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Sounabenv. Nr. 1«. 5. Februar 1881. Weißerih-Zettmrg. Amts-Matt fiir die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Kömgkichm Amtsgerichte und die Stadträtije z« Dippoldiswalde «nd Kranenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ithnt in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- - Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, das Ziehkinderwesen betreffend. Zur Vermeidung einer unnöthigen Erschwerung der von dem Königlichen Herrn Bezirksarzte in sanitärer Hinsicht freiwillig übernommenen Controls über das Ziehkinderwesen, sind die Ortspolizeibehörden des hiesigen amts hauptmannschaftlichen Bezirks unterm 30. December 1879 (Nr. 7 der „Weißeritz-Zeitung" vom Jahre 1880) angewiesen worden, in Fällen, wo sich die Controle über ein oder das andere Ziehkind — durch Tod, Wegzug oder Zurücknahme des Kindes Seiten der Eltern behufs eigener Erziehung — erledigt, sowie bei Wohnungsveränderungen der Zieheltern innerhalb des Ortes oder des hiesigen Bezirkes entweder sofort oder spätestens zum Schluß eines Viertel jahres kurze Nachricht an den Herrn Bezirksarzt gelangen zu lassen, ingleichen in Zukunft auf den nach 8 4 des Regulatives über das Ziehkinderwesen vom 22. Januar 1878 an den letzteren einzusendenden Duplicats-Erlaubnitzscheinen die Wohnung der Zieheltern nach der Hausnummer mit anzugeben. Da einer Mittheilung des Herrn Bezirksarztes zufolge dieser Anordnung bisher nicht allenthalten nachgegangen worden ist, so wird dieselbe den Ortspolizeibehörden zur künftigen genauen Beachtung hiermit eingeschärft. Dippoldiswalde, am 1. Februar 1881 Königliche Amtshauptmannfchaft. —— von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat Punkt 1 der in Betreff der pneumatischen Druckapparate beim Bierschank erlassenen Generalverordnung vom 17. Juli 1880 dahrn erläutert, daß unter den daselbst erwähnten Zuleitungsrohren aus reinem Zinn solche Rohrleitungen, welche aus Zinn gefertigt, aber der größeren Dauerhaftigkeit wegen mit einem Bleimantel umgeben sind, nicht aber innwendig blos verzinnte Bleirohre verstanden werden sollen. Indem die Königliche Amtshauptmannschaft den Ortspolizeibehörden solches zur Nachachtung bei der Controle der von den betreffenden Schankwirthen aufgestellten und in Benutzung befindlichen Bierdruckapparate andurch bekannt macht, nimmt sie zugleich Veranlassung, unter Bezugnahme auf ihre in der Sache erlassene Bekanntmachung vom 2. August 1880 (siehe Nr. 92 der vorjährigen „Weißeritz-Zeitung," 566), die Ueberwachung der darin enthaltenen Vorschriften hiermit einzuschärfen und weist die Ortspolizeibehörden anderweit an, zu diesem Zwecke, soweit es nicht bereits geschehen, Revisionen der fraglichen Apparate vorzunehmen und den Erfolg bis spätestens den I. April dieses Jahres anher anzuzeigen Königliche Amtshauptmannfchaft. Drppoldrswalde, am 2. Februar 1881. von Kessinger. Haucke. Freiwillige Grundstücks-Versteigerung. Auf Antrag der Erben weild. des Mühlenbesitzers Friedrich Hermann Kmoch zu Reinhardtsgrimma — den l». März L88I, Mittags 1 Uhr, in dem Kmoch schen Mühlengrundstücke Nr. 96 des Brandcatasters für Reinhardtsgrimma die zum Nachlasse des Ge nannten gehörigen Grundstücke, nämlich 1) das 23,« 127 (ZU. umfassende, mit 75,ss Steuereinheiten belegte und ohne Rücksicht auf die Ob- lasten auf 19298 Mk?— Pfg. gewürderte Mühlengrundstück, Nr. 96 des Brandcatasters für gedachten Ort und Fol. 99 des Grundbuches für Reinhardtsgrimma, E l Im 4,8 L — i Acker 268 mit 22,„ Steuereinheiten umfassenden, auf 1496 Mk. — Pfg. orts- genchtlich taxirten walzenden Parzellen, Fol. 167 desselben Grundbuchs,