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Amtlicher Teil (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil mv jede« en Re- kein daß Einfuhr von Einhufern nach England. Rach einer Verordnung der K. Großbritannischen gierung vom 23. August 1907 darf in Großbritannien Pferd, Esel oder Maultier eingeführt werden, ohne Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht, dem Schulhausmann Karl Eduard Gottlieb Großmann in Pulsnitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Srne««»»gen,Bersetz»ngen re. im öffentliche» Dienste. Im «eschLftsbereiche de» Ministerium» de» Kuttu» U. östentl.Unterricht». Zu besetzen: die Lehrerstelle iu Brauns dorf. Kollator: die oberste Schulbehörde. Einkommen 1254,34 M , 8 M. vom Kirchendienst und freie Wohnung. Gesuche bis 20. No vember beim K. Bezirksschulinspektor für Dresden II, Wartburgstr. 2, einzureichen; — die S. Lehrerstelle in Trebsen. Kollator: die oberste Schulbehörde. 1500 M vom Schuldienst, 110 M. für Fort- bildung-schul- und 55 M. für Turnunterricht. Gesucht mit den er forderlichen Beilagen bis 1. Dezember an den K. Bezirksschulinspektor 0r.Michel in Grimma; — die 2. Lehrerstelle in Satzung. Kollator: die oberste Schulbehörde. 1200 M Gehalt, bis auf weiteres 220 M Entschädigung für Überstunden und freie Wohnung im Schulhause. Gesuche bis 20. November an den K. Bezirksschulinspeklor in Marien berg — Gesucht für 1. Januar eine Vikarin bezw. Hilfslehrerin für Wermsdorf, die den französischen Unterricht mit zu erteilen Hal. Meldungen bis 20 November an den K. Bezirksschulinspeklor zu Lschatz. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der » mal gespalt. AukündigunaSseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textseile im amtl. Teile »0 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Ps. PreiSermäßigg. aus GescySstSanzrigeu. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. iden Ju den, be- ber- halb isen, Nen. rden Uhr den. von an am ahe- wo 9«» ünst lung »344 Bom Königlichen Hose. Dresden, 11.November Ihre Königl. Hoheit die Prin zessin Mathilde empfing gestem mittag den Sanität«rat vr. Barth. — An der gestrigen Familientasel bei Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde nahm außer den anwesenden Mit gliedern de« Königshauses Se- Hoheit der Herzog Borwin von Mecklenburg-Strelitz teil. nicht die Folge des Unfalls gewesen sei. Die Witwe hat den ab-1 beiden Seiten bestehenden ehrlichen und ernsten Wunsch be- N!. werden, die alte Freundschaft wiederzubeleben, den Nebel gegenseitigen Mißtrauens und Argwohns zu zerstreuen und der Welt zu verkünden, daß England und Deutschland der Ansicht seien, daß für beide Völker Raum genug auf der Welt vorhanden sei. Der Artikel schließt mit den Worten: Berufsgenossenschast zu verurteilen, den Tod Feustels als Ünfalls- solge anzuerkennen und ihr, der Versicherungsanstalt, den an die Witwe gezahlten Betrag zu erstatten. Das Schiedsgericht hatte die Berufung ohne weiteres verworfen, weil die Genossenschaft nicht nur den Ursachzusammenhang, sondern an erster Stelle den Ersatzanspruch der Versicherungsanstalt unter Bezugnahme auf die Rechtskraft des Bescheids bestritten hätte und weil mithin eine nach dem Jn- validenversicherungsgesetze durch das Reichsversicherungsamt zu ent scheidende Streitigkeit aus Anlaß eines Erstattungsanspruchs vorliege. Die Thüringische Landesversicherungsanstalt Hal Rekurs eingelegt, weil eine Streitigkeit dieser Art zunächst nicht vorliege, sondern erst ein treten könne, wenn der Tod als Folge des Unfalls sestgestellt sei und sich die Berufsgenossenschast dann noch weigere, Erstattung zu leisten. Tas Rekursgericht pflichtete dieser Auffassung der Versiche rungsanstalt bei, hob das Schiedsgerichtsurteil auf und wies die Sache zur Entscheidung an das Schiedsgericht zurück. Friedrich August Wols in Reichenbach erlitt im Jahre 1903 durch einen Betriebsunfall eine starke Quetschung der rechten Hand Im Jahre 190K meldete Wolf der Sächsischen Textil-Berufsgenofsen schast, daß er infolge des Unfalls erwerbsunfähig geworden sei. Er behauptet, nach Abschluß des Heilverfahrens sei im Teller der rechten Hand ein Knoten zurückgeblieben, der schmerzte und die Flechsen zerrte, aber ihn damals nicht weiter bei der Arbeit hinderte Im April 1906 sei dieser Knoten plötzlich vergangen und zugleich eine Eiterung des rechten Zeigesingers aufgetreten, die zur Abnahme des Fingers führte. Die Berufsgenossenschaft hat Entschädigung ab gelehnt, weil der Nachweis des Ursachezusammenhangs fehle und der Anspruch nicht in der gesetzlichen zweijährigen Frist vom Unfälle ab geltend gemacht worden sei. Tie Berufung Wolfs hatte das Schiedsgericht zurückgewiesen. Auf leinen Rekurs verurteilte das Landes VersicherungSamt die Genoffeu^hast zur Zahlung einer Teil rente von 15 Prozent, weil nach dem Gutachten des von ihm ver nommcnen ärztlichen Sachverständigen als dargetan anzusehen sei, daß es sich um erst später in die Erscheinung getretene, die Erwerbs - sähigkeit des Klägers beeinträchtigende Unfallsfolgen handle. Unter diesen Umständen sei auch die Anmeldefrist nicht versäumt. Therese Goller in Niederplanitz behauptet, im Januar 1906 im Betrieb einer Kammgarnspinnerei durch einen Sturz sich einen Leibesschaden zugezogen zu haben. Tie Sächsische Textil Berufsgenossen schaft und das Schiedsgericht hatten ihre Entschädigungsansprüche abge wiesen, weil weder der Unfall noch der ursächliche Zusammenhang mit dem Leiden der Klägerin erwiesen sei. Auf ihren Rekurs wurden nach er folgter Beweiserhebung der Genossenschaftsbescheid und das Schieds- gerichtsurteil aufgehoben, der Anspruch der Klägerin aus Unial- entschädigung dem Grunde nach sestgestellt und die Sache zur Fest stellung der Höhe an den Genossenschaflsvorstand zurückverwieien Hermann Imanuel Prehl iu Kirchberg und Alexander Frank in Harthau haben dieselbe Berufsgenossenschaft wegen Entschädigung in Anspruch genommen, weil sie sich durch Betriebsunfälle Leisten - brüche zugezogen hätten Ihre Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen hatten keinen Erfolg, weil nach den angrstellten Erörterungen nicht anzunehmen sei, daß die Bruchjeiden der Kläger durch Betriebsunsälle entstanden oder verschlimmert worden seien Ernst Julius Börner in Friedebach, Selma Louise Apelt in Zittau, Franz Xaver Hoischen in Leutzsch, Friedrich Hermann Dachsel in Raußlitz und Friedrich Hermann Ulrich in Hctzdorf haben seit längerer Zeit Unfallrenten bezogen, die jetzt eingestellt worden sind, weil nach der Meinung der betreffenden Berussgenossen- schaften keine erwerbsstörenden UnfallsSolgen mehr vorhanden sind. Von den hiergegen gerichteten Rechtsmitteln Hanen nur diejenigen Börners und der Apelt Ersolg. Franz Gruhle in Leipzig-Connewitz, Hermann Gustav Freitag in Niederaffalter und August Otto Schleider in Leipzig- Lindenau wollen die ihnen früher zugebilligten, neuerdings herab gesetzten Unfallrenten in der früheren Höhe weiterbeziehen Die Rekurse Gruhles und Freitags fanden teilweise Beachtung, während das Rechtsmittel Schleiders verworfen wurde Tie Entscheidung über den Rekurs deS HauS- und Feldbesitzers Ernst Adolf Heinrich in Mutzschen wurde zum Zwecke der Beweis erhebung ausgesetzt. Die Verkündung des Urteils in der Unsall- versicherungSsache der Anna Marie verw. Uhl in Plauen wird in einer späteren Sitzung ersolgen. Den Vorsitz hatte Hr Ministerialdirektor Geh. Rat vr Aveli Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. ' öffentlich, Lpruchsitzunq de» König» Landcoverffchc- rungsamts vom 9.November 1907. Helene verw.Schneider in Cojul beansprucht von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für sich und zwei Kinder Hinterblicbenrente. Ihr Ehemann, Johann Schneider, der früher Maurer und Steinmetz war und zuletzt Invalidenrente bezog, ist am 24 November 1906 an einem Lungcnleidcn gestorben. Tie Witwe behauptet, daß der Tod die Folge eines Unfalls sei, den ihr Mann am 19. September 1906 erlitten habe, indem er, mit dem Verschalen der Giebelwand des Wohnhauses beschäftigt, einige Meter hoch von der Leiter abgestürzt sei. Der Unfall selbst ist erwiesen, streitig ist nur, ob er den Tod herbeigesührt oder wesentlich beschleu nigt und ob er sich im landwirtschaftlichen Betriebe ereignet habe Die Berufsgenossenschaft verneint beides und hat deshalb die An spräche abgelehnt Das Schiedsgericht hat die Berufung der Witwe verworfen. Die Schneider besitzt ein Grundstück mit 6 Scheffeln Feld, auf dem sie sich 3 Ziegen und einiges Federvieh hält. Das Haus dient nicht (ausschließlich Wohnzwecken, sondern enthält auch einen Futterboden und Stallungen sür Ziegen und Federvieh. Der Ver storbene hat früher bei den Feldarbeiten mit geholfen. Im letzten Jahre ist er hauptsächlich damit beschäftigt gewesen, Fäustrlstiele an zusertigen. Die Arbeiten am Giebel, bei denen er verunglückt ist, haben nach der Behauptung der Witwe insofern landwirtschaftlichen Zwecken gedient, als das Haus auch Futterboden und Stallungen enthalte, denen die Arbeiten zugute gekommen seien. Ihr Rekurs wurde aber zurückgewiesen, weil die erwähnten Ausbesserungsarbeiten nach Lage der Sache dem landwirtschaftlichen Betriebe nicht zugerechnet werde« könnten. > »» Karl Hermann Feustel in Culmitzsch hatte im September 1903 einen landwirtschaftlichen Betriebsunfall, nämlich eine Quetschung des Brustkorbs erlitten, welche die Verschlimmerung eines Herzleiden- zur Folg« hatte. Er erhielt deshalb bis zu seinem im April 1904 eingetreteuen Tode die Unfallrente für völlige Erwerbsunfähigkeit. Der Anspruch seiner Witwe auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld ist von der Berufsgenossenschaft zurückgewiesen worden, weil der Tod das Zeugnis eines Tierarztes beigebracht wird, wonach er das Tier unmittelbar vor der Einschiffung oder an Bord des Schiffes untersucht und ohne Anzeichen von Druse oder Rotz gefunden hat. Auf Zuwiderhandlungen ist Strafe bis zu 20 Pfund Sterling angedroht. Dresden, den 2. November 1907. 896IIV «eso Ministerium des Innern. lehnenden Bescheid nicht angefochten. Die Thüringische LandeS- versicherungsanstalt hatte der Witwe gemäß einer Bestimmung des JnvalidenversicherungSgesetzes die Hälfte der für den Verstorbenen entrichteten Beiträge erstattet. Die Versicherungsanstalt hat gegen den Genossenschastsbescheid Berufung eingewendet und beantragt, die Zeitungsscha». Alle englischen Zeitungen widmen dem Deutschen Kaiser paare längere Begrüßungsartikel. „Observer" schreibt: .E» würde ein Fehler sein, dem Besuch deS Deutschen Kaisers große politische Bedeutung beizulegen, eS ist dies auch von verant- wörtlichen Politikern hier und in Deutschland in keiner Weise ver sucht worden Nichtsdestoweniger kann der Besuch in persönlicher und politischer Beziehung vou wirklichem Werte sein, wenn er dazu dient, ein bessere- Verständnis zwischen beiden Völkern und eine richtigere Bewertung der gegenseitigen Interessen und Verhältnisse herbetzuführen Wir hoffen und glauben, daß die- der Fall sein wird. In diese« Sinne begrüßen wir von Herzen mit ganz Eng land den Besuch deS deutschen HerrschrrpaareS.' Die „Pall mall Gazette" veröffentlicht eine« Artikel mit der Überschrift „Die Hand der Freundschaft" Da« Blatt weist zunächst auf die freundschaftlichen Beziehungen hin, die England dank dem persönlichen Einflüße seine« König« zu anderen Nationen unterhalte Der Besuch de« Deutschen Kaiser paar«», so heißt e«, werd« in gleicher Weise sowohl in Eng land al« auch in Deutschland al« ein Pfand für den auf „Laßt Vergangene- vergangen sein. Bei dieser Gelegenheit, >ie, wie wir annehmen, klar beweist, daß da- historische England Deutschland die Hand zum FreundschaslSbunde entgegenstreckt, hoffen wir zuversichtlich, daß Deutschland das Anerbieten England- mit der gleichen Ausrichtigkeit annehmen wird " Die „Tribune" schreibt in ihrem Leitartikel: »Die Wtllkommengrüße, die das englische Volk heute dem Deutschen Kaiserpaare entbietet, sind nicht ein Akt formeller Höflichkeit, sondern außerordentlich herzlich gemeint. Tie Monarchenbegegnung wird hoffentlich die freundschaftliche Annäherung beider Länder zu einer vollkommenen machen und zur Wahrung deS Weltiriedens beitragen Ja, man kann weitergehend sagen, daß der Kaiserbesuch, nachdem der Geist deS Mißtrauens und der Beunruhigung einmal geschwunden ist, in Deutschland die Anerkennung der oft mißverstandenen aus wärtigen Politik Englands bedeute. ES gibt so gut eine Real politik des Friedens, die England befolgt, wie eine des Krieges Tie Idee der Friedensliga, die in König Edward ihren eifrigsten Fürsprecher Hal, ist durchaus kein schöner Traum, wie sie wohl englische Tories bezeichnet haben, sie ist auch nicht, wie gewisse politische Kreise in Teutschland meinen, gegen Teutschland gerichtet, sie ist vielmehr ein ehrliches Geschäftsprogramm, wie eS bei einem Lande mit ausgedehnten überseeischen Interessen, das einen billigeren Frieden wünscht alS den in Waffen starrenden, natürlich ist Was England von Teutschland lernen kann, liegt nicht auf politischem Gebiete, sondern aus dem Gebiete der Wiffenschaft, der Arbeiter fürsorge und auch aus dem Gebiete Ler Erziehung und der Städte- verwaltung Jede der beiden Nationen kann mit ihrem Erfahrungs schätze der anderen zur Seite stehen.- Zum Schluß heißt das Blatt den Kaiser herzlich will kommen und wünscht, daß mit dem Besuche eine Periode nicht nur offizieller Freundschaftsbeziehungen, sondern auch der gegen seitigen Unterstützung durch die Tat auf allen Gebieten des öffentlichen Leben« beginnen möge. „Daily News" führt aus: „Ein doppelter Willkommengruß erwartet Len Deutschen Kaiser iu England Als Mensch ist er hier stets populär gewesen, als Kaiser steht er da als Vertreter eines Volkes, mit Lem England auf richtig wünscht, in angenehmeren und herzlicheren Beziehungen zu leben Tie englische Nation begrüßt in dem Kaiser den königlichen Patrioten, der mit dem ganzen Eiser einer feurigen Natur, mit Mannhaftigkeit und kraftvollem Willen daran gearbeitet bat, die Größe und Wohlfahrt seines Volkes zu fördern Zwischen England und Deutschland haben niemals ähnliche Streitfragen bestanden, wie zwischen England einen'eitS und Frankreich und Rußjand ander seits wegen Ägypten, Neufundland, Afghanistan, Persien rc Zur Zeit des Lord Salisbury find die Beziehungen zu Deutschland im allgemeinen gut, zeitweilig herzlich gewesen. Auch die Halwng Bal fours und Lansdownes in der Venezuela- und Bagdadftage zeigte, daß diese noch auf Deutschland- Freunvschasl hofften Tann hat die Preßkampagne in England begonnen, die das Anwachsen der deutschen Flotte seil dem Jahre 1900 al- eine direkte Bedrohung des britischen Reiches bezeichnete In der englisch-französischen Entente hat Teutschland zuerst eine Bedrohung gesehen; die Erfahrung Hal aber gelehrt, daß sie feste Gewähr für den Frieden bildet Man kann es mit Freude begrüßen, daß auch in Teutschland kein Arg wohn mehr in dieser Beziehung besteht, daß man vielmehr dort den Wunsch Hal, bessere und herzlichere Beziehungen in gleicher Weise mil England und Frankreich zu unlerhalten Es ist zu hoffen, daß offene, courtoisievolle und geschäfismäßige Beziehungen zwischen Teutschland einerseits und England und Frankreich anderseits sich mit der engen Intimität zwischen den beiden Westmächten vereinigen lassen ' Der „Standard" schreibt: Es kann keine Frage sein, daß Lie britische und die deutsche Politik durch den engen freundschaftlichen Verkehr, der zwischen den beiden Herrschern in dieser Woche statlfindel, beeinflußt wird Die Abwesenheit des Fürsten v Bülow ist aufrichtig zu bedauern. Vir hallen den Fürsten nicht für unseren Feind, wir erblicken vielmehr in ihm einen Freund Großbritanniens Tie englische Politik wird durch die mit Frankreich bestehende Entente cordiale, durch den das Mittelmeer betreffenden Vertrag zwischen Frankeich und Spanien, durch da- Bündnis mil Japan sowie durch da- kürzliche englisch russische Abkommen bestimmt. Keine auswärtige Macht hat das Recht, dagegen zu protestieren. Wir würden eS mil Freuden begrüßen, wenn un- Gelegenheit geboten würde, einen ähnlichen Vertrag mit Deutschland abzuschließen Aber glücklicher- oder unglücklicherweise liegt gar kein Grund zu einem besonderen Abkommen vor.' „Morningpost" erklärt: .König und Volk werden beim Empfange deS Kaisers stets eiu- gedenk sein, daß dieser der Enkel der verehrten und geliebten ver storbenen Königin Victoria ist, und daß die Kaiserin ihrem eigeuen Volke eine ebenso vorbildlich« Frau und Mutter auf dem Throne ist, wie es Königin Victoria den Engländern war'. Dailn Telegrapk" meint: ,DeS Kaisers Besuch wird stet- in Erinnerung bleiben alS ein Glanzpunkt der Regierung König Edwards Der Besuch findet unter Umständen statt, die dem Kaiser einen großartigen und begeisterten Empfang sichern. Der kaiserliche Besucher ist nicht in konventionelle» Sinne Gast der Nation, sondern er ist ein Gast, den die Ration rückhaltlos willkommen heißt'. „Daily Chronicle" schreibt: »Wir zweifeln nicht, Laß dem Kaiser ein herzliches wanne- Willkommen geboten werden wird, wie «S den wahren Gefühlen B«z»gSpr«iSr Beim Bezüge durch die Expedition, Groß« Zwinaerstraße 20, sowie durch die Poll im Deutschen Reiche » Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. om- der >om aig- >trt- in - - 7, stüt- den, «sch »ler- doch rdi II mre ,ert königlich Sächsischer Staatsanzciger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. 1907 Nr. 263 o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden, o- Montag, den 11. November Dresdner MmM.