Volltext Seite (XML)
Verordnungsblatt der AretShauptmaunschaft Bautzen zugleich als Sonststortalbehörde der Oberlausttz. Amtsblatt der Nmtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostich, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträtc zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeindcräte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga» der Handelt- ««d Hiewerbekammer zu Zittau. Nerantwortlicher Redakteur Georg G. Monte (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprechanschluß Nr. öl) Xr. 63 1W1 Sonnabend, den 16. März, abends DI« Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, täglich abends. Preis de« vierteljährlichen Abonnements 3 JnsertionSgebühr sür den Raum einer Petit« Gp«ttzrl!e gewöbnlichen Saxes 18 t. in geeigneten Fällen unter Bewährung von Rabatt: Tabellen- »nd anderer jchwieriger Satz entsprechend teurer. NachwetSgebüür sür jede Anzeige und Subrtior. 2V v«g.. für briefliche AuskuufkSertrilnna 10 PI«. lund Portos AM- Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends Altscheinenden Blatte Äusnahme« Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Elauß I« Weißenberg, Lippilsch in Schirgiswalde, Gustav Kröling in Bernstadt, Nubr in KöulgSbaln bei Ostritz, Reußner In Ober-CunnerSdorf und von Lindenau In PuISnItz. MusternngSgeschäft und ^urüttstellungsvcrfahrcn im Aushebungs- bezirke Bautzen. -4. Musterungsgeschäft. Tas diesjährige Musterungsgeschäst findet an solgenden Orten und Lagen statt: 1) in »t««Ii«t8«erck» „im Hotel König Albert" — Eingang von der BiSmarckstraße — von Vormittags '/,1O llhr an: Sonnabend, den IO März, für die Stadt Bischosswerda; Montag, den L8. März, sür die Orte Belmsdorf, Burkau, Dewitz-Lhmnih, Cannewitz bei Demitz, Frankenthal; Dienstag, den l!». März, sür die Orte Geifimannsdvrs mit Pictäu, Goldbach, Gross drebnitz, Grossharthau, Grosshühnchen M.S., Grofihähuchen L.S., Kleindrebnitz, Kynitzsch, Leutioiy, Medemitz, Nenschmölln, Niederputzkau und Oderputzkau; Mittwoch, den SO. März, für die Orte Pannewitz a. T, Pohla, Potschapplitz, Ram menau niit Schaudors und Röderbrunn, Rothnauslitz, Schmölln, Schönbnmn M. S. und O. S., Spittwitz mit Neusptltwitz, Stacha, Taschcndorf, Tröbigau, Uhhst a- T-, Weickersdorf, Wölkau; 2) in <». 8. im Gasthof „zur Krone" von Vormittags 8 Uhr an: Donnerstag, den 2L März, sür die Orte Niederneukirch, Oberneukirch A. A., Ober neukirch O.S., Oberneukirch St. N., Ringenhain M. S., Ringenhain O. S-, Steinigt- wolmSdorf, Tautewalde und Weisa; 3) in 8cNii^1««>»Ickv im Gasthof „zum Grbgericht" von Vormittags 8 Uhr an: Freitag, den SS. März, sür die Stadt Schirgiswalde und die Orte Bcderwitz, Callenberg, Carlsberg, Wehrsdorf und Willhen: Sonnabend, den 23. März, für die Orte Crostau, Eulowitz, Halbendorf i. G-, Jrgerödorf, Kirschau, Kleinpostwitz. Neuschirgiswalde, PeterSbach, Rodewitz, Sohland a.Sp., Sora, Suppo und Wurbis; 4) in lVvncUvtln im „Herrschaftlichen Gasthof" von Vormittags 8 Nhr an: Dienstag, den 20. März, für die Orte des vormaligen Gerichtsamtsbezirks Königs wartha, alS: Caminau, Caßlau, Commerau bei Königswartha, Doberschiitz bet Nesch witz, Droben, Eutrich, Guhra mit Neuguhra, Holschä mit Holschdubrnu, Jeßnitz mit 8teujeßnitz, Johnsdorf, Königsivartha, LauSke mit NculauSke, Lippitsch, Loga, Lomske bei Milkel mit Crosta, Lomske bet Neschwitz mit Lissahora, Lnga mit Posthorn und Neuluga, Luppa mit Luppedubrau und Bocka, Milkel mit Teicha, Milkwitz mit Groß- und Kletnbrösern, Neschwitz, Neudors b. Königswartha, Neudorf bei Neschwitz, Niesen- dorf, Oppitz, Puschwitz mit Neupuschwitz, Quoos, Saritsch, Truppen, llcbigau mit Krinitz, Weidlitz mit Panneioitz, Wessel, Wetro und Zescha; ») in »»olLvii „im Schützcnhaus" von Vormittags 8 Uhr an: Mittwoch, den ST. März, für die sämmtlichen gestellungspflichtigen Seminaristen des landstündischen und deS katholischen Seminars, wsern sie in diesem Jahre nicht bereits anßerterminlich gemustert worden sind; sowie die im Jahre 1880 geborenen Mann schaften aus der Stadt Bautzen; Donnerstag, den 28. März, für die im Jähre 1879 und früher geborenen Mannschaften aus der Stadt Bautzen, sowie die im Jahre I88l geborenen Mannschaften anS der Stadt Bautzen mit den Anfangsbuchstaben A bis mit I ihres Familiennamens, aus- schliesslich der Seminaristen; Freitag, den 28. März, für die im Jahre 1881 geborenen Mannschaften aus der Stadt Bautzen mit den Anfangsbuchstaben K bis mit Z ihres Familiennamens, ausschliesslich der Seminaristen, sowie für die Orte Arnsdorf mit Neuarnsdorf, Auritz, Baruth, Basankwitz, Baschütz mit Zieschütz, Belgern, Berge, Binnewih, Birkan, Blösa; Sonnabend, den 30. März, sür die Orte Boblttz mit Neuboblitz, Bolbritz mit Alt- und Neubloaschütz, Jannowitz und Döberkttz, Bornitz mit Neubornitz, Brehmen, Briefing, Brießnttz, Brösa, Brohna, Buchwalde, Burk, Camina mit Grünbusch, Canitz-Christina, Cannewitz bet Baruth, Coblenz, Cölln, Commerau bei Guttau, Cortnitz, Cosul, Cossern, Dahlowttz, Dahren, Daranitz, Denkivitz, Diehmen mit Neudiehmen, Doberschau, Dobcr- schütz bei Bautzen, Dobranitz, Döbschke, Döhlen, Drauschkowitz mit Brösang und Katschwitz, Drehsa, Drcikretscham, Dretschen, Dubraucke, Ebendörfel, Ganfiig mit Kleingauhig, Gleina, Gnaschwitz, Göbeln, Göda mit Buscheritz, Golenz, Gröditz, Groß- und Kletn- Döbschütz mit Lehn und Großdubrau; Montag, den I. April, für die Orte Grosspostwitz, Grostscitschen, Großwelku, Grubdttz mit Soculahora und Jeßnitz i. G-, Grubschütz, Günthersdorf, Guttau mit Neudörfel und Fleißig, Hatnitz, Halbendorf a. d. Spree mit Geißlitz, Jenkwitz mit Kleinjenkwitz, Jeschütz, Kauppa mit Jetscheba, Kleinbautzen, Kleindubrau, Kleinförstchen mit Siebitz und Preßke, Kleinkunitz, Kleinsaubernitz mit Neudörfel, Kleinseidau, Kleinseitschen, Klein- welka Colonie, Kleinwelka Dorf, Klix, Kreckwitz, Kronförstchen, Kubschütz, Kumschütz, Leichnam, Libon, Litten, Lömischau, Lubachau, Luttowitz, Malschwitz, Malsitz mit Neu- malsitz, Mehltheuer, Merka, Meschwitz, Mönchswalde mit Kleinboblitz, Muschelwitz, Nadelwitz, Naundorf, Nechern, Nedaschütz mit Klcinpraga, Neudorf a. Spr. mit Ruhethal, Medergurig mit Lubas, Niederkaina, Niederuhna, Niinschütz, Oberförstchen, Obergurig, Oberkaina, Oberuhna mit Löschau, Oehna, Paßditz mit Zscharnitz, Ptelitz mit Großkunitz, Pietschwitz, Plieskowitz, Pommritz; DienStag, den 2. April, für die Orte Preititz, Preuschwitz, Prtschwitz, Pnrschivttz mit Neupurschwitz, Ouatitz, Atabitz, Rachlau, Rackel, Radibor mit Grünbusch und Schwarz adler, Rascha^Rattwttz, Nieschen, Särchen, Salaa, Salzenforst, Scheckwitz, Schlungwitz, Schmochtttz, Schwarznauslitz, Sdter, Seidau aller Antheils mit Schmolc, Scmmichau, Singwitz, Sollschwttz, Soritz, Sornßig, Steindörfel, Stiebitz, Storcha, Strehla, Strohschütz, Techritz, Teichnitz, Temritz, Waditz, Wartha, Wawitz, Weicha, Weißig, Weißnauslitz, Wutschke bei Hochkirch, Wuischke bei Weißenberg, Wurschen, Zischkowitz, Zockau.Zschillichau. Die mit Führung der Rekrutirungs-Stammrollen beauftragten Behörden haben alöbald sieden Gestellungspflichtige« einzeln mittelst Vorladungs-Bogen schristlich zu den betreffenden Lagen vorzuladen und sich darüber von den Mannschaften durch Namensunterschrift Quittung er- thetlen zu lassen. Diese Vorladunas Bogen sind alSdann von den Ortsbehürdcn bei Vorführung der Militärpflichtigen im Äusterungstermine an Stelle der Stammrolle zugleich als Vorstellungs- und Verlese-Ltsten zu benutzen und der Ersan-Kommission auf Erfordern vorzulegen. Alle Militärpflichtigen, auch wenn sie nicht noch besonders vorgcladen werden sollten, baden mit den Mannschaften desjenigen Ortes zur Musterung zu erscheinen, in welchem sie sich zur Stammrolle zu melden haben. Diejenigen, welche im Vorjahre zu einer Truppengattung ausgehobc«, bis jetzt aber «ch »icht zur Einstellung gelangt oder welche überzählig geblieben sind, haben sich eben falls wieder zu gestellen. Ueber etwaige nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle find unter Benutzung eines For- mularS — welches in der Roesger'schen Buchhandlung in Bautzen käuflich Ist — Nachträge hierher etnzureichen. Von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz-Kommisfion kann kein dazu Verpflichteter (mit Ausnahme der von der Gestellungspflicht ausdrücklich Entbundenen) befreit werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und, soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspoltzeibehörde zu beglau» btgendeS Zeuantß zu bescheinigen ist. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. volksschnllehrer und Kandidaten des BolkSschalamteS müssen, falls sie nicht von dem Ihnen zustehenden Rechte, als Einjährta-Freiwillige zu dienen, Gebrauch machen, und sofern sie in diesem Jahre nicht bereits außertennimtch gemustert worden sind, die «ältlichen Beweisstücke über ihre Befähigung für das Schulamt im Mustcruugötcrminc vorlcgen, die Seminaristen hingegen haben spätestens bis zum gleichen Zeitpunkte, soweit dies nicht schon geschehen, durch Einreichung entsprechender Gesuche ihre Zurückstellung auf Grund von § 32, 2k der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 (Seite 646 des Gesetz- und VerordnungSt'latteS) zu beantragen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Musternngstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes betzubrtngen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche der Vorladung der Orlsbehörden bez. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersätz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tage» bestraft, es können den- selben auch die Vorthetle der Loosung entzogen werden. Ist diese Bersäumniß in böswilliger Ab sicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsicher« Dienstpflichtige zu behandeln. Anträge ans Zurückstellung von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse sind möglichst bald, versehen mit Gutachten der Ortsbehörde, in einfachen Exemplaren portofrei hier etnzureicbcn. Reklamationen können nur daun berücksichtigt werden, wem« sic von den Bcthciligte« vor dem Musterungsgeschäst oder im MustcrungStcrminc selbst angebracht sind. Spätere Reklamationen dürfen nur dann beachtet werden, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung deS MusternngSgcschäftS entstanden ist. Diejenigen Personen, zu deren Gnusten reklamirt wird, haben am Tage der Muster ung des betreffenden Militärpflichtigen an MusternngSstettc mit zu erscheinen. Die mit Führung der NekrutirungS-Staminrollen beauftragten Behörden werden veranlaßt, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Orts, deren Familtenverhältntssc eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an daS zu erinnern, was sie der deshalb etnzvwendendcn Reklamation halber zu beobachten haben. Dte Betheiligten haben die zur Begründung der Zurückstellungsgesuche geltend gemachten Thatsachen spätestens im Musterungöwrminc durch Gestellung von Zeugen, Sachverständigen, bezw. Vorlegung obrigkeitlich beglaubigter Urkunden zu beweisen. Nachträgliche Äeweissührung wird nicht zugelassen. Formulare zu den Reklamntionsonträgen können bei dem Unterzeichneten unentgeltlich ent- nom neu werden. Die L o o s u n g der im Jahre 1881 geborenen Militärpflichtigen findet für den ganzen Aushebungsbeztrk Bautzen Mittwoch, den 3. April >99l, statt und beginnt Vormittags 0 Uhr im LchützenhanS zu »»ulLvn. Jedem Loosnngsbercchtigten steht es frei, dazu persönlich zu erscheinen. Für die Nichterschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpfltchtjahre befindet, darf sich im MustcrungStermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein be sonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des TruppenthetlS erwächst. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorthetle der Loosnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. It. Zurück st ellungSversahren. Die Zurückstellung der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzresrrvc, sowie dec ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältnisse findet gleichzeitig im Anschlusse an das Musterungsgeschäst statt. Schließlich werden die Ortöbchördcn veranlaßt, zu Vermeidung einer OrdnuugSstrase btS zu 30 Mark, durch besondere Aufforderung und Bekanntmachung in ihren Gemeinden darauf Kin- znwirkcn, daß die gestellungspflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde zu de« betreffenoe« Musternngötcrmincn sämmtlich rechtzeitig, soivie nüchtern und in reinlichem Zustande erscheinen. Die Vertreter der Ortsbehördeu haben behufs etwaiger AuSkunftöertheilung selbst a« MustcrungSstelle so >angc mit anwesend zn bleiben, bis der letzte Militärpflichtige ihrer Gemeinde entlasten ist. Bautzen, am 2. März 1901. Der Civilvorsitzende der Königs. Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen. I. V.: Granbe, Rcg.-Rath. U. Bel der gestern stattgefundenen Wahl eines geistlichen und eines weltlichen EhnodalmitglledeS In den zum XXVII. Wahlbezirk gehörigen Parochleen sind Herr Pastor Primarius Gustav Adolf Schweitzer allhter als geistlicher und Herr Professor vr Eourad Seeliger, Rector des Chmnasiums zu Zittau, als weltlicher Abgeordnete gewählt worden, waS bestimmungsgemäß bekannt gemacht wird. Zittau, am 14. März 1901. Der Wahlkommissar: AmISHauptmann vo» ««schwitz. ». Freitag, den 22., und Sonnabend, den 23. Marz d. I. können bei dem hiesigen Königlichen Landgericht wegen Reinigung der Sesch-ft-s räume nor dringliche Sachen erledigt werde». Bautzen, am 11. Mörz 1991. Ker piMent des Königlichen Zavdgenchk. vr. Eberhardt. N. Bekanntmachung. Am 7. September 1898 Ist In Ueblgau bei Neschwitz der Privatmann Johann Husch«««« gestorb«. Da ein Erbe deS Nachlasses bisher nicht ermfttelt Ist, werden diejenlzen, denen Erbrechte an den Nachlaß zustehen, ausgesordert, diese Rechte bis zum 10. Mat 1901 bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anmeldung zu bringen, andernfalls die Feststellung ersolgen wirb, b«ß «In anderer Erbe als der Sächsische FlSkuS nicht vorhanden Ist. Der rein« Nachlaß beträgt ohne Berücksichtigung der bisher in der Sache entstandenen Kast« 582 82 § Bautzen, den 14. März 1901. Königliches Amtsgericht. I. «.: Assessor Frenzel, HllfSrichter. vranar wurde et« Vorte»««>aie. Auch »nrd«» Im Tt««trr eine größere Anzahl Gegenstände ausgesonben. Bantze», «« 11. Mürz IS01.I Der Stadtrath. Tbtellnng für Poliz«lsach«. akg.