, da war es allen klar, daß in Italien der Begriff Treue tatsächlich nur ein leerer Wahn ist. Dann kamen, wie allen genügend be kannt, die Tage der letzten italienischen Kabinettskri sis, die auch dem König Emanuel den Schleier vom Gesicht riß, und seit der Zeit glaubte wohl niemand mehr an eine Wendung der Dinge zum besseren. Und nun ist der Krieg seitens Italiens erklärt. Leicht ist der italienischen Regierung dieser Schritt ja nicht geworden, fehlte es ihr doch an jedweder recht lichen Unterlage hierzu. Die österreichischen Gebiets teile, die JtaÜen begehrte, waren ihm zugesprochen, die an den Haaren herbeigezogenen Balkan- und Tri polisinteressen ließen sich als außerordentlich faden scheinig an, sodaß man aus ihnen kein Gefüge und kein Gewebe herzustellen vermochte, und so hätte man wohl lieber gesehen, wenn Oesterreich den Krieg er klärt oder aber sofort losgeschlagen hätte. Damit, daß Oesterreich dies nicht tat, vollführte es einen ausge zeichneten politischen Schachzug; denn nun war Italien gezwungen, den Krieg vom Zaune zu brechen, mußte es sich jeder Begründung, jeder Entschuldigung diesem unerhörten Völkerverbrechen gegenüber begeben. Nun Mag die Weltgeschichte ihren Lauf nehmen! Denn haß auch Italien sich an den Rand des Absturzes ge bracht hat, steht angesichts unserer und unserer treuen Verbündeten großen militärischen Erfolge außer Zwei fel und so mag es denn das Schicksal seiner romanischen, slavischen und englischen Freunde teilen. Nur eine neue Phase ist es, in die der Krieg eingstreten, am endgültigen Ausgange dieses gewaltigen Ringens wird das Eingreifen Italiens nichts zu ändern ver mögen. Die erste kurze Meldung über die Kriegser klärung Italiens an Oesterreich-Ungarn teilten wir gestern früh durch eine Sonderausgabe mit. Inzwi schen ist nun der genaue Wortlaut der Kriegserklärung eingcgangen, mit der die italienische Regierung ihre Handlungsweise zu „begründen" sucht: Wien, 23. Mai. Der Text der vom König!, italienischen Botschafter dem k. und k. Minister des k. und k. Hauses und des Aeußern überbrachten Kriegserklärung hat folgenden Wortlaut: Wien, am 23. Mai 1915. Den Befehlen Seiner Majestät des Königs, seines erhabenen Herrschers, entsprechend hat der unterzeichnete Königl. italieni sche Botschafter die Ehre, Seiner Exzellenz dem Herrn österreichisch-ungarischen Minister des Aeußern fol gende Mitteilung zu übergeben: Am 4. d. Mts. wurden der k. und k. Regierung die schwerwiegenden Gründe bekanntgegeben, wes halb Italien im Vertrauen auf sein gutes Recht seinen Bündnisvertrag mit Oesterreich Ungarn, der von der k. und k. Regierung verletzt worden war, für nichtig und von nun an wirkungslos erklärt und seine volle Handlungsfreiheit in dieser Hinsicht wie der erlangt hat. Fest entschlossen, mit allen Mit teln, über die sie verfügt, für die Wahrung der ita lienischen Rechte und Interessen Sorge zu tragen, kann die königliche Regierung sich nicht ihrer Pflicht entziehen, gegen jede gegenwärtige und zukünftige Bedrohung zum Zwecke der Erfüllung der natio nalen Aspirationen jene Maßnahmen zu ergreifen, die ihr die Ereignisse auferlegen. Seine Majestät der König erklär^ daß er sich von morgen ab als im Kriegszustände mit Oesterreich-Ungarn befindlich be trachtet. Der Unterzeichnete hat die Ehre, Seiner Exzel lenz dem Herrn Minister des Aeußern gleichzeitig mitzuteilen, daß noch heute dem k. und k. Botschaf ter in Rom die Pässe werden zur Verfügung gestellt werden und er wäre Seiner Exzellenz dankbar, wenn ihm die seinen übermittelt würden, gez. Avarna. Dies italienische Dokument der Schande hat der greise Kaiser Franz Joseph sofort in das rechte Licht gerückt, sodaß es sich für uns erübrigt, auch nur noch ein Wort darüber zu sagen; denn treffender kann die treulose Handlungsweise Italiens nicht gekennzeichnet werden, als in nachstehendem Allerhöchsten Hand schreiben: Wien, 23. Mai. Eine Ertraansgabc der „Wiener Zeitung" veröffentlicht folgendes A llerhöchstes H a n d - schreiben: Lieber Graf Stürgkh! Ich beauftage Sic, das au- geschlossene Manifest au Meine Völker zur allgemeinen Verlautbarung zu briugeu. Wie», am 23. Mai 1015. Franz Fosef m. p. Stürgkh m. p An meine Völker! Der König von Italien hat Mir den Krieg erklärt. Ein Trenbrnch, dessen gleichen die Geschichte nicht kennt, ist vom dem Königreich Italien an seinen beiden Verbündeten begangen worden. Nach einem Bündnis von mehr als dreißigjähriger Dauer, während dessen es seinen territorialen Besitz mehren und sich zu ungeahnter Blüte entfalten konnte, hat uns Italien in der Stunde der Gefahr verlassen und in mit fliegenden Fahnen in das Lager unserer Feinde überge gangen. Wir haben Italien nicht bedroht, sein Ansehen nicht geschmälert, seine Ehre und seine Fnteressen nicht angetastet, wir haben nnseren Bündnispflichten stets getreu entspro chen und ihm unseren Schirm gewährt, als es ins Feld zog, mir haben mehr getan: Als Italien seine begehrlichen Blicke über unsere Grenzen sandte, waren wir, nm das Bündnisverhältnis und den Frieden zu erhalte», zu großen und schmerzlichen Opfern entschlossen, zn Opfern, die Un serem väterlichen Herzen besonders nahegingen. Aber Italiens Begehrlichkeit, das den Moment nützen zu solle» glaubte, war nicht zn stillen, nnd so mnß sich das Schicksal vollziehen. Dem mächtigen Feinde im Norden haben in zehn- monatlichem gigantischen Ringen nnd in treuester Waffen brüderschaft mit dem Heere Meines erlauchten Verbündeten Meine Armeen siegreich standgehalten. Der neue heimtückische Feind im Lüden ist ihnen kein neuer Gegner. Die großen Erinnernngcn an Navara, Mortara, Custozza nnd Lissa, die den Stolz Meiner Jngend bilde», und der Geist Radetzkys, Erzherzogs Albrecht und Tegett- hoffs, der in Meiner Laud- und Seemacht fortlebt, bürgen Mir dafür, daß wir anch gegen Süden hin die Grenzen der Monarchie erfolgreich verteidigen werden. Ich grüße Meine kampfbewährte», siegerprobteu Truppen. ' Ich vertraue auf sie und ihre Führer. Ich vertraue aus Meine Völker, deren beispiellosem Opfermnte Mein innigster väterlicher Dank gebührt. Den Allmächtigen bitte Ich, daß er unsere Fahnen segne und unsere gerechte Sache iu seine gnädige Obhut I nehme. Franz Josef m. p. Stürgkh m. p. Wie schon bemerkt, waren die Gründe, welche Ita lien bewegten, Oesterreich-Ungarn den Krieg zu er klären, mehr wie haltlos. Mit völlig leeren Händen stand und steht Italien aber Deutschland gegenüber. Daß Deutschland natürlich seinen Bundesgenossen nicht in, Stiche lassen würde, darüber war sich wohl jeder im Klaren und daß wir die Nibelungentreue Halter»