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MnkLllÜLMr MchrichtMatt enzel Bezirksauzeiger i Saale Amtsblatt der Könitzl. AmtSdauptmaunschaft Flöha, des Königl. Gerichts« n ts und des StadtratHS zu Frankenberg edix iiblikum ister. cher >üh« S. April d. I 6N nir Mrr Abou bs unä Lrank- deuron ) Theil en, nach :rs und so reiche esonders äche Ge- k. Gott Theil- m Mut- itlichen undlichst eyer. n Saale tbesetztem ichmusik) 3 Uhr besetztem Besuch eger. in der Stadtsteuerexpedition abzuführen. Frankenberg, am 23. März 1877 Bekanntmachung. Die Control-Bersammlung der in der Stadt und im GerichlsamlSbezirke Frankenberg beurlaubten Reservisten, sowie der zur Disposition der Ersatz-Behörden und der zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschafien findet am 0. April 1877 Borm. 10 Uhr auf dem Schießhause zu Frankenberg statt. Die betreffenden Mannschaften haben sich zur bestimmten Stunde auf dem Controlplatze mit Urlaubspaß einzufinden. Besondere Ordre- Werden nicht ausgegcben. Besitzer von Orden oder Ehrenzeichen haben solche anzulegen. Jedes ungerechtfertigte Außenbleiben wird nach Vorschrift des Gesetzes bestraft. Dispensationsgesuche sind rechtzeitig unter Anfuge eines die Behinderung beglaubigenden Ältestes des Stadtraths beziehendlich des Ge meindevorstandes bei dem betreffenden Bezirks-Feldwebel anzubringen. Anträge auf Dispensation von Angestellten sind von der vorgesetzten Be hörde an das Bezirks-Commando zu richten. - Frankenberg, den 13. März 1877. Königliches Bezirks-Commando. Puscher, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur. Bekanntmachung, Zurückstellungsgesuche für den Fall einer Mobilmachung betreffend. Reservisten und Landwchrleute, sowie Ersatzreservtsten I. Klaffe, ingleichen diejenigen Gestellpflichttge«, welche im dritte« Militärpflichtjahre stehen, bei der diesjährigen Musterung aber von der Ersatzcommission zur Ersatzreserve I. Classe designirt werden, haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von tztz 64 und 69 jet. 30^ des Neichsmilitärgesetzes Anspruch machen zu können glauben, ihre dieSfallsigen, beziehendlich eventuellen Gesuche nach Maß gabe von 8 18' jet. 17 der Kontrolordnung vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe beziehendlich Gemeindevor, stände anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an den mitunterzeichneten Civilvorsitzenden einzureichende Nachweisung aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwal tenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die fraglichen Gesuche wird die unterzeichnete Ersatzcommission , Sonnabend, den 28. April diese- Jahres, Mittag- 12 Uhr im Gasthofe,,zum Erbgerichte zu Flöha Entschließung fassen. Frankenberg und Flöha, den 12. Februar 1877. Die Königliche Ersatzcommission des Aushebungsbezirkes Flöha. Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. Pufcher, Oberstlieutenant z. D. von Weiffenbach. W. Bekanntmachung. Die Brandversicherungsbeiträge auf den ersten Termin d. I. sind mit 1^ Pfennig von jeder Ver sicherungseinheit spätestens bis zum Subhastationsbkkanntmachnng. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen - c „ den 0. April 1877 die dem in Concurs verfallenen Gutsbesitzer Karl Gottlob Krause zu Auerswalde zugehörigen Haus-Grundstücke Hz 13 und 69» des Ka tasters, Fol. 7 und 87 des Grund- und Hypothekenbuchs für Garnsdorf, welche Grundstücke 'am 22. Februar 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar das Grundstück Cat.-JS 13 auf 3620 Mark, . das Grundstück Cat.-HS 69» auf 3000 Mark / . gewürdert worden sind, nothwendiger Weise einzeln t» Schuricht'fche« Gasthof« Gar« »darf versteigert werdeü- was unter Bezug« Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Ij Mark. 8» beziehen durch alle Vnwv. und Voit-Eroeritwncn. Die nächste Nummer -ss. Bl. erfcheiut wie gewöhnlich am Freitag Avend Bekanntmachung. Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Beschwerden und sonstige Anliegen in anouym-u Briefen dem unterzeichneten Stadtrath vorgetragen worden sind. Wenn nun ein solches Verfahren in erster Linie als ein unrichtiges, mitunter sogar unwürdiges zu bezeichnen'ist und schon um deswillen keinen Anspruch auf Berücksichtigung hat, so ist es auf der anderen Seite auch ein unzweckmäßiges insofern, als es dem Stadtrath die Gelegenheit benimmt, eine Beschwerde wirksam durchzuführen, Anzeigen gehörig zu begründen, Beschwerdeführer oder Gesuchsteller zu verständigen und über diejenigen Wege, auf denen sie zu ihrem Rechte kommen können, zu belehren. Der Stadtrath nimmt daher Veranlassung, von fernerer Benutzung der Anonymität als meist erfolglos ausdrücklich abzumahnen und darauf hinzuweisen, -atz die Beämten -e- RatHS lm Rathhause während der GefchäftSstanden jederzeit und für Jeder»««« zu spreche« sind. Frankenberg, am 30. März 1877. DerStadtrath. Kuh«, Brgrmstr. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Rathserpeditionsräume werden dieselben im erste« Stockwerk nächste« Donner- stag und im zweite« Stockwerk nächsten Freitag geschlossen sein. Für Erledigung dringlicher Angelegenheiten ist Vorsorge getroffen. Frankenberg, am 3. April 1877. Der Stadtrath. Kuhn, Brgrmstr. ,