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Großenharner Unterhaltungs - und ^n^ei^eblatt Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 21. Mittwoch, den 13. Marz 18^0 Tagesnachrichten. Sachsen. Die Verhandlungen über die deutsche Frage sind beendigt und das Resultat folgendes: Für das abgelehnte v. Dieskau'sche Sondergutachten (die Frankfurter Reichsverfassung, außer in puncto des Oberhaupts, als rechtsverbindlich und die Frank furter Nationalversammlung noch als rechtlich be stehend anzuerkennen) stimmten nur 21. Für den großdeutschen Antrag des Herrn v. Friesen erklär ten sich nur die äußerste Rechte und die äußerste Linke. Die angenommenen Beschlüsse aber lauten nun also: 1) zuvörderst zu erklären: daß man bei Erledigung der deutschen Verfassungsfrage jeden falls Lie den einzelnen deutschen Völkern, nament lich dem sächsischen Volke durch die Sonderver fassung und die Grundrechte zustehenben Rechte gesichert wissen wolle. (Es ist dieß der einstimmig angenommene Funkhänel'sche Antrag.) 2) Gegen die Regierung die feste Uebcrzeugung auszusprechen: daß sie eine schleunige und unverzögerte Er ledigung der deutschen Versafsungsfrage im Geiste der, schon von der Nationalversammlung zu Frank furt angestrebten Begründung eines Bundes staates mit parlamentarischer Regierung und einer aus Wahlen des Volkes hervor gehenden Gesammtvertretung als die uner läßliche Bedingung nicht allein der Herstellung eines gesicherten und dauernden Zustandes der all gemeinen deutschen Verhältnisse, sondern insbeson dere auch einer gedeihlichen Entwickelung der innern sächsischen Angelegenheiten und einer ersprießlichen Thätigkeit der sächsischen Volksvertretung betrachte. (Es ist dieß der allgemeine Ausschußantrag, welcher mit 59 gegen 9 Stimmen angenommen wurde.) 3) Die Erklärung hinzuzufügen: daß man daher auch nur einer in diesem Sinne auf richtig vorgehenden Regierungspolitik Un terstützung zu gewahren vermöge. (Es ist dieß der von vier Ausschußmitgliedern vorgeschlagene, mit 36 gegen 32 Stimmen angenommene Zusatz zu vorigem Anträge.) 4) Die Staatsregierung zu veranlassen: ») den Verwaltungsrath aufs Neue unverweilt durch einen Bevollmächtigten zu be schicken und somit an den Verhandlungen desselben wieder Theil zu nehmen, auch auf diesem Wege die mit Rücksicht auf den zur Zeit noch beschränk ten Umfang des Bundesstaates und Sachsens Stellung in demselben ihr etwa nothwendig schei nenden, jedoch mit'dem Wesen des constitutionellen Bundesstaates verträglichen Abänderungen des Ent wurfs vom 26. Mai 1849 als transitorische Bestimmungen bis zu dem zu hoffenden Beitritte der übrigen rein deutschen Staaten zu beantragen lmit 36 gegen 32 Stimmen); b) bei der dem Reichstage zu machenden gemeinsamen Vorlage der Verfassung, sowie bei den auf des letztern Beschluß nahmen von Seiten der verbündeten Regierungen abzugebenden Erklärungen jeder etwa versuchten Schmälerung der im Entwürfe vom 26. Mai 1849 verbürgten Freiheiten und constitutionellen Einrichtungen ihre Zustimmung zu versagen (gegen 31 Stimmen); c) inzwischen Alles aufzu bieten, sowohl im Wege directer Verhandlungen, als auch durch den Verwaltungsrath, um die Re gierungen von Baiern und Würtcmberg zu einer Vereinbarung mit den Staaten des Bündnisses vom 26. Mai und zur Theilnahme am Reichstage zu bewegen (gegen 29 Stimmen); 6) in gleicher Weise dahin zu wirken, daß der Weg, den der Verwal tungsrath zur Anbahnung eines Unionsverhältnisses mit Oesterreich durch Niedersetzung einer besonder» Commission (in seiner 49. Sitzung am 9. October v. I.) und Beauftragung derselben mit gutacht lichem Bericht hierüber eingeschlagen hat, unver drossen und beharrlich verfolgt werde (gegen 28 Stim men). Daß Punct 2 und 3 (die Beschickung des Erfurter Reichstags und das deshalb zu erlassende Wahlgesetz betreffend) mit schwacher Majorität ab- gcworfen wurden, und zwar durch Mitglieder der deutschen Partei selbst, hatte nur darin seinen Grund, daß bei der Nähe dieses Reichstags und der kur zen Dauer desselben die Ausführung jener Anträge rein unmöglich war und man nicht bloß um des Princips willen für etwas Unausführbares stimmen wolle. Hierzu kommt denn nun endlich noch die von Biedermann beantragte Verwahrung: „die Kammer wolle, unter Hinweisung auf die ff. 2, 86, 96, 152 und 154 der Verfassungsurkunde, ihr Recht der Zustimmung zu jeder deutschen Verfas sung, die von allen oder von einzelnen deutschen Regierungen ausgehcn und woran die sächsische Re gierung Theil nehmen möchte, wahren, und für die strenge Aufrechthaltung dieses Rechts die Rathgeber der Krone ausdrücklich ver antwortlich machen", welche einstimmig und,