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Tage- und Amtsblatt für die Gerichtsämter und Stadtrüthe Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Aue, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Neustädtel und Zwönitz. 7L.! ! Mittwoch, den 29. März. § 1865? Preis Vierteljährlich IS Ngr. — Jnseratcn-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis Vormittags 11 Uhr. -"w D i e b st a h l. - In der Nacht voin 24. zum 25. dieses Monats und zwar, nach den Erörterungen zu schließen, in der Zeit zwischen 12 Uhr und 3 Uhr find an der Parterrewohnstube deö am äußeren Ende der Jugler Gasse allhier gelegenen, dem Scilermeister und Handelsmann Herrn Carl Korb jun. zugehöri gen Gebüudecomplexes mittelst von der Straße ans durch einen der geöffneten Fensterflügel bewirkten Einsteigens c. 4 Thlr. —- —- baares Geld, bestehend in 1 Zweithaler, 1 Zehn-, 1 Fünfgroschenstücke und in kleinerer Münze, sowie «. 500 Stück Cigarren in verschiedenen Sorten, von 2—5 Pfennigen ä Stück, spurlos entwendet worden, was behnfs Ermittelung des Thaters und Wiedererlangung des Gestohlenen andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Johanngeorgenstadt, am 27. März 1865. Das Königlich Sächs. Gerichtsamt daselbst. In Jnterimsverwaltung« Schubert. Bekanntmachung. DaS unterzeichnete Iustizamt hat gegenwärtig mit der Urwahl zur Ergänzung der Gcwerbekammer zu verfahren. Als Schlußtermin für die Abgabe oder Einsendung der Wahlzcttcl ist -er IN. April 186S anberaumt worden. Jeder, welchem noch kein Stimmzettel zugegangen sein sollte, wird zur Abholung eines solchen hierdurch aufgefordert. Lößmh, am 23. März 1865. Fürstl. Schönburg. Justizamt Stein allda. Vollert. Nebel. Bekanntmachung. Der von der Polizciverwaltung in Zeitz wegen Bettelns mit drei Tagen Gcfängniß bestrafte und am 7. dieses Monats mittelst Reiseroute über Schmölln, Zwickau, Schneeberg nach Schwarzenberg gewiesene Schlosser Carl Christian Liske von hier ist znr Zeit noch nicht hierselbst eingetroffen. Da derselbe sich muthmaaslich vagirend umhertreibt, so wird Solches audurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit der Bitte, rc. Liske'» im Betretungsfalle zu verhaften und mittelst Schubes in seine Heimath zu dirigiren. Lchwarzcnberg, am 23. Mürz 1865. Königliches Gerichtsamt. Wichmann. Löwe. Taqesges chichte Enthüllungen durch Mazzini über geheime Artikel zu der bekannten Septemberconvcntion. Wie unseren Lesern noch sattsam erinnerlich sein wird, hat seiner Zeit die zwischen Frankreich und Italien am 15. September 1864 abgeschlos sene sogenannte „Septemberconvcntion" viel Aufsehen in Europa gemacht und ist in den Zeitungen sehr viel für und wider geschrieben morden. Haupt- beftimmungen in der Convention waren: Die italienische Hanpt-und Residenz stadt ist von Turin nach Florenz z» verlegen und die französische Besatzung hat Rom binnen zwei Jahr zu räumen. Aber schon damals, als die Con vention durch die Zeitungen veröffentlicht worden war, wurde vielfach behaup tet, es wären auch noch „geheime Artikel" zu dieser Convention vorhanden; .allein niemand war im Stande, anzugeben, was diese geheimen Artikel eigent lich enthalten und die officiellcn Blätter von Frankreich und Italien behaup teten wiederholt ganz entschieden: Geheime Artikel wären nicht vorhanden, und die Behauptungen, daß welche vorhanden, seien eitel Berlänmduug. Da kommt jetzt mit einem Male ein Schlag aus heiterem Himmel für die gesummte europäische Diplomatie. Und wer hat ihn geführt, diesen Schlag? — Wer anders, als ... . Mazzini, der in Italien nnvermcidlichc Erzrc- volntionür, der schon wiederholt in die verborgensten Staatsgeheimnisse cin- zndringen wußte, der bekanntlich auch schon die im Bade Plombiörcs zwischen "Napoleon III. nnd Cavour ganz heimlich (man möchte sagen nur unter vier Augen) beschlossene Abtretung Nizza's und Savovcn'S an Frankreich ein Jahr vorher der Welt bekannt gemacht hat, bevor man es wagte, sie öffentlich zu zugcstehen; wer anders, als Mazzini, der gefürchtete Uebcrall und Nirgends, der in Wahrheit. eine „Macht" in Italien ist, die nicht bloö ihre heimliche Armee sondern auch ihre alles erspähende, in die tiefsten Staatsgeheimnisse eindringende geheime Polizei hat. Und worin besteht der Schlag ans heiterem Himmel, mit dem Mazzini die gesummte europäische Diplomatie erschreckt hat? In nichts anderem, als in der Veröffentlichung der „geheimen Artikel" zur Septemberconvcntion, der selben gcheuncn Artikel, von denen die französische nnd italienischen Divlo- matcn fort nnd fort fest versichert haben: Sie cristiren nicht! Es sind keine gehemmt Artikel festgestellt worden! Ob nun die Mitthcilungen Mazzini's ob me gegcunen mrikct imrkUch in voller Wahrheit beruhen? wer könnte das für den Augenblick entscheiden; doch ist einem Mazzini zuzutrauen, daß er güt unterrichtet ist, daß seine Angaben auf Wahrheit beruhen. Mazzini veröffentlichte aber nm 13. März in der italienischen Zeitung „Le Alpi" ein Schreiben, das wörtlich also lautet: „Im Bureau des Ministeriums des Aeußcrn zu Turin befindet sich eine Rolle von 8 Seiten, auf englischem Papier, in blauen Atlas gebunden. Diese Nolle enthält ein geheimes Protokoll zur Convention vom 15. September 1864. Das Protokoll erklärt: Die italienische Regierung verpflichtet sich, jede Unternehmung (Italiens) auf Venedig energisch zu verhindern, wenn eine solche von der (italienischen) Actionspartei oder einer andern versucht würde. Falls durch nicht vorauszusehende und mächtigere Ereignisse als die eingegan- gcncu Verpflichtungen Rom Italien zufiele, wird eine Grenz-Rectifica- tion zwischen Frankreich und Italien stattfindcn. Die Verhandlungen werden vom Flusse Sesia, als französische Grenze betrachtet, beginnen. Das Pro tokoll ist vom Minister Visconti Bcnosta und einer andern Person unterschrieben." So weit Mazzinis Mittheilnugen in dem Blatte „Le Alpi". Die „diene Fr. Presse" in Wien schreibt nun aber vom 25. März aus Wien: Wir befinden nuö in der Lage, den Wortlaut des angeblichen geheimen Protokolls mitzuthcilen, von welchem in Paris Abschriften circuliren, und auf welches das angeführte Schreiben Mazzini's im Blatte Le Alpi hinweist. Der geheime Nachtrag lautet: 1. Artikel. Se Majestät der König Victor Ema- nual verpflichtet sich ausdrücklich, die italienischen Besitzungen Oesterreichs ohne die vorgängige Zustimmung Sr. Majestät des Kaisers Napoleon UI. und ohne sich vorher mit ihm darüber ins Einvernehmen gesetzt zu haben, nicht anzu- greifcn. Er verpflichtet sich überdies, jede unabhängig von seiner Regierung in seinen Staaten gegen die österreichische Regierung organisirte Kundgebung in wirksamer Weise zu verhindern. 2. Artikel. Se. Majestät der Kaiser Napoleon lll. stellt das Königreich Italien sicher gegen jeden Angriff von Seite Oesterreichs und verpflichtet sich, wenn ein solcher stattfände, Italien zu Hilfe zu kommen und den Angriff mit Waffengewalt zurückznweisen. 3. Artikel. Im Falle eines Krie ges Frankreichs nnd Italiens gegen Oesterreich wird die Führung Sr. Müe jestät dem Kaiser der Franzosen Vorbehalten und in gleicher Weise der Ober befehl übe, die verbündeten Streitkräfte und das Recht über den FriMn zu