Volltext Seite (XML)
Adorter Wochenblatt. Mittheil nn gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierzehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: t Thaler, bei Bestellung des Blattes durch Botcngclcgcnheit: St» Neugroschcn. 30. Mittwoch, 25. Juli 18-19. Neber die bevorstehenden Landtagswahlen. Endlich beginnen die sächsischen Staatsbürger sich zum Wahlkampfe zu rüsten. Naher und immer näher ruckt die entscheidende Stunde! Gewiß muß das Herz eines Jeden, der es redlich mit seinem Vaierlande meint, von gar mancherlei Gefühlen durchströmt wer? den. Die Hoffnungen der demokratischen Parlhei kön- nen nicht so groß sein, als sie es beim aufgelösten Landtag waren; aber auch die Gegner der Demokratie mögen bedenken, daß kein Abgeordneter, der seiner Pflicht treu genügen will, sich durch Partheihaß leiten lassen kart'. Jeder, er gehöre einer Parlhei an. wel cher er wolle, Jeder aber möge, ehe er sich zur Wahl rüstet und Theil am Kampfe nimmt, mit sich zu Rathe gehen und daran denken, daß das Heil des Staates, ja vielleicht Deutschlands, daß die Ehre des Vaterlan des und das Wohl oder Wehe viel Tausender von dem Ausgange der Wahi abhängt. Was da thun? 1) Entweder wir wählen oder wählen nicht. Schon hörte man Gemeindevvrstände äußern, das man sich an dieser Wahl gar nicht bethciligen wolle, da, wenn auch die bravsten Männer gewählt wür den, sie doch etwas Gutes zu wirken nicht im Stande seien. Dieß Letztere ist ja noch gar nicht bewiesen; aber so viel steht fest, daß Derjenige nicht seiner Pflicht Genüge leistet, der auf Aus übung des Wahlrechtes verzichtet, zumal da ja das alte Wahlgesetz in voller Gültigkeit sortbc- steht. Jeder Staatsbürger ist verpflichtet zur Er- Hebung des Vaterlandes, Fortbildung und Aus- bauung der Verfassung das Seine beizuiragen; vernachlässigt er diese seine Schuldigkeit, so han delt er gegen die Vorschrift seines innern Ge setzes. Also wirke ein Jeglicher dahin, daß ein Jeder wähle. Wollten wir unter den jetzigen Umstän den uns des Wählens entziehen, wahrhaftig dann wären wir dieses „prov. Wahlgesetzes" nicht wür dig. Also wir wählen, aber 2) Wen? Hier kommen wir an den Stein des An stoßes. Der Abgeordnete, den wir wählen, soll wirken für das Heil des Volkes! Seine Wirk samkeit soll sich dahin erstrecken, daß Alle Be wohner des Vaterlandes, so groß wie klein, in vollkommener Sicherheit den Zweck ihrer Verbin dung zum Staate erreichen; daß Ruhe und Frie den, Ordnung und Achtung des Gesetzes, oben wie unten, herrsche, daß auch der Arme möglichst froh seine schwere Lebensbahn durchlaufen könne. Nicht wahr, hierinsindwirAllc einig! Nun, so wird sich dir Frage dahin beantworten lassen, daß wir einen Mann wählen, der rechtschaffen ist, und soviel Bildung besitzt, als zu Ausfüllung eines Abgemdneten - Amtes erforderlich ist; und an solchen Männern hat, Gott sei Dank, das Vaterland nicht Mangel. 3) Wie fangen wirs an, daß die Wahl nicht ungün stig ausfallt? Zersplittern sich die Stimmen allzu sehr, kann leicht der Fall eincreten, daß die Wahl aus einen Mann trifft, der nicht von der Mehr heit gewünscht wird. Soll nun dieser Fall ver mieden werden; so ist es nöthig, daß sich Abge ordnete, wo möglich, der meisten Ortschaften und Wahlabtheilungen besprechen, nicht blvs der Ver eine, sondern der Ortschaften. Diese könnten dann den Eandidalen Vorschlägen und sich über dessen Wahl einigen. Am nölhigsten ist freilich, daß bei dem großen Zwecke; ,,Beförderung des Wohles deS Vaterlandes!" die Zwistigkeiten der ver schiedenen politischen Vereine vergessen werden. Eins wollen wir ja Alle: „zeitgemäße Fortbildung." Man schreibe also sogleich einen „Tag der Bespre chung aus." Einer der ein Demokrat ist. H. 3. 3. 3.