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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend WertzMizs Hxich»«ch-«nschluß Amt Hermsdorf b. Dr. Rr. 34. Pvftfchock-Kvn-o 8ch»ztß Rr. K4W. A« „O»t«rdo»ser Zet»«ntz- ajch«nl Dk«s- tag, Donnevstaq u«d T«mmöenö. Bezu<i»-Preis: Monatlich 2,2k> Mark, k» 8-ft,«u>»q öun« die Boten 2^ Mark. höherer Gemalt (Krieg od. soaft. Störungen des Beiriedes der »irferanten »öd. BefKrdernngr- h«t »« Bezieher k«nen Bx- der Kummer 150 Freitag, den 3 z. Dezember 1920 19 Jahrgang Schlage die Glocken, würdiger Wächter, Jung ist das Jahr, schon will es herein. Freundlich hebt es die strahlenden Hände, hell winkt sein Auge, das Antlitz rein. „Lasset di« Glocken und wehret dem Jubel, Lange schon stand ich an diesem Vrt. Weißen Lämmern gleich kamen die Jahre, Fluchbeladen schlichen sie fort." Schlage die Glocken, treulicher Türmer — Riß uns auch Wunden der Zeiten Geschick, Immer und immer im dunklen Gewölk« Fand seine Sterne der suchende Blick. Hoffnungen trügen, Wünsche zerschellen, Kurz ist der Irdischen leidvolle Bahn. Sorgen und Lehnen und Freudengesänge, Endlich ist alles Irrtum und Wahn." ° Schlage die Glocken, zaudernder Meister, Mürrisch predigt das Alter am Stock. Gäbst du nicht Weisheit und spätes Erkennen, Trügst du noch einmal dein braunes Gelock? „Alingt denn ihr Glocken und rauscht in die Ferne, Jugend stürmt vorwärts und steht nichtzurück. Rundet und ruft es mit ehrnem Munde: Jugend ist Hoffnung und Hoffnung ist Glück!" Amtlicher Leit. Bekanntmachung, kelreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer Mr das Kalenderjahr 1920. Mit Verfügung des Herrn Präsidenten des Lmdes- Mmram«« Dresden vom 18. Dezember 1920 zu Nummer 896 R I 2 ist vom 1. Januar 1921 aö die Verwaltung sitz Warenumsatznemp^l» nach dem Geletz« vom 26. 6. 16 !WBl. S 639) und der Umsatzsteuer nach den Gesetzen »sm 26. 7. 18 (RGBl, S. 779) und vom 24. 12. 19 ^GBl. S- 2152) hinsichtlich aller Landgemeinden des Manzamtsbezirk« Radeberg dem unterzeichneten Finanzamt Ertragen worden. Die Sladträte Rideberg und Königsbrück find für die Verwaltung de» Warenumsatzstempels und der Umsatzsteuer Me ba!b der Bezirke ihrer Gemeinden auch fernerhin zu- "inoig. Auf Grund de« tz 144 der Ausführungsbestimmungen Umfatzsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Um satzsteuer verpflichteten Personen, die eine selbständige ge- verbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften >tnd sonstigen Personenverein gungen in allen Landgemeinden des Bezirks de» unterzeichneten Finanzamts ausgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen übir den Gesamtbetrag der keuelpflichtigen Entgelte im Jahre 1920 bis spätestens Kude Januar 1921 dem unterzeichneten Fmanzamle schrrft- ltch etnzuretchen ober die erforderlichen Angaben an Amts- stelle mündlich zu machen. Auch die den Steuerpflichtigen von einer Gemeindebe hörde bereit» zugefertigten Vordrucke zu Umsatzsteuerer- klärungen sind au-gefüllt nicht an die Gemeindebehörde zu- tückzugeben, sondern dem unterzeichneten Finanzamts bis ium oben angegebenen Zeitpunkte zuzusenden. Al» steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Be lieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Mcherei und des Gartenbaues sowie der Bergwerlbetrieb. Dre Absicht der Gwinnerzielung ist nicht Voraussetzung für ras Vorliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne de» Umsatz, teuergesetze«. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechts anwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind steuer pflichtig. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig, eine Steuer- »efreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 Mark Um- »ätz? besteht nach dem Umfatzsteuergesetze vom 24. Dez. 1919 nicht mehr. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die teuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen Al« Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zett der Entnahme von Wiederverkäufern gezahli zu werden r flegt. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforder lichenfalls zu wiederholende Ordnungsstrafen bis zu je 500 Mark erzwungen werden. Umwandlung in Hast ist zu- iämg. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu fein, hat dies dem Finanzamt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen (8 202 der Reichsab gabeno rdnung). Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einem ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geld strafe bis zum 20 fachen Betrage der gefährdeten oder hinter zogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vor drucke zu verwenden. Bis zu zwer Stück können von jedem Steuerpflichtigen bei dem unterzeichneten Finanzamt kosten los entnommen werden. Sleuerpflrchtlge sind zur Anmeldung der Entgelte ver- pflrchlet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung mchl zugegangen find. Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungs weiser Ermutelung oorzunehmen. Hladeverg, am 27. Dezember 1920. JilMlMMl. Lejehotzzetthen vetr^ffenv. Denjenigen PelMen hiesiger Gemeinde, die um ein Lffeholzzerchen für 1921 nachfuchen wollen, wird anheim gegeben, sich bis 6. Januar 1921 im hiesigen Rathaus — Meweamt — zu melden. Spater eingehende Bewerbungen können nicht berück sichtigt werden. Htteudorf-Moritzdorf, am 28. Dezember 1920. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Sonntag, den 2. Januar von nach«. 1 Ahr an fall vie Waid st reu aus dem Psarrholz am Wilozaunweg meistbietend gegen gegen sofortige Barzahlung palzellenweise an Ort und Stelle versteigert werden. Treffpunkt am Witvzaunweg. Httendorf-HkriLa, am 30 Dezember 1920. Der Kirchenvotstan-, OestUche* «no Sachliche!». Vttendorf-Vknlla, den sz. Dezember zzro. — Das am 1. Weihnachtstag von der Dramatischen Gruppe „Die Rüderlaier" veranstaltete Weihnachtsmärchen fand allgemeinen Beifall. Diese» Stück mit großartiger Garderobe und neuer Dekoration ausgerüstet führt uns vor Augen, wie ein Kind, um die kranke Mutter wieder gesuno zu machen, sich die schwersten Prüfungen auferlegt und zu den Nixen hinunter steigt, um aus dem dort befindlichen Lebensquell Wasser zu schöpfen. Es gelingt ihr unter großen Schwierigkeiten der Mutter den Labetrunk zu bringen, sodaß sie wieder gesund wird und der Lebensquell im Nixenheim seine Schuldigkeit getan hatte. Auf wiederholtes Drängen hat sich die Gruppe veranlaßt gesehen, das Stück am Neu jahrstage nochmals aufzuführen. Um auch den Aermsten einige frohe Stunden zu verschaffen, so ist der Eintrittspreis ermäßigt worden. Es ist daher allen Eltern mit ihren Kindern der Besuch am 1. Januar warm zu empfehlen. Näheres siehe Inseratenteil — Die Firma August Walther und Söhne, A.-G. hier übergab der Gemeindeverwaltung für das oberschlefische Abstimmungsgebiet einen Betrag von 300 Mark. Die Sammlung erbrachte 459 Mark. Allen Gebern sei hiermit gedankt. — Der heutigen Nummer unserer Zeitung fügen wir eine Beilage bei, die sicher das Interesse vieler Einwohner erregen wird, bringt sie doch einen Rückblick über die Ent wicklung unseres Ortes im Laufe der letzten 20 Jahre. Dieser Bericht in seiner ausführlichen Weise verursachte un« in der jetzt so teuren Zeit ganz erhebliche Unkosten, wir glaubten aber im Interesse unserer Leser, wie im Interesse »es Ortes von einer Veröffentlichung nicht absehen zu önnen. Wenn uns aber von „Einwohnern", die sich cheuen, ihren Namen zu nennen — also anonym — der Vorwurf gemacht wird, daß wir bis jetzt den Bericht noch nicht gebracht haben, so können wir wohl nur darauf hin- weisen, daß es sich nicht um einen kleinen Bericht handelt, der von heute bis morgen hergestellt ist, auch wir müssen darauf sehen, daß wir Arbeiten erledigen, die für un» da» Brot bedeuten, denn vom Ortsinteresse können auch wir nicht leben. Wir glauben aber bestimmt, daß diejenigen Herren „Einwohner", wenn es sich bei ihnen einmal um eine Arbeit im Ortsintereffe handelt, diese die ersten sind, die sich drücken I Prosit Neujahr! — Kirchenvorstandssitzung. Nach Abordnung zweier Vertreter für den Kirchenkreistag beschließt man für not wendige Wiederherstellungsarbeiten Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge zu beantragen. Im Januar soll die Ersatzwahl für den Kirchenvorstand stattfinden. Zu wählen sind, da der Kirchenvorstand auf 15 Mitglieder ergänzt wird, ür Ottendorf 3, für Großokrilla 2, für Kleinokrilla 2 Ver- reter. Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen nach der Er- ätzwahl aus 10 Vertretern von Ottendorf, 3 von Groß okrilla, 2 von Kleinokrilla. Der Reingewinn vom Toten- estkonzert wird wie folgt verteilt: 200 Mark für die jähr- iche Bezahlung der Chorkinder, ca. 300 Mark für spätere elektrische Beleuchtung der Kirche. Die 253 Mark werden iberwiesen zu ein Fünftel einem Kriegsbeschädigten, der be- onders hart betroffen ist und vier Fünftel dem Heimatdank. Die Gebühren für Begräbnisgesang werden zur Besser« tellung der Chorktnder erhöht auf 15 Mark ohne Arie, 20 Mark mit Arie. Das Weihnachtsfestspiel wird nur zwei mal aufgeführt. Zur Besoldung des Pfarrers soll um einen Beitrag aus staatlichen Mitteln nachgesucht werden. Ferner beschließt man wegen der ständigen Holzdiebereien, die die Kirchgemeinde empfindlich schädigen, gewisse Pfarr holzgrundstücke abzuholzen. Ferner foll die Waldstreu in kleineren Parzellen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Das abgeholzte Land soll für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet werden. — Bleigießen in der Neujahrsnacht. Es hat immer bei den Erdenkindern das Verlangen bestanden, den Schleier zu heben, den die Zukunft ihren Blicken verhüllt. In der Neujahrsnacht foll sich die Zukunft am leichtesten ihre Ge heimnisse ablauschen lassen und in der Mitternachtsstunde wird sie mit Fragen bestürmt. Das junge Mädchen schaut in den Spiegel um „ihn" zu sehen, der mit den Ver lobungsringen kommen wird, man läßt Walnußschalen mit einem Lichtlein im Wasserbecken schwimmen und gießt Blei oder Zinn. Da« glühendflüssige Metall tropft ins Wasser und nimmt die absonderlichsten Formen an. Sie werden nun gedeutet. In lustiger Gesellschaft wird jeder Guß eine humoristische Auslegung finden. Indes, wenn der Blei- gießer, meist ist es ja eine schöne Gießerin, im naiven Glauben an die Zukunftsseherei der Neujahrsnacht da» Spiel ernst ausfaßt und ungünstige Vorzeichen in den Guß- formen zu sehen meint. Das Bleigießen in der Neujahrs- nacht ist ein hübscher Scherz, und Scherz muß Scherz bleiben. Wer nicht den Humor dazu hat, soll es lieber unterlassen. — Die nach Dresden gerichteten Briefsendungen sind zweckmäßig in der Aufschrift mit dem Zusatz „Altstadt" oder „Neustadt" zu versehen, damit sie bereits unterwegs nach Altstadt und Neustadt getrennt und dann den Be- stellungsämtem mit Beschleunigung zugeführt werden können. Sendungen ohne Zusatz gelangen sämtlich zum Postamt 1 in Dresden-Altstadt. Für die Neustadt bestimmte Sendungen erleiden also, wenn sie keinen Zusatz tragen, unter Umständen Verzögerung.