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'Blatt Amts und des StadtraLhes des Königs. Amtsgerichts WrrLsnrtz Kinundfünfzigstsr Uahngang Nr, 32 22 April !8SS Sonnubend Abonnements-Breis Vierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeldliche Zw sendung. Vorm. S Uhr aufzuaeben. Brei? für die einspaltige Cm puszeile (oder deren Nanni lt> Pfennige. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamen-, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoneen-BureansvonHaas« stein L Vogler, Jnvalidendau Rudolph Mosse und G. L. Daube L Eomp. sv chen Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inser««- " -- sind bis Dienstag und Freitag Wu Rönig Geburtstag. Nun wieder tönt ein Jubelklang Durch unser Sachsenland, Er braust das Thal, den Strom entlang Und jauchzt am Elbestrand. Heil König Albert! klingt der Ruf An seinem Ehrentag, Der allen Sachsen Freude schuf Und altes Leid zerbrach. Drum weihen heute wir aufs Neu' Und aus des Herzens Grund Dem König Albert unsre Treu' Im Sturm der Zeiten wohl erprobt, Gleich groß als Fürst und Held, Voir mancher blut'gen Schlacht umtobt, Doch 's Friedensziel erwählt. So steht er da im Lorbeerkranz, Der König, unser Herr. Sein Ruhm erstrahlt in Hellem Glanz Zu Sachsens, Deutschlands Ehr'. Auch Glück und Segen, Schirm und Schutz Verleih ihm Gottes Hand Zu aller bösen Feinde Trutz, Und Lieb' mit Herz und Mund. Zur Wohlfahrt für das Land! Weltgeschichtlicher Ruhm, die unentwegte Liebe und Treue des Sachsenvolkes, die hohe Ach- " tung und Liebe auch der ganzen deutschen Nat'vn, edle Freundschaft mit dem Kaiser und den deut schen Bundesfürsten und auch die Freundschaft unv Verehrung vieler fremden Fürsten zieren den Thron unseres geliebten Königs Albert, der nun am 23. April seinen 71. Geburtstag feiert. Woher kann man am Geburtstage eines solchen Fürsten und Herrschers, Staatsmannes und Feld herrn neue Worte hernehmen, um das zu preisen, was schon seit langen Jahren alle treuen Sach sen an ihrem Könige und Herrn lieb und theuer schätzen und was der schönste Stern in Sachsens Krone seit dem Wiedererstehen des deutschen Rei ches ist! Ein König und Landesvater, wie ,, König Albert so ganz nach dem Herzen seines Volkes steht weit über alles Lob erhaben da, und das menschlich Schönste und Beste, was wir an des greisen Herrschers Geburtstage empfinden können, das ist Freude und Dank gegen den all mächtigen und allgütigen Gott, daß wir einen solchen König und Herrn schon seit fast einem Menschenalter besitzen, und so Gott will, auch noch lange besitzen werden, denn das Erfreulichste am 7l. Geburtstage des Königs Albert besteht darin, daß er denselben in guter Gesundheit und geistigen Frische feiern kann, und daß die Last der Jahre seiner Kraft und Rüstigkeit noch kein Besorgniß erweckendes Ziel gesteckt haben. Un ermüdlich ist auch noch immer König Alberts Mühe und Arbeit für das Wohl Sachsens und stets treu und fest steht König Albert auch für den Ausbau und den Schutz des Reiches neben dem Kaiser und den Bundesfürsten. Welche Ent- " Wickelung das Königreich Sachsen auf allen Ge bieten des staatlichen und privatwirthschaftlichen Lebens, in der Industrie, dem Handel, der Land- wirthfchaft, den Künsten und Wissenschaften, dem Verkehrswesen und der Landesvertheidigung seit der nun fast sechsundzmanzigjährigen Regierungs- zeit König Alberts genommen hat, darüber könnte ein großes Buch geschrieben werden. Das Werk dieser segensvollen Entwickelung lebt aber im Herzen aller Patrioten, und neben den besten Glück- und Segenswünschen für den König Albert zu seinem 71. Geburtstage kann es wohl keine schönere Freude für ibn geben, wenn wir gelo ben treu zu stehen und fest zu arbeiten an dem ,, Werke des Vaterlandes nach dem Vorbilde des ge ¬ liebten Königs! WermessungsarSeiten im Mezirke Aarnenz. Untcr Hinweis auf nachstehenden abgedruckten offenen Befehl der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen werden Vie Herren Bürgermeister, Gemeindevor stände und Gutsvorsteher des Bezirks angewiesen, für Bekanntmachung der getroffenen Anordnungen in ihren Gemeinden und Gutsbezirken Sorge zu tragen und den Herren Ver messungsbeamten bei ihren Arbeiten möglichste Unterstützung zu gewähren, sowie Aussicht zu führen, daß die ausgestecklen Siqnalstangen unv Merkzeichen unbeschädigt bleiben. Die Veränderung oder Beschädigung der Signalstangen oder Merkzeichen von unberufenen Personen wird mit Geldstrafe bis zu 60 /L oder Haft geahndet werden, soweit nicht höhere Strafen verwirkt sind. Zuwiderhandlungen sind hier zur Anzeige zu bringen. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , ven 29. März 1899. von Erdmannsdorff. O f feuer « eZ e h l für den Direktor des topographischen Bureaus des Königlichen Generalstabes, Herrn Oberst Seyfert vom Ingenieur- und Pionier-Corps, und die ihm untergebenen Offiziere, Topographen und Hilfstopographen an die Gemeinden, selbstständigen Gutsbezirke, Grundbesitzer, Einwohner, Staats- und Gemeindebeamten in den Bezirken der untengenannten Amtshaupt mannschaften, die militärisch-topographische Aufnahme, die Nachprüfungen und die Höhenmessungen derselben betreffend. Die erforderlichen topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung finden im Sommer 1899 in den Bezirken her Amtshauptmannschaften Zittau, Löbau, Bautzen, Kamenz und Pirna statt und sind dem Direktor des topographischen Bureaus des Generalstabes, Herrn Oberst Seyfert voin Ingenieur- und Pionier-Corps, sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilsstopographen übertragen worden Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es aber der Mitwirkung der Gemeinden, der selbstständigen Gutebezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats und Gemeindebeamten in den genannten Landestheilen und werden deshalb diese Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Herrn Oberst Seyfert, sowie den ihin unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem: 1., Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2., Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Gemeinden dem Herrn Oberst Seyfert, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen auf Verlangen Miethsfuhrwerk gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.