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Amts- md Anzeigeblatt Wr den Amtsgerichtsd Kk Eibenstock und -essen Umgebung vezugspreis vierteIjährl.M.1.50 etnMeßl. L« „ I llustr. Unterhaltungsblattt« und der humoristischen veilage »Seifenblasen« in der Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen Reichrpsstanstalten. Sel^Sdr.: Kmtrblatt. siir Eibenstock, Larlsfeld, hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, IKönheide, ZchönheiöechLMmer,Zosa,Unterstützengrün,wiL-Wchalusm b Lägüch abeüds mit Ausnahme de b Lsw>»Ä» Feiertage für den folgenden Tag " mpreis: die kleinspalttge Seile 12 ae- Ilm amtlichen Teile die gespalten Seile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 110. Drucker und Lerleger: Emil Hnunsbohn, oerantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. - ——-— n--'--—" «1. Jahrgang. — LAA. Sonnabend, den 10. Oktober , L»14 In voi-töver- (Amtshauptmannschaft OelSnitz) ist die Maul- ««d Klauenseuche auSgedrochen. Dresden, den 8. Oktober 1914. Minifterium des Innern. Auf Ersuchen der stellvertretenden Königlichen Generalkommandos wird hiermit fol gendes angeordnet: Werben aut de« Aelde t«rückk«hreude Militärperssuen in Privatpflegean- kalten, im eigenen oder im Elternhaus aufaenommen, so hat der HauShalmngSvorstand der OrtSbehörde (Stadttat, Semeindevorstand, Gutsvorsteher) hiervon Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat Namen und Truppenteil de» Zurückgekehrten und die Angabe zu enthalten, ob und wo er sich bereits gemeldet hat. Die OrtSbehörde» haben die bei ihnen eingehenden Anzeigen umgehend dem Sani- tätSamt XII in Dresden zu übersenden. Diese Verordnung bezieht sich nicht auf diejenigen Militärpersonen, die von einem Re serve- oder Vereinslazarett den Pflegestätten, eigenen oder Elternheimen zugeteilt worden find und sich hierüber durch «inen schriftlichen Befehl auSweisen. Dresden, den 7. Oktober 1914. Kömgliche Kreishauptmanuschast. Schössen- und Geschworenen-Urliste bett. Das Verzeichn- derjenigen hier wohnhaften Personen, die zu dem Amte eine» Schöffen und Geschworenen berufen werden können, liegt vom 10. Oktober 1914 ab eine Woche lang in hiesiger RatSkanzlei zur Einsicht auS. Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen deS GerichtSverfassungs- gesetzeS vom 27. Januar 1877 und de» Gesetze» vom 1. März 1879 wird dies bekannt ge geben. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste sind inner halb der AuSlegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrate zu erheben. Stadtrat Eibenstock, den 8. Oktober ISI4. Gericht-ve*fast««-»-esetz vom 27. Januar 1877. 8 3l. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche» versehen werden. 8 32. Unfäh g zu dem Amte eine» Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafrechtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine» Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, da- die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» Vreitzi-fte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht L volle Jahre habe«; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen, oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Urliste zu rück gerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; K Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansaftädte; 3 Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Personen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwal tungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84 Das Amt eine- Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 8 8b. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf da» Grschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimm««-»» zur A«tführ«n- des Gerichtsverfast«ngs-esetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend. 8 24. Zu dem Amte eine» Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilung-Vorstände und vortragenden Räte in den Ministerien .'c.; 2. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amt»hauptmannschaften ausgenommen sind. Die Beschießung Antwerpens. Der Höhepunkt der Riesenschlacht im Weüen. Kümpfe der Oefterreicher in Galizien. Unerbittlich nimmt das Schicksal seinen Lauf. Nach der Bezwingung des äußeren Fortgürtels vou Ant werpen ist der Angriff auf die innere Fortlinie unter blutiger Abweisung eines britisch-belgischen Vorstoßes ausgedehnt worden und nun hat nach vorheriger An kündigung die Beschießung der Stadt begonnen. Zu nächst wurde hierüber telegraphiert: (Nichtamtlich.) vrüsse!, 8. Okt-d-r. «emLtz Artikel 26 bes Haager Abkommens, betreffend die Gesetze bes Landkrieges, lietz General v. veseler, der Befehlshaber der velagernngsarmee van Ant werpen. d«rch »ermittel««- der in Brüste! be- -lanbi-te« Vertreter Zentraler Staate« gestern nachmittag die Behörde« Antwerpens vv« der bevvrstehende» vefchirtz««g verständige«. Die ve fchietznng der Stadt hat «m Mitternacht begannen. (W. T. B.) Die amtliche Bestätigung, daß mit der Beschieß ung der Stadt unter Einnahme eines weiteren Forts begonnen, ließ dann nicht lange auf sich warten, und zwar in Gestalt des allabendlich ausgegebenen Sammelberichts aus unserem Großen Hauptquartier. Das Telegramm lautet: (Amtlich.) Sroher Hauptquartier, 8. VNober, abbs. vom westlichen Kriegsschau platz stutz Ereignisse von entscheitzentzer vetzeutung nicht ru meltzen. Meine Fortschritte stntz bei 5t. Mihlel untz im Argonnenwaltze gemacht. vor Antwerpen ist tzar hott vreentzonck genommen. Der Angriff aus tzie innere Zortlinie und tzamit auch tzie veschietzung tzer tzahinterliegen- tzeil 5tatztteile hat begonnen, nachtzem tzer Aom- mantzant tzer Zestung tzie CrüLrung abgegeben hatte, tzatz er tzie Verantwortung übernehme. Vie rustschiffhalle in Düssel-ors wurtze von einer tzurch einen seintzlichen Maer geworsenen vombe getroffen. Vas Vach tzer Halle vnrtze tznrch- schlagen untz tzie hülle eines in tzer Halle liegen-' -en Luftschiffes zerstört. )m Osten erreichte eine von Lomsha anmar- schierentze russische ltolonne Lyck. (w. T. v.) Ueber den energischen Vormarsch gegen Antwerpen und wie der Uebergang über die Rethe ersvlgte, berichten folgende Meldungen: Amsterdam, 8. Oktober. Eine deutsche Heeres abteilung marschierte heute früh auf Fort Wvneqhem, das in wenigen Stunden vernichtet war. Wyneghem ist das erste Fort des inneren Festungsgürtels. Fort Schooten, nordöstlich von Antwerpen, suchte den Ein marsch aufzuhalten, wurde aber rasch zum Schweigen gebracht. Bei diesem gewaltigen Anrücken war das belgische Heer gezwungen, über die Schelde zurückzu weichen. Amsterdam, 8. Oktober. Den Uebergang über die Nethe haben die Deutschen, nach einem Bericht des „Handelsblad", vor allem dadurch erzwingen kön nen, daß ihr Vorstoß durch die schwere Artillerie ge deckt wurde. Bei dem heftigen Artillerieduell wurde Lierre und Contich in Brand geschossen. Durch die Bresche zwischen Contich und Vieux Dieu dringen die Deutschen vor und beschießen die innere Fortlinie. Seit gestern abend sind schwere englische Schiffsge schütze in Aktion, doch ohne große Hoffnung auf Er folg. Das Gefecht im Süden Antwerpens dauert fort. Die Wirkung der deutschen Granaten in der Stadt Amsterdam muß nach den letzten vorliegenden Berich ten fürchterlich sein: Köln, 8. Oktober. Der „Köln. Zeitung" wird von der holländischen Grenze aus Roosendaal gemeldet: Die Beschießung Antwerpens imuecte die ganze Nacht hindurch. Das Feuer war so heftig, daß in Roosendaal die Häuser zitterten. Tausende von Flücht lingen sind angekommen oder werden noch erwartet. Während der ganzen Nacht konnte man hier die Fsuerss- glut wahrnehmen. Die Petroleumbehälter des Hafens scheinen in Brand zu stehen. Der Südbahnhos brennt ebenfalls. Der Hauptbahnhof hat erheblich gelitten. Die Regierung hat befohlen, alle Eisenbahnzüge für die Beförderung von Verwundeten und Flüchtlingen bereitzuhalten. Lange wird sich Antwerpen bei kolch einer Bc schießung natürlich nicht halten können und es sind 'daher schon Stimmen laut geworden, die den Sturz der „stärksten Festung Europas" schon innerhalb 18 Stunden prophezeien. Nun über das „Wann" wollen wir noch nicht diskutieren, daß aber auch das Ausland bereits überzeugt ist, daß Antwerpens Stunde bald geschlagen haben wird, sei hier verzeichnet: Mailand, 8. Oktober. Der „Eorriere della Sera" teilt mit, daß die Verteidigung Antwerpens sich nicht mehr lange halten wird. Man yält es für mög lich, daß belgische Truppen sich nach England einschis fen können, um von dort aus auf einem anderen Punkt des Kriegsschauplatzes wieder aufzutauchen /?>. Eigenartiger Weise soll die Schuld bei dem Bombardement Antwerpens die Bevölkcr n n g haben: Kopenhagen, 8. Oktober. „Politiken" meldet ans Antwerpen: Den Blättern zufolge hat die Re gierung erwogen, der Stadt das Bombardement zu ersparen. Die weiße Flagge sollte gehißt werde», so bald die zweite Festungslinie gefallen sei. Aber die Bevölkerung scheint die Verteidigung der Stadt bis zum letzten Haus zu verlangen. Es sollen ;etzt ziem lich viel Bomben von deutschen Flugzeugen aus die Stadt. Wir können einstweilen nicht daran glauben, daß das Volt solch eine Sehnsucht nach deutschen Granaten gehabt hat. Das belgische Äönigspaar hat sich, dos soll ehrlich anerkannt werden, bis zuletzt in der be drängten Festung ausgehalten. Nach der neuesten Meldung dürfte es aber jetzt doch die Koffer gepackt haben: Von der holländischen Grenze, 8. Ok tober. Aus Roosendaal meldet der aus Antwerpen an kommende Berichterstatter des „Amsterdamer Hondels- blad": Mitten im Gedränge sei in Antwerpen der Königliche Kraftwagen mit König und Königin er schienen. Das Königspaar fuhr über die militärische Schiffsbrücke auf die andere Seite der Schelde. Das Fahrzeug war bald außer Sicht. — Nach einer an deren Meldung aus Sas van Gent ist König Albert heute vormittag in Selzacte auf belgischem Gebiete an der holländischen Grenze angekommen. Uebrigens soll der belgische König leicht verwunoct sein: Rotterdam, 8. Oktober. Wie der „Nienwe Rotterdomjche Courant" meldet, soll oer König der